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ID0117000900

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    Deutscher Bundestag — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951 6997 170. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6998D Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Fischer 6999B Glückwunsch zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Kleindinst 6999B Anfrage Nr. 211 der Zentrumsfraktion betr. Preise für Kohle und Eisen (Nm. 2636, 2700 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 212 der Zentrumsfraktion betr. Einführung einer Produktionssteuer (Nrn. 2637, 2712 der Drucksachen) 6999A Anfrage Nr. 213 der Zentrumsfraktion betr. Abweithung vom Umsatzsteuerrecht bei der Durchführung der Entflechtung (Nrn. 2638, 2718 der Drucksachen) 6999A Änderung der Tagesordnung 6999C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfe-Anpassungsgesetz) (Nr. 2708 (neu) der Drucksachen) 6999C Ausschußüberweisung 6999C Beschlullfassung über zusätzliche Ausschußüberweisung des Antrags der SPD betr. Erhöhung aller Unfallrenten (Nr. 2622 der Drucksachen) 6999D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vertragsentwurf über die Organisation einer gemeinsamen Verwaltung des Hafens von Kehl (Nr. 2594 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiederbesiedlung der Stadt Kehl (Nrn. 1493, 2713 der Drucksachen) . . . 6999D Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 6999D Gengler (CDU), Berichterstatter . . 7002B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7003D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 7006B Dr. Kopf (CDU) 7009A Niebergall (KPD) 7010D Rümmele (CDU) 7012A Renner (KPD) (zur Abstimmung) . 7012C Abstimmungen 7012D Ersatzwahl für den Bundesschuldenausschuß 7013A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Winterbeihilfen (Nr. 2642 der Drucksachen; Antrag Nr. 2724 der Drucksachen) 7013B Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 7013B Bleck, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 7014D Frau Niggemeyer (CDU) 7016A Dr. Kneipp (FDP) 7016C0 Renner (KPD) 7016D, 7018D Frau Dr. Brökelschen (CDU) 7017C, 7019D Frau Nadig (SPD) 7018B Mellies (SPD) 7019C Ausschußüberweisung 7020B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen) 7020C Ausschußüberweisung 7020C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung vom 22. Februar 1951 (Nr. 2643 der Drucksachen) 7020D Horn (CDU), Antragsteller 7020D Dr. Preller (SPD) 7022D Kohl (Stuttgart) (KPD) 7023D Frau Kalinke (DP) 7024C Arndgen (CDU) 7026A Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Mellies, Dr. Dresbach, Lücke, Dr. Reismann, Ewers, Dr. von Merkatz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2676 der Drucksachen) 7026D Ausschußüberweisung 7026D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen (Nr. 2683 der Drucksachen) 7027A Ausschußüberweisung 7027A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bundesarbeits- und Sozialgerichte (Nrn. 2634, 2331 der Drucksachen) . . 7027A Sabel (CDU), Berichterstatter . . . 7027B Ludwig (SPD) 7028A Kohl (Stuttgart) (KPD) 7028B Beschlußfassung 7028C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott, Frau Wessel und Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Beträge für alle Unterstützungsempfänger (Nrn. 2631, 1863 der Drucksachen) 7028D Freidhof (SPD), Berichterstatter . 7028D Beschlußfassung 7029A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (34. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP und BP betr. UFI-Auktion in Wiesbaden (Nrn 2668, 1590 der Drucksachen) 7029A Dr. Vogel (CDU): als Berichterstatter 7029B als Abgeordneter 7030A Hennig (SPD) 7031A Mende (FDP) 7032B Ewers (DP) 7032D Gundelach (KPD) 7033C Mayerhofer (BP) 7034A Jacobs (SPD) 7034B Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7034D Beschlußfassung 7035A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Bau- und Bodenrecht (36. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entwurf eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nrn. 2651, 1859 der Drucksachen) 7035B Winkelheide (CDU), Berichterstatter 7035B Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung, ob durch die Personalpolitik Mißstände im Auswärtigen Dienst eingetreten sind (Nr. 2680 der Drucksachen) . . . . . 7035C Beschlußfassung 7035C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Nr. 2694 der Drucksachen) 7035C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 7035D Ewers (DP) (zur Geschäftsordnung) 7036A Dr. Arndt (SPD) 7036B Beschlußfassung 7037A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. GARIOA-Kredit für die deutsche Presse (Nr. 2671 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 343) . . . . 7037A Vogel (CDU), Antragsteller . 7037A, 7038D von Thadden (Fraktionslos) . 7037B, 7038D Renner (KPD) 7037D Beschlußfassung 7039A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 338) 7039C Beschlußfassung 7039C Nächste Sitzung 7039C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht meine Absicht, von dieser Tribüne aus die von dem Herrn Staatssekretär vorgetragenen philosophischen Sentenzen und Maximen über das Problem des Vertrauens unter politischen Partnern zu diskutieren,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    auch nicht die von ihm vorgetragenen Prolegomena zu einem noch ausstehenden Knigge für den Verkehr mit internationalen Beamten. Es ist auch nicht meine Absicht, über Vergangenes zu rechten. Aber ich möchte nun doch festgehalten wissen, daß es zu den Befugnissen dieses Hauses gehört, immer, wenn dies nötig sein sollte, an Maßnahmen Kritik zu üben, durch die die Bundesregierung mit Vergangenem fertig werden zu können geglaubt hat oder , durch deren Unterlassung sie ihre Unfähigkeit hierzu kundgetan hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dar über ist heute zu sprechen.
    Aber ich möchte dazu noch eines vorausschicken: ich glaube, daß der Herr Staatssekretär es sich vor diesem Hause mit der Apologie der Weigerung der Bundesregierung, mit der Zustimmung zu dem von der badischen Regierung geschlossenen Vertrag bis zum Abschluß der Debatte zu dieser Interpellation zu warten, nicht hätte so leicht machen dürfen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Das Verhalten der Bundesregierung und die Rede, die wir soeben gehört haben, zeugen nicht von einem großen Respekt vor den Prärogativen dieses Hauses!

