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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951 7135 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7136C, 7148C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 7136D Soforthilfe-Anpassungsgesetz 7136D Bundesbahngesetz 7136D Anfrage Nr. 223 der Abg. Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Lampl, Tobaben u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nrn. 2728, 2789 der Drucksachen) 7137A Bericht des Bundesministers der Finanzen über die bisherigen Schritte der Bundesregierung betr. Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2796 der Drucksachen) 7137A Vorlage der Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (VO Bau I/51) 7137A Tödlicher Verkehrsunfall des Abg. Brunner und Verletzung seiner Ehefrau 7137A, 7146C, 7147C Teilnahme von Mitgliedern beider Häuser des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika als Gäste an der Sitzung 7137C, 7145B Präsident Dr. Ehlers . 7137C, 7145B, 7147C Mr. Theodore Francis Green, Mitglied des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika 7146B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2533 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2749 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 354, 356, 357, 358, 359) 7137C, '7147D Kuntscher (CDU), Berichterstatter . . 7137C Sabel (CDU) 7139C, D, 7142A, 7144A, 7149A, 7151A, C Determann (Z) 7139D Odenthal (SPD) 7140A, 7142C, 7145A, 7147D, 7148C Ewers (DP) 7140C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 7141B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7141D Dr. Preller (SPD): zur Abstimmung 7143C zur Sache 7150D Renner (KPD) 7144B Dr. Kneipp (FDP) 7150A Abstimmungen 7142D, 7143D, 7144A, 7150D, 7151A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll (Nr. 2574 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2763 der Drucksachen) . . . . 7151C Walter (DP), Berichterstatter . . . 7151D Beschlußfassung 7151D Erste Beratung des von den Abgeordneten Brese, Dr. Kneipp, Tobaben und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2726 der Drucksachen) 7152A Dr. Kneipp (FDP), Antragsteller . 7152A Ausschußüberweisung 7152B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung der vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze (Nr. 2722 der Drucksachen) . . . 7152B Jacobi (SPD), Interpellant . . 7152B, 7156A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7154D, 7157B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP): zur Geschäftsordnung '7156C zur Sache '7156D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7157D Renner (KPD) '7158C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen) 7159B Ausschußüberweisung 7159B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 2748 der Drucksachen) 7159B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 7159B Mertins (SPD) 7160A Ausschußüberweisung 7160B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2751 der Drucksachen) 7160B Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter 7160C Beschlußfassung 7162B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nr. 2520 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2745 der Drucksachen) . . . . 7162C zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CSU) 7162C Lange (SPD) 7162D Ausschußüberweisung 7163A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Nrn. 2741, 2626 der Drucksachen) 7163A Storch, Bundesminister für Arbeit . 7163B Beschlußfassung 7163B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Greve, Dr. Hasemann u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Niedersachsen und über den Antrag der Abg. Dr. Wellhausen, Strauß, Dr. Seelos u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Nordbayern (Nrn. 2732, 2120, 2553 der Drucksachen) 7163B Erler (SPD), Berichterstatter . 7163C Beschlußfassung 7164B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Schatz u. Gen. betr. Räumung des von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung (Oberpfalz) (Nrn. 2733, 2597 der Drucksachen) 7164B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7164B Kahn (CSU) 7164D, 7166A, 7167D Höhne (SPD) 7165A, 7167C Frau Thiele (KPD) 7166B Beschlußfassung 7168B Beratung des Antrags der Abg. Lenz u. Gen. betr. Lohn- und Gehaltszahlungen für zusätzliche Förderschichten im Kohlenbergbau (Nr. 2752 der Drucksachen) 7168B Winkelheide (CDU), Antragsteller . 7168C Agatz (KPD) 7168C Ausschußüberweisung 7168D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken—Hornbach (Rheinland-Pfalz) (Nr. 2723 der Drucksachen) 7168D Beratung vertagt 7168D Nächste Sitzung 7168D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für die kurze Berichterstattung.
    Ich komme zur Einzelbesprechung der zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen.
    Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Eine allgemeine Aussprache soll nicht stattfinden. Zur Einzelbesprechung: Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen.
    Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Danke! Das ist die Mehrheit.
    Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz. in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit des Hauses; das Gesetz ist in der Schlußabstimmung angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Brese, Dr. Kneipp, Tobaben und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2726 der Drucksachen).
    Herr Abgeordneter Dr. Kneipp wünscht offenbar, den Entwurf zu begründen. Bitte, Herr Abgeordneter!


Rede von Dr. Otto Kneipp
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 541 der Reichsversicherungsordnung sind diejenigen Berufe usw. aufgeführt, die Versicherungsfreiheit genießen. Dabei fehlen die Tierärzte, die schließlich dasselbe Recht für sich in Anspruch nehmen können wie z. B. die Zahnärzte und die Humanärzte. Der Gesetzentwurf will die Tierärzte in den § 541 aufgenommen haben. Ich bitte Sie, den Antrag dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es wünscht niemand dazu das Wort zu nehmen. Meine Damen und Herren, ich darf unterstellen, daß die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik erfolgt ist. — Das ist der Fall.
    Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung: Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Verkündung der vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze (Nr. 2722 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 20 Minuten, eine Aussprachezeit von höchstens 90 Minuten vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Zur Begründung hat das Wort Herr Abgeordneter Jacobi.
    Jacobi (SPD), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem kürzlich dem Bundestag von der Registerabteilung zugeleiteten Sonderdruck über den Stand der Beratung von Gesetzentwürfen findet sich am Schluß eine ziffernmäßige Zusammenstellung der dem Bundestag in der Zeit vom 7. September 1949 bis zum 30. September 1951 insgesamt vorgelegten Gesetzentwürfe nach dem Stande vom 12. Oktober 1951. Es handelt sich um insgesamt 378 Gesetze, die hier aufgeführt werden. Von diesen 378 Entwürfen sind im Bundesgesetzblatt 217 verkündet, 30 auf andere Weise erledigt, 10 noch nicht behandelt, 98 zwar schon behandelt, aber noch nicht beschlossen und 23 Gesetzentwürfe beschlossen, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Diesen letzten Komplex meint die Interpellation, die ich für die sozialdemokratische Fraktion zu begründen habe.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Der flüchtige Betrachter der soeben vorgetragenen Zahlen mag vielleicht meinen, daß die Tatsache der Nichtverkündung von wenig mehr als 10 % verabschiedeter Gesetze — da die Verkündung ja sicherlich nicht unterbleiben würde — kein Grund für ein Frage- und Antwortspiel zwischen Parlament und Regierung zu sein brauche und daß es wichtigere Dinge gebe. Nun, wer ein wenig nachdenklicher ist, muß anderer Meinung sein. Er wird sehr schnell erkennen, daß mit der sozialdemokratischen Interpellation eine Frage angesprochen wird, die mehr als eine Erörterung von Fragen der Gesetzestechnik auslöst. Es geht bei dem Punkt, der hier berührt wird, um die Geltung des Parlaments, um den Respekt der Regierung gegenüber der Volksvertretung, ja, um mehr, es geht um die Verfassung. Das Grundgesetz erklärt in seinem Art. 82:
    Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet.
    Es verzichtet auf eine Fristsetzung, wie sie etwa der Art. 70 der Weimarer Verfassung enthielt. Dort war bestimmt, daß der Reichspräsident die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze binnen Monatsfrist im Reichsgesetzblatt zu verkünden hat. Aus der Fortlassung einer solchen Fristklausel im Grundgesetz ist jedoch nicht etwa der Schluß zulässig, daß es dem Gutdünken der Bundesregierung überlassen bleibe, innerhalb welcher Zeit der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf dem Bundespräsidenten vorgelegt werden, also die Vorbereitung der Ausfertigung erfolgen solle. Auch ist es nicht in das Ermessen des Bundespräsidenten gestellt, sich beliebig Zeit für die Verkündungsverfügung zu nehmen. Aus den Materialien des Grundgesetzes ergibt sich vielmehr, daß der Verfassunggeber auf die Aufnahme einer Verkündungsfrist allein deshalb verzichtet hat, weil allgemeines Einverständnis darüber bestand, daß ein verfassungsmäßig zustande gekommenes und vom damals noch geltenden Einspruchsrecht der Besatzungsmächte nicht betroffenes Gesetz unverzüglich zur Ausfertigung und Verkündung zu bringen ist.
