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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1951 716i) 17 5. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7170C, 7200A Anfrage Nr. 221 der Fraktion der FDP betr. Personelle Besetzung des Spruchsenats in Soforthilfesachen in Bad Homberg v. d. H. (Nrn. 2717, 2822 der Drucksachen) . . . . 7170D Anfrage Nr. 224 der Abg. Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Tobaben, Lampl u. Gen. betr. Diplomlandwirte in der Bundesfinanzverwaltung (Nrn. 2729, 2823 der Drucksachen) 7170D Vorlage einer Denkschrift des Bundesministers der Justiz über die Zuziehung von Schöffen oder Geschworenen und die Schaffung eines zweiten Rechtszuges in Hoch- und Landesverratssachen . . . . 7170D Bericht des Bundesministers der Finanzen über Einsparungsmöglichkeiten im Besatzungslastenhaushalt (Nr. 2824 der Drucksachen) 7170D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag, der Fraktion der DP betr. Verteilung der Sitze für noch zu errichtende Bundesbehörden und über den Antrag der Abgeordneten Dr. Baade u. Gen. betr. Errichtung einer obersten Bundesbehörde in Kiel (Nrn. 2738, 2498, 1392 der Drucksachen) 7171A Von der Tagesordnung abgesetzt . . 7171A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2783 der Drucksachen) 7171A Dr. Eckert, Finanzminister des Landes Baden, Berichterstatter 7171A Beschlußfassung 7172A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis (Nr. 2255 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 2761 der Drucksachen) 7172A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin 7172B Frau Dr. Steinbiß (CDU) 7172D Pohle (SPD) 7173A, 7175A Dr. Hammer (FDP) 7174C, 7175C Mayerhofer (BP) 7174D Abstimmungen 7174D, 7175C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe von Kunstgegenständen (Nr. 2707 der Drucksachen) 7175D Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 7175D Paul (FDP) 7176C Hennig (SPD) 7177A von Thadden (Fraktionslos) 7177B Beschlußfassung 7177C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Unterbringung geisteskranker Personen (Nrn 2736, 1248 der Drucksachen) 7177C Frau Nadig (SPD), als Berichterstatterin 7177B als Abgeordnete 7178C Dr. Hammer (FDP) 7178A Ewers (DP) 7179A Frau Dr. Steinbiß (CDU) 7179C Beschlußfassung 7179D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Volkholz, Dr. Fink, Strauß u. Gen. betr. Durchführung der Bewaffnung der Jägerschaft (Nrn. 2737, 1080 der Drucksachen) 7179D Huth (CDU), Berichterstatter . . . 7180A Beschlußfassung 7180B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den An- trag der Zentrumsfraktion betr. Gesetzgebungsrahmen und über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Fundstellennachweis für Gesetze (Nrn. 2739, 360, 1374 der Drucksachen) 7180B Dr. Reismann (Z), Berichterstatter . . 7180C Dr. Kopf (CDU) (zur Geschäftsordnung) 7181B Ausschußüberweisung 7181B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution) (Nr. 2447 der Drucksachen) 7181B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7181C, 7186D Dr. Horlacher (CSU) 7183D Dr. Arndt (SPD) 7184C Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7185A, 7207C Schoettle (SPD) 7185D Mellies (SPD) 7185D Dr. Schneider (FDP) 7186B Ausschußüberweisung 7187B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD zur Interpellation betr. Winterbeihilfe (Nrn. 2805, 2724 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Gewährung von Winterbeihilfen (Nrn. 2806, 2539 der Drucksachen) . . . . 7187B Junglas (CDU), Berichterstatter . . . 7187C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 7188B Mellies (SPD) 7188B Renner (KPD) 7188C Beschlußfassung 7189D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Sofortige Wiedergutmachung von Manöverschäden (Nr. 2747 der Drucksachen) 7189D Ausschußüberweisung 7189D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Bekanntgabe des Entwurfs des „Generalvertrags" zwischen der Bundesrepublik und den Herren Hohen Kommissaren (Nr. 2760 der Drucksachen) 7189D Renner (KPD), Antragsteller: zur Sache 7190A zur Geschäftsordnung 7192C Dr. Krone (CDU) 7192C Übergang zur Tagesordnung 7193A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Inlandsporto im Brief- und Postkartenverkehr zwischen europäischen Staaten (Nr. 2705 der Drucksachen; Umdruck Nr. 361) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Europäisches Abkommen über gebührenfreie Benutzung der staatlichen Verkehrsmittel (Nr. 2706 der Drucksachen) 7193B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7193B Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7193C Dr. Mommer (SPD) 7194C Dr.