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ID0116901600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 169. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1951 6955 169. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 6956B Anfrage Nr. 205 der Fraktion der SPD betr. Fall Platow (Nm. 2552, 2695 der Drucksachen) 6956B Änderungen der Tagesordnung 6956B Dr. Gerstenmaier (CDU) 6956C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Nr. 2658 der Drucksachen) 6956C Dr. Jaeger (CSU), Berichterstatter 6956D Beschlußfassung 6957C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2659 der Drucksachen) 6957C, 6967A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . . 6967A Arndgen (CDU) 6969D Beschlußfassung 6969D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr. 2627 der Drucksachen) 6957C Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 6957D Beschlußfassung 6958C Mitteilung betr. Vorlage des Berichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 6958D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) (Nr. 2644 der Drucksachen) 6959A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 6959A Ausschußüberweisung 6959B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Nr. 2639 der Drucksachen) 6959B Brandt (SPD), Antragsteller 6959B, 6961C Dr. Krone (CDU) 6960B Dr. Reif (FDP) 6960C Gundelach (KPD) 6960D Ewers (DP) 6961A Ausschußüberweisung 6962A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten-und Pensionsversicherungen vom 11. Juni 1951 (Nr. 2640 der Drucksachen) 6962A Ausschußüberweisung 6962A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 2449 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2685 der Drucksachen) 6962B Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 6962B als Abgeordneter 6965A a Kriedemann (SPD) . . . . 6963D, 6965D Dannemann (FDP) 6965C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6966B Abstimmungen 6966C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u Gen. betr. Protest gegen die Zwangsumsiedlung in Rumänien (Nr. 2645 der Drucksachen) 6970A Dr. Ott (BHE-DG), Antragsteller . 6970A Dr. Gerstenmaier (CDU) . . 6971C, 6975D Dr. Trischler (FDP) 6972C Renner (KPD) 6973D Paul (Württemberg) (SPD) 6975B Ausschußüberweisung 6976C Besprechung der Erklärung der Bundesregierung (betr. Ergebnis der von der Bundesregierung bei den Alliierten unternommenen Schritte wegen Wiederherstellung der deutschen Einheit und gesamtdeutschen Wahlen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der zwischen der Bundesregierung und den Hohen Kommissaren geführten Verhandlungen wegen der Durchführung der Washingtoner Beschlüsse i (Nr. 2656 der Drucksachen; Umdruck Nr. 336) 6976C Tillmanns (CDU) 6976D, 6995C Wehner (SPD) 6978B, 6993D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . . 6981C Dr. von Merkatz (DP) 6982B Reimann (KPD) 6983D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 6986B Fisch (KPD) 6988B Frau Wessel (Z) 6990B von Thadden (Fraktionsios) 6991D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6992C Tichi (BHE-DG) 6993A Euler (FDP) 6995A Abstimmungen 6995D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 328) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung aller Unfallrenten (Nr. 2622 der Drucksachen) 6996A Beschlußfassung 6996A Beratung der Übersicht Nr. 39 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 325) 6996C Beschlußfassung 6996C Nächste Sitzung 6996C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte dieser ersten Lesung nur einige wenige allgemeine Worte vorausschicken. Der Entwurf dieses sogenannten Zerlegungsgesetzes entspricht einem dringenden Wunsch der Mehrheit der Länder. Er beruht darauf. daß die Einkommen- und die Körperschaftsteuer, die früher dem Reich zuflossen, jetzt den einzelnen Ländern zustehen, abgesehen von dem Anteil, den der Bund nunmehr nach Art. 106 des Grundgesetzes erhalten wird.
    Der bisher anerkannte Grundsatz, daß der einzelne Steueranspruch dem Lande zusteht, an dessen Finanzamt die Steuer nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung über die örtliche Zuständigkeit zur Besteuerung zu entrichten ist, führt nicht in allen Fällen zu einem befriedigenden Ergebnis. In dem Entwurf sind daher eine Zerlegung und eine Verteilung der Steuer auf verschiedene Länder vorgesehen, um dem einzelnen Lande zunächst einmal die Steuerbeträge zuzuführen, die ihm nach seiner wirklichen Steuerkraft zukommen, und um gerechte Grundlagen für den horizontalen Finanzausgleich zu schaffen. Eine Zerlegung der Steuer im Verhältnis der Länder untereinander soll jedoch wegen der Überlastung der Finanzämter auf die Fälle beschränkt werden, in denen sich der Arbeitsaufwand wirklich lohnt.