    Diese Auffassung war und ist auch um so logischer, als es im Grundgesetz im Gegensatz zur Weimarer Verfassung eine Reihe von Hemmungen nicht mehr gibt, die damals zu beachten waren. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Bestimmung des Art. 72 der Weimarer Verfassung, nach der die Verkündung eines Reichsgesetzes auf Antrag einer Reichstagsminderheit in Verbindung mit dem Referendum des Art. 73 um zwei Monate auszusetzen war, oder an das Recht des Reichspräsidenten, ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz binnen eines Monats zum Volksentscheid zu bringen. Diese Möglichkeiten gibt es heute nicht mehr. Damit entfiel für den Parlamentarischen Rat die Notwendigkeit, eine Anhaltefrist zu statuieren. Er hat es als selbstverständlich betrachtet, daß ein ordnungsgemäß zustande gekommenes Gesetz ohne Verzug ausgefertigt und verkündet werden würde.


    (Jacobi)

    Die Praxis der Bundesregierung entspricht der geschilderten Auffassung des Verfassunggebers, wie ich eingangs bereits darlegte, nicht immer. Wir erheischen mit unserer Interpellation hierzu nunmehr eine eindeutige Rechtfertigung der Regierung vor dem Parlament. Unsere beiden ersten Fragen lauten:
    1. Welche vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze sind bisher nicht verkündet worden?
    2. Aus welchen Gründen ist die Verkündung unterblieben?
    im Hinblick auf die Antwort der Bundesregierung möchten wir mit Nachdruck darum ersuchen, uns nicht etwa mit dem Hinweis auf technische Schwierigkeiten zu kommen, die sich z. B. bei der Revidierung für die Drucklegung im Einzelfall ergeben. Was wir verlangen, ist die Unverzüglichkeit der durch den Gesetzesbeschluß ausgelösten und zu treffenden Maßnahmen, d. h. also eine Bearbeitung des Vorganges ohne schuldhaftes Zögern. Hierbei aber kann und darf es sich lediglich um eine Behandlung der Sache handeln, die sich auf die Vorbereitung der Ausfertigung beschränkt. Was aber bedeutet die Ausfertigung? Nichts anderes als die Unterzeichnung der Urschrift des Gesetzes, nach der das Gesetz zu datieren ist. Die Ausfertigung ist nicht mehr und nicht weniger als die Beurkundung, daß die Urschrift den Wortlaut des Gesetzes darstellt, wie es sich aus den Beschlüssen des Bundestages und Bundesrates ergeben hat. Die Prüfung der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz gehört nicht zu den Obliegenheiten der Bundesregierung. Hüter des Grundgesetzes ist der Bundespräsident. Im übrigen gibt es das richterliche Prüfungsrecht, so die Möglichkeit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. Aber das alles steht buchstäblich auf einem anderen Blatt und bedarf im Zusammenhang mit dieser Interpellation keiner eingehenden Erörterung.
    Ich habe bereits den Art. 82 des Grundgesetzes zitiert. Gestatten Sie mir einen weiteren Hinweis. In der Geschäftsordnung der Bundesregierung — abgedruckt im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 5. Juni 1951 — findet sich lediglich eine — ebenfalls sehr kurze und klare — Bestimmung über die Behandlung von Gesetzesbeschlüssen. Es heißt dort in § 29, soweit er hier interessiert:
    Gesetze sind dem Bundespräsidenten erst nach der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und den zuständigen Bundesminister zur Vollziehung vorzulegen.