-Ing. Decker (BP) 7195D Strauß (CSU) 7196A Kohl (Heilbronn) (FDP) 7197A von Thadden (Fraktionslos) . . . 7197B Ausschußüberweisung (Antrag Nr. 2705 der Drucksachen) 7197C Übergang zur Tagesordnung (Antrag Nr. 2706 der Drucksachen) 7197C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Gebietliche Verteilung des eingeführten Weizens (Nr. 2740 der Drucksachen) 7197C Lampl (BP), Antragsteller . 7197C, 7199A Dr. Horlacher (CSU) 7198C Kriedemann (SPD) 7199B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 7199B Margulies (FDP) 7199D Beschlußfassung 7200A Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 7198D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 355) 7200B Beschlußfassung 7200B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Staatsvertrag der Länder Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern über den Südwestfunk (Nr. 2692 der Drucksachen) 7200B Jacobs (SPD), Interpellant . 7200B, 7206C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7204A Dr. Mende (FDP) 7205A Persönliche Bemerkung: Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7207C Nächste Sitzung 7208D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat Ihnen vorgeschlagen, eine Aussprache nicht stattfinden zu lassen. Wünscht das Haus anders zu verfahren?

    (Abg. Dr. Kopf: Ich möchte einen Antrag stellen!)

    — Herr Dr. Kopf wünscht, anders zu verfahren; das Haus offenbar nicht. — Herr Abgeordneter Dr. Kopf, eine Aussprache findet nicht statt.

    (Abg. Dr. Kopf: Zur Geschäftsordnung!) — Bitte!



Rede von Dr. Hermann Kopf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich möchte nur den Antrag stellen, daß der Antrag des Ausschusses für innere Verwaltung dem Rechtsausschuß zur Stellungnahme überwiesen wird. Ich halte das für dringend erforderlich. Gesetzgebungsministerium ist das Justizministerium, und der Rechtsausschuß ist sowohl mit den Fragen der Gesetzgebung wie auch mit den Fragen, die im vorliegenden Antrag angeschnitten sind, sachlich zu befassen; er ist auch daran sehr interessiert. Ich bitte also, den Antrag an den Rechtsausschuß zu überweisen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört. Wünscht jemand, dazu das Wort zu nehmen? — Das ist nicht der Fall.
    Es ist der Antrag gestellt worden, den Antrag im Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung dem Rechtsausschuß zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit des Hauses; damit ist die Überweisung an den Rechtsausschuß erfolgt.
    Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der Bayernpartei betreffend Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution) (Nr. 2447 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor.
    Zur Begründung Herr Abgeordneter Dr. Etzel, bitte!
    Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Restitution feststellbarer entzogener Vermögenswerte ist eine Sondergruppe im weiten Feld des Gesamtproblems der Wiedergutmachung, das die Ansprüche aus der Zwangsablieferung und Konfiskation nicht mehr feststellbarer jüdischer Wertsachen, Wertpapiere, Banknoten und jüdischen Hausrats ebenso umfaßt wie die Ansprüche aus ehemaligen Reichsschuldtiteln, Reichsbahnobligationen, Abtretungsschulden der Reichsautobahnen, bis jetzt unbezahlt gebliebenen Kriegslieferungen und den Abwertungen der Altsparguthaben. Es ist eine wahrhaft erdrückende Bürde in einem Zeitpunkt, in dem die notwendige Erfüllung der Sozialverpflichtungen den größten Teil der öffentlichen Haushalte in Anspruch nimmt, in dem ein Lastenausgleich mit einer Jahresaufbringung von 1,6 Milliarden vorbereitet wird, Besatzungskosten einen großen Teil des Sozialprodukts verschlingen und uns Verteidigungsbeiträge in Milliardenbeträgen zugemutet werden sollen. Selbst Karyatiden würden einer solchen Belastung nicht gewachsen sein. Es ist nicht abzusehen, wie diesen Verpflichtungen ohne ausländische Anleihe oder ohne wesentliche Herabsetzung der Besatzungs- und Verteidigungslasten genügt werden soll.