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich möchte glauben können, meine Damen und Herren, daß in dieser Frage auf allen Seiten dieses Hauses die gleiche Meinung besteht!
    Man sagt uns von der Regierungsbank herab- bei Diskussionen über Verträge, die zur Liquidation des Krieges oder zur Fundamentierung der Zukunft abgeschlossen worden sind, gerne, man möge doch Vertrauen in den Geist der Ausführung dieses oder jenes Vertrages haben. Auch heute hat dieses Wort wieder angeklungen. Meine Damen und Herren, in erster Linie sollte uns interessieren, welcher Geist in dem Vertrag selbst zum Ausdruck gekommen ist!

    (Beifall bei der SPD.)

    Und in dem Kehler Vertrag scheint mir doch eine sehr bedauerliche Geisteshaltung zum Ausdruck gekommen zu sein! Wenn heute, wo jedermann von Europa spricht, heute, wo man insbesondere von Frankreich her das Europa-Vokabular fast jeden Tag um neue Varianten bereichert, Verträge mit solch diskriminatorischem Inhalt von uns verlangt werden, — nun, da fällt es mir schwer, sehr viel Gutes für die Europäer eines Europa zu erhoffen, wie es die Leute zu wollen scheinen, die für diesen Vertrag verantwortlich sind!

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wenn der Kehler Vertrag etwas wie ein MiniaturModell für das sein soll, was man jenseits des Rheins unter Europa verstehen will, — nun, man könnte die Idee Europa doch nicht wirksamer ruinieren als durch eine Politik, deren Ausdruck Verträge wie dieser sind.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es kommt doch in diesem Vertrag letzten Endes nichts anderes zum Ausdruck als die schlecht verhüllte Absicht, mit Hilfe vertragstechnischer Kunststückchen wiederum ein Stück deutschen wirtschaftlichen Vermögens, deutschen Potentials unter fremde Verfügungsgewalt zu bringen, zum mindesten aber die Entfaltung deutscher ökonomischer Möglichkeiten zu sperren.
    Im allgemeinen sagt man uns, das sei - leider Gottes — da und dort nötig, weil die Deutschen in jüngster Vergangenheit noch bewiesen hätten, daß man sich auf ihre Friedensliebe nicht verlassen könne; deswegen müsse man aus Sicherheitsgründen ihrer Freiheit voller und ungehemmter wirtschaftlicher Entfaltung Beschränkungen auferlegen. Nun: glaubt man denn wirklich, daß die freie Verfügung der Deutschen über den Hafen von Kehl die Sicherheit Frankreichs gefährden könnte? In diesem Vertrag ist wahrlich nichts anderes am Werk gewesen als schäbiger Neid wirtschaftlicher Konkurrenz, die eine günstige Gelegenheit sieht, sich politischer Macht bedienen zu können.

    (Sehr gut! und Beifall bei der SPD:)

    Nun zu der Frage: Hätte die Bundesregierung das Aushandeln eines solchen Vertrages überhaupt der badischen Regierung überlassen dürfen — einmal an und für sich, dann aber auch im Hinblick auf die doch nicht ganz unbekannte Bereitwilligkeit der Freiburger Regierung, französische Intentionen schlechthin als Parallelaktionen zu deutschen Interessen anzusehen?

    (Hört! Hört! links.)

