Rede von
Dr.
Robert
Lehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir vorerst ein kurzes Wort zu den sachlichen Ausführungen des Herrn Berichterstatters. Alle die Wünsche, die Sie im Haushaltsausschuß vorgebracht haben, haben wir berücksichtigt. Soweit das in diesem Etat noch nicht verwirklicht ist, wird es in dem Nachtragshaushaltsplan geschehen, den der Herr Bundesfinanzminister gegenwärtig noch bearbeitet. Wir haben in allen diesen Fällen Ihre Anträge auf Erhöhungen gern aufgegriffen. Ich kann Ihnen heute schon mitteilen, daß unser Antrag bezüglich der Mittel für den Bundesjugendplan eine Verdoppelung der bisherigen Voranschläge vorsieht. Ob es bei der gespannten Finanzlage des Bundes möglich ist, diese Wünsche zu erfüllen, entzieht sich im Augenblick meiner Kenntnis. Aber seien Sie sicher, daß die Wünsche, die der Haushaltsausschuß geäußert hat, von uns im Innenministerium mit Nachdruck vertreten werden.
Bezüglich der Frage einer eigenen Druckerei möchte ich entsprechend meiner kommunalen Herkunft vor Ihnen das Bekenntnis ablegen, daß ich nicht für bundeseigene wirtschaftliche Einrichtungen bin, sondern mich am liebsten der vorhandenen Einrichtungen des öffentlichen und privaten Lebens bediene. Ich möchte in dem Bereich meines Ministeriums keine eigene Druckerei haben. Es schwebt auch nur die Frage einer eigenen Druckerei für das Bundeskriminalamt aus gewissen Sicherungsgründen. Ich werde aber auf Grund der heutigen Debatte nochmals selber nachprüfen, ob diese Sicherungsgründe so durchschlagend sind, daß die Einrichtung einer eigenen Druckerei wirklich geboten ist. Ich möchte mich, wenn es irgend geht, der Bundesdruckerei bedienen.
Nun lassen Sie mich einmal etwas ausführlich zu den Beanstandungen des Herrn Kollegen Menzel Stellung nehmen. Zunächst möchte ich Ihnen das in die Erinnerung zurückrufen, was ich am
15. Februar dieses Jahres vor Ihnen ausgeführt habe; das kann von mir heute nur noch einmal wortwörtlich wiederholt werden. Die Opposition hat damals wie heute gewisse Bedenken dagegen erhoben, daß die Bundesgrenzschutzbehörden in Bereitschaften zusammengefaßt werden sollten. Erinnern Sie sich bitte daran, daß im vorigen Herbst die Konferenz der Außenminister in New York aus Gründen unserer inneren Sicherheit von sich aus zu dem Ergebnis kam, es müßten kasernierte Polizeitruppen in Stärke von 30 000 Mann geschaffen werden.
— Ach, das ist j a nur ein Bruchteil dessen, was Sie längst drüben mit den schwersten Waffen und unter Einsatz von T 34-Panzern exerzieren.
Meine Damen und Herren, ich erinnere Sie daran, daß mein Vorschlag dahin ging, diese 30 000 kasernierten Mannschaften in drei Gruppen aufzugliedern, in 10 000, die als Länderbereitschaftspolizeien bei den Ländern ausgebildet werden sollten, in 10 000 als bundeseigener Grenzschutz, als Bundesgrenzschutzbehörden, und 10 000 Mann als bundeseigene Bereitschaftspolizei. Es ist richtig, wenn Herr Kollege Menzel sagt, ich hätte bei meinen Ausführungen über diese Vorschläge selbst erklärt, daß mir die Verwirklichung bundeseigener Bereitschaftspolizeien aus politischen Gründen sehr unwahrscheinlich und zeitraubend erschiene. Die Entwicklung hat mir recht gegeben. Wir sind bis zur Stunde noch nicht ganz einig geworden, ob der Bund wirklich bundeseigene Bereitschaftspolizei haben soll. Infolgedessen war ich genötigt, zunächst diesen Gedanken zurückzustellen, weil ich hier eine Mehrheit im Hause nicht finden konnte, und habe deshalb den ganzen Nachdruck auf die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes gelegt.
