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ID0117100600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951 7041 171. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7042D, 7043B, '7049D, 7092D Änderung der Tagesordnung 7042D Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Lohmüller 7043A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nrn. 2703, 2742 der Drucksachen) 7043B, 7089A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7089A Ausschußüberweisung 7043B Beschlußfassung 7089B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2675 der Drucksachen) 7043B Leonhard (CDU) 7043C Müller (Frankfurt) (KPD) 7044A Tenhagen (SPD) 7045A Ausschußüberweisung 7045C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Nr. 2674 der Drucksachen) 7045C, 7050A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 7045C Günther (CDU) 7050A Dr. Reismann (Z) 7051A Baur (Augsburg) (SPD) 7052C Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP) . . 7054B Stücklen (CSU) 7055A Dr.-Ing. Decker (BP) 7055B Ausschußüberweisung . . . . . .. . . 7055D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2672, 2159 der Drucksachen) 7055D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 7056A Beschlußfassung 7056B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 2617 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 316, 317) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen; Umdruck Nr. 315) . . . 7056B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 7056B Schoettle (SPD), Berichterstatter . 7058A Müller (Frankfurt) (KPD) 7058C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7058C Bausch (CDU) 7059B Abstimmungen 7058D, 7059C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung eines bundeseigenen Motorschiffes im Werte von über 250 000 DM (Nr. 2684 der Drucksachen) 7059D Beschlußfassung 7059D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Müller (Frankfurt) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 15. August 1951 (Nr. 2669 der Drucksachen) 7059D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7060A Frau Thiele (KPD) 7060C Ritzel (SPD) 7061A Beschlußfassung 7061A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abg. Frau Strohbach gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. August 1951 (Nr. 2670 der Drucksachen) 7061A Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7061A Frau Thiele (KPD) 7061C Beschlußfassung 7062A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung des Strafrechtsänderungsgesetzes (Nr. 2554 der Drucksachen); Antrag Umdruck Nr. 344) . 7062A Fisch (KPD), Antragsteller: zur Sache 7062A, 7067B zur Geschäftsordnung 7069A Dr. Greve (SPD): zur Sache 7063C, 7068C zur Geschäftsordnung 7069B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7064B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . . 7066A Dr. Schneider (FDP) 7068A Beschlußfassung 7068D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Bundespostgesetz (Nr. 2664 der Drucksachen) '7069B Rademacher (FDP), Antragsteller . 7069B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 7070A, 7071C Cramer (SPD) 7070B Walter (DP) 7071C Kohl (Heilbronn) (FDP) 7071D Beschlußfassung 7072A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einfuhrprogramm zur Deckung lebenswichtigen Bedarfs an Grundnahrungsmitteln (Nr. 2686 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung über Zolländerungen (Nr. 2687 der Drucksachen) 7072A Kriedemann (SPD), Antragsteller 7072B, 7080A Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 7074A, 7081B Fassbender (FDP) 7074C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 7076C, 7081D Niebergall (KPD) 7077C Lampl (BP) 7078B Bauknecht (CDU) 7078D Tobaben (DP) 7079D Ausschußüberweisung 7081D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (12. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz — SHAnpG) (Nrn. 2708/neu/, 2743 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 345, 346) 7043A, C, 7050A, 7081D Schütz (CSU), Berichterstatter . . . 7082A Dr. Kather (CDU) 7083B Ohlig (SPD) 7084A Dr. Reismann (Z) 7084C, 7087B Dr. Preiß (FDP) 7085B Dr. Horlacher (CSU) 7086A Kunze (CDU) 7087C, 7088D Frommhold (Fraktionslos) 7087D Müller (Frankfurt) (KPD) 7088B Beschlußfassung 7088A, 7089A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nrn. 2500, 2600 bis 2619 der Drucksachen), Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2734 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 340, 324) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 2725 der Drucksachen; Umdruck Nr. 342) 7059A, 7089C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7090B Bausch (CDU) (zur Abstimmung) . . 7090D Pfender (CDU), Berichterstatter . . 7091B Abstimmungen 7089D, 7090D, 7091D Beratung der Übersicht Nr. 40 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 339) 7092D Beschlußfassung 7092D Nächste Sitzung 7092D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gottfried Leonhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Immer im Rahmen des Grundgesetzes, Herr Präsident! — Sonst wird eines Tages diese Bürokratie allmächtig, und wir stehen dieser dann mehr oder weniger ohnmächtig gegenüber.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Ich bitte deshalb, trotz aller Eile den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zur umgehenden Erledigung zu überweisen.
    Zum Grundsätzlichen dieser Angelegenheit möchte ich noch sagen, daß auch die Durchführungsverordnungen zu jenem Gesetz der gesetzgebenden Körperschaft zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollten.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß der Abgeordnete Leonhard von 18 Minuten Redezeit noch nicht einmal 5 Minuten ausgenutzt hat. Ich halte das für ausgezeichnet.

(Beifall. — Abg. Dr. Wuermeling: Dafür hat er es denen aber gesagt! — Erneute Heiterkeit.)

Das Wort hat der Abgeordnete Müller. Ich appelliere an ihn, in der gleichen Weise zu verfahren.