    Ich glaube nicht, daß man das hätte tun dürfen. Dieses Abkommen stellt sich zwar äußerlich in den Formen eines Verwaltungsvertrages dar; es ist aber keine nur technische Vereinbarung über die Führung von Hafengeschäften. Dieser Vertrag ist doch wahrhaftig kein Verwaltungsabkommen. Man stelle sich vor, die Regierung des Landes Hamburg hätte einen Vertrag abgeschlossen, der für alle wesentlichen wirtschaftspolitischen Angelegenheiten die Verfügung über den Hafen von Hamburg


    (Dr. Schmid [Tübingen])

    in außerdeutsche Hände gelegt hätte. Würde da irgend jemand sagen, es handle sich hier lediglich um eine Regelung hafentechnischer Belange? Was für Hamburg im großen gilt, gilt auch für Kehl, wenn auch in kleinerem Maßstab, denn das Prinzip, um das es dabei geht, ist dasselbe.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Der Vertrag, der über die Verwaltung des Hafens von Kehl abgeschlossen worden ist, ist keine administrative Vereinbarung, sondern ein Instrument zur Regelung der politischen Beziehungen der Bundesrepublik!

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Man hat uns doch gesagt, einmal, daß dieser Vertrag in Ausführung eines so hochpolitischen Dings wie des Londoner Abkommens geschlossen worden sei; zum andern, daß er ein Glied in der langen Reihe von Maßnahmen sei, deren Endergebnis die endgültige Regelung der deutsch-französischen politischen Beziehungen sein soll. Damit ist doch klar zum Ausdruck gebracht, daß dieser Vertrag ein politischer Vertrag ist und als solcher gewollt wird!

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Und er ist schon darum ein politischer Vertrag, weil durch ihn auf einem, wenn auch kleinen Teil des deutschen Territoriums im Wege der vertraglichen Übernahme von Lasten politische Servituten begründet werden sollen, die die Verfügungsfreiheit der Deutschen über deutsches Staatsgebiet in schwerer Weise einschränken.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn solch ein Vertrag kein politischer Vertrag ist, möchte ich wirklich wissen, was man noch als solchen ansprechen könnte.
    Dieser Vertrag fällt also unter Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes, der bestimmt, daß Verträge, durch die die politischen Beziehungen der Bundesrepublik geregelt werden, der Zustimmung des Bundestages bedürfen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ohne eine förmliche Zustimmung des Bundestages nach Art. 59 Abs. 2 kann dieses Vertragswerk nicht in Rechtswirksamkeit erwachsen. Und ich kündige an, daß, wenn unseren Bedenken nicht Rechnung getragen werden sollte, die sozialdemokratische Fraktion Klage beim Bundes verfassungsgericht erheben wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun noch ein Wort nebenbei. Man hat uns ermahnt: nicht davon sprechen, daß die badische Regierung es für überflüssig gehalten hat, in dieser für Kehl so vitalen Angelegenheit die Stadt Kehl selbst zu hören!

    (Hört! Hört! links.)

    Meine Damen und Herren, man ist auf der Regierungsseite des Hauses doch immer so sehr dafür, der jeweils höheren Stufe staatlicher Ordnung nur subsidiäre Kompetenzen zuzuerkennen. In Verfolg dieser These ist man der Meinung, daß man bei staatlichen Entscheidungen möglichst nahe an den Staatsbürger selbst herangehen soll. Ich glaube, daß es in dieser Sache mehr als ein Gebot bloßer Höflichkeit oder administrativer Nützlichkeit gewesen wäre, die Bewohner von Kehl und ihre gewählten Vertreter rechtzeitig zu unterrichten und sie zu fragen, was sie denn für ihr Interesse
    halten.

    (Sehr gut! bei der SPD.) Ich meine, daß es die rechtliche Pflicht der badischen Regierung gewesen wäre, so zu handeln.


    (Beifall bei der SPD.)

