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ID0117106000

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    Deutscher Bundestag — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951 7041 171. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7042D, 7043B, '7049D, 7092D Änderung der Tagesordnung 7042D Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Lohmüller 7043A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nrn. 2703, 2742 der Drucksachen) 7043B, 7089A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7089A Ausschußüberweisung 7043B Beschlußfassung 7089B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2675 der Drucksachen) 7043B Leonhard (CDU) 7043C Müller (Frankfurt) (KPD) 7044A Tenhagen (SPD) 7045A Ausschußüberweisung 7045C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Nr. 2674 der Drucksachen) 7045C, 7050A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 7045C Günther (CDU) 7050A Dr. Reismann (Z) 7051A Baur (Augsburg) (SPD) 7052C Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP) . . 7054B Stücklen (CSU) 7055A Dr.-Ing. Decker (BP) 7055B Ausschußüberweisung . . . . . .. . . 7055D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2672, 2159 der Drucksachen) 7055D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 7056A Beschlußfassung 7056B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 2617 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 316, 317) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen; Umdruck Nr. 315) . . . 7056B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 7056B Schoettle (SPD), Berichterstatter . 7058A Müller (Frankfurt) (KPD) 7058C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7058C Bausch (CDU) 7059B Abstimmungen 7058D, 7059C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung eines bundeseigenen Motorschiffes im Werte von über 250 000 DM (Nr. 2684 der Drucksachen) 7059D Beschlußfassung 7059D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Müller (Frankfurt) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 15. August 1951 (Nr. 2669 der Drucksachen) 7059D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7060A Frau Thiele (KPD) 7060C Ritzel (SPD) 7061A Beschlußfassung 7061A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abg. Frau Strohbach gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. August 1951 (Nr. 2670 der Drucksachen) 7061A Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7061A Frau Thiele (KPD) 7061C Beschlußfassung 7062A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung des Strafrechtsänderungsgesetzes (Nr. 2554 der Drucksachen); Antrag Umdruck Nr. 344) . 7062A Fisch (KPD), Antragsteller: zur Sache 7062A, 7067B zur Geschäftsordnung 7069A Dr. Greve (SPD): zur Sache 7063C, 7068C zur Geschäftsordnung 7069B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7064B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . . 7066A Dr. Schneider (FDP) 7068A Beschlußfassung 7068D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Bundespostgesetz (Nr. 2664 der Drucksachen) '7069B Rademacher (FDP), Antragsteller . 7069B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 7070A, 7071C Cramer (SPD) 7070B Walter (DP) 7071C Kohl (Heilbronn) (FDP) 7071D Beschlußfassung 7072A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einfuhrprogramm zur Deckung lebenswichtigen Bedarfs an Grundnahrungsmitteln (Nr. 2686 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung über Zolländerungen (Nr. 2687 der Drucksachen) 7072A Kriedemann (SPD), Antragsteller 7072B, 7080A Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 7074A, 7081B Fassbender (FDP) 7074C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 7076C, 7081D Niebergall (KPD) 7077C Lampl (BP) 7078B Bauknecht (CDU) 7078D Tobaben (DP) 7079D Ausschußüberweisung 7081D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (12. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz — SHAnpG) (Nrn. 2708/neu/, 2743 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 345, 346) 7043A, C, 7050A, 7081D Schütz (CSU), Berichterstatter . . . 7082A Dr. Kather (CDU) 7083B Ohlig (SPD) 7084A Dr. Reismann (Z) 7084C, 7087B Dr. Preiß (FDP) 7085B Dr. Horlacher (CSU) 7086A Kunze (CDU) 7087C, 7088D Frommhold (Fraktionslos) 7087D Müller (Frankfurt) (KPD) 7088B Beschlußfassung 7088A, 7089A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nrn. 2500, 2600 bis 2619 der Drucksachen), Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2734 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 340, 324) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 2725 der Drucksachen; Umdruck Nr. 342) 7059A, 7089C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7090B Bausch (CDU) (zur Abstimmung) . . 7090D Pfender (CDU), Berichterstatter . . 7091B Abstimmungen 7089D, 7090D, 7091D Beratung der Übersicht Nr. 40 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 339) 7092D Beschlußfassung 7092D Nächste Sitzung 7092D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Karl Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten ,Damen und Herren! Das Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. August 1951 stellt nur einen Teilabschnitt aus der großen Vorlage des Strafrechtsänderungsgesetzes 1950 dar. Es umfaßt nur diejenigen Abschnitte, die dazu dienen sollen, die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik sicherzustellen gegen Angriffe, die von außen oder innen her erfolgen. Es behandelt also lediglich die Bestimmungen über den Hochverrat und Landesverrat und die sogenannte Staatsgefährdung. Diese Bestimmungen erschienen uns aber auch so notwendig und so dringlich, daß man sich im Rechtsausschuß dazu entschloß, mit Rücksicht auf die großen Schwierigkeiten, die sich der Verabschiedung der gesamten Vorlage entgegenstellten, nunmehr wenigstens beschleunigt diesen Teilabschnitt zu verabschieden. Das ist j a auch am 11. Juli unter Zustimmung des ganzen Hauses mit Ausnahme der äußersten Linken und äußersten Rechten erfreulicherweise geschehen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Damit war unseren Behörden die Handhabe gegeben, mit der sie die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik wahren konnten.
    Das Strafrechtsänderungsgesetz hat sich ja auf der äußersten Linken von vornherein keiner großen Sympathie erfreut. Es hat uns zwar eins gebracht, daß sich der kommunistische Vertreter nach jahrelanger Abwesenheit endlich einmal wieder im Rechtsausschuß sehen ließ, offenbar weil er Wert darauf legte, dort unterrichtet zu werden, wie man sich in Zukunft einigermaßen diesem Gesetz und seinen Vorschriften entziehen könne.

