Rede von
Dr.
Erich
Mende
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin in der erfreulichen Lage, mich mit den Ausführungen der beiden Herren Vorredner grundsätzlich einverstanden erklären zu können. Daher darf ich mich auf einige Ergänzungen beschränken.
Der heutige Tagespunkt „UFI-Auktion" zeigt wirklich, welcher Gegensatz zwischen den Verständigungsgesprächen — wo sie auch immer stattfinden mögen, ob auf Deutschlands politisch höchstem Berg, dem Petersberg im Siebengebirge, oder tief im Rheintal in Mehlem— und der Praxis klafft, wie sie sich in der Intervention in den Landesverratsbestimmungen, beim Strafrechtsänderungsgesetz, in den Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn und auch in diesem Punkt des Verkaufs des UFI-Komplexes zeigt. Mir scheint, daß die Morgenthau-Psychose noch nicht überall bei den alliierten Dienststellen ausgemerzt ist. Man sollte die Verständigungstherapie bei all den mittleren und unteren Instanzen anwenden, die noch psychologisch und politisch an den Irrtümern von 1945 festzuhalten gedenken. Auch auf die Gefahr hin, daß sich jetzt der nachfolgende Sprecher der Kommunistischen Partei auf mich beruft, muß ich feststellen:
Man hat in der Hauptsache den Kommunisten mit diesem Verfahren einen Gefallen getan, indem man ihnen wieder Stoff liefert, zu beweisen, daß wir unter dem Kolonialimperialismus, unter dem Monopolkapitalismus und allen jenen Beschränkungen leben.
— Ja, ich weiß, Sie werden bei Geiselgasteig beginnen und werden über die Ächtung der Atombombe doch schließlich wieder für die jungen
Friedenskämpfer und gegen die Remilitarisierung
sprechen. Das kennen wir ja schon. Sie werden uns
da auch nicht überraschen, Herr Kollege von links.
Was hier zur Debatte steht, ist jener Entwurf, der am 20. März 1951 eingereicht wurde und der wirklich allen Befürchtungen der Alliierten Rechnung trägt. Denn in § 8 sind jene Erwerbsverbote ausgesprochen, die verhindern, daß der Film erneut durch politische oder sonstige Zusammenballungen von Macht mißbraucht werden kann. Es heißt in § 8, daß sowohl Bund, Länder und sonstige Gebietskörperschaften nicht das UFI-Vermögen erwerben können wie auch politische Parteien, juristische Personen und Personenvereinigungen, an denen Bund, Länder oder politische Parteien beteiligt sind. Vielleicht wird man den Katalog noch ergänzen und auf alle jene Zusammenschlüsse erstrecken müssen, die auf Grund des Koalitionsrechtes des Grundgesetzes zustande gekommen sind, auf alle jene Zusammenschlüsse, die vielleicht auch in Versuchung kommen könnten, sich des Films zu bedienen, um ihre Interessen noch besser durchzusetzen. Jener deutsche Entwurf sollte durch die Alliierten mehr beachtet werden. Ich schließe mich dem Appell meiner beiden Herren Vorredner an, daß die Alliierten nun endlich von der Morgenthau-Psychose bei der Betrachtung des deutschen Films in eine Verständigungsatmosphäre kommen sollten.
Ich bin auch der Meinung, daß der Kollege Jacobs in München sehr richtig formuliert hat: Wer unter Ausnutzung der jetzigen politischen und der staatspolitischen Situation dieses Vermögen erwirbt — sei es als Deutscher, sei es als Strohmann ausländischer Interessen —, der muß eines Tages damit rechnen, daß wir ihn vielleicht nicht juristisch — das können wir vielleicht gar nicht —, aber zumindest moralisch zur Restitution zwingen.
Insofern stimmen wir sowohl dem Mündlichen Bericht als auch den grundsätzlichen Ausführungen, die hier gemacht worden sind, zu und hoffen, daß die Debatte über das UFI-Vermögen nicht noch einmal hier stattzufinden braucht.