Schon bei der ersten Lesung des Entwurfs habe ich darauf hingewiesen, daß Bundesgrenzschutzbehörden wenig Sinn hätten, wenn sie nur aus Büropersonal und Schreibmaschinenkräften bestünden. Es gehöre also zu dem Begriff eines Grenzschutzes, daß die mit seiner Wahrnehmung betrauten Behörden auch mit Exekutivbeamten ihren Dienst an der Grenze verrichten.
Es würde aber dem Sinn des Grundgesetzes widersprechen, wenn man diesen Grenzschutz nun in Einzelgänger auf die 4700 km langen Bundesgrenzen auflöste. Bedenken Sie doch bitte, daß angesichts dieser Länge unserer Grenzen bei einem dreischichtigen Arbeitswechsel im Rahmen der jetzt vorhandenen Kräfte auf 11/2 km nur ein Mann kommt. Ich war deshalb von Anfang an genötigt, Sie darauf hinzuweisen, daß ich es nicht verantworten könne, den Schutz der Grenzen einem weiträumig verzettelten Einzeldienst zu überlassen und daß wir — das war j a auch die Meinung der Außenminister in New York bei der Bewilligung dieser Truppe — gewisse Zusammenfassungen vornehmen müßten. Sie haben in diesem Jahr auch bereits die Kraftprobe gesehen bei den massierten Grenzübertrittsversuchen aus Anlaß der
„Weltjugendspiele". Es sind einzelne bei der Länge der Grenze durchgekommen.
— Aber, Herr Kollege Renner, es sind bei uns nicht so viele durchgekommen, wie umgekehrt bei Ihnen in derselben Zeit Millionen vom Osten nach dem Westen gelaufen sind.
— Nun darf ich vielleicht mit den Beanstandungen von Herrn Kollegen Menzel fortfahren. Er hat zunächst einmal in den Eingangsworten gemeint, auf neofaschistische Vorgänge hinweisen zu sollen. Ich gebe Ihnen jetzt vollen Aufschluß. Die erste Erscheinung war der von ihm genannte Braunschweiger Fall. Ich darf ihn mit einem kurzen Wort kritisieren: Eine Anzahl Kraftfahrer der dortigen Abteilung hat mit vier jungen Grenzjägern eine Trinkwette abgeschlossen, und es entwickelte sich eine „betrunkene Angelegenheit", in deren Verlauf dann, wie es bei Alkohol üblich ist, auch gesungen worden ist. Ich habe unverzüglich den Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung I nach Braunschweig geschickt. Der verantwortliche Abteilungskommandeur, der diesen Unfug zehn Minuten geduldet hat, ist unverzüglich entlassen worden. Die beiden Hauptwachtmeister, die älteren Leute, die die jungen hätten erziehen müssen und das nicht getan haben, sind unverzüglich entlassen worden. Sämtliche übrigen Beteiligten sind zu anderen Abteilungen strafversetzt worden. Außerdem hat das gerichtliche Verfahren stattgefunden. Nun, das Gericht hat in seiner Untersuchung dasselbe Urteil gefällt wie ich: „eine betrunkene Angelegenheit", hat die beiden Wachtmeister mit je 50 DM bestraft und die vier jungen Grenzjäger, die hier eine schmerzliche Erfahrung für ihr Leben gemacht haben, mit 30 DM.
— Ich gebe Ihnen vollständig recht, daß das keineswegs in Ordnung war. Aber an dem Maß dieses Eingreifens, an dieser Schärfe können Sie sehen, daß ich das vollständig mißbilligt habe.
Der zweite Fall hat sich eben in Niedersachsen ereignet und wird zur Zeit mit aller Strenge und derselben Schärfe untersucht. Bitte, bedenken Sie einmal: wenn ich in wenigen Monaten 10 000 Leute neu einstelle, in eine ganz neue Formation, dann besteht immer die Möglichkeit, daß der eine oder der andere hineingerutscht ist; den man nicht drinbehalten will. Was dort nicht hineingehört, wird sehr schnell ausgesiebt werden; es wird die Spreu vom Weizen gesondert werden. Aber Fehlmöglichkeiten sind bei einer so großen Anzahl von Menschen immer gegeben.
