Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wohl kaum ein Gesetzentwurf hat in der Bevölkerung einen derartigen Anklang gefunden wie gerade dieser. Der Herr Verkehrsminister hat eben erklärt, daß täglich 20 Todesopfer zu beklagen sind. Man kann sich also vorstellen, was für Todeszahlen bei steigendem Verkehr in Zukunft zu erwarten sind, wenn nichts in dieser Angelegenheit geschieht. So ist jeder, jeder Fußgänger, aber auch jeder sonst am Verkehr Beteiligte, ob er am Steuer sitzt oder nicht, ernstlich daran interessiert, daß die Ordnung auf der Straße wieder hergestellt wird. Es ist meines Erachtens nicht notwendig, daß wir uns mit den Einzelheiten des Gesetzentwurfs befassen. Der Herr Minister hat ihn eingehend begründet, und es wird Sache des Ausschusses sein, ihn im einzelnen zu beraten. Aber gestatten Sie mir, daß ich doch auf einige wenige Punkte eingehe.
Meine Freunde und ich begrüßen es sehr, daß man die Verkehrssünder demnächst schärfer anpacken wird. Wir begrüßen es besonders, daß der zweite Anhänger in Kürze verschwinden soll. Nur glaube ich, daß man den Termin des 31. Oktober 1952 nicht ganz einzuhalten braucht, vor allen Dingen nicht für die Fahrzeuge, die steuerlich bereits im vergangenen oder in diesem Jahre abgeschrieben worden sind. Für diese Fahrzeuge kann man, glaube ich, den Termin des 1. April einführen. Aber auch das muß im Ausschuß noch geklärt werden. Sicherlich werden diese Maßnahmen, die im Interesse der Verkehrssicherheit getroffen werden müssen, für manchen Unternehmer gewisse Härten mit sich bringen; aber meines Erachtens — und ich glaube, Sie alle sind dieser Auffassung — stehen das Menschenleben und die Verkehrssicherheit höher als irgendwelche wirtschaftlichen Erwägungen.
Es ist weiterhin zu begrüßen, daß für die Lastkraftwagen über 9 t der Fahrtschreiber eingeführt wird. Doch glaube ich, daß es vielleicht notwendig sein wird, dies nicht auf die Fahrzeuge über 9 t zu
beschränken, sondern bereits für Fahrzeuge über 5 t vorzusehen.
Nach meinem Dafürhalten geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Eine ganze Reihe von Fragen steht noch offen; sie müssen im Ausschuß eingehend geprüft werden. Insbesondere muß die Belästigung durch den Dieselqualm unbedingt verhindert werden, etwa indem der Auspuff nach oben oder nach hinten geführt wird; auf keinen Fall aber kann man den Auspuff so lassen, wie er heute bei den meisten Kraftfahrzeugen vorhanden ist. Außerdem müssen Lastzüge, die sich mit schlechten Reifen im Verkehr befinden, sofort aus dem Verkehr gezogen werden; denn es hat sich erwiesen, daß die Unglückszahlen gerade bei Reifenpannen besonders zugenommen haben. Es ist notwendig, daß jeder Lastzug auch gute Reservereifen mit sich führt, so daß im Falle einer Panne ein Wechsel schnell erfolgen kann. Es ist außerdem notwendig, sich den jeweiligen Fortschritt zu eigen zu machen, für schwere Lastzüge vielleicht Mikrophone anzuschaffen, die hinten anzubringen sind, damit von dem Fahrer wirklich vernommen wird, wenn ein anderes Fahrzeug ihn überholen will.
Des weiteren stellen wir in letzter Zeit fest, daß besonders an Eisenbahnübergängen Unfälle zu verzeichnen sind. Es wird vielleicht nicht möglich sein, im Rahmen dieses Gesetzes Abhilfe zu schaffen. Aber es ist notwendig, daß bei unbeschrankten Eisenbahnübergängen gewisse Hindernisse geschaffen werden, seien es kleine Verteilerkreise, seien es sonstige Hindernisse, damit der Autofahrer gezwungen wird, langsamer zu fahren. Außerdem ist zu wünschen, daß im nächsten Haushaltsplan erhöhte Mittel eingesetzt werden, damit an verkehrsreichen Straßen die Schranken in Wegfall gebracht und schienenlose Übergänge geschaffen werden können. Weiterhin ist eine Bestimmung erwünscht, daß Lastkraftwagen an Eisenbahnübergängen nach dem Hochgehen der Schranken so lange zu halten haben, bis die aufgestauten Personenwagenkolonnen den Schienenübergang überquert haben, und daß sie sich erst dann in Bewegung setzen dürfen.
Weiterhin ist es notwendig, daß gewisse Beschlüsse von Gemeindevertretungen, die sich der als im Interesse des Verkehrs notwendig erkannten Schaffung einer Umgehungsstraße aus rein geschäftlichen Gründen entgegenstellen — vielleicht weil der eine oder andere Gastwirt oder gewisse Geschäftskreise in einer Kleinstadt sich dadurch geschädigt fühlen würden —, als nichtig erklärt werden.
Zuletzt möchte ich noch auf die Polizei hinweisen. Wir möchten, daß die Polizei stärker als bisher bei wirklichen Verkehrsverfehlungen eingreift, daß sie sich aber nicht, wie es in der vergangenen Zeit vielfach der Fall war, als Autofalle betätigt und nicht allzu kleinlich manche Protokolle macht, so daß mancher Verkehrsteilnehmer den Eindruck hat, daß ein Polizeimeister ein ProtokollSoll erzielen muß, wenn er als guter Polizeibeamter gelten will. Also die Schikaniererei, die zum Teil von der Polizei ausgeübt wird, indem z. B. auch Verbotsschilder aufgestellt werden, Parkverbotsschilder etwa, die zu gewissen Zeiten keine Berechtigung haben, die aber nun einmal vorhanden sind, und indem vielfach Protokolle gemacht werden, ohne daß man kennzeichnet, daß das betreffende Fahrzeug protokolliert wird, muß in unserem Verkehrsleben beseitigt werden.
Auch das Güterfernverkehrsgesetz, das zur Zeit im Ausschuß behandelt wird, soll der Ordnung der Straße dienen. Ich glaube, wenn beide Gesetze verabschiedet sind, werden wir einigermaßen Ordnung auf der Straße haben.
Meine Freunde begrüßen dieses Gesetz auf das herzlichste, und wir werden alles daran setzen, damit es im Ausschuß in Kürze verabschiedet wird.