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ID0115800800

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    Vokabeln: 7
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    7. Finanzen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 158. Sitzung. Bonn, Montag, den 9., Juli 1951 6291 158. Sitzung Bonn, Montag, den 9. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6292C, 6311C, 6320C, 6332B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) 6292D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6292D Cramer (SPD) 6294B Ausschußüberweisung 6294C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen) 6294C Dr. Bucerius (CDU), Antragsteller 6294C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6295B Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzen zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einstweiligen Regelung des Treuhandverhältnisses in den Unternehmen des Kohlenbergbaues und der Eisen-und Stahlindustrie (Nr. 2424 der Drucksachen) 6296C Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker ,(Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen) 6296D Ausschußüberweisung 6296D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen) 6297A Ausschußüberweisung 6297A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreide- gesetz) (Nr. 2449 der Drucksachen) . . 6297A Ausschußüberweisung 6297A Zweite Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 269, 270, 272, 273) 6297B Dr. Laforet (CSU): als Berichterstatter 6297B als Abgeordneter 6324A Dr. Arndt (SPD): als Berichterstatter 6398B als Abgeordneter . . . . 6303B, 6306C, 6317B, 6325C Fisch (KPD) . 6298D, 6307B, 6311D, 6312B, 6315B, 6316B, 6319D, 6325D Dr. Wahl (CDU), als Berichterstatter 6303C Clausen (SSW) 6306C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6309A, 6314D Dr. Kopf (CDU): als Abgeordneter . . . . 6309D, 6318D als Berichterstatter 6328B von Thadden (DRP) . . . . 6310D, 6315B, 6316D, 6331A Renner (KPD): zur Abstimmung . . . . 6311A, 6314C zur Sache 6313D Ehren (CDU) 6313C Matthes (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6314C Ewers (DP) 6318A, 6324B Neumayer (FDP), Berichterstatter . 6320D Abstimmungen . . . . . . . . 6303C, 6311A, 6312B, 6314C, 6315A, 6316A, C, 6317A, 6320C, 6327C, 6331D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des GrundSteuergesetzes (Nrn. 1787, 1947, 2013 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2408 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 268, 271) . 6332B Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 6332B Dr. Bertram (Z) 6337B Morgenthaler (CDU) 6338D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 6339B Abstimmungen 6337B, 6339A, C zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel-und Saatgutversorgung (Nr. 2216 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2422 der Drucksachen) 6339D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 6339D Beschlußfassung 6340A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nrn. 2242, 2362 der Drucksachen); Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2407 der Drucksachen; Umdruck Nr. 274) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1951 (Nr 2452 der Drucksachen) 6340A Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 6340B als Antragsteller 6340D Beschlußfassung 6340D 'Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot faschistischer und militaristischer Organisationen (Nr. 2402 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verfassungswidrigkeit des Verbots der Freien Deutschen Jugend (Nr. 2403 der Drucksachen) 6341B Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 6341B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 6342C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6344A Majonica (CDU) 6344D Übergang zur Tagesordnung 6344D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 259) 6345A Beschlußfassung 6345A Nächste Sitzung 6345C Die Sitzung wird um 14 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Wenn der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Lande Berlin Gesetzeskraft erlangt haben wird, beginnt ein neuer Abschnitt in der Geschichte der Beziehungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik.
    Obwohl sich die Einwohner der Stadt Berlin nicht nur zur Bundesrepublik bekannt haben, sondern für dieses Bekenntnis durch Taten und Leiden eingetreten sind, ist Berlin kraft einer besonderen Anordnung der Besatzungsmächte formalrechtlich nicht Bestandteil der Bundesrepublik. Der Gesetzentwurf soll dazu dienen, auf einem wichtigen Gebiete, nämlich dem der finanziellen Beziehungen, diesen formalrechtlich noch bestehenden Zustand durch die Tat zu überwinden. Da Berlin dem Bunde nicht angehört, kennt das geltende Berliner Recht die Trennung von Bundes- und Länderfinanzverwaltung und die Trennung Von Bundes- und Ländersteuern nicht. Die in der Bundesrepublik dem Bunde zustehenden Steuern, also vor allem die indirekten Steuern — darunter die Umsatzsteuer — werden in Berlin vom Land Berlin erhoben und fließen in seine Kasse. Andererseits werden die in der Bundesrepublik vom Bunde zu tragenden Lasten, darunter besonders die Besatzungskosten, die Kriegsfolgenhilfe, die Aufwendungen für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes und Wehrmachtangehörige und die sehr hohen Ausgaben für Kriegsbeschädigte, in Berlin vom Lande Berlin getragen.
    Der Gesetzentwurf sieht vor, daß Berlin für die Zukunft in finanzieller Hinsicht genau so behandelt wird wie jedes Land der Bundesrepublik, d. h. daß ihm die genannten Lasten abgenommen und die zur Deckung zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen dem Bunde übertragen werden. Nach einer vorläufigen Berechnung sind die Lasten um