    Und wenn wir im Bundestag feststellen, daß die badische Regierung in diesem Falle ihrer Rechtspflicht nicht genügt hat, dann usurpieren wir nicht Rechte, die uns nicht zustünden, sondern dann tun wir nichts als unsere parlamentarische Pflicht.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Dieser Vertrag bringt uns — wenn auch nur in bezug auf einen kleinen Teil des Bundesgebietes — in eine Situation, die man heute niemand und früher bestenfalls einem Levantestaat zugemutet hat.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Man verlangt unsere Einwilligung dafür, daß — ohne Gegenseitigkeit — auf einen Teil des deutschen Staatsgebietes nicht deutsche Hoheitsgewalt, sondern eine scheinbar gemischte internationale, aber in Wirklichkeit doch sehr einseitig bestimmte fremde Hoheitsgewalt hoheitliche Entscheidungen fällen soll. Wir hätten nicht das geringste dagegen gehabt, wenn man aus den Häfen Kehl und Straßburg eine international verwaltete Hafengemeinschaft gemacht und beide Häfen unter dasselbe internationale Regime gestellt hätte. Das wäre eine gute Sache gewesen, und wir meinen, daß man auf solchem Wege recht viel ernsthaften Internationalismus praktizieren sollte. Aber was hier geschehen ist, ist doch etwas ganz anderes: Man hat nicht gegenseitig Einrichtungen, an denen ein gemeinsames Interesse besteht, internationalisiert, sondern lediglich den Hafen von Kehl unter ein gegenüber dem Hafen von Straßburg differentielles Regime gestellt und dieses Regime so gestaltet, daß es sich ausschließlich zum Vorteil von Straßburg auswirken soll und ausschließlich zum Nachteil von Kehl auswirken kann.
    Ein Beispiel! Es gibt zwar einen deutschen Hafendirektor, dem ein französischer Stellvertreter zur Seite steht; aber jedesmal, wenn der französische Stellvertreter der Meinung ist, er könne dem deutschen Direktor nicht zustimmen, kann die Zuständigkeit des Verwaltungsrates begründet werden, und in dem Verwaltungsrat — fünf zu fünf — gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des französischen Vorsitzenden den Ausschlag.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Dieser Verwaltungsrat hat außerdem noch eine Reihe ausschließlicher Zuständigkeiten und kann überdies jedesmal zuständig gemacht werden, wenn seine französischen Mitglieder irgendwann der Meinung sind, daß es sich um eine Entscheidung handle, die den „Geist" der Anwendung des Vertrages betreffe.

    (Erneute Rufe von der SPD: Hört! Hört!)

    Mit dieser Generalklausel kann man doch schlechthin in jedem Falle, in dem man es für nützlich hält, die Zuständigkeit des Verwaltungsrats und damit praktisch einseitig französische Entscheidungsgewalt begründen.
    Ich will heute nicht im einzelnen von all den Bestimmungen des Art. 14 sprechen, die die besonderen Zuständigkeiten des Verwaltungsrates statuieren: die Probleme des Transitverkehrs, die Möglichkeiten der Evokation, die Bestimmung, daß in allen wirtschaftspolitischen Angelegenheiten keine Entscheidung ohne Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat ergehen kann, so daß letztlich, wenn man die Zuständigkeiten untersucht, dem