    (Lachen bei der KPD.)

    Aber, wie gesagt, das gesamte Haus hat die Wichtigkeit dieser Vorlage erkannt, und so ist es erfreulicherweise — das betone ich nochmals — dazu gekommen, daß von der ganz überwiegenden Anzahl der Mitglieder des Hauses das Gesetz gebilligt wurde.
    Das Vorgehen, das uns jetzt in dem Antrag der kommunistischen Fraktion vorgeschlagen wird, mutet mich nun recht eigenartig an. Herr Kollege Greve hat es ja bereits zutreffend gekennzeichnet. Es galt doch, mit dem Gesetz nunmehr einen Damm gegen diejenigen aufzurichten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben suchten. Es galt, denjenigen das Handwerk zu legen, die darauf ausgingen, das Gebäude der demokratischen Grundordnung in Brand zu stecken.
    Was uns nun vorgeschlagen wird, das ist etwa so, wie wenn ein großer Schutzdamm um eine Landschaft errichtet worden wäre und man nun, weil einige Wiesen nicht durch einen Damm geschützt werden können, dazu übergehen soll, den gesamten Damm aufzureißen,

    (Zurufe von der KPD)

    oder wie wenn man, weil einige Zimmer eines Hauses nicht geschützt werden können und ausbrennen müssen, das ganze Gebäude abbrennen lassen sollte.

    (Zuruf von der KPD: Herrlich!)

    So geht es nicht, meine Herren von links!

    (Abg. Rische: Sie stecken den Brand selber an! — Weitere Zurufe und Unruhe bei der KPD.)

    Meine Fraktion stimmt dem Abänderungsantrag der Sozialdemokratischen Partei zu. Auch wir — das verhehle ich nicht; darin hat der Herr Kollege Fisch recht — haben außerordentlich bedauert und waren zutiefst enttäuscht — das hat ja der Sprecher meiner Fraktion bereits am Tage der Verkündung des Gesetzes Nr. 62 zum Ausdruck gebracht —, daß sich die Hohe Alliierte Kommission in diesem Augenblick, in dem man über den Abbau des Besatzungsstatuts redet, veranlaßt gesehen hat, von einem meines Erachtens im Besatzungsstatut noch nicht einmal gegebenen Recht Gebrauch zu machen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Sie hat ein Gesetz erlassen, das so weit geht, daß man sich etwa in die Zeit von 1945 zurückversetzt glaubt, in die Zeit der bedingungslosen Kapitualtion.

    (Zurufe von der KPD.)