    Die Wiedergutmachung im engeren Sinne umfaßt zur Zeit in der Hauptsache drei Gruppen: die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes nach dem Bundesgesetz vom 11. Mai 1951, das allgemeine Entschädigungsrecht nach einem Gesetz des Süddeutschen Länderrats und einzelnen Ländergesetzen, die Teilgebiete regeln, und die Rückerstattung unter dem Nationalsozialismus entzogener feststellbarer Vermögenswerte. Von der letzteren ist hier die Rede. Nicht einbezogen sind die bereits erwähnten Wiedergutmachungsansprüche aus entzogenem und konfisziertem, aber nicht mehr feststellbarem jüdischem Besitz, für die ein Umstellungsschlüssel noch nicht ausgehandelt ist.
    Wenn im Betreff des Antrags der Bayernpartei nur von der Rückerstattung ehemals jüdischen Vermögens die Rede ist, so deshalb, weil dieser Komplex wohl die Hauptmasse ausmacht und weil seine Regelung besonders schwierige, delikate und politisch-psychologisch wichtige Probleme aufwirft und Schwierigkeiten bereitet. Der Antrag selbst bezieht sich auf die Gesamtheit der Entziehungs- bzw. Rückerstattungsfälle, also auch auf jene, wo Vermögen von Klöstern, Parteien, parteipolitischen Verlagen, Zeitungsunternehmen usw. durch offene Wegnahme oder unter dem Schein rechtsgeschäftlicher Abmachungen entzogen worden sind.
    Deutsche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben den Beginn des jüdischen Jahres 5712 zum Anlaß von Äußerungen gegenüber der „Allgemeinen Wochenzeitung der Juden in Deutschland" genommen, in denen sie für eine deutschjüdische Verständigung eintraten. Ihre Fortsetzung fanden diese Bekundungen der Teilnahme und Loyalität, diese ernst gemeinten Gesten der ausgestreckten Hand, durch die Erklärung, welche die Bundesregierung in der Sitzung des Bundestages


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    am 27. September dieses Jahres abgab, und die eindrucksvolle Art, in der sich der Bundestag zu den darin enthaltenen Auffassungen, Grundsätzen und Absichten bekannte. Sie waren eine unmißverständliche Verurteilung von Unrecht und Unmenschlichkeit. Sie waren die Epiphanie jenes anderen liebenswerten und humanen, des wahren Deutschlands. Sie waren ein aufrichtiges Anerkenntnis der Pflicht zur Wiedergutmachung, eine Manifestation des guten Willens. Sie waren zugleich Akte der eigenen Würde und der Selbstachtung. Der besonderen Demonstration eines Gesinnungswechsels, einer Metanoia, wurde mit Recht entraten, denn die überwältigende Mehrheit der deutschen Bevölkerung hatte nichts mit den inkriminierten Vorgängen gemein.
    Bereits mit dem am 28. Februar dieses Jahres verabschiedeten Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer in Deutschland, das in seiner humanitären Grundhaltung teilweise sogar über den Rahmen der Konvention der Vereinten Nationen hinausgeht und großzügig auf die Bedingung der Gegenseitigkeit verzichtet, hatte der Bundestag die auf deutscher Seite vorhandene Entschlossenheit, die in das Völkerrecht eingegangenen anerkannten Grundgedanken der Menschlichkeit und des sittlichen Rechts zu verwirklichen, überzeugend dargetan. Die Bereitschaft zur Wiedergutmachung besteht ungeachtet der bitteren Enttäuschungen fort, welche der Raub und die Verschleuderung deutschen Privateigentums im Ausland und die Entwendung ausländischer Wertpapiere aus deutschem Inlandsbesitz in uns hervorrufen mußten. Auch mit dem Finger auf seine Konkursmasse zu verweisen, lehnt Deutschland ab, denn es will ein redlicher Schuldner sein.
