Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Es bleibt festzustellen, daß die beiden Herren Redner, die sich gegen unsere Anträge gewandt haben, gegen die Billigkeit und Gerechtigkeit des Grundgedankens nichts einzuwenden hatten. Damit sind wir alle miteinander einverstanden. Herr Horlacher hat gesagt, der Hausbesitz sei eine andere Angelegenheit, das müsse man mal genauer überlegen, oder anders ausgedrückt: so weit reiche sein besonderes Interesse an dem Antrag nicht. — Die Lage der Landwirtschaft ist durchaus vergleichbar mit der des Althausbesitzes.
Eine andere Frage ist die, die der Herr Abgeordnete Kunze soeben aufgeworfen hat. Er hat gesagt, bei der Erörterung der Frage des Hausbesitzes sei man bezüglich der endgültigen Festsetzung in den Vorberatungen noch nicht so weit gekommen. - Es handelt sich doch hier nur um etwas Vorläufiges. Wenn man auch noch nicht zum endgültigen Abschluß der Beratungen gekommen ist, so zeichnet sich doch schon am Horizont ab, wie das laufen wird. Ich glaube, daß in dieser Hinsicht keine Bedenken dagegen zu bestehen brauchen, unserem Antrag stattzugeben.
Nun zu der zweiten Frage, die Herr Abgeordneter Kunze aufgeworfen hat. Er hat gesagt, es sei nicht möglich, den Sachschaden schon zu berücksichtigen, da er nicht festgestellt sei. Ich habe eben schon vorwegnehmend, da ich einen solchen Einwand erwartete, darauf hingewiesen, daß man es ja bei der Investitionshilfe tun zu können glaubte. Wenn es da geht, muß es auch hier möglich sein. Warum sind diese beiden Überlegungen denn verschieden, und warum sind die Hemmungen in dem einen Fall größer als in dem anderen? Abgesehen davon ist es absolut möglich, im Einzelfalle von dem, der die Vergünstigung verlangt, zu fordern, daß er den Nachweis führt und daß ad hoc eine vorläufige — dies ist ja alles nur vorläufig — Regelung getroffen wird, wonach die Behörde, die die Vergünstigung aussprechen soll, den Nachweis überprüft.
Wenn Herr Kollege Horlacher sagte: „Ja, es geht nicht, daß man solche Dinge jetzt in der zweiten Lesung bei einem im übrigen so eingehend vorbereiteten Gesetz in die Debatte wirft!", so kam er damit auf einen Einwand zurück, den ich kürzlich noch einmal zu widerlegen Gelegenheit nehmen mußte. Dieses ganze Gesetz ist ja nun doch nicht so furchtbar lange vorberaten worden. Vor wenigen Tagen wurden wir damit befaßt und mit den Überlegungen vertraut gemacht, die man in dieser Hinsicht angestellt hat und die wir im Grunde auch billigen. Da muß es doch möglich sein, noch Verbesserungsvorschläge anzubringen, und nicht bloß auf „Vogel friß oder stirb" die ganze Vorlage zu schlucken oder ganz zurückzuweisen. Herr Kollege Horlacher, Sie müssen sich über den Interessen der Landwirtschaft, die wir völlig verstehen, aber auch der Kreise annehmen, die genau so unter den Härten dieses Zustandes zu leiden haben, der jetzt beseitigt werden soll.