Der eine Fall, den Sie zuletzt nannten, ist mir im Augenblick nicht so gegenwärtig. Er hat sich hier bei Bonn abgespielt, draußen in Hangelar. Da ist auch abends nach Alkoholgenuß gesungen worden. Ich habe die Sache — das kann ich aus der Erinnerung so sagen — unverzüglich aufgegriffen und bin strafend eingeschritten. Die Einzelheiten sind mir nicht geläufig; ich kann die Klarstellung aber unverzüglich nachholen. Ich hatte damals ge-
glaubt, den Vorfall als unbeachtlich mit meinen eigenen Rügen erledigen zu können. Soviel zu den neofaschistischen Vorgängen.
— Nein, fassen Sie das Wort nicht falsch auf, meine Herren! Wenn ein einzelner Mann oder ein paar Mann am Abend einige Flaschen Bier zuviel getrunken haben und lärmend geworden sind, so ist das zunächst noch keine Haupt- oder Staatsaktion.
Für Sie ist nur wichtig, festzustellen, wie ich mich nach einem solchen Vorgang verhalten habe. Habe ich mit der nötigen Schärfe durchgegriffen, dann stehe ich auch vor Ihnen gerechtfertigt da. Aber bei meinem großen Ministerium kann ich nicht von vornherein die Hand dafür ins Feuer legen, daß unter 12 000 Menschen nicht der eine oder andere sich einmal unkorrekt verhält. Aber bitte, solange ich Ihnen dafür geradestehe, daß ich solche Dinge mit Nachdruck beseitige, solange muß das Verhältnis zwischen Ihnen und mir in Ordnung sein.
Meine Herren, nun ein Zweites, und das trifft mich schon etwas mehr: ich hätte Zusagen nicht eingehalten, und der Bundesgrenzschutz habe eine Entwicklung genommen, die Sie von Anfang an nicht erwartet hätten. Meine Damen und Herren, ich habe den Bundesgrenzschutz auch nicht in einer Beziehung anders behandelt als die landeseigenen Bereitschaftspolizeien. Er wird nach genau demselben Muster uniformiert, ausgebildet und bewaffnet. Es besteht kein Unterschied in der Ausbildung und dem ganzen Stand zwischen den einzelnen Ländern und uns mit der einzigen Ausnahme, daß es bei den Ländern langsamer geht, daß die Länder ihr gesamtes Kontingent, wenn sie viel Glück haben, bis zum Ende des Jahres auf etwas mehr als die Hälfte ihres Sollbestandes gebracht haben werden, während der Bundesgrenzschutz heute bereits fertig dasteht.
Ich darf Ihnen weiterhin sagen: Ich habe mit allen Ländern Verträge abgeschlossen, nur mit Niedersachsen ist zu meinem größten Bedauern ein Vertrag bisher nicht zustande gekommen. Damit möchte ich nicht sagen, daß ein solcher Vertrag nicht doch noch abgeschlossen werden kann. Ich habe gerade vor etwa einem Monat mit meinen Herren vereinbart, die Fäden mit Niedersachsen noch einmal aufzunehmen. Es ist auch bereits ein Schreiben von mir mit einem neuen Vorschlag an den Herrn Landesinnenminister von Niedersachsen ergangen, und ich habe vor 14 Tagen den Herrn Kollegen telefonisch an die Beantwortung dieses meines Vorschlages erinnert. Es liegt mir sehr viel daran, genau wie mit den anderen Ländern mich auch mit Niedersachsen zu verständigen. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, meine Herren von der Opposition, daß ich auf Ihren Wunsch hin als einen meiner Hauptkommandeure einen Vertreter der niedersächsischen Landespolizei in mein Ministerium berufen habe, so werden Sie daraus das Bestreben erkennen, der Opposition den von ihr gewünschten Überblick über den inneren Werdegang des Bundesgrenzschutzes und auch die Möglichkeit zu geben, durch Ihren Vertreter jederzeit mit mir Fühlung zu nehmen. Ich bitte auch Sie, Herr Kollege Menzel, wenn Sie solche Einzelfälle haben, doch zu mir zu kommen, wie wir es auch früher gemacht haben, und diese Dinge mit mir zu besprechen.
