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ID0117004800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951 6997 170. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6998D Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Fischer 6999B Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Kleindinst 6999B Anfrage Nr. 211 der Zentrumsfraktion betr. Preise für Kohle und Eisen (Nm. 2636, 2700 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 212 der Zentrumsfraktion betr. Einführung einer Produktionssteuer (Nrn. 2637, 2712 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 213 der Zentrumsfraktion betr. Abweithung vom Umsatzsteuerrecht bei der Durchführung der Entflechtung (Nrn. 2638, 2718 der Drucksachen) 6999A Änderung der Tagesordnung 6999C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfe-Anpassungsgesetz) (Nr. 2708 (neu) der Drucksachen) 6999C Ausschußüberweisung 6999C Beschlullfassung über zusätzliche Ausschußüberweisung des Antrags der SPD betr. Erhöhung aller Unfallrenten (Nr. 2622 der Drucksachen) 6999D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vertragsentwurf über die Organisation einer gemeinsamen Verwaltung des Hafens von Kehl (Nr. 2594 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nrn. 1493, 2713 der Drucksachen) . . . 6999D Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 6999D Gengler (CDU), Berichterstatter . . 7002B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7003D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 7006B Dr. Kopf (CDU) 7009A Niebergall (KPD) 7010D Rümmele (CDU) 7012A Renner (KPD) (zur Abstimmung) . 7012C Abstimmungen 7012D Ersatzwahl für den Bundesschuldenausschuß 7013A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Winterbeihilfen (Nr. 2642 der Drucksachen; Antrag Nr. 2724 der Drucksachen) 7013B Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 7013B Bleck, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 7014D Frau Niggemeyer (CDU) 7016A Dr. Kneipp (FDP) 7016C0 Renner (KPD) 7016D, 7018D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 7017C, 7019D Frau Nadig (SPD) 7018B Mellies (SPD) 7019C Ausschußüberweisung 7020B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen) 7020C Ausschußüberweisung 7020C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung vom 22. Februar 1951 (Nr. 2643 der Drucksachen) 7020D Horn (CDU), Antragsteller 7020D Dr. Preller (SPD) 7022D Kohl (Stuttgart) (KPD) 7023D Frau Kalinke (DP) 7024C Arndgen (CDU) 7026A Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Mellies, Dr. Dresbach, Lücke, Dr. Reismann, Ewers, Dr. von Merkatz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2676 der Drucksachen) 7026D Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen (Nr. 2683 der Drucksachen) 7027A Ausschußüberweisung 7027A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundesarbeits- und Sozialgerichte (Nrn. 2634, 2331 der Drucksachen) . . 7027A Sabel (CDU), Berichterstatter . . . 7027B Ludwig (SPD) 7028A Kohl (Stuttgart) (KPD) 7028B Beschlußfassung 7028C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott, Frau Wessel und Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Beträge für alle Unterstützungsempfänger (Nrn. 2631, 1863 der Drucksachen) 7028D Freidhof (SPD), Berichterstatter . 7028D Beschlußfassung 7029A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (34. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. UFI-Auktion in Wiesbaden (Nrn 2668, 1590 der Drucksachen) 7029A Dr. Vogel (CDU): als Berichterstatter 7029B als Abgeordneter 7030A Hennig (SPD) 7031A Mende (FDP) 7032B Ewers (DP) 7032D Gundelach (KPD) 7033C Mayerhofer (BP) 7034A Jacobs (SPD) 7034B Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7034D Beschlußfassung 7035A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Bau- und Bodenrecht (36. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entwurf eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nrn. 2651, 1859 der Drucksachen) 7035B Winkelheide (CDU), Berichterstatter 7035B Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nr. 2680 der Drucksachen) . . . . . 7035C Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Nr. 2694 der Drucksachen) 7035C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 7035D Ewers (DP) (zur Geschäftsordnung) 7036A Dr. Arndt (SPD) 7036B Beschlußfassung 7037A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. GARIOA-Kredit für die deutsche Presse (Nr. 2671 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 343) . . . . 7037A Vogel (CDU), Antragsteller . 7037A, 7038D von Thadden (Fraktionslos) . 7037B, 7038D Renner (KPD) 7037D Beschlußfassung 7039A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 338) 7039C Beschlußfassung 7039C Nächste Sitzung 7039C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Ludwig Preller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird den Initiatoren dieses Antrages bekannt sein — der Abgeordnete Horn hat eben selber darauf hingewiesen —, daß dieser Antrag einer großen Reihe derjenigen, die davon betroffen oder an der Entwicklung der sozialen Sicherung interessiert sind, zu sehr ernsten Bedenken Anlaß gegeben hat. Gerade wenn, worauf der Herr Abgeordnete Horn eingangs — wie ich glaube, auch von seinem Standpunkt aus mit guten Gründen —, verwiesen hat, die Wahlordnung leider bis heute noch nicht erschienen, die Wahl also hinausgezögert worden ist, müssen wir mit Bedauern feststellen, daß der vorliegende Gesetzesantrag eine starke Tendenz zeigt, die Zersplitterung des Versicherungswesens, die wir schon haben, noch weiter zu treiben und das Zustandekommen der Selbstverwaltung in der Praxis weiter hinauszuschieben.
    Sie wissen ja, daß schon das Selbstverwaltungsgesetz ein so kompliziertes Wahlverfahren festlegte, daß sich meine Fraktion damals nicht in der Lage sah, diesem Gesetz zuzustimmen, weil die Übersichtlichkeit der Wahl nicht garantiert war. Der Bundesrat hat denn auch in den letzten Wochen und Monaten die Lückenhaftigkeit dieses Gesetzes bescheinigen müssen. Der Bundesrat wollte sie mit einem Gesetzentwurf beseitigen, der in einem Paragraphen mit vier Absätzen die erforderlichen Ergänzungen bringen sollte.
    Meine Damen und Herren, der Entwurf, den wir jetzt vorliegen haben, versucht nicht nur Lücken zu schließen, sondern auch einige Tendenzen zu