    Es wäre naheliegend und berechtigt, noch andere schwerwiegende Vorgänge und Sachverhalte, etwa die Vertreibung von Millionen Deutscher aus ihrer Heimat, aufzuführen. Ich will davon absehen. Aber die Welt, die Besatzungsmacht und das Judentum mögen den guten und aufrichtigen Willen Deutschlands erkennen, würdigen und erwidern. Sie mögen einsehen, daß der Brückenschlag nur gelingen kann, wenn gleiches Recht für beide Teile gilt, wenn diejenigen, auf deren Seite die Macht ist, darauf verzichten, Unerbittlichkeit zu zeigen, wenn sie einsichtsvoll genug sind, den vergleichswilligen Schuldner wieder zu Kräften kommen zu lassen. Darum ist die in dem Neujahrswunsch des Bundespräsidenten ausgesprochene Erwartung, daß der Neubeginn der deutsch-jüdischen Beziehungen mit dem guten Willen sachlicher und seelischer Gerechtigkeit für die Juden und für die Deutschen als ein Stück weiteren Ausgleichs in dem schmerzlichen Verfahren wirken soll, von der deutschen Offentlichkeit mit Genugtuung aufgenommen worden. Denn die Wiedergutmachung soll ein Akt des Rechts sein, nicht eine willkommene Okkasion zu einem großen Geschäft und zu ungerechtfertigter Bereicherung oder eine erwünschte Gelegenheit zu Rache und Vergeltung gegenüber auch denjenigen, welche redlich erworben und anständig gehandelt haben. Solche Tendenzen, Versuche und Erscheinungen sind aber aufgetreten, und die Rechtsprechung ist häufig enttäuschend und unbefriedigend. Sie zeigt, weil seinerzeit eine Regelung durch den Kontrollrat nicht zustande kam, zwischen dem amerikanischen Sektor einerseits und dem britischen und dem französischen Sektor andererseits wesentliche Unterschiede. Ich will und muß im Rahmen dieser Ausführungen darauf verzichten,
    einzelne Beispiele anzuführen. Wer aber noch ahnungslos ist, der lese einmal den Fall nach, über den unter der Überschrift „Unmoralische Restitutionsforderung" das Novemberheft einer in Süddeutschland erscheinenden Zeitschrift berichtet.
    Die Grundsätze des gleichen Rechts und der Rechtsverwirklichung müssen Voraussetzung, Richtschnur und Inhalt einer beiderseits loyalen Restitution sein. Menschen, die sich einer echten Entziehung durch Verfolgungsmaßnahmen oder Verfolgungshandlungen, also durch Drohung, Druck oder Zwang gegenüber anderen aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Weltanschauung oder Gegnerschaft zum Nationalsozialismus schuldig gemacht oder sich unter Ausnützung der Wirkungen und Möglichkeiten einer Verfolgungslage Vermögensvorteile verschafft haben, können sich ihrer Verpflichtung nicht entledigen oder sie auf den Staat bzw. Bund abwälzen wollen. Aber die große Zahl der anständigen Käufer, die sich auf Angebot oder sogar auf Drängen der jüdischen Besitzer zum Erwerb von Unternehmen, Geschäften, Haus- und Grundbesitz bewegen ließen und dadurch oft die andernfalls sichere Liquidierung verhindert haben oder, weil auf der Gegenseite ein Bevollmächtigter für den Verkäufer verhandelte, nicht einmal Kenntnis davon hatten, daß der Vertragspartner ein Jude war, können nicht nachher für ihre Bereitwilligkeit zur Verantwortung gezogen und bei der Rückerstattung mit einer Umrechnung von 10 zu 1 abgespeist werden, was in den meisten Fällen bedeutet, daß der Veräußerer den Kaufpreis ein zweites Mal erhält. Wenn hier eine Schuld vorliegt, dann trifft sie das ehemals herrschende nationalsozialistische Regime und das in seiner Gewalt befindliche Reich, welche die damalige allgemeine Lage geschaffen haben.