Es ist sehr schwer, meine Herren, aus dem Handgelenk auf solche Fälle einzugehen.
— Ich antworte auf diese Einzelfälle auch, denn ich habe das Material hier vor mir liegen. Aber bitte, zaubern Sie nicht ein Gespenst herauf, als ob hier irgendwo eine reaktionäre Truppe erschiene.
Bitte, denken Sie an das, was ich Ihnen früher sagte: Der Art. 91 des Grundgesetzes, der mir die Befugnis gibt, in Fällen äußerster Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik auch über die Polizeikräfte eines Landes zu verfügen, gibt mir, logisch gesehen, auch die Befugnis, die bundeseigenen Polizeikräfte genau so einzusetzen wie die Länderpolizeien im einzelnen, wenn dieser dringende Notstand für den Staat besteht.
— Das steht in Art. 91! Es wäre ja sinnlos, wenn ich über Länderpolizeien verfügen dürfte, aber, wenn das Haus brennt, meine eigene Polizei als Feuerwehr nicht einsetzen dürfte!
— Meine Herren, wenn Sie meinen, ich hätte unrecht, — wir haben ja jetzt ein Bundesverfassungsgericht, das diese Frage sehr einfach klären könnte.
Es ist für mich selbstverständlich, daß ich aus jedem Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts die erforderliche Konsequenz ziehe.
Meine Damen und Herren, ich muß Ihnen dann noch etwas sagen zu zwei Fällen, die hier vorgetragen worden sind. Der eine ist der Fall Edelbluth. Herr Kollege Maier von der SPD hat dringend gebeten, den früheren Oberwachtmeister der Schutzpolizei und späteren Landespolizeidirektor von Saarbrücken Heinrich Edelbluth beim Bundesgrenzschutz unterzubringen. Ich habe angesichts der vorbildlichen Zusammenarbeit meines Hauses mit dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung Auftrag gegeben, diesem Wunsch ganz besonders nachzugehen. Es bestanden erhebliche Bedenken, weil Edelbluth nicht Polizeioffizier war und keine Erfahrung in der Führung motorisierter Verbände besaß, für die ich Bedarf hatte. Außerdem war er im Zeitpunkt seiner Vorstellung nicht voll polizeidienstfähig. Ich habe ihn trotzdem zunächst einmal eingestellt, und zwar in die Stelle, für die ich eine Besetzung suchte, eine Leutnantsstelle. Nach einiger Zeit kam eine Beschwerde des Herrn Edelbluth, er werde von Offizieren des Bundesgrenzschutzes des Grenzschutzkommandos Süd, dessen stellvertretender Kommandeur der Oberstleutnant im Bundesgrenzschutz Höffner ist, wegen seiner politischen Einstellung und seiner Emigration vom Saargebiet nach Frankreich geschnitten. Ich habe unverzüglich Besprechungen in meinem Ministerium veranlaßt. Diese Besprechungen haben mit allen Beteiligten eine volle Bereinigung der Angelegenheit ergeben, und Edelbluth hat meinem Beauftragten bestätigt, daß der stellvertretende Kommandeur sich absolut korrekt verhalten habe, und daß er während seiner Ausbildung in Amberg durchaus kameradschaftlich behandelt worden sei.
Der zweite Fall ist der des Herrn Dr. Klaus Hornig. Es ist mir der Vorwurf gemacht worden, ich habe die Verwendung eines im nationalsozialistischen Staat verfolgten ehemaligen Polizeioffiziers deswegen abgelehnt, weil er bei seiner Vorstellung einen nervösen Eindruck gemacht habe. Meine Damen und Herren, wer meine eigene Lebens- und Leidensgeschichte im nationalsozialistischen Staat kennt,
weiß, daß ich solche Behandlungen im nationalsozialistischen Staat wohl richtig zu würdigen
weiß. Andererseits sollte hier die volle Eignung
des Bewerbers geprüft werden. Ich habe eben
zwischendurch flüchtig die Akten durchgesehen.
Die Herren meines Ministeriums hatten von dem
Bewerber nicht in, vollem Umfang den Eindruck
gewinnen können, daß er eingestellt werden könnte.