    (Dr. Preller)

    ändern, die seinerzeit das Selbstverwaltungsgesetz festgelegt hatte. Selbst Ministerialdirektor Eckert vom Bundesarbeitsministerium hat auf der Krankenkassentagung am Montag mit Bedauern festgestellt, daß durch diesen Entwurf Lösungen außerhalb der Reichsversicherungsordnung gesucht würden.

    (Zuruf der Abg. Frau Kalinke.)

    Was uns an diesem Gesetzentwurf so außerordentlich mißfällt und weshalb wir glauben, daß er keinen Fortschritt bringt, das ist, daß er offensichtlich bestimmte Versicherungseinrichtungen bevorzugt, z. B. die Krankenkassen, die bisher geschlossen waren. Ohne daß ich auf die einzelnen Paragraphen hier eingehe, kann ich doch sagen, daß § 10 eine Lex Bremerhaven darstellt, ein Gesetz, das insonderheit zur Änderung von Bestimmungen und Zuständen im Gebiet von Bremerhaven, die offensichtlich nicht gefallen, ergehen soll.
    Es ist aber auch nicht so, wie Kollege Horn hier ausgeführt hat, daß auch bei der vorgeschlagenen Regelung die bisherigen Verhältnisse in der französischen Zone bestehen blieben. Es mag der Wille der Antragsteller sein, in der französischen Zone keine Änderungen mehr herbeizuführen; aber der Gesetzestext, wie er vorliegt, läßt auch Krankenkassen in der französischen Zone, die bereits zum Ausdruck gebracht haben, nicht wieder aufleben zu wollen, automatisch wieder aufleben. Ich glaube, das geht nicht an.
    Ich habe vorhin auf § 10 hingewiesen. Sowohl hier als auch bei anderen Bestimmungen des Entwurfs müssen wir feststellen, daß Minderheiten die Befugnis erhalten, Änderungen herbeizuführen. Herr Kollege Horn, ich kann Ihnen nicht folgen, wenn Sie glauben, daß der Gesetzentwurf in diesen Bestimmungen demokratischen Prinzipien folgt. Wenn Minderheiten von vornherein eine bevorzugte Stellung haben sollen, so kann ich das nicht demokratisch nennen.
    Das gilt auch für die Bestimmung des § 1, nach der jenen Gruppen, die aus Vereinigungen von Arbeitnehmern bestehen, Rechte eingeräumt werden, die meines Erachtens schon im Selbstverwaltungsgesetz nicht in der bestehenden, Form hätten zugestanden werden sollen, die nun aber durch die hier vorgesehene Bestimmung noch starke Erleichterungen für diese nichtgewerkschaftliche Gruppe bringen.

    (Lachen rechts.)