    Es muß dagegen Stellung genommen werden, daß allgemeine, auf politischen Entschlüssen und Maßnahmen der öffentlichen Gewalt beruhende Schadensfolgen immer wieder auf einzelne Bürger oder Bevölkerungsgruppen abgewälzt werden. Das ist bei den Besatzungsverdrängten ebenso geschehen wie bei den deutschen Eigentümern von Auslandsvermögen. Besteht schon eine Gesamtursache oder wird sie unterstellt, dann ist es folgerichtig und gerecht, die Summe der einzelnen Rückerstattungsfälle zusammenzufassen und global nach außen zu ordnen, die Regelung der Einzelfälle aber der Auseinandersetzung zwischen den deutschen Behörden und den Restitutionspflichtigen zu überlassen. Zur Zeit ist die Haftung des Bundes oder der Länder noch nicht geklärt. Bund und Länder haben aber auf zahlreichen anderen Gebieten Verpflichtungen und Vermögen des ehemaligen Reiches übernommen, ohne daß dabei oder vorher die Frage der Rechtsnachfolge ernstlich aufgeworfen und geklärt oder die letztere bejaht und anerkannt wurde.
    Ganze Ortschaften werden dadurch aufs schwerste in Mitleidenschaft gezogen, daß seinerzeit die Reichsumsiedlungsgesellschaft oder in Bayern die Bayerische Bauernsiedlung den Grundbesitz jüdischer Vorbesitzer an sich brachte and an siedlungsbedürftige Bauern mit Gewinn weiterveräußerte. Jetzt müssen die angesiedelten Bauern für die behauptete Entziehung, die schließlich die Siedlungsgesellschaften zu verantworten haben, gerade stehen, da ihnen die Siedlungsstelle nunmehr entzogen werden soll und die amtlichen Siedlungsgesellschaften den Kaufpreis nur im Verhältnis von 10 zu 1 zu erstatten gewillt sind.


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    Besonders kraß und unerträglich ist die Lage dort, wo die Neusiedler Bauern waren, die durch Maßnahmen des aufrüstenden nationalsozialistischen Reiches wegen der Anlage, Erweiterung oder Wiederverwendung von Truppenübungsplätzen von der heimatlichen, ererbten Scholle vertrieben und auf ehemals jüdischem Besitz angesiedelt wurden oder wo Deutsche für den Bau der Reichsautobahnen Grundbesitz abgeben mußten, vom Reich mit entzogenem jüdischem Besitz entschädigt wurden und nun im Restitutionsverfahren in Anspruch genommen werden und Schaden erleiden. Wenn irgendwo in Restitutionssachen, dann müßten in solchen Fällen die Wiedergutmachungskammern veranlaßt und in der Lage sein, das Verfahren auszusetzen. So wird einzelnen die Last der Wiedergutmachung für Entziehungsmaßnahmen aufgebürdet, die nicht sie, sondern das ehemalige Reich zu verantworten hatte. Das Problem besteht also nicht nur gegenüber den Besatzungsmächten, sondern auch gegenüber den deutschen Behörden, dem Bund und den Bundesländern. Es wird auch die Frage der Absetzung der vollen bei und infolge der Rückerstattung eingetretenen Verlusten in der Einkommen- und Körperschaftsteuer aufzuwerfen und zu regeln sein.
