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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951 6997 170. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6998D Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Fischer 6999B Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Kleindinst 6999B Anfrage Nr. 211 der Zentrumsfraktion betr. Preise für Kohle und Eisen (Nm. 2636, 2700 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 212 der Zentrumsfraktion betr. Einführung einer Produktionssteuer (Nrn. 2637, 2712 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 213 der Zentrumsfraktion betr. Abweithung vom Umsatzsteuerrecht bei der Durchführung der Entflechtung (Nrn. 2638, 2718 der Drucksachen) 6999A Änderung der Tagesordnung 6999C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfe-Anpassungsgesetz) (Nr. 2708 (neu) der Drucksachen) 6999C Ausschußüberweisung 6999C Beschlullfassung über zusätzliche Ausschußüberweisung des Antrags der SPD betr. Erhöhung aller Unfallrenten (Nr. 2622 der Drucksachen) 6999D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vertragsentwurf über die Organisation einer gemeinsamen Verwaltung des Hafens von Kehl (Nr. 2594 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nrn. 1493, 2713 der Drucksachen) . . . 6999D Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 6999D Gengler (CDU), Berichterstatter . . 7002B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7003D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 7006B Dr. Kopf (CDU) 7009A Niebergall (KPD) 7010D Rümmele (CDU) 7012A Renner (KPD) (zur Abstimmung) . 7012C Abstimmungen 7012D Ersatzwahl für den Bundesschuldenausschuß 7013A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Winterbeihilfen (Nr. 2642 der Drucksachen; Antrag Nr. 2724 der Drucksachen) 7013B Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 7013B Bleck, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 7014D Frau Niggemeyer (CDU) 7016A Dr. Kneipp (FDP) 7016C0 Renner (KPD) 7016D, 7018D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 7017C, 7019D Frau Nadig (SPD) 7018B Mellies (SPD) 7019C Ausschußüberweisung 7020B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen) 7020C Ausschußüberweisung 7020C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung vom 22. Februar 1951 (Nr. 2643 der Drucksachen) 7020D Horn (CDU), Antragsteller 7020D Dr. Preller (SPD) 7022D Kohl (Stuttgart) (KPD) 7023D Frau Kalinke (DP) 7024C Arndgen (CDU) 7026A Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Mellies, Dr. Dresbach, Lücke, Dr. Reismann, Ewers, Dr. von Merkatz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2676 der Drucksachen) 7026D Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen (Nr. 2683 der Drucksachen) 7027A Ausschußüberweisung 7027A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundesarbeits- und Sozialgerichte (Nrn. 2634, 2331 der Drucksachen) . . 7027A Sabel (CDU), Berichterstatter . . . 7027B Ludwig (SPD) 7028A Kohl (Stuttgart) (KPD) 7028B Beschlußfassung 7028C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott, Frau Wessel und Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Beträge für alle Unterstützungsempfänger (Nrn. 2631, 1863 der Drucksachen) 7028D Freidhof (SPD), Berichterstatter . 7028D Beschlußfassung 7029A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (34. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. UFI-Auktion in Wiesbaden (Nrn 2668, 1590 der Drucksachen) 7029A Dr. Vogel (CDU): als Berichterstatter 7029B als Abgeordneter 7030A Hennig (SPD) 7031A Mende (FDP) 7032B Ewers (DP) 7032D Gundelach (KPD) 7033C Mayerhofer (BP) 7034A Jacobs (SPD) 7034B Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7034D Beschlußfassung 7035A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Bau- und Bodenrecht (36. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entwurf eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nrn. 2651, 1859 der Drucksachen) 7035B Winkelheide (CDU), Berichterstatter 7035B Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nr. 2680 der Drucksachen) . . . . . 7035C Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Nr. 2694 der Drucksachen) 7035C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 7035D Ewers (DP) (zur Geschäftsordnung) 7036A Dr. Arndt (SPD) 7036B Beschlußfassung 7037A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. GARIOA-Kredit für die deutsche Presse (Nr. 2671 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 343) . . . . 7037A Vogel (CDU), Antragsteller . 7037A, 7038D von Thadden (Fraktionslos) . 7037B, 7038D Renner (KPD) 7037D Beschlußfassung 7039A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 338) 7039C Beschlußfassung 7039C Nächste Sitzung 7039C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    — Herr Kollege Schmid, wir müssen hier nicht vom Rechtszustand, sondern vom Besitzstand ausgehen. Wenn der Besitzer einen Gegenstand durch einen einseitigen Akt zurückgibt und wenn diese Rückgabe die Bedingung des Abschlusses eines Vertrages ist, so ist doch die bloße Besitzrückgabe meines Erachtens eine Vorleistung. Der Vertrag selbst enthält über diese Frage bekanntlich nichts. Fr beschränkt sich darauf, daß eine Hafenbetriebsgemeinschaft gebildet wird und daß das Land Baden die ihm gehörenden Grundstücke — das sind die Hafenanlagen und etwa ein Viertel des Hafengebiets — pachtweise in diese Gesellschaft einbringt. Ich bin nicht der Meinung, daß hier ein politischer Vertrag vorliegt. Man hat lediglich die Wahl, entweder zu sagen, es liegt ein reines Verwaltungsabkommen vor; dann ist die Zustimmung des Bundes überhaupt nicht erforderlich. — Oder man sagt, es liegt ein Vertrag mit einem ausländischen Staat vor; dann ist allerdings die Zustimmung des Bundes notwendig. Die badische Landesregierung hat vorsorglich unter Bezugnahme auf den Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Zustimmung des Bundes gebeten. Diese ist ja inzwischen auch erteilt worden. Der Vertragspartner ist der autonome Hafen von .Straßburg. Ich gebe zu, daß dieser autonome Hafen ermächtigt worden ist, diesen Vertrag abzuschließen. Das dürfte ja auch der Anlaß dafür gewesen sein, daß die Bundesregierung den Fall der Erteilung der Genehmigung nach Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes als gegeben angesehen hat.
    Nun ist vom Herrn Kollegen Schmid beanstandet worden, daß die Stadt Kehl nicht oder nur in ungenügender Weise gehört worden sei. Die Verhandlungen zur Herbeiführung dieses Vertrags haben in einem Zeitpunkt begonnen, als es keine Stadt Kehl mehr gab. Die Exilverwaltung der Stadt Kehl ist am 7. Juli 1946 aufgelöst worden, zu einem Zeitpunkt, als das gesamte Gebiet von Stadt und Hafen Kehl sich ausschließlich innerhalb des französischen Sonderregimes befand. Weil die Gemeindeverwaltung der Stadt Kehl zu Beginn der Vertragsverhandlungen nicht bestanden hat, war es damals noch gar nicht möglich, sie irgendwie zu hören. Die Vertragsverhandlungen mußten vertraulich geführt werden. Als dann nach der Räumung eines kleineren Stadt Kehl wieder eine Gemeinde-