    (Dr. Schmid [Tübingen» deutschen Hafendirektor, also der deutschen Seite der Kehler Administration, nicht viel mehr übrig bleibt als die Zuständigkeit, die Pegelstangen oder die Hafenbojen anbringen zu lassen. Aber alles, was wichtig ist, alles, was wirtschaftspolitisch bedeutsam ist, kann praktisch in französische Zuständigkeit gebracht werden, und das ist für beide Völker keine gute Sache. Man sollte hierbei nicht die Schiedsklausel allzusehr als Helfer gegen alles Böse anpreisen: das Schiedsgericht kann doch nur über Rechtsfragen entscheiden. Das Schiedsgericht kann doch keine Entscheidung darüber treffen, ob diese oder jene Maßnahme richtig oder nützlich war, ob sie im wirtschaftlichen oder politischen Endeffekt diskriminatorisch wirkt oder nicht. Wenn der anderen Seite die Kommandohebel in die Hände gegeben sind und wenn die andere Seite entschlossen ist, von ihnen Gebrauch zu machen, kann man mit derartigen Schiedsklauseln praktisch nicht sehr viel anfangen. Was nun das Wort betrifft, man solle von internationalen Beamten von vornherein annehmen, daß sie bei ihren Entscheidungen unter Ausschaltung der Interessen ihres Heimatlandes nur „internationalistisch" denken: Ihr Wort in allen Ehren, Herr Staatssekretär — und hier wende ich mich an den Kollegen Professor Hallstein —, Sie wissen doch so gut wie ich aus der Rechtsprechung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes im Haag, daß dort bisher nur in einem einzigen Fall ein Richter gegen den Standpunkt seiner Nation gestimmt hat. Wenn das geschieht am grünen Holz der Rechtsprechung, nun, dann sollte man von der Administration nicht so sehr viel mehr verlangen. Man sollte auch internationale Beamte nicht überfordern. Dann wäre es uns lieber gewesen, wenn man französischerseits den Willen, eine echte objektive Schiedsgerichtsbarkeit einzurichten, dadurch zu erkennen gegeben hätte, daß man dem deutschen Vorschlag zustimmte, den neutralen Vorsitzer etwa durch das Schweizer Bundesgericht ernennen zu lassen. Warum hat man sich denn darauf nicht eingelassen? Warum hat man denn justament auf der andern Lösung bestanden? Und nun sagt der Herr Staatssekretär: Gewiß, manches in dem Vertrag ist nicht schön, und es wäre uns sehr viel lieber gewesen, wenn wir einen besseren bekommen hätten. Es ist gar kein Zweifel, daß ihm dies lieber gewesen wäre, — aber die Frage ist doch, ob man sich das Problem so leicht machen darf, daß man glaubt, es lösen zu können durch das Zitieren von Sprichworten wie „Das Bessere ist des Guten Feind" und durch Sentenzen wie „Es ist doch schließlich besser, etwas kleines Gutes bekommen zu haben, als dies kleine Gute um eines möglichen Besseren willen fahren zu lassen". Es handelt sich hier nicht nur um Prinzipien, sondern um sehr greifbare und sehr handhafte Realitäten. Die Frage ist doch die: Um welchen Preis hat man denn auf das „Bessere" verzichtet? Ja, um welchen Preis hat man denn auf das Gute verzichtet, und was hat man denn dafür bekommen, daß man in das Schlechte eingewilligt hat? So ist doch die Frage! Ich glaube, daß die Gegengabe nicht sehr bedeutend ist. Gewiß, die Einwohner von Kehl werden ein wenig früher in die Häuser zurückkehren können, die man ihnen weggenommen hat. Das ist richtig. Aber muß man denn hier nicht die Bundesregierung frageh: Gab es denn gar keine Möglichkeit, durch deutsche Leistungen den Kehler Bürgern etwas von der Last abzunehmen, die sie für uns getragen haben?, — Leistungen, durch die das Unglück, in das sie gestürzt worden sind, wenigstens ausgeglichen werden konnte? Und hätte man dann nicht abwarten können, bis nach den vertraglichen Verpflichtungen, die die französische Regierung ihren Mitverbündeten gegenüber eingegangen ist, Kehl sowieso hätte geräumt werden müssen?! Die Hilfe, die man durch diesen bösen Vertrag den Kehler Bürgern angedeihen zu lassen glaubt, ist keine wirkliche Hilfe; so helfen zu wollen, ist eine falsche Art zu helfen! Denn man darf nicht dadurch helfen wollen, daß man deutsche Rechte, die für die Qualifikation des politischen Ranges Deutschlands mitentscheidend sind, preisgibt und in eine Diskrimination Deutschlands einwilligt, die uns eine recht einzigartige Stellung in Europa gibt. Was ist denn die politische Gegenleistung des Vertragspartners, eine Leistung, die nicht durch deutsche Leistungen an die Kehler Bürger hätte aufgewogen werden können? Doch nichts anderes als die Inaussichtstellung einer Beschleunigung der Rückgabe unrechtmäßig in Besitz genommenen deutschen Gebietes! Wenn wir jedesmal auf die Absicht eines andern Staates, das uns Geschuldete erst dann herzustellen, wenn deutscherseits eine ungeschuldete Leistung angeboten wird, eingehen, — nun, dann ist das doch nichts anderes als eine Aufforderung an dritte Staaten, Forderungen zu stellen, sie so hoch als möglich zu stellen! Es ist auch gar keine wahre Hilfe, was Kehl durch diesen Vertrag gegeben wird, angeblich gegeben wird. Am besten muß doch der Gemeinderat von Kehl wissen, ob der Vertrag für die Kehler gut oder schlecht ist, und der Gemeinderat von Kehl hat