Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden wie üblich ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen:
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli beschlossen, zu dem Gesetz über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen und dem Gesetz zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen sowie dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen zuzustimmen.
Gegen das Zolltarifgesetz und das Gesetz über eine Bundesbürgschaft zur Abwicklung von Saatenkrediten für die Ernten bis zum Jahre 1949 wird er einen Einspruch gemäß Art. 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einlegen.
Zum Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuerrechts und zum Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes hat er die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt.
Der Herr Bundeskanzler hat am 7. Juli 1951 unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 2 des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft den Entwurf einer Verordnung PR Nr. 50/51 — Kohle II/51 — zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr, Aachen und Niedersachsen sowie zur Sicherstellung der Dekkung des Bedarfs an festen Brennstoffen übersandt. Der Entwurf liegt im Archiv zur Einsichtnahme auf.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 3. Juli 1951 die Anfrage Nr. 198 der Abgeordneten Strauß und Genossen betreffend Auslieferung deutscher Wertpapiere beantwortet. Das Schreiben wird als Drucksache Nr. 2483 vervielfältigt.
Zur Geschäftsordnung wünscht das Wort Herr
Abgeordneter von Thadden.