Rede von
Matthias
Hoogen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen die Drucksache Nr. 2501 vor. — Am 15. Juni hat der Bundestag beschlossen, das Gesetz über die Gewerbesteuer abzuändern. Auf Vorschlag der Regierung hat der Bundestag dem § 3 Ziffer 8 des Gewerbesteuergesetzes die Worte „und die einzelne Vereinigung körperschaftsteuerfrei ist" hinzugefügt. Mit dieser Hinzufügung hat es folgende Bewandtnis. Der Bundestag hat versucht, die Bestimmungen über Steuerfreiheit im Körperschaftsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz aufeinander abzustimmen. Der Bundesrat ist der Meinung gewesen, daß das in diesem Falle fehl am Platze ist, weil die eine Bestimmung von Genossenschaften und die andere von Vereinigungen spricht. Der Vermittlungsausschuß ist der Meinung, daß diese Beanstandung des Bundesrats zutreffend ist, und schlägt Ihnen infolgedessen vor, die in der Sitzung des Bundestages am 15. Juni 1951 hinzugefügten Worte, die ich bereits eben erwähnte, nämlich „und die einzelne Vereinigung körperschaftsteuerfrei ist", wiederum zu streichen.
Weiterhin hat der Vermittlungsausschuß beantragt, dem Gesetz über die Änderung der Gewerbesteuer auch die hier im Hause bereits bekannte übliche sogenannte Berlin-Klausel hinzuzufügen. Das ist in der Drucksache, die Ihnen vorliegt, in Ziffer 2 geschehen. Die Klausel ist Ihnen bekannt. Namens des Vermittlungsausschusses habe ich Sie zu bitten, der Drucksache Nr. 2501 in den Ziffern 1 und 2 Ihre Zustimmung zu geben.