einmütig erklärt: „Dieser Vertrag ist schlecht und schädigt die vitalen Interessen der Stadt Kehl; wir wollen ihn nicht haben, werft das Scheusal in die Wolfsschlucht!" Das steht doch sinngemäß in dem Beschluß des Gemeinderats von Kehl. Man soll doch nicht glauben, daß man. in Bonn im Hinblick auf das Wissen um die Interessen der Kehler Bürger weiser wäre als die Kehler selbst! Was hier getan wird, ist keine gute Politik. Es ist auch eine schlechte Art, zu verfahren. Ich will nicht davon reden — obwohl auch davon noch wird geredet werden müssen —, daß die badische Regierung nach ihrer eigenen badischen Verfassung diesen Vertrag nicht ohne Zustimmung des Landtags hätte abschließen dürfen und daß, solange diese Zustimmung nicht erteilt ist, die Bundesregierung ihrerseits ihre Zustimmung nicht hätte geben dürfen. Ich will aber sagen, daß auch von seiten der Bürokratie des Amtes nicht alles getan worden ist, was hätte getan werden müssen, um die Entscheidung der Bundesregierung ausr ichend.vorzubereiten. Ich glaube, daß an dem, was man den Komplex „Kehler Hafenvertrag" nennen könnte, einiges zu korrigieren ist, und ich glaube darum, daß dieses Haus gut beraten wäre, wenn es unserem Antrag zustimmen würde, dem Antrag, den ich nunmehr mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten doch verlese, weil er bisher nicht hat verteilt werden können. Er lautet: Der Bundestag wolle beschließen: Der Vertrag über das Kehler Hafenabkommen mit den Anlagen ist dem Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten zur Überprüfung zu überweisen mit der Maßgabe, daß der Ausschuß dem Bundestag über das Ergebnis seiner Prüfung alsbald Bericht erstattet. Ich bitte das Haus, in diesem Sinne zu beschließen. President Dr. Ehlers: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion dient dem echten Anliegen, eine Prüfung darüber herbeizuführen, ob die im Hinblick auf den Hafen von Kehl zu treffenden wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Maßnahmen den Hafen der Verfügung deutscher Stellen und der Kontrolle durch deutsche parlamentarische Institutionen entziehen. Es ist richtig, daß diese Frage nach ihrer politischen, ihrer sachlichen und ihrer rechtlichen Seite hin einer eingehenden Prüfung und Würdigung bedarf. Seitdem der Hafen von Kehl etwa um die Jahrhundertwende durch die damaligen badischen Eisenbahnen errichtet worden ist, ist zu wiederholten Malen versucht worden, das Konkurrenzverhältnis, das zwischen den beiden Häfen Kehl und Straßburg bestand, durch staatliche Maßnahmen auszuschalten. Durch Maßnahmen einseitiger Art ist es versucht worden, in den Bestimmungen des Versailler Vertrags —Art. 65 ff. — und dem folgenden Abkommen, durch das der Hafen von Kehl zu einer Betriebsgemeinschaft mit dem Straßburger Hafen unter Leitung eines französischen Direktors vereinigt worden ist. Es ist in anderer Weise versucht worden in den Jahren 1941 bis 1945, als die Häfen von Kehl und Straßburg zu einer Betriebsgemeinschaft zusammengefaßt wurden. Im Jahre 1945, nach der Kapitulation Deutschlands, sind dann Stadt und Hafen Kehl durch die Besatzungsmacht nicht nur besetzt worden wie das übrige Besatzungsgebiet der französischen Zone, sondern sie sind auch einem Sonderregime unterstellt worden, das — abgesehen von dem inzwischen geräumten Teil der Stadt Kehl — noch bis auf den heutigen Tag besteht. Die Wirkungen dieses Sonderregimes sind bekannt. Das Gebiet von Stadt und Hafen Kehl wurde verwaltungsmäßig in das Departement Bas-Rhin einbezogen und dem Präfekten von Straßburg unterstellt. Das Betreten des Gebietes durch deutsche Staatsangehörige war nicht möglich. Das Gebiet wurde wie französisches Hoheitsgebiet behandelt. Es herrschte dort französische Zoll-, Währungsund Posthoheit. Eine Änderung trat erst in dem Maße ein, in dem schrittweise — in einzelnen Etappen — die Räumung der Stadt Kehl erfolgte. Das Washingtoner Abkommen vom Jahre 1949 sah dann vor, daß die Stadt Kehl in vier Jahren geräumt und daß für den Hafen Kehl eine Betriebsgemeinschaft gebildet werden soll. Nun ist inzwischen dieses umfangreiche Hafenabkommen mit seinen Anlagen, mit der Satzung einer zu errichtenden Hafengesellschaft und einem Pachtvertrag abgeschlossen worden. Es ist die Frage erörtert worden, inwieweit die formellen Zuständigkeiten für den Abschluß dieses Abkommens vorlagen. Der Herr Kollege Schmid hat angeführt, daß es sich bei diesem Abkommen um einen politischen und nicht um einen technischen Vertrag gehandelt habe. Ich kann dieser Auffassung nicht beipflichten. Das Abkommen setzt, wie Herr Staatssekretär Hallstein mit Recht gesagt hat, eine Bedingung als Geschäftsgrundlage voraus, nämlich die Zusage der künftigen Räumung von Stadt und Hafen Kehl. Diese Zusage ist in derselben einseitigen Weise als eine Vorleistung erfolgt, wie Stadt und Hafen Kehl seinerzeit durch einen einseitigen Akt der Besatzungsmacht einem Sonderregime unterstellt worden sind. (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Aber Herr Kollege Kopf, die Rückgabe unrechtmäßigen Besitzes ist doch keine Vorleistung!)