    Auf Einzelheiten des Gesetzentwurfes möchte ich nicht eingehen. Ich möchte aber noch folgendes betonen. Die Ausdehnung der Vorschriften auf Berlin ist vorgesehen, sobald dieses Land die Anwendung des Gesetzes beschlossen hat.
    Das Zerlegungsgesetz soll erstmalig auf das Kalenderjahr 1951 angewendet werden.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Sie haben die Begründung des Gesetzentwurfes gehört. Eine Aussprache sollte nicht stattfinden. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen. - Die Überweisung ist erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Nr. 2639 der Drucksachen).
Zur Begründung, für die Ihnen der Ältestenrat
zehn Minuten vorschlägt, Herr Abgeordneter
Brandt, bitte! — Für die Aussprache schlägt Ihnen
der Ältestenrat sechzig Minuten vor.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische
    Fraktion erstrebt mit dem Antrag auf Drucksache Nr. 2639 eine Verstärkung der Vertretung Berlins im Deutschen Bundestag. Wir beabsichtigen nicht, bei dieser Gelegenheit eine allgemeine Berlin-Debatte zu führen, und wir haben auch nicht die Absicht, in umfassende rechtliche Erörterungen über den Status Berlins einzutreten. Es scheint mir jedoch wichtig zu sein, auf drei Tatbestände zur Begründung dieses Antrages zu verweisen.
    Erstens kann es kaum mehr einem Zweifel unterliegen, daß das Land Berlin nach deutschem Recht zur Bundesrepublik gehört, wenngleich Art. 23 des Grundgesetzes zeitbedingt und nicht total im Jahre 1949 durch die Militärgouverneure suspendiert wurde, eine Suspendierung, die übrigens durch die tatsächliche Entwicklung seit 1949 weitgehend aufgelockert worden ist. Es ist eine der Aufgaben dieses Hohen Hauses gewesen, aus dem besatzungsrechtlich Möglichen im Falle Berlin die tatsächlichen Konsequenzen zu ziehen, wie es vor allem auch in zunehmendem Maße durch die Einbeziehung Berlins in Bundesgesetze geschehen ist.
    Zweitens möchte ich darauf hinweisen, daß sich die alliierten Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 einer Vertretung Berlins im Deutschen Bundestag nicht widersetzen, aber sagen, daß diese Berliner Vertretung bis auf weiteres nicht stimmberechtigt sein dürfe und daß es sich um eine kleinere Zahl von Vertretern oder Abgeordneten handeln solle. Im Wahlgesetz zum ersten Deutschen Bundestag, wie es am 10. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen worden war und dann etwas abgewandelt am 15. Juni von den Ministerpräsidenten erlassen wurde, ist diese, wie die Alliierten gesagt hatten, kleinere Zahl im § 26 mit der Ziffer „acht" angegeben.
    Drittens möchte ich noch erwähnen, daß am 8. Oktober dieses Jahres eine Anordnung der Alliierten Kommandantur in Berlin erlassen worden ist, durch die nunmehr nach anfänglichen alliierten Widerständen Bundesgesetze durch einfaches Mantelgesetz unverändert nach Berlin übernommen werden können. Die alliierten Kommandanten haben in diesem Zusammenhang ihrerseits betont, daß das nicht als eine Änderung der verfassungsrechtlichen Stellung Berlins betrachtet werden solle; aber sie haben durch diese eben zitierte Anordnung zum Ausdruck gebracht, daß es offensichtlich nicht im Sinne der alliierten Politik liegt, die Politik der Verschmelzung Berlins mit dem westlichen Bundesgebiet zu behindern.