    Auch die Bestimmung, die ich eben zitiert habe, schafft, von ihrer Rangigkeit als interne Regel einmal abgesehen, keinen Ermessensspielraum für die Bundesregierung. Wir haben Grund zu der Besorgnis, daß dies von der Bundesregierung gelegentlich nicht genügend beachtet wird. Sie nimmt sich in nicht seltenen Fällen sehr viel Zeit, bis sie die Urkunde des beschlossenen Gesetzes an den Bundespräsidenten weitergibt, auch in Fällen, in denen in keiner Weise andere als Momente der politischen Unlust erkennbar sind. Ob Gesetze der Volksvertretung einer Regierung genehm sind oder nicht, ist aber eine Frage, die sich nicht in der Behandlung der Ausfertigung und Verkündung eines Gesetzes niederschlagen darf. Im übrigen kann sich eine Regierung gelegentlich durch einen Gesetzesbeschluß zwar für überspielt halten, ihr kann ein Gesetz als eine durchaus ungute Sache erscheinen, dennoch entbindet sie eine solche Auffassung nicht von der unabdingbaren Pflicht, alles zu tun, was
    notwendig ist, um die Entscheidung des Parlaments zu respektieren, dies um so weniger, als ein Gesetzentwurf ja nicht von heute auf morgen verabschiedet wird. Er hat immer drei Entwicklungsstadien zu passieren: Einbringung, Beratung und Beschluß. Für den mit unserer Interpellation aufgeworfenen Fragenkomplex ist das Mittelstück dieser Skala, die Beratung, von besonderer Bedeutung.
    Gemäß Art. 43 des Grundgesetzes haben die Mitglieder der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten zu allen Sitzungen des Bundestags und seiner Ausschüsse Zutritt. Hieraus hat sich de facto ein System der Mitberatung entwickelt. Es dient der gegenseitigen Information und gibt der Bundesregierung von der Einbringung eines Gesetzentwurfes an die Möglichkeit, eventuelle Bedenken gegen Wortlaut und Inhalt des Entwurfs anzumelden. Es ist wichtig, das hier festzuhalten, weil die Regierung offenbar glaubt, auch nach der Verabschiedung eines Gesetzentwurfes noch widerstehen, ja manipulieren zu dürfen.
    Lassen Sie mich ein illustres Beispiel dafür anführen. Unter den 23 eingangs erwähnten beschlossenen, aber nicht verkündeten Gesetzentwürfen befindet sich einer, der in den Schubladen des betroffenen Fachministeriums bereits Schimmel angesetzt hat. Ich meine das Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost. Dieses Gesetz ist in diesem Hohen, in diesem Falle aber von der Bundesregierung äußerst niedrig bewerteten, Hause am 6. Dezember 1950 verabschiedet worden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Herr Bundestagspräsident hat dem Plenum am 10. Januar 1951 davon Kenntnis gegeben, daß das Gesetz auch den Bundesrat passiert hat. Bis zur Stunde — wir schreiben heute den 14. November ' 1951 — ist die Ausfertigung und Verkündung nicht erfolgt.

    (Hört! Hört! bei der SPD. Das oben bezeichnete Gesetz ist bisher im Hinblick auf das Aufhebungsrecht der Alliierten Hohen Kommission Es sollte versucht werden, in Verhandlungen bei der Alliierten Hohen Kommission einen Weg zu finden, die Aufhebung des Gesetzes zu vermeiden. Nachdem diese Verhandlungen zu keinem Erfolg geführt haben, wird nach Überprüfung der politischen Auswirkungen der Verkündung des Gesetzes durch die beteiligten Ressorts erörtert, ob das Gesetz zu verkünden ist oder ob noch vor der Verkündung des Gesetzes dem Bundestag der Entwurf eines Abänderungsgesetzes vorgelegt werden soll, das den Bedenken der Alliierten Hohen Kommission Rechnung trägt. (Zurufe von der SPD: Hört! Hört! — Unerhört!)