    (Lachen bei der SPD)


    (Hört! Hört! bei der SPD.)


    (Sehr richtig! bei der SPD.)


    (Sehr gut! bei der SPD)


    (Sehr richtig! bei der SPD.)


    (Sehr wahr! bei der SPD.)


    (Sehr richtig! bei der SPD.)


    (Dr. Schmid [Tübingen])


    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)


Rede von Dr. Hermann Kopf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
— Herr Kollege Schmid, wir müssen hier nicht vom Rechtszustand, sondern vom Besitzstand ausgehen. Wenn der Besitzer einen Gegenstand durch einen einseitigen Akt zurückgibt und wenn diese Rückgabe die Bedingung des Abschlusses eines Vertrages ist, so ist doch die bloße Besitzrückgabe meines Erachtens eine Vorleistung. Der Vertrag selbst enthält über diese Frage bekanntlich nichts. Fr beschränkt sich darauf, daß eine Hafenbetriebsgemeinschaft gebildet wird und daß das Land Baden die ihm gehörenden Grundstücke — das sind die Hafenanlagen und etwa ein Viertel des Hafengebiets — pachtweise in diese Gesellschaft einbringt. Ich bin nicht der Meinung, daß hier ein politischer Vertrag vorliegt. Man hat lediglich die Wahl, entweder zu sagen, es liegt ein reines Verwaltungsabkommen vor; dann ist die Zustimmung des Bundes überhaupt nicht erforderlich. — Oder man sagt, es liegt ein Vertrag mit einem ausländischen Staat vor; dann ist allerdings die Zustimmung des Bundes notwendig. Die badische Landesregierung hat vorsorglich unter Bezugnahme auf den Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Zustimmung des Bundes gebeten. Diese ist ja inzwischen auch erteilt worden. Der Vertragspartner ist der autonome Hafen von .Straßburg. Ich gebe zu, daß dieser autonome Hafen ermächtigt worden ist, diesen Vertrag abzuschließen. Das dürfte ja auch der Anlaß dafür gewesen sein, daß die Bundesregierung den Fall der Erteilung der Genehmigung nach Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes als gegeben angesehen hat.
Nun ist vom Herrn Kollegen Schmid beanstandet worden, daß die Stadt Kehl nicht oder nur in ungenügender Weise gehört worden sei. Die Verhandlungen zur Herbeiführung dieses Vertrags haben in einem Zeitpunkt begonnen, als es keine Stadt Kehl mehr gab. Die Exilverwaltung der Stadt Kehl ist am 7. Juli 1946 aufgelöst worden, zu einem Zeitpunkt, als das gesamte Gebiet von Stadt und Hafen Kehl sich ausschließlich innerhalb des französischen Sonderregimes befand. Weil die Gemeindeverwaltung der Stadt Kehl zu Beginn der Vertragsverhandlungen nicht bestanden hat, war es damals noch gar nicht möglich, sie irgendwie zu hören. Die Vertragsverhandlungen mußten vertraulich geführt werden. Als dann nach der Räumung eines kleineren Stadt Kehl wieder eine Gemeinde-


(Dr. Kopf)