    Ich bin nicht der Auffassung, daß das der Sinn eines solchen Gesetzes sein kann. — Sie auf der rechten Seite können ruhig lachen; ich glaube, daß es eine ganze Reihe von Organisationen und Gruppen geben wird, die auch Ihnen nicht gefallen und die auf diese Weise nun wieder in den Versichertenkörper hineingelangen könnten.
    Meine Damen und Herren, wir hören in unserer Zeit von allen Seiten, die sozialpolitisch interessiert sind, immer wieder, es komme auf eine Zusammenfassung in der Sozialversicherung an. Jetzt muß ich aber feststellen, daß durch die Förderung von bestimmten Kassenarten eine neue Aufsplitterung erfolgt. In dem Augenblick, in dem der Bundesfinanzminister glaubt, durch eine Stilihalteaktion dem Parlament eine Art Stop der Sozialausgaben vorschreiben zu sollen —das ist eine Angelegenheit, die das Parlament noch beschäftigen muß —, können wir innerhalb der Sozialversicherungseinrichtungen nicht Regelungen treffen, die praktisch neue Ausgaben für diese Einrichtungen bringen. Wir sollten uns doch darüber klar sein, daß es nicht
    darauf ankommt, die Handhabe für neue Verwaltungsausgaben zu schaffen, sondern darauf, die verfügbaren Mittel für eine Verbesserung der sozialen Leistungen anzusetzen.
    Weil nun der Entwurf nicht nur einige Lücken schließt, die auch zum Teil in Ausführungsbestimmungen hätten geschlossen werden können, sondern weil er materielle Neuordnungen trifft, wird er praktisch die Herausgabe der Wahlordnung verzögern. Kollege Horn hat ja bereits auf das bisherige Schicksal der Wahlordnung hingewiesen. Meine Damen und Herren, dieses dicke Buch war der Entwurf der Wahlordnung. Auf ihn hatten sich immerhin nunmehr die Arbeitgeber, die Gewerkschaften und die Sozialversicherungsträger geeinigt. Nach diesem Gesetzentwurf und nach seiner etwaigen Annahme müßte diese Wahlordnung noch einmal neu bearbeitet, neu von den Instanzen beraten werden, obwohl eine Einigung bereits erfolgt war. Wann soll denn nun eigentlich die Wahl stattfinden? Glauben Sie, daß dieser Antrag in Kürze bereits über die Bühne gehen könnte? Ich glaube, Sie werden sich irren. Wir hatten zwar die beratenden Ausschüsse bei den Versicherungsträgern — und sie haben sicher nicht schlecht gearbeitet —, aber praktisch werden wir die autoritäre Führung in der Sozialversicherung, wie wir sie in der Nazizeit bekommen haben, noch längere Zeit weiter behalten.
    Die Regelung der eigentlichen Selbstverwaltung, auf die es uns allen ankommt und ankommen sollte, wird noch einmal hinausgeschoben, obwohl sie schon sechs Jahre lang nicht zustande gekommen ist. Und weshalb? Ich glaube, man muß feststellen: weil sich in diesem Entwurf gewisse Sonderinteressen nach vorn gedrängt haben!

    (Abg. Horn: Nein! Nein!) Das sollte aber doch die Regelung der Selbstverwaltung wirklich nicht aufhalten. Ich bin der Auffassung, daß Sie sich mit diesem Entwurf kein Ruhmesblatt erworben haben.

    Wir werden den Entwurf im Ausschuß sehr gründlich beraten müssen, und ich hoffe, daß wir, wenn schon der Entwurf im Ausschuß beraten werden muß, dann wenigstens zu einer Regelung kommen, die uns eine baldige Wahl in den Versicherungskörperschaften ermöglicht.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Kohl.

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    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Es ist charakteristisch für die Arbeit, die vom Bundesarbeitsministerium auf den verschiedenen sozialpolitischen Gebieten geleistet wird, daß noch im jetzigen Zeitpunkt die Durchführungsverordnung für das bereits vor acht Monaten beschlossene Gesetz fehlt. Wir haben auf dem andern Sektor, dem arbeitsrechtlichen Gebiet, ähnliche Erscheinungen zu verzeichnen, und zwar trotz wiederholter Versprechungen, die vom Herrn Bundesarbeitsminister selbst oder seinem Staatssekretär in diesem Hause abgegeben worden sind, Versprechungen, die dahin gingen, daß die Dinge bereits ausgebrütet und im Bundesarbeitsministerium in irgendeine Form gegossen werden. Diese Dinge werden aber niemals hier dem Plenum des Bundestags vorgelegt.
    Dasselbe erleben wir auf dem Gebiet der Änderung der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung, wo ebenfalls bisher vom Bundesarbeitsministerium


    (Kohl [Stuttgart])

    dem Bundestag auch nicht die Spur eines Gedankens vorgetragen worden ist. Immer wieder wurde behauptet, daß die Dinge in der Schwebe seien. Ich gehe mit dem Kollegen Preller absolut einig, daß mit der Vorlage dieses neuen Gesetzentwurfs die Wahl zu den Körperschaften in der Sozialversicherung praktisch überhaupt auf die lange Bank geschoben wird.

    (Abg. Horn: Stimmt ja gar nicht!)