(Zurufe.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Der Grund für diese Vorlage des Bundesrates liegt wohl im wesentlichen in der Tatsache, daß noch keine Klarheit über die Kompetenzen für den Erlaß bzw. die Genehmigung der Erhebung der Lohnsummensteuer zwischen Bund und Ländern geschaffen werden konnte. Ich glaube aber, es wäre besser gewesen, wenn der Bundesrat über einige Fragen des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes seine Meinung geäußert — im Bundesrat sind ja auch eine Reihe sozialdemokratischer Ländervertreter vorhanden — und zu einigen wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes Stellung genommen und der en Abänderung beschlossen hätte.
    Mein Herr Vorredner hat bereits auf den Abs. 4 des § 2 hingewiesen, wonach also eine vorübergehende Unterbrechung eines Betriebes, die in der Art des Betriebes liegt, nicht von der Steuerpflicht befreie. Wir befürchten, daß nicht allein die als Saisonbetriebe bezeichneten Betriebe darunterfallen, sondern daß auch im Zusammenhang mit der Kohlenversorgung eintretende Unterbrechungen — insbesondere bei Kleinbetrieben und Handwerkern — nicht zu einer Befreiung von der Steuer führen werden.
    Ein zweites Bedenken — und das scheint mir wesentlicher zu sein — ist gegen die Bestimmung des § 6 Abs. 2 bezüglich der Lohnsummensteuer zu erheben. Die Frage der Lohnsummensteuer spielt vor allen Dingen auch hinsichtlich der Politik eines Unternehmers gegenüber den Beschäftigten eine entscheidende Rolle. Wir haben uns von jeher gegen die Einführung der Lohnsummensteuer gewandt, und zwar deswegen, weil das immer ein Anreiz für die Unternehmer sein wird, angesichts der Höhe der Lohnsumme a) eventuell durch Entlassungen die Lohnsumme zu reduzieren oder b) auf die Lohnhöhe selbst zu drücken. In Hessen war z. B. vorübergehend die Möglichkeit, die Lohnsummensteuer als Bemessungsgrundlage zu nehmen, ausgeschaltet worden.
    Aber ich glaube, die Einführung der Lohnsummensteuer und der Möglichkeit, diese zu erheben, hat ihre besondere Bewandtnis darin, daß heute die Länder angesichts der Finanzpolitik des Herrn Schäffer dazu übergehen, alle Möglichkeiten steuerlicher Erfassung für sich und die Gemeinden zi sichern. Dazu bietet dann die in dem Gesetz gegebene Möglichkeit der Einführung der Lohnsummensteuer einen besonderen Anreiz. Jede Gemeinde wird infolgedessen — da nach diesem Gesetz die Möglichkeit gegeben ist und die Gemeindekassen auf Grund der Finanzpolitik des Bundes und der Länder geschwächt sind — dazu gezwungen sein, die Lohnsummensteuer einzuführen. Auch diese Maßnahmen stehen in engstem Zusammenhang gerade mit der Finanzpolitik des Bundes, der ja seine Mittel insbesondere für die Remilitarisierung aufbringen will.

    (Zuruf rechts: Natürlich! — Weitere Zurufe.)

    Mit dem § 17 a wird die Mindeststeuer eingeführt. Danach kann jede Gemeinde zur Erhebung einer Mindeststeuer ermächtigt werden, die alle Unternehmer betrifft, die keinen Gewinn erzielt haben und damit Gewerbesteuer nicht zu zahlen hätten. Das waren bereits bisher insbesondere die Kleingewerbetreibenden und ambulanten Händler, deren Gewinn unter der Freigrenze lag. Mit diesem § 17 a wird also den Gemeinden durch die Einführung der Mindeststeuer die Möglichkeit gegeben, auch diese Kleinsteinkommen von Kleinstgewerbetreibenden und ambulanten Gewerbetreibenden zu besteuern.
    In den Ziffern 1 und 2 des § 23 des Gesetzes ist die Herabsetzung der Steuergrundlage bzw. die Herabsetzung der Freigrenzen festgelegt worden. Auch dagegen hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben.
    Ich möchte diesen Paragraphen gleich mit § 31 in Verbindung bringen. Während in § 31 der Ansatz für den eigenen Lohnanteil der im Betrieb Mitarbeitenden von 6000 auf 10 000 Mark vorgenommen, also praktisch eine etwa 70 %ige Erhöhung durchgeführt wird, und zwar berechtigterweise — zweifellos wird das mit dem allgemeinen Schwund der Kaufkraft begründet —, wird in § 23 die Grenze von 7200 auf 3600 Mark bzw., wo es sich um die gesamte Lohnsumme handelt, von 24 000 auf 12 000 DM herabgesetzt. Damit trifft man nicht nur den kleinen Gewerbetreibenden auf das allerschärfste, sondern man erfaßt auch Kleinstbetriebe, die Ein- und Zweimannbetriebe, und damit wird die gesamte Grundlage der Gewerbebesteuerung heruntergedrückt.
    In diesem Zusammenhang verdient noch der § 24 Ziffer 2 erwähnt zu werden, nach dem bei der Berechnung der gesamten Lohnsumme auch die Zuschläge für Mehr-, Sonntags- und Nachtarbeit einzubeziehen sind.
    Die gesamte Tendenz dieses Gesetzes ist also die, daß man auch auf dem Wege über die Gewerbesteuer und die durch das Gesetz darin eingeschaltete Einfügung der Lohnsummensteuer nichts anderes bezweckt, als die letzten Möglichkeiten auszuschöpfen, die Gelder für die Finanzen des Herrn Bundesfinanzministers, d. h. für die Aufbringung der Besatzungskosten und der Mittel für die Remilitarisierung hereinzuholen.

    (Beifall bei der KPD.)