    Wenn die Bundesgesetze nun im Regelfalle nach Berlin übernommen werden sollen, dann wird es angesichts der besonderen wirtschaftlichen und sozialen Lage Berlins in einer Reihe von Fällen sicherlich notwendig sein, daß diese Besonderheiten so, wie es jetzt etwa beim Lastenausgleich praktiziert wird, schon hier im Bundestag und in seinen Ausschüssen bei der Ausarbeitung der Bundesgesetze Berücksichtigung finden. Gerade aus diesem Grunde scheint es uns richtig zu sein, daß Berlin stärker vertreten ist, um eben auch in den zahlreichen Ausschüssen dieses Hohen Hauses stärker mitwirken zu können.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit ganz eindeutig feststellen, daß meine politischen Freunde und ich unverrückbar an der Forderung festhalten, daß Berlin so rasch wie möglich voll und gleichberechtigt, d. h. auch stimmberechtigt im Deutschen Bundestag vertreten sein soll. Aber diese Frage läßt sich nicht auf dem Wege über eine Änderung


    (Brandt)

    des Wahlgesetzes lösen, und darum haben wir uns heute, ohne von der weiterreichenden Forderung abzugehen, darauf beschränkt, zu sagen: Wir wollen ein praktisches Problem lösen. Wir wollen heute nicht an die Frage des Stimmrechts rühren, wir wollen heute auch nicht die Formulierung des § 26 des Wahlgesetzes vom Jahre 1949 insofern zur Diskussion stellen, als wir uns darüber unterhalten, was unter der dort gefundenen Formulierung zu verstehen ist, daß „bis zum Eintritt" des Landes Berlin in die Bundesrepublik diese oder jene Zahl von Berliner Vertretern mitwirke. Es kann sich dabei offensichtlich nur um einen Eintritt mit vollen Rechten handeln, zumal das Wahlgesetz den durch das Grundgesetz geschaffenen Rechtszustand nicht ändern konnte und kann.
    Bleibt also, meine Damen und Herren, die Frage der Zahl. Die alliierten Militärgouverneure hatten damals gesagt, eine kleinere Zahl von Berlinern sollte hier mitwirken. Die Ministerpräsidenten und der Parlamentarische Rat hatten sich auf acht Abgeordnete geeinigt. Die Alliierten hatten von sich aus keine Zahl bündig vorgeschrieben. Sie haben dieser Frage auch offenbar keine entscheidende Bedeutung beigemessen. Ich möchte darüber hinaus darauf verweisen, daß, wenn jetzt meine Fraktion die Zahl 19 vorschlägt, es sich auch dabei noch um eine kleinere Zahl handelt; denn der § 26 des Wahlgesetzes geht vom Gebiet Groß-Berlin aus, während die Ziffer 19 auf Grund der Einwohnerzahl der Westsektoren von Berlin im Verhältnis zur Einwohnerziffer des westlichen Bundesgebiets errechnet ist, die damals zugrunde gelegt wurde und heute zugrunde gelegt werden muß. Ich möchte aber auch hier, um Mißverständnisse auszuschließen, darauf hinweisen, daß sich diese hoffentlich so verstärkte Vertretung Berlins — zunächst ohne Stimmrecht — natürlich, wenngleich sie der Ziffer nach auf Grund der Einwohnerzahl der Westsektoren errechnet ist, immer als eine Vertretung ganz Berlins fühlen wird.
    Es handelt sich für uns also heute um einen praktischen Schritt, dabei zugleich um einen Schritt auf dem Wege der engeren Eingliederung Berlins in den Bund. Es handelt sich um die Regelung einer formalen Frage; aber dabei sollte wohl auch darauf hingewiesen werden, daß die tatsächliche politische Entwicklung die Sonderbestimmungen gegenüber Berlin aus dem Jahre 1949 als überholt erscheinen läßt und daß es notwendig wäre, von deutscher und alliierter Seite jene Maßnahmen zu erwägen, die den heutigen politischen Gegebenheiten und Erfordernissen besser Rechnung tragen würden als die Sonderbestimmungen des Jahres 1949.
    Ohne darauf weiter einzugehen, bittet die sozialdemokratische Fraktion Sie, diesen praktischen Schritt der stärkeren Vertretung und engeren Mitarbeit Berlins im Bundestag zu ermöglichen. Ich darf im Namen meiner politischen Freunde anregen, daß dieser Gesetzentwurf nach der Beratung hier zweckmäßigerweise dem Ausschuß zum Schutze der Verfassung überwiesen wird, der bereits andere Änderungsanträge zum Wahlgesetz überwiesen erhalten hat.

    (Beifall bei der SPD.)