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ID0115807100

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag - 158. Sitzung. Bonn, Montag, den 9., Juli 1951 6291 158. Sitzung Bonn, Montag, den 9. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6292C, 6311C, 6320C, 6332B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) 6292D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6292D Cramer (SPD) 6294B Ausschußüberweisung 6294C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen) 6294C Dr. Bucerius (CDU), Antragsteller 6294C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6295B Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzen zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einstweiligen Regelung des Treuhandverhältnisses in den Unternehmen des Kohlenbergbaues und der Eisen-und Stahlindustrie (Nr. 2424 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker ,(Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen) 6296D Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen) 6297A Ausschußüberweisung 6297A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreide- gesetz) (Nr. 2449 der Drucksachen) . . 6297A Ausschußüberweisung 6297A Zweite Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 269, 270, 272, 273) 6297B Dr. Laforet (CSU): als Berichterstatter 6297B als Abgeordneter 6324A Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 6398B als Abgeordneter . . . . 6303B, 6306C, 6317B, 6325C Fisch (KPD) . 6298D, 6307B, 6311D, 6312B, 6315B, 6316B, 6319D, 6325D Dr. Wahl (CDU), als Berichterstatter 6303C Clausen (SSW) 6306C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6309A, 6314D Dr. Kopf (CDU): als Abgeordneter . . . . 6309D, 6318D als Berichterstatter 6328B von Thadden (DRP) . . . . 6310D, 6315B, 6316D, 6331A Renner (KPD): zur Abstimmung . . . . 6311A, 6314C zur Sache 6313D Ehren (CDU) 6313C Matthes (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6314C Ewers (DP) 6318A, 6324B Neumayer (FDP), Berichterstatter . 6320D Abstimmungen . . . . . . . . 6303C, 6311A, 6312B, 6314C, 6315A, 6316A, C, 6317A, 6320C, 6327C, 6331D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des GrundSteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947, 2013 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2408 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 268, 271) . 6332B Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6332B Dr. Bertram (Z) 6337B Morgenthaler (CDU) 6338D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 6339B Abstimmungen 6337B, 6339A, C zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel-und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2422 der Drucksachen) 6339D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 6339D Beschlußfassung 6340A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen); Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2407 der Drucksachen; Umdruck Nr. 274) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1951 (Nr 2452 der Drucksachen) 6340A Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 6340B als Antragsteller 6340D Beschlußfassung 6340D 'Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot faschistischer und militaristischer Organisationen (Nr. 2402 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verfassungswidrigkeit des Verbots der Freien Deutschen Jugend (Nr. 2403 der Drucksachen) 6341B Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 6341B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 6342C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6344A Majonica (CDU) 6344D Übergang zur Tagesordnung 6344D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 259) 6345A Beschlußfassung 6345A Nächste Sitzung 6345C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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      Rede von Dr. Hermann Kopf


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


      (Dr. Kopf)


    Rede von Dr. Hermann Schäfer
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

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      Rede von Walter Fisch


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

      — Das war aber klug! — Meine Damen und Herren! Ich muß ausnahmsweise einmal dem Herrn Dr. Kopf recht geben,

      (Zurufe von der Mitte: Ach, nee!)

      und zwar deshalb, weil er sagt, er finde, daß im Grunde genommen die Auffassungen der Regierungskoalition und die des Herrn Abgeordneten Arndt und ' der SPD-Fraktion aufeinander zugingen und sich wahrscheinlich vor dem glücklichen Ende doch noch finden würden. Ich habe diesen Eindruck auch, und ich bin in diesem Eindruck bestärkt, wenn ich mich erinnere, welche Stellungnahme der Abg. Dr. Carlo Schmid bei der Beratung dieses Paragraphen im Rechtsausschuß vertrat. Er bekannte sich nämlich bei der Debatte über diesen Punkt ausdrücklich zum Gesinnungsstrafrecht. Er erklärte ausdrücklich, für den Urteilsspruch des Richters sei entscheidend, ob der Täter mit seiner Gesinnung auf dem Boden dieser Republik stehe oder nicht.
      Wer dieses Gesinnungsstrafrecht akzeptiert, der muß sich im Grunde genommen auch damit einverstanden erklären, daß eine bestimmte, nicht gouvernementale Gesinnung von vornherein der Be-


      (Fisch)

      strafung unterliegt. Im sogenannten Heimtückegesetz der Nazidiktatur hieß es, wer gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP mache, werde mit Gefängnis bestraft.
      Wir wissen, daß es wegen dieser Bestimmung des Heimtückegesetzes auch Zuchthausstrafen gegeben hat. Genau das, was die Nazis formuliert haben, nämlich „gehässige, hetzerische und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen", will der Gesetzgeber und im Grunde genommen auch die SPD-Fraktion im § 97 mit Strafe verfolgen. Es handelt sich hier doch nicht um einen persönlichen Schutz von Leuten, die im politischen Leben stehen, um einen Ehrenschutz. Die Bestimmungen über den persönlichen Ehrenschutz sind zur Genüge im § 18? a behandelt.
      Hier geht es um etwas anderes. Hier handelt es sich um die Festsetzung der Strafwürdigkeit einer politischen Kritik an der Tätigkeit der führenden politischen Organe des Bundes und der Länder, ja sogar der Gerichte des Bundes und der Länder. Ursprünglich war in der Regierungsvorlage vorgesehen, diesen besonderen, mit Gefängnis garantierten politischen Schutz auch den untersten Gerichten in einem jeden Lande zu gewähren. Jeder Amtsrichter also sollte, um vor „hetzerischer oder gehässiger Kritik" geschützt zu sein — um im Nazij argon zu verbleiben —, diesen Artikel für sich in Anspruch nehmen können.
      -Ich möchte an einen Vorgang in Bielefeld erinnern, wo das dortige Gericht in Sachen Kaufmann einige notorische Nazischläger und -mord-gesellen in provozierender Art freisprach. Damals rief der Kreisvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu einer großen Protestkundgebung auf. 35 000 Menschen hatten sich versammelt, um ihrem Protest gegen das unerhörte Urteil des Bielefelder Gerichts Ausdruck zu verleihen. Im Hinblick auf diese Protestkundgebung wurden einige Menschen, darunter auch Redakteure, unter Anklage gestellt und bestraft, weil sie die Tätigkeit des Gerichts „verächtlich Gemacht" hätten.
      Ich sehe also den Tag kommen, an dem jeder reaktionäre Richter, allerdings nun nicht mehr der Amtsgerichte, dafür aber der oberen Bundesgerichte und der Landesverfassungsgerichte, sich unter den besonderen Schutz dieses Artikels stellen kann. Das wiegt um so schwerer, wenn man weiß. wie sich die Richterkollegien zusammensetzen, in deren Hand die Entscheidung darüber gegeben ist, was eine „Verunglimpfung eines gesetzgebenden Organs" des Bundes oder einer Regierung des Bundes oder der Länder oder eines deren Mitglieder sein soll. Das sind doch zum großen Teil jene Leute, die unter dem Nazisystem in die juristische Schule gegangen sind,

      (Sehr richtig! bei der KPD)

      die dort ihre Bewährungsprobe abgelegt haben. D e n Leuten soll die freie Entscheidung darüber in die Hand gegeben werden, ob die Kritik eines Angeklagten an einer bestimmten Handlung der Regierung oder eines Regierungsmitglieds „verfassungsgefährdend" ist und unter Strafe fällt.
      Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, ist es unmöglich, einer Fassung zuzustimmen, wie sie die Regierung vorlegt; aber ebenso 'unmöglich ist es auch, dem Ersatzvorschlag der SPD-Fraktion zuzustimmen, der im Grunde genommen das gleiche will, es nur mit etwas verfeinerten Umschreibungen ausdrückt.