verwaltung aufgebaut worden war, bestand zunächst wegen des vertraulichen Charakters dieser Verhandlungen noch nicht die Möglichkeit — aber auch nicht die Verpflichtung —, die Stadt Kehl zu hören. Die badische Verfassung sieht vor, daß lediglich bei .gesetzgeberischen Maßnahmen, nicht aber beim Abschluß von Verträgen die Gemeinden gehört werden sollen. Der Gemeindeverwaltung ist schließlich im letzten Stadium der Aushandlung sowohl seitens der Landesregierung als auch seitens der Bundesregierung in einem sehr weiten Maße die Möglichkeit gegeben worden, ihre Bedenken vorzutragen. Daß sie von dieser Möglichkeit in sehr großem Umfange Gebrauch gemacht hat, geht aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Schmid und des Herrn Berichterstatters hervor, die die von der Gemeinde Kehl vor dem Abschluß des Abkommens vorgetragenen Bedenken in einem großen Umfang gewürdigt und zu den ihren gemacht haben.
Ich glaube also nicht, daß man sagen kann, die formellen Bestimmungen seien irgendwie verletzt worden. Die Bundesregierung hat den Fall des Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes als gegeben angesehen. Das Prüfungsrecht der Bundesregierung kann sich nur auf den sachlichen Inhalt des Vertrages erstrecken und nicht darauf, welche landesrechtlichen Bestimmungen noch angewendet werden müßten, um den Vertrag nach Landesrecht gültig zu machen.
Man hat eine Reihe von Bedenken gegen den Inhalt des Vertrages geäußert. Es liegt mir durchaus fern, den Vertrag und seinen Inhalt als ideal hinzustellen. Das wesentliche Ergebnis der Verhandlungen ist, daß die Räumung des Hafens und eines größeren Teiles der Stadt, die sich bisher eben nicht hat ermöglichen lassen, jetzt zu einem festen Zeitpunkt, nämlich am 1. Januar des nächsten Jahres, erfolgen wird.
Es ist richtig, daß eine gemeinsame Hafenbehörde geschaffen worden ist; aber es wäre falsch, die Bedeutung der Schaffung dieser gemeinsamen Institution zu überschätzen. Die gemeinsame Verwaltung des Hafens ist zeitlich bis zum Inkrafttreten der Friedensregelung beschränkt. Sie kann nach § 8 schon vorher den Verhältnissen angepaßt werden. Sie ist auch sachlich beschränkt; es werden lediglich die Grundstücke des Landes Baden — Hafenanlagen und etwa ein Viertel des Hafenterritoriums — in das Pachtverhältnis eingebracht. Ich würde es nicht für angemessen halten, diese lokal doch sehr beschränkte Angelegenheit zu überschätzen und ihr eine politische Bedeutung beizumessen, die sie nicht hat. Die politische Bedeutung erblicke ich in der positiven Tatsache der Rückgabe von Stadt und Hafen Kehl unter die deutsche Hoheit.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß das Land
Baden, soweit es auf Grund der Bestimmungen des
Grundgesetzes hier stellvertretend tätig gewesen
ist, neben den Interessen der unmittelbar beteiligten Kehler Bevölkerung deutsche Interessen, wahrgenommen hat, genau so wie auch die Bundesregierung deutsche Interessen wahrgenommen hätte,
wenn sie die Verhandlungen gepflogen und nach
Art. 32 Abs. 2 das Land Baden hierzu gehört hätte.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Es ist richtig, daß dem Abkommen der Makel der Einseitigkeit anhaftet. Auch wir bedauern das. Aber der Herr Staatssekretär hat bereits mit Recht darauf abgehoben, daß das Möglichste getan worden ist, und zwar unter Assistenz der Bundesregierung und der beteiligten Ministerien, um die Vertragsverhandlungen so zu einem guten Ende zu führen, wie es einerseits unter Berücksichtigung des Endziels der baldigen Räumung von Stadt und Hafen und andererseits unter Berücksichtigung der berechtigten deutschen Forderungen möglich gewesen ist. Inzwischen sind — ich weiß nicht, wieweit das dem Herrn Kollegen Schmid bekannt ist — durch den Notenwechsel zwei wesentliche Bedenken ausgeräumt worden. Der Stichentscheid des französischen Verwaltungsratsvorsitzenden erstreckt sich nurmehr auf Fragen des Transitverkehrs, und zwar auch, wenn der wiederholt zitierte Geist des Abkommens in Frage gestellt ist. Es ist klargestellt, daß nur dann der erste Vorsitzende entscheiden kann, wenn es sich um Transitfragen handelt. In den Fragen des Binnenverkehrs steht dem deutschen stellvertretenden Vorsitzenden der Stichentscheid zu. Zweitens ist durch diesen Notenwechsel auch klargestellt worden, daß die Schiedsgerichtsbarkeit auf Streitfragen aus der Satzung ausgedehnt ist. Es trifft meines Erachtens auch nicht zu, daß dieser Schiedsgerichtsbarkeit nur Rechtsfragen unterstellt werden können. Die Schiedskommission soll vielmehr dann tätig werden, wenn Schwierigkeiten bei der Anwendung des Abkommens entstehen.

(Zuruf des Abg. Dr. Schmid [Tübingen].)

Ich möchte nicht auf die finanziellen Fragen eingehen. Die Aussicht, daß der Hafen Kehl am 1. Januar des nächsten Jahres in die deutsche Hohem zurückkehrt, gibt Anlaß zu der Überlegung, daß große finanzielle Aufwendungen notwendig werden. Dankenswerterweise hat sich der Haushaltsausschuß heute mit dieser Frage befaßt und dem Bundestag einen Vorschlag unterbreitet; den wir durchaus begrüßen und über den mein Kollege Rümmele nachher sprechen wird.
Ich möchte zusammenfassend folgendes sagen. Der Vertrag hat vielleicht den Charakter eines Amphibiums, wie ihn Verträge in Übergangszeiten zu haben pflegen. Auf der einen Seite spricht die Präambel davon, daß eine wirtschaftliche Zusammenarbeit im Sinne der Einigung Europas erfolgen soll; andererseits muß man sagen, daß das Abkommen in der Tat einseitig ist. Wenn wir den Vertrag gutheißen, können wir ihn nur als den Vorläufer und Wegbereiter einer zweiseitigen Regelung gutheißen, die auf der völligen Gleichberechtigung, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und der Chancengleichheit aufgebaut ist. Wir können nur die Hoffnung aussprechen, daß der Vertrag in diesem Sinne eine derartige zweiseitige und gerechte Regelung vorbereitet, daß er auch so von beiden Seiten angesehen und loyalerweise als ein Vorläufer der ernstgemeinten Einigung Europas gehandhabt wird.

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Niebergall.