Rede von
Anton
Sabel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, daß die Bedeutung des Verteilungssauschusses hier etwas übertrieben wird. Der Ausschuß kam zu dem Vorschlag in der Erkenntnis, daß die wesentlichen Mittel von 80 Millionen DM aus der Vorlage des Finanzministers bereits auf die Länder verteilt worden sind. An der Verteilung hat ein Ausschuß mitgewirkt, der so zusammengesetzt war, wie es jetzt der Ausschuß für Arbeit vorschlägt. Der Ausschuß hatte keineswegs die Absicht, die Gemeinden zu übersehen. Wir glaubten nur, weil es sich ja hier um einen vorläufigen Ausschuß handelt und die Verteilung des wesentlichen Betrages doch sehr wahrscheinlich von den Organen der Bundesanstalt vorgenommen wird, es bei der Zusammensetzung belassen zu können, wie sie bisher war.
Wenn allerdings den Wünschen Rechnung getragen werden soll, die von verschiedenen Fraktionen geäußert wurden, dann wird man an einer allgemeinen Ausweitung nicht vorbeikommen. Der Antrag der SPD besagt praktisch, daß an die Stelle der Ländervertreter die Vertreter der kommunalen Spitzenorganisationen treten sollen.
— Nein? Gut, dann habe ich das mißverstanden. — Wenn sie zusätzlich hinzutreten sollen, so würde das bedeuten, daß dieser öffentliche Sektor mit sechs Personen vertreten ist. Das entspricht auch dem Antrag der Bayernpartei. Dann wäre es notwendig — obschon die Sache nicht so wichtig ist —, die Arbeitnehmer mit sechs Personen, die Arbeitgeber mit sechs Personen und die öffentlichen Körperschaften ebenfalls mit sechs Personen an diesem Ausschuß zu beteiligen, wovon dann zwei auf die Bundesregierung, zwei auf die Länder und zwei auf die kommunalen Spitzenorganisationen entfallen. Wir haben keine größeren Bedenken dagegen, daß eine solche Ausweitung erfolgt; aber wir sollten die Bedeutung des Ausschusses nicht übersteigern.
— Ja, er wird jetzt groß, er besteht aus 18 Personen, aber ich sehe keine andere Möglichkeit, den Wünschen Rechnung zu tragen. Und ich möchte nicht, daß der Grundsatz der Dreigleisigkeit, den wir nun einmal in dem Gesetz über die Errichtung der Bundesanstalt festgelegt haben, verlassen wird. Er würde ja verlassen werden, wir würden ja den einen Teil eben über dieses Drittel an diesem Gremium beteiligen. Deswegen wäre dann diese Ausweitung notwendig.
Zu den Vorschlägen des Kollegen Odenthal bezüglich der Berichterstattung darf ich darauf hinweisen, daß bereits der vierteljährliche Bericht verlangt worden ist. Wir haben keine Bedenken, wenn dieser Bericht nun in kürzeren Abständen, jeweils nach zwei Monaten, erstattet werden soll. Das kann ohne weiteres akzeptiert werden.
Vom Kollegen Odenthal ist noch beantragt worden, in Abs. 4 statt von „Sozialpartnern" nun von den „Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber" zu sprechen. Das ist j a auch von uns beantragt worden und hier schon aus dem Grunde zweckmäßig, weil an anderer Stelle ebenfalls von „Arbeitnehmern und Arbeitgebern" die Rede ist und weil das Wort „Sozialpartner" in der Gesetzgebung bisher praktisch noch nicht verwandt wurde. Wir stimmen dem also zu.
Wir stimmen ferner dem Vorschlag zu, daß die Bestellung von den Gewerkschaften und den Organisationen der Arbeitgeber erfolgen soll, also nicht, wie es ursprünglich hieß, „von den Spitzenorganisationen". Hier handelt es sich um eine Anpassung, die wir inzwischen auch in anderen Gesetzen gefunden haben.
Nun zu dem Antrag der Deutschen Partei. Da bin ich der Auffassung — und meine Auffassung deckt sich mit der des Ausschusses —, daß es nicht unbedingt notwendig ist, über den Vorsitz in diesem Ausschuß im Gesetz etwas zu sagen. Es war bisher üblich, daß der Arbeitsminister bzw. sein Vertreter den Vorsitz in diesem Verteilungsausschuß hatte. Es ist nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern; es ist also meines Erachtens nicht notwendig, diese Korrektur durchzuführen.
Der zweite Änderungsantrag der Deutschen Partei, der den Abs. 4 des § 1 betrifft, entspricht praktisch dem Antrag, der von der SPD gestellt wurde.