Ich möchte aber peinlich korrekt sein und sage
Ihnen hiermit zu, daß ich diesen Fall noch einmal
überprüfen werde. Ich werde feststellen lassen, ob
der Eindruck berechtigt war, daß er wegen Nervosität nicht voll einsatzfähig sei. Ich gebe Ihnen in
Kürze den Bescheid über meinen eigenen Eindruck.
— Meine Herren, ich selbst habe den Fall ja nicht überprüft; das kann ich auch nicht.
— Ich werde das veranlassen.
Aber von einer Behauptung, meine Herren, — ich war immerhin auf einiges gefaßt — bin ich wirklich überrascht gewesen. Es wird behauptet, in meinem Hause sei gesagt worden, es bestehe keine Aussicht auf Einstellung, wenn nicht der Betreffende bei der Wehrmacht und mindestens Major im Generalstab gewesen sei. Bitte, verehrter Herr Kollege Menzel, nennen Sie mir Roß und Reiter, und dann wollen wir sehen!
Es ist überflüssig, vor Ihnen zu betonen, daß ein derartiges Prinzip von mir nicht eingeführt worden ist.
Nun etwas Wichtiges: der Prozentsatz derer, die aus der Wehrmacht und derer, die aus der Polizei kommen. Bitte, bedenken Sie einmal eins. Ein großer Prozentsatz körperlich fähiger und im Polizeidienst erfahrener Beamter wurden im Laufe des letzten Weltkrieges — ob sie wollten oder nicht — zur Wehrmacht eingezogen.
Infolgedessen finden Sie überall die Bezeichnung „Wehrmachtsoffizier". Das sind aber zum großen Teil aus der Polizei hervorgegangene Offiziere. Es gibt auch andere darunter. Bedenken Sie immer, daß bei dieser Aufstellung eines an Zahl verhältnismäßig kleinen Bundesgrenzschutzes sehr viel Wert gelegt wurde auf die technische Vervollkommnung, auf die Motorisierung, auf den Nachrichtenübermittlungs- und Funkdienst. Ich brauchte qualifizierte Offiziere, die diese Gebiete beherrschen.
Deshalb haben sich hier auch eine Anzahl Wehrmachtsoffiziere gefunden, die diesen Voraussetzungen entsprechen.
Und nun, meine Herren, eine Schauergeschichte über das soziologische Milieu. Ich habe inzwischen feststellen können, daß keiner der Fragebogen, die aus meinem Hause herausgehen, die Nachfrage nach Urahne, Großmutter, Mutter und Kind enthält — auch, Herr Menzel, nicht einmal nach dem Schwiegervater—,sondern daß diese Untersuchung, die Sie mit Recht beanstanden, ohne mein Wissen und ohne meinen Willen von einem Soziologen in Bad Ems aus eigenen Stücken bei der dortigen Hundertschaft angestellt worden ist,
der sich erkundigen wollte, wie es eigentlich stand.
— Wenn ich in Bad Ems gewesen wäre, hätte es nicht stattgefunden.
— Das werde ich tun; und ich werde auch sagen, daß die Nachfrage nach Urahne, Großmutter, Mutter und Kind nicht erlaubt ist.
— Gern, soweit ich den Rat nicht unmittelbar von Ihnen beziehen kann, werde ich das tun.
Meine Herren, ich komme auf das Schlußwort des Kollegen Menzel zurück, ich solle Polizei schaffen und nicht Soldaten. Sehen Sie sich diese Truppe an! Sie ist rein polizeilichen Charakters.
Bitte, blicken Sie einmal um sich! Sehen Sie einmal nach Italien, das etwa 70 000 Mann solcher Polizeitruppen besitzt und im vorigen Jahr über 7000 Einsätze gegen die Kommunisten erfolgreich durchgeführt hat.
Bitte, sehen Sie einmal nach Japan, das neben einer vollen Armee 120 000 Mann solcher Polizei besitzt! Sehen Sie über die Grenze hinüber auf die Volkspolizei und beachten Sie ihre Ausstattung und ihre Zahl, und Sie werden sagen, daß diese 10 000 Grenzschutzleute weder eine Armee sind, noch jemals die Aussicht haben, eine solche zu werden.