    — Doch, sie wird auf die lange Bank geschoben; denn Sie werden zuerst den Gesetzentwurf — das heißt diese Änderung — mit dem Urgesetz in Einklang bringen müssen. Ändern müssen Sie, bevor Sie überhaupt die Wahlen durchführen können. Das ist eine Tatsache.
    Wir haben die Verpflichtung, uns doch mit einigen Rosinen aus dem Kuchen, den uns der Kollege Horn serviert hat, zu beschäftigen. Ich glaube, einige Paragraphen zeigen sehr deutlich, was Sie eigentlich mit Ihrem Änderungsantrag zu diesem Gesetz bezwecken. Ich glaube, daß Sie nun einige Hintertürchen öffnen wollen, die zu öffnen Ihnen bei der Verabschiedung dieses wirklich nicht glänzenden Gesetzes betreffend die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung nicht gelungen ist. Ich weise beispielsweise auf den § 1 hin. Der Herr Kollege Preller hat mit Recht auf die Konsequenzen hingewiesen, die die Annahme dieses Paragraphen mit sich bringt. Ich glaube, Ihre Einbeziehung der Knappschaftsversicherung in den § 1 in diesem Zusammenhang entspringt dem sehr eindeutigen Wunsch, eine im Ruhrbergbau vorhandene Gruppe von sogenannten technischen Angestellten nun auf diesem Umweg in die Selbstverwaltungskörperschaft der Knappschaftsversicherung einzuschmuggeln. Die Tatsache besteht; denn ich kenne
    die Eingaben dieser Gruppe, einer Gruppe, die mit gewerkschaftlichen Tendenzen aber auch nicht das mindeste zu tun hat, sondern die mit den Gedankengängen des Unternehmertums im Ruhrgebiet sehr eng liiert ist.
    Weiter haben Sie noch in § 1 Abs. 2 eine sehr entscheidende Änderung, indem Sie nun bezüglich der Berechtigung zur Wahl nur von den Versicherten sprechen und dort den Nachweis einer dreimonatigen Beitragszahlung verlangen. Meine Herren, wenn Sie gerecht sein wollen, müssen Sie zugeben, daß Sie hier sehr einseitig verfahren, weil in diesem § 1 Abs. 2 mit keinem Wort davon die Rede ist wie man eigentlich die Unternehmer, die ebenfalls wählen wollen, zu kontrollieren gedenkt, ob sie die Beiträge, die sie dem Arbeiter abgezogen haben, an die Kassen der Sozialversicherungsträger vorschriftsmäßig entrichtet haben.
    Bedenklich erscheint uns vor allen Dingen der § 3 dieses Gesetzes, von dem Herr Kollege Horn sagt, er gewähre eine gewisse Freizügigkeit, indem auch Kräfte, die nicht den Dienstweg gegangen seien, als Geschäftsführer zugelassen würden. Aber, meine Damen und Herren, den Pferdefuß, den Herr Kollege Horn allerdings nicht angeführt hat, sehen wir darin, daß der obersten Verwaltungsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle die endgültige Bestätigung zusteht. Auch das ist wieder ein Schlag gegen den Gedanken der reinen Selbstverwaltung.
    Der § 9 — Herr Kollege Preller wies ebenfalls mit Recht darauf hin — und der § 10 bringen tatsächlich in den wirklich nicht idealen Zustand der gesamten Sozialversicherung eine Zersplitterung hinein, die vermieden werden muß. Sie stellen als Faktum beispielsweise in § 9 die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte heraus. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß der Herr Bundesarbeitsminister auf der Krankenkassentagung davon gesprochen hat, eine Hilfe für die Krankenkassen, für die Sozialversicherung könne nicht damit erreicht werden, daß eine Erweiterung der Pflichtgrenze vorgenommen werde. Er bezog sich dabei auf den Antrag der Sozialdemokratischen Partei, die Pflichtgrenze auf 600,— DM zu erhöhen. Wenn aber der Herr Bundesarbeitsminister einmal erkannt hat, daß die Sozialversicherung so, wie sie gegenwärtig besteht, reformbedürftig ist, dann, glaube ich, muß diese Erkenntnis doch irgendwie ihren fruchtbaren Niederschlag finden. Ich bin der Auffassung, der Bundestag hat Veranlassung, dem Bundesarbeitsminister und seinen Bearbeitern dieses sozialpolitischen Problems doch einmal sehr ernstlich auf die Füße zu treten, damit wir in recht kurzer Zeit auch in diesem Hause die seit Jahren diskutierte notwendige Reform der Sozialversicherung zugunsten der Kranken und Sozialrentner behandeln können.

    (Beifall bei der KPD.)