    Es erschien aber wohl zweckmäßig. zunächst einmal die den Besatzungsmächten zugewandte Seite des Problems hervorzukehren. Die Rückerstattung gehört zum Vorbehaltsgebiet der Gesetzgebung der Besatzungsmächte. Erst noch am 12. Juni dieses Jahres hat der amerikanische Oberkommissar in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Bundesländer der amerikanischen Zone betont, daß an den bisherigen Grundsätzen der Rückerstattung festgehalten werde. Das konnte aber keineswegs Anlaß genug sein, die Hände in den Schoß zu legen. Ebensowenig die Tatsache, daß ein Teil der Restitutionsfälle, sei es auf dem Verfahrens-, sei es auf dem Vergleichswege, erledigt ist. Die schwierige Frage der Wiederaufnahme von Fällen, in denen nachgewiesenermaßen wesentliche Härten gegenüber dem Verpflichteten vorgekommen sind, wird nicht umgangen werden können. Die trotz der soeben erfolgten Annäherung der Ordonnanz 120 des französischen Oberkommissars an die Bestimmungen der amerikanischen und der britischen Zone auch weiterhin bestehenden wesentlichen Unterschiede zwischen den Regelungen und der Spruchpraxis der drei Zonen müssen beseitigt werden.
    Darüber hinaus enthält der Antrag der Fraktion der Bayernpartei eine Anzahl von grundsätzlichen Einzelforderungen. Ich darf hierwegen auf die Drucksache selbst verweisen. Es wäre ein Leichtes gewesen, sie um weitere Forderungen, etwa die der Rechtsgleichheit der Partner im Prozeß und außerhalb desselben sowie die der Nichtanwendung des Währungsumstellungsgesetzes auf die Restitutionen zu vermehren. Ich will mich auf zwei Punkte beschränken. Die Forderung der einheitlichen Einführung einer Härtemilderungs- oder Billigkeitsklausel wurde an erster Stelle erhoben. Wenn der Herr Bundesjustizminister am 4. November 1950 in einem Schreiben an den Herrn Präsidenten des Bundestags zu dieser Frage erklärte, daß er sich nicht in der Lage sehe, eine dahingehende Änderung des amerikanischen Militärgesetzes Nr. 59 bei dem Herrn Oberkommissar vorzuschlagen, so ist zu hoffen, daß er sich nunmehr, da inzwischen einige Zeit vergangen und die politische Entwicklung fortgeschritten ist, dazu in der Lage sieht.
    Die allgemeine Beteiligung deutscher Richter im obersten Rechtszug und die Aufhebung oder Abänderung der Ausführungsverordnung Nr. 9 zum amerikanischen Gesetz Nr. 59 wurden von dem bayerischen Justizministerium bereits mit Berichten vom 5. März und 11. April 1951 bei dem Bundesjustizministerium angeregt. Ähnliche Vorschläge haben das württembergisch-badische Justizministerium am 15. März 1951 und das hessische Justizministerium am 20. März 1951 gemacht.
    Die bestehenden Verhältnisse sind unhaltbar. Im Zeichen der proklamierten Verständigung, im Namen des für beide Seiten gleichen Rechts möge die Bundesregierung ungeachtet der gewiß nicht verkannten oder unterschätzten Schwierigkeiten den Mut und die Entschlossenheit haben, auf die Bereinigung eines Zustandes zu dringen, der geeignet ist, den Keim zu Entzweiung und Feindschaft zu legen, statt eine Versöhnung von geschichtlicher Tragweite zu ermöglichen und einzuleiten.
    Wir wollen nichts leugnen, nichts beschönigen, nichts vertuschen, aber wir wollen eine Regelung im Zeichen des beiderseitigen gleichen Rechts. Wenn vor wenigen Wochen Mitglieder des für die Rückerstattung eingesetzten Unterausschusses des britischen Unterhauses erklärten, in der Bundesrepublik suchten „mächtige Interessengruppen" die Rückerstattung der ehemaligen jüdischen Vermögenswerte zu verhindern, so könnte das als britisches Gerede bezeichnet werden. Aber ich bin nicht so unhöflich. Uns ist von der Existenz solcher Machtgruppen nichts bekannt. Es gibt nur Restitutionspflichtige, die sich in einer Organisation zusammengeschlossen haben, um Unrecht von sich abzuwehren.
    Mit der Überweisung unseres Antrags an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, zu dessen Arbeiten wir mit unserem Antrag vom 6. Juli einen Beitrag leisten wollten, sind wir einverstanden.

    (Beifall bei der BP.)