Rede von
Grete
Thiele
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Hier in diesem Hause wird soviel von Erlassen und Verordnungen usw. geredet. Aber ich denke, Sie sollten sich doch einmal Gedanken darüber machen, daß diese Erlasse und Verordnungen durch eine Unzahl von Gerichtsurteilen inzwischen als verfassungswidrig hingestellt worden sind.
Auch in dem Antrag, der jetzt hier vorgetragen worden ist, geht es um eine verfassungswidrige Handlung von Polizeiorganen. Frau Strohbach hat lediglich die Siegel von den Räumen der KPD — nicht, wie der Berichterstatter feststellte, von einer Schule der FDJ — entfernt. Es waren Räume der KPD, die für Schulungszwecke benutzt worden sind. Von ihrer Handlung hat, wie der Berichterstatter schon sagte, Frau Strohbach sofort dem zuständigen Landeskommissariat Kenntnis gegeben, um damit auszudrücken, daß diese Handlung nur dazu diente, den verfassungsrechtlichen Zustand wieder herzustellen. Wie sehr das ihr Recht, ja auch hier wiederum ihre Pflicht war, möchte ich Ihnen an einer Rede des ehemaligen Ministerpräsidenten und heutigen Justizministers von Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Amelunxen, aufzeigen. Am 6. November 1946 sprach der damalige Ministerpräsident Dr. Amelunxen zu den Studenten der Kölner Universität wie folgt:
Bei Ihrem Rechtsstudium werden Sie lernen, daß der Widerstand eine geheiligte Pflicht der Bürger ist und immer sein muß, wenn eine Regierung die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte und Freiheiten mißachtet.
Und im Oktober 1946 stellte Dr. Amelunxen in einer Rede in Düsseldorf folgendes fest:
In der neuen französischen Verfassung befindet sich ein Paragraph, der höchste Beachtung verdient. Er besagt in prägnanter Kürze, daß der Widerstand in jeder Form eine geheiligte und gebieterische Pflicht jedes Bürgers ist, wenn eine Regierung die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte und Freiheiten mißachtet.
Sehen Sie, meine Herren und Damen, das sind Gedanken, die Sie sich auch einmal machen sollten, wenn Sie dem vorliegenden Antrag nähertreten. Diese Ausführungen des heutigen Justizministers von Nordrhein-Westfalen sind einer Schrift entnommen, die 1946/47 erschienen ist. Vielleicht waren Sie damals auch noch einer solchen Auffassung. Sie sollten sich aber auch unter den heutigen Bedingungen diese Auffassung zu eigen machen. Die Tatsache, daß nach einigen Tagen die Räume der KPD wieder freigegeben werden mußten, als Verhandlungen dieserhalb begannen, zeigt, daß Frau Strohbach im Recht war und daß die Polizeiorgane verfassungs- und rechtswidrig gehandelt haben.
Ich bitte daher das Hohe Haus, auch diesem Antrag auf Aufhebung der Immunität nicht zuzustimmen, sondern ihn abzulehnen.