Rede von
Dr.
Adolf
Arndt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorweg einige Worte zu unserem Verfahren. Herr Kollege Ewers hat insofern recht,
als es nicht angehen kann, nebeneinander zwei Untersuchungsausschüsse mit dem gleichen Thema einzusetzen. Die Fraktion des Zentrums hätte Gelegenheit gehabt, zu unserem sozialdemokratischen Antrag einen Zusatzantrag zu stellen und, wenn sie unser Thema nicht für ausreichend hielt, seine Erweiterung zu beantragen. Unmöglich dagegen können wir nebeneinander zwei Ausschüsse zum gleichen Thema einsetzen.
Eine weitere Bemerkung zum Verfahren: Der Rechtsausschuß hat einstimmig dem Herrn Präsidenten dieses Hohen Hauses ein Gutachten dahin erstattet, daß es in jedem Falle eines ausdrücklichen Beschlusses dieses Hohen Hauses bedarf, um einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, auch dann, wenn der Antrag von einer qualifizierten Minderheit gestellt wird. Das. Haus ist in diesem Falle allerdings verpflichtet, diesem Antrag stattzugeben.
Zur Sache selbst kann ich die Bemerkungen des Herrn Kollegen Pannenbecker nicht unwidersprochen lassen. Es trifft nicht zu, daß der sozialdemokratische Antrag wesentlich enger ist als der der Zentrumsfraktion. Unser Antrag geht dahin, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen zur Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind. Allerdings bezeichnen dann Ziffer 1 und 2 bestimmte Mißstände. Unter Ziffer 3 ist jedoch allgemein gesagt und gefragt worden, welche Maßnahmen getroffen sind, um Mißgriffe in der Personalpolitik — also des Auswärtigen Dienstes — aufzudecken und zu verhüten. Zu diesen Mißgriffen gehören selbstverständlich Einstellungen im Auswärtigen Dienst auf Grund von unsachlichen Gesichtspunkten, so daß es insofern einer Erweiterung nicht bedarf.
Auch die andere Frage, die Herr Kollege Pannenbecker aufgeworfen hat, ist durch unseren Antrag mit umfaßt, nämlich die Frage, wer an Auskünften schuld ist. Wir fragen ja unter 3., welche Maßnahmen getroffen worden sind, um Angriffe auf Verwaltungsangehörige des Auswärtigen Dienstes abzuwehren. Zu diesen Abwehrmaßnahmen gehören in allererster Linie die Auskünfte, die das Auswärtige Amt in diesen Fragen erteilt hat. Auch diese Auskünfte werden zu untersuchen sein.