    Das Besatzungsstatut gibt meines Erachtens — auf diesen Gesichtspunkt sollte die Bundesregierung vor allem Wert legen — nicht ein so weitgehendes Recht, wie es mit dem Erlaß des Gesetzes Nr. 62 in Anspruch genommen worden ist.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Das Besatzungsstatut bezweckt in dem Buchstaben e) der Ziffer 2, den Schutz, das Ansehen, die Sicherheit und die Vorrechte der alliierten Besatzungsstreitkräfte, der alliierten Besatzungsbehörden, ihrer Familienangehörigen, Angestellten und amtlichen Vertreter sicherzustellen, ferner die Deckung der Besatzungskosten und die Befriedigung der sonstigen Bedürfnisse. Das Gesetz Nr. 62 geht aber außerordentlich viel weiter und stellt schlechthin jeden von Strafe frei, der einer der ausländischen Regierungen irgendwelche Informationen gibt., Auf die Sicherheit der Besatzungsbehörden und ihrer Truppen ist es also absolut nicht mehr abgestellt. Insofern sind meines Erachtens auch die nach dem Besatzungsstatut der Hohen Kommission zustehenden Rechte in diesem Gesetz überschritten. Diesen Gesichtspunkt sollte man in den Verhandlungen auf dem Petersberg noch einmal ganz klar und deutlich herausstellen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    In den Verhandlungen im Rechtsausschuß ist alles geschehen, um auf berechtigte Interessen der Besatzung Rücksicht zu nehmen. Gerade deshalb ist der ursprüngliche § 94 abgeändert worden, der nach Meinung der Bundesregierung bereits damals sicherte, daß jemand, der der Besatzung Nachrichten zutrug, an denen sie ein berechtigtes Interesse hat, straffrei bleiben sollte, indem der § 94 in seiner ursprünglichen Fassung bestimmte:


    (Dr. Weber [Koblenz])

    Wer ein Staatsgeheimnis an einen anderen, vor dem es geheimzuhalten ist, gelangen läßt oder es öffentlich bekannt macht und dadurch das Wohl der Bundesrepublik gefährdet, wird bestraft.
    Dazu hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu Änderungsvorschlägen des Bundesrats, wie ja Kollege Neumayer in seinem Bericht treffend hervorgehoben hat, ausgeführt, daß bereits dadurch sichergestellt sei, daß jemand, der an die Besatzungstruppen irgendwelche Geheimnisse weitergebe, sich nicht strafbar mache, wenn er sich im Rahmen dieser bestehenden Sicherheitsvorschriften halte.
    Wir haben uns ja über die Anwendung des Besatzungsstatuts in der letzten Zeit hier mehrfach unterhalten müssen. Ich erinnere an die Debatte im Falle Kemritz, ich erinnere an die Debatte über Geschwindigkeitskontrollen durch die amerikanische Militärpolizei und an die Debatte noch in der vorletzten Woche über die Überwachung des Post- und Fernsprechwesens. Wir sind zu allertiefst über diese Handhabung des Besatzungsstatuts in der jetzigen Zeit enttäuscht und wundern uns sehr darüber, daß man es uns gegenüber in der jetzigen Zeit so an Vertrauen fehlen läßt.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wir halten es für dringend geboten, daß die Bundesregierung von jeder Möglichkeit Gebrauch macht, um die Rechtsgleichheit wiederherzustellen. Meine Fraktion wird deshalb dem Antrage der SPD auf Umdruck Nr. 344 in der Annahme, daß dadurch der Antrag der Kommunistischen Partei erledigt ist, zustimmen.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Fisch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ein Wort an die Adresse des Herrn Kollegen Greve. Herr Dr. Greve, Sie sind doch Jurist, und Juristen zeichnen sich im allgemeinen dadurch aus, daß sie die Neigung haben, unter allen Umständen immer schön beim Thema zu bleiben. Ich möchte Sie fragen, warum Sie den unwiderstehlichen Drang haben, immer auf ein anderes Thema auszuweichen, wenn Ihnen unangenehme Fragen gestellt werden?

    (Abg. Dr. Greve: Es ist zuviel verlangt, auf diesen Unsinn zu antworten, den Sie, immer abweichend vom Thema, vorbringen!)


    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Vielleicht kommen Sie dann allmählich darauf, daß es sich lohnt, einmal zu überlegen, wohin die Reise denn geht und wo die Reise eines Tages enden könnte, wenn Sie weiter wie bisher auf diese Weise Arm in Arm mit dem Bundesjustizministerium und Herrn Dr. Lehr Politik machen.

    (Abg. Dr. Greve: Machen Sie sich nur keine Sorge um uns, Herr Fisch!)

    Nun ein kurzes Wort zum Herrn Bundesjustizminister. Er hat uns eine verhältnismäßig lange Rede gehalten. Ich möchte ihm mit einer Feststellung antworten: über die Art und Weise der Verständigung über das Thema zwischen dem Petersberg und dem Bundesjustizministerium gibt die Begründung des alliierten Gesetzes Nr. 62 eine sehr klare Auskunft. In der Begründung zu dem Gesetz wird festgestellt, daß künftighin „kein deutscher Informant, Mitarbeiter oder Agent der Besatzungsmächte" — ich zitiere wörtlich — „von deutschen Gerichten dieserhalb verfolgt werden kann. Dies dient lediglich dazu, um die Auslegung, mit der die Bundesregierung völlig einig geht, gesetzlich festzulegen." Herr Bundesjustizminister, ich vermisse bis jetzt immer noch Ihr Dementi auf diese Feststellung der Hohen Kommission.
    Nun noch eine besondere Frage an Sie, Herr Bundesjustizminister. Bekanntlich hat dieses Haus bei der dritten Lesung des Strafrechtsänderungsgesetzes mit großer Mehrheit eine Entschließung angenommen. In dieser Entschließung vom 11. Juli 1951 wurden Sie, Herr Bundesjustizminister, beauftragt, bis zum 30. September 1951 ein Abänderungsgesetz zum Strafrechtsänderungsgesetz vorzulegen. Sie sind in dieser Entschließung insbesondere dazu aufgefordert worden, in dieser Novelle Vorschläge zu unterbreiten, die sichern, daß künftig bei solchen Verfahren im ersten Rechtszug das Laienelement, also Schöffen und Geschworene, beigezogen werden und daß zweitens die Möglichkeit der Einlegung des Rechtsmittels der Revision gewährleistet ist. In der Begründung der Entschließung wurde gesagt, das sei unbedingt erforderlich, um den rechtsstaatlichen Grundsätzen Genüge zu tun.
    Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 27. Juli 1951 diese Entschließung des Bundestags zu eigen gemacht und sie sogar noch erweitert. Er hat von Ihnen, Herr Bundesjustizminister, verlangt, daß Sie bis zu diesem Tag, dem 30. September, noch weitere Änderungsvorschläge vorlegen, insbesondere in bezug auf den sogenannten Katalog der zu schützenden Verfassungsgrundsätze, also jenen bekannten Gummikatalog, sowie in bezug auf die Bestimmungen im Gesetz über Sammlung von Nachrichten, Einfuhr politischer Schriften, Landesverrat und einiges andere.
    Sie haben bis heute den Auftrag des Bundestags und des Bundesrats nicht erfüllt. Sie haben sich hier in allen Sprachen über die Nichterfüllung dieses Auftrags ausgeschwiegen. Sie haben zwar an den Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses einen Entschuldigungsbrief geschrieben, in dem Sie sagen, die Ferien und so, das alles sei daran schuld. Aber ich lese nun Ihren Brief an den Herrn Oberbundesanwalt, in dem Sie, man muß schon sagen, die Kühnheit besitzen, den Beschluß des Bundestags in Frage zu stellen. Sie bitten den Oberbundesanwalt und einige andere hochgestellte juristische Persönlichkeiten um Gutachten darüber, ob „es sich empfiehlt", überhaupt Schöffen oder Geschworene zuzuziehen. Sie bitten um ein Gutachten darüber, „ob ein sachliches Bedürfnis für die Einführung des Rechtsmittels der Revision gegen erstinstanzliche Urteile der Oberlandesgerichte besteht". Was ist das für eine neue Methode der parlamentarischen Demokratie!? Sie fordern Ihre Beamten auf, Gutachten zu machen, die Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats in Frage stellen. Sind das Ihre Auffassungen von Rechtsstaatlichkeit, von Demokratie und Freiheit? Herr Minister, Sie haben dieser Tage im Rundfunk erklärt, Sie würden gelegentlich einmal etwas im Zorne sprechen, und dann hätten Sie die Verpflichtung,


    (Fisch)

    noch einmal darüber zu schlafen; und dann käme Ihnen die Freude darüber, daß Sie die Gelegenheit hätten, eine Rede noch ein zweites Mal aufzusetzen.
    Ich empfehle Ihnen, diese Doppelspurigkeit nicht nur in der Aufsetzung Ihrer politischen Reden anzuwenden, mit denen Sie allen möglichen Unfug anrichten, sondern auch bei der Aufsetzung Ihrer Dienstanweisungen, Ihrer Schreiben an Ihre höheren Beamten, damit Sie es allmählich lernen, sich in den einfachsten Grundsätzen einer parlamentarischen Demokratie zurechtzufinden.

    (Beifall bei der KPD. — Zuruf rechts: Ausgerechnet Sie!)