    (Dr. Kopf)

    verwaltung aufgebaut worden war, bestand zunächst wegen des vertraulichen Charakters dieser Verhandlungen noch nicht die Möglichkeit — aber auch nicht die Verpflichtung —, die Stadt Kehl zu hören. Die badische Verfassung sieht vor, daß lediglich bei .gesetzgeberischen Maßnahmen, nicht aber beim Abschluß von Verträgen die Gemeinden gehört werden sollen. Der Gemeindeverwaltung ist schließlich im letzten Stadium der Aushandlung sowohl seitens der Landesregierung als auch seitens der Bundesregierung in einem sehr weiten Maße die Möglichkeit gegeben worden, ihre Bedenken vorzutragen. Daß sie von dieser Möglichkeit in sehr großem Umfange Gebrauch gemacht hat, geht aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Schmid und des Herrn Berichterstatters hervor, die die von der Gemeinde Kehl vor dem Abschluß des Abkommens vorgetragenen Bedenken in einem großen Umfang gewürdigt und zu den ihren gemacht haben.
    Ich glaube also nicht, daß man sagen kann, die formellen Bestimmungen seien irgendwie verletzt worden. Die Bundesregierung hat den Fall des Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes als gegeben angesehen. Das Prüfungsrecht der Bundesregierung kann sich nur auf den sachlichen Inhalt des Vertrages erstrecken und nicht darauf, welche landesrechtlichen Bestimmungen noch angewendet werden müßten, um den Vertrag nach Landesrecht gültig zu machen.
    Man hat eine Reihe von Bedenken gegen den Inhalt des Vertrages geäußert. Es liegt mir durchaus fern, den Vertrag und seinen Inhalt als ideal hinzustellen. Das wesentliche Ergebnis der Verhandlungen ist, daß die Räumung des Hafens und eines größeren Teiles der Stadt, die sich bisher eben nicht hat ermöglichen lassen, jetzt zu einem festen Zeitpunkt, nämlich am 1. Januar des nächsten Jahres, erfolgen wird.
    Es ist richtig, daß eine gemeinsame Hafenbehörde geschaffen worden ist; aber es wäre falsch, die Bedeutung der Schaffung dieser gemeinsamen Institution zu überschätzen. Die gemeinsame Verwaltung des Hafens ist zeitlich bis zum Inkrafttreten der Friedensregelung beschränkt. Sie kann nach § 8 schon vorher den Verhältnissen angepaßt werden. Sie ist auch sachlich beschränkt; es werden lediglich die Grundstücke des Landes Baden — Hafenanlagen und etwa ein Viertel des Hafenterritoriums — in das Pachtverhältnis eingebracht. Ich würde es nicht für angemessen halten, diese lokal doch sehr beschränkte Angelegenheit zu überschätzen und ihr eine politische Bedeutung beizumessen, die sie nicht hat. Die politische Bedeutung erblicke ich in der positiven Tatsache der Rückgabe von Stadt und Hafen Kehl unter die deutsche Hoheit.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß das Land
    Baden, soweit es auf Grund der Bestimmungen des
    Grundgesetzes hier stellvertretend tätig gewesen
    ist, neben den Interessen der unmittelbar beteiligten Kehler Bevölkerung deutsche Interessen, wahrgenommen hat, genau so wie auch die Bundesregierung deutsche Interessen wahrgenommen hätte,
    wenn sie die Verhandlungen gepflogen und nach
    Art. 32 Abs. 2 das Land Baden hierzu gehört hätte.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Es ist richtig, daß dem Abkommen der Makel der Einseitigkeit anhaftet. Auch wir bedauern das. Aber der Herr Staatssekretär hat bereits mit Recht darauf abgehoben, daß das Möglichste getan worden ist, und zwar unter Assistenz der Bundesregierung und der beteiligten Ministerien, um die Vertragsverhandlungen so zu einem guten Ende zu führen, wie es einerseits unter Berücksichtigung des Endziels der baldigen Räumung von Stadt und Hafen und andererseits unter Berücksichtigung der berechtigten deutschen Forderungen möglich gewesen ist. Inzwischen sind — ich weiß nicht, wieweit das dem Herrn Kollegen Schmid bekannt ist — durch den Notenwechsel zwei wesentliche Bedenken ausgeräumt worden. Der Stichentscheid des französischen Verwaltungsratsvorsitzenden erstreckt sich nurmehr auf Fragen des Transitverkehrs, und zwar auch, wenn der wiederholt zitierte Geist des Abkommens in Frage gestellt ist. Es ist klargestellt, daß nur dann der erste Vorsitzende entscheiden kann, wenn es sich um Transitfragen handelt. In den Fragen des Binnenverkehrs steht dem deutschen stellvertretenden Vorsitzenden der Stichentscheid zu. Zweitens ist durch diesen Notenwechsel auch klargestellt worden, daß die Schiedsgerichtsbarkeit auf Streitfragen aus der Satzung ausgedehnt ist. Es trifft meines Erachtens auch nicht zu, daß dieser Schiedsgerichtsbarkeit nur Rechtsfragen unterstellt werden können. Die Schiedskommission soll vielmehr dann tätig werden, wenn Schwierigkeiten bei der Anwendung des Abkommens entstehen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schmid [Tübingen].)

    Ich möchte nicht auf die finanziellen Fragen eingehen. Die Aussicht, daß der Hafen Kehl am 1. Januar des nächsten Jahres in die deutsche Hohem zurückkehrt, gibt Anlaß zu der Überlegung, daß große finanzielle Aufwendungen notwendig werden. Dankenswerterweise hat sich der Haushaltsausschuß heute mit dieser Frage befaßt und dem Bundestag einen Vorschlag unterbreitet; den wir durchaus begrüßen und über den mein Kollege Rümmele nachher sprechen wird.
    Ich möchte zusammenfassend folgendes sagen. Der Vertrag hat vielleicht den Charakter eines Amphibiums, wie ihn Verträge in Übergangszeiten zu haben pflegen. Auf der einen Seite spricht die Präambel davon, daß eine wirtschaftliche Zusammenarbeit im Sinne der Einigung Europas erfolgen soll; andererseits muß man sagen, daß das Abkommen in der Tat einseitig ist. Wenn wir den Vertrag gutheißen, können wir ihn nur als den Vorläufer und Wegbereiter einer zweiseitigen Regelung gutheißen, die auf der völligen Gleichberechtigung, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und der Chancengleichheit aufgebaut ist. Wir können nur die Hoffnung aussprechen, daß der Vertrag in diesem Sinne eine derartige zweiseitige und gerechte Regelung vorbereitet, daß er auch so von beiden Seiten angesehen und loyalerweise als ein Vorläufer der ernstgemeinten Einigung Europas gehandhabt wird.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Niebergall.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Niebergall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Unterzeichnung des Kehler Abkommens zwischen der badischen Regierung und dem Port Strasbourg stellt eine Verletzung des Grundgesetzes dar. Der Deutsche Bundestag ist bei diesem Abkommen umgangen worden. Es handelt sich um eine unerhörte Verletzung von deutschem Recht und deutscher Souveränität.

    (Lebhafte Zurufe in der Mitte.)



    (Niebergall)

    Wir erleben hier dasselbe wie beim Besatzungsstatut und beim Ruhrstatut.

    (Erneute Zurufe in der Mitte und rechts.) Dieses Abkommen ist ein Lehrbeispiel dafür, was das deutsche Volk vom Schumanplan zu erwarten hat.


    (Lachen in der Mitte.)

    Um was geht es denn bei dem Kehler Abkommen? Kehl ist eine deutsche Stadt, der Hafen ist auch deutsch.

    (Zurufe von der Mitte: Und Königsberg?! — Oder-Neiße?!)

    Nach 1945 wurde diese Stadt gewaltsam aus dem deutschen Staatsverband herausgelöst.

    (Erneute Zurufe von der Mitte: Königsberg! — Oder-Neiße!)

    Das, was wir in Kehl erleben, war nur möglich, weil amerikanische Imperialisten

    (Lachen in der Mitte)

    Kehl genau so wie das Saargebiet als Faustpfand für ihre Politik gegen den Osten betrachteten, um damit die französischen Imperialisten für ihre Pläne gegen den Osten zu gewinnen.

    (Zurufe rechts.)

    An dieser Tatsache ändert auch das Ergebnis der Konferenz von Washington nichts. Was war das Hauptproblem in Washington? Ob die deutsche Bevölkerung nach Kehl zurückkommt, ob Kehl wieder deutsch wird?! Im Gegenteil, dort war die Hauptfrage: Wie kann man diese Stadt und den Hafen für die Ziele eines Krieges gegen den Osten ausnutzen?

    (Erneutes Lachen in der Mitte.)

    Das war der Kern der Washingtoner Absprache.

    (Fortgesetzte Zurufe in der Mitte und rechts.) Aber während in Washington ohne uns, ohne das deutsche Volk zu befragen, gehandelt wurde, ist es heute eine deutsche Regierung, die an einem solchen Schanddokument mitgearbeitet und es unterzeichnet hat, eine Regierung, die nationale Interessen und Rechte zum Schaden unseres Volkes preisgibt.


    (Zuruf von der Mitte: Oder-Neiße!)

    Man spricht in der Einleitung des Abkommens von der Konkurrenz zwischen Straßburg und Kehl in der Vergangenheit. Dazu erklärt man, es liege im wirtschaftlichen Interesse, es liege im Interesse der Zusammenarbeit und der Einigung Europas, solche Opfer jetzt zu vermeiden. Wer will denn diese Opfer vermeiden? Die Konzerne untereinander wollen die Opfer vermeiden; aber für das deutsche Volk und den deutschen Steuerzahler ist das ganze Abkommen ein einziges Opfer. Das findet bereits in der Einleitung dieses Abkommens seine Bestätigung. Was sagt die Einleitung? „Der Hafen von Kehl ist zur Zeit in den französischen Zoll- und Währungsbereich einbegriffen." Die badische Regierung hat also ohne Befragen des badischen Volkes Hoheitsrechte einem Klüngel von Konzernherren preisgegeben.

    (Zurufe in der Mitte und rechts.)

    In Art. 2 dieses Abkommens hagelt es nur so Verpflichtungen für unser Volk. Die badische Regierung verpflichtet sich nämlich in Art. 2, der Hafenverwaltung mit sofortiger Wirkung die Gesamtheit der dem badischen Staat gehörenden Grundstücke, Gebäudeeinrichtungen, Bahnanlagen und bewegliche Sachen, die innerhalb des Bereiches des Hafens gelegen sind, zu verpachten, Grundstücke und Gebäude, die in dem gegenwärtigen oder künftigen Hafengebiet liegen und zum Hafenbetrieb notwendig sind, zu erwerben — also wir haben zu erwerben und zu verpachten —, keine beweglichen und unbeweglichen Sachen, die in der der Hafenverwaltung bewilligten Verpachtung einbegriffen sind, ohne deren Zustimmung zu veräußern, die Erstinstandsetzung, den Wiederaufbau der Hafenbecken — einschließlich Baggerungen —, der Kais, Straßen, Kräne, Hebe-, Gleis- und Elektrizitätsanlagen, Schiebebühnen, Lagerhäuser, Werkstätten und sonstiger Gebäude durchzuführen bzw. sie zu errichten, der Hafenverwaltung die notwendigen Anfangsbetriebsmittel zur Verfügung zu stellen und einen etwaigen Verlust der Hafenverwaltung auf unser Konto zu übernehmen.
    Wir stellen also fest: Alles deutsche Eigentum wird einer internationalen Gesellschaft unterstellt. Das deutsche Volk aber soll für den Aus- und Aufbau des Hafens aufkommen. Aber nicht nur das, das deutsche Volk soll auch die Mittel dazu hergeben, um überhaupt diesen Hafen in Betrieb setzen zu können. Die Hafengesellschaft steckt die Gewinne ein, und wir sollen die Verluste des Hafens tragen. Unsere Werte verschenkt man, und was gibt man uns? Ein Merci, aber nichts mehr!
    Mit Recht fragt sich deshalb die Bevölkerung: Wie kann eine deutsche Regierung an einem solchen Vertrag mitarbeiten und einen solchen Vertrag unterzeichnen nach all den Erfahrungen, die wir mit dem Ruhr- und Besatzungsstatut gemacht haben?

    (Zuruf von der Mitte: Das fragen wir uns bei Herrn Dertinger!)

    Das ist nur möglich, weil es eben einen tierischen Haß gegen den Osten gibt und weil man vom Antikommunismus verblendet ist, weil man sich sein Heil vom Westen verspricht und sich deshalb mit Haut und Haaren an den westlichen Imperialismus verkauft!
    Die KPD-Fraktion fordert, daß dieser Vertrag, der ohne die Kehler und die badische Bevölkerung abgeschlossen wurde, liquidiert wird; denn dieser Vertrag dient weder den deutschen Interessen noch den Interessen des französischen Volkes. Dieser Vertrag dient einigen Konzernherren und ihren Hintermännern in der Wallstreet. Die badische Bevölkerung ist daran interessiert, daß dieser Hafen nicht Kriegsgebiet wird, sondern daran, daß dieser Hafen ein Hafen des Friedens bleibt. Wir fordern, daß alle Einwohner von Kehl sofort zurückkehren können. Wir fordern, daß alle Absperrmaßnahmen beseitigt werden, und wir fordern,

    (Abg. Strauß: Sprechen Sie von Königsberg!)

    daß den geschädigten Menschen in Kehl die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

    (Zuruf von der Mitte: Wir fordern auch!)

    — Tun Sie das reichlich, Sie haben ja dazu die Macht!

    (Abg. Strauß: Das gleiche für Königsberg!)