    (Dr. Bucerius)

    200 Millionen DM höher als die übergehenden Einnahmen. An dieser Stelle wird sichtbar, daß das Land Berlin infolge seiner Armut in der Vergangenheit wesentlich geringere soziale Leistungen hat aufbringen können als die Bundesrepublik.
    Technisch soll der Übergang dadurch erfolgen, daß die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund vorn November 1950 auch für Berlin gilt. Zugleich soll das Bundesgesetz über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 zu einem möglichst frühen Zeitpunkt für Berlin in Kraft gesetzt werden. Bei dieser Gelegenheit soll auch das Post- und Fernmeldewesen, das in Berlin immer noch einer vom Bund unabhängigen Behörde untersteht, in das Post- und Fernmeldewesen der Bundesrepublik einbezogen werden.
    Die Bewohner der Bundesrepublik bringen, von anderen wichtigen Leistungen abgesehen, schon jetzt ein besonderes Opfer, um Berlin in der Auseinandersetzung mit einem unerbittlichen Gegner zu stützen. Es ist dies das Notopfer Berlin, dessen Aufkommen für das laufende Rechnungsjahr mit 600 Millionen DM veranschlagt ist. Die Antragsteller des vorliegenden Gesetzentwurfs sind der Meinung, daß es dem Sinn dieses Notopfers nicht entspräche, wenn seine Erträgnisse für andere Zwecke verwendet würden als zur Deckung eines Unterschusses des Berliner Landeshaushalts. Das kann ich um so beruhigter sagen, als der Herr Finanzminister im Augenblick nicht zuhört. Aufgaben, welche nach der zukünftigen Regelung nicht mehr Sache der Stadt Berlin, sondern Aufgaben des Bundes sind, müssen in Zukunft aus Bundesmitteln finanziert werden, genau so wie das im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und den ihr bereits angeschlossenen Ländern der Fall ist. Es würde erneut auf die Anerkennung einer Sonderstellung der Stadt Berlin hinauslaufen, wenn man Berlin die Vergünstigung verweigern wollte, auf die jedes andere Land der Bundesrepublik Anspruch hat. Das hat nichts mit der Frage zu tun, in welcher Höhe das Notopfer Berlin in Zukunft erhoben werden soll.
    Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem Haus Gelegenheit geben, erneut unter Beweis zu stellen, daß es in der Frage Berlin grundsätzlich nur eine Meinung gibt. Im einzelnen wird das Gesetz wegen seiner großen finanziellen und rechtlichen Tragweite . im Ausschuß für Berlin, der federführend sein sollte, und im Rechts- und im Finanzausschuß — ich stelle entsprechende Anträge, Herr Präsident — nach den Ferien sehr genau behandelt werden müssen. Die Antragsteller sind entschlossen, über alle überholten rechtlichen Bedenken hinweg dem Art. 23 des Grundgesetzes endlich auch insoweit Geltung zu verschaffen, als Berlin in möglichst weitem Umfang in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einbezogen wird.

    (Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn der Bundesminister der Finanzen von einem Mitglied dieses Hauses im Zuhören gestört wird, hört er doch, was gesprochen wird,

    (Heiterkeit)

    und kann infolgedessen auch dazu Stellung nehmen und m u ß in diesem Falle sogar dazu Stellung nehmen.
    Der Gesetzentwurf, der als Initiativantrag eingereicht wurde, kommt ungefähr gleichzeitig mit einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorlegen wird, der in den Ressortbesprechungen und in Besprechungen mit der Stadt Berlin vorbereitet, in diesen Tagen fertiggestellt und dem Kabinett zugeleitet und über Kabinett und Bundesrat dem Bundestag zugehen wird. Dieser Gesetzentwurf der Regierung unterscheidet sich allerdings in Einzelheiten von dem Gesetzentwurf, der hier als Initiativantrag vorgelegt ist.
    Der kommende Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht auch die Gleichstellung der Stadt Berlin mit den übrigen 11 Ländern der Bundesrepublik vor. Man muß allerdings davon ausgehen, daß eine solche Gleichstellung immer im Guten wie im Bösen zu erfolgen ' hat und daß eine Teilung, Gleichstellung nur im Guten, Gleichstellung aber nicht im Bösen, schon rein finanziell, wirtschaftlich und vom Standpunkt der Gerechtigkeit gegenüber den anderen 11 Ländern aus nicht gut möglich ist. Der Regierungsentwurf unterscheidet sich infolgedessen in den Bestimmungen von dem Initiativgesetzentwurf, die in dessen § 3 enthalten sind, insofern, als der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Rechtsangleichung der Stadt Berlin an das Bundesgebiet etwas schärfer betont als der Initiativgesetzentwurf.
    Es wird weiter ein Unterschied gegeben sein gegenüber dem § 8 des Initiativantrags. Der § 8 dieses Gesetzentwurfs, so wie er heute vorgesehen ist, hat für den Bundeshaushalt außerordentlich schwerwiegende Auswirkungen. Es ist nicht meine Aufgabe, die Geschäftsordnung dieses Hauses zu wahren und auf ihren § 48 a hinzuweisen. Es dürfte dem Hohen Hause heute in dieser Stunde bekannt sein, wie eng und begrenzt die finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushalts sind. Es ist deswegen wohl auch immer wert zu überlegen, welche Auswirkungen einzelne Gesetzentwürfe auf den Bundeshaushalt und damit auf den Steuerzahler des Bundesgebiets haben. Die Übernahme der Berliner Kriegsfolgelasten und Sozialausgaben auf den Bundeshaushalt bedeutet eine Mehrbelastung von rund 740 Millionen DM. Dabei ist davon ausgegangen, daß die auf Bahn und Post entfallende Mehrbelastung aus Art. 131 des Grundgesetzes von Bahn und Post selbst getragen wird und infolgedessen den Bundeshaushalt nicht unmittelbar berührt. Das ist eine optimale Voraussetzung. Mittelbar würde der Bundeshaushalt auf alle Fälle berührt sein.
    Auf der andern Seite ergibt sich durch die Übernahme der Berliner Bundessteuern für den Bundeshaushalt eine Mehreinnahme von rund 500 Millionen DM. Im Ergebnis bedeutet mithin die Einbeziehung Berlins in das Überleitungsgesetz nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlung eine Netto-Mehrbelastung des Bundeshaushalts , von mindestens 240 Millionen DM, die der deutsche Steuerzahler tragen muß. Dabei darf ich auf folgendes hinweisen: Wenn man daran denken würde, die Frage im Wege des horizontalen Finanzausgleichs zu lösen, dann hätte ich Steuermöglichkeiten außerhalb des Gebiets der indirekten, also außerhalb des Gebiets der Verbrauchssteuern. Wenn ich alles unmittelbar auf den Bundeshaushalt zukommen lasse, dann muß sich das Hohe Haus darüber bewußt sein, daß das Mehraufkommen entweder durch eine Erhöhung des Berliner Notopfers oder durch eine Erhöhung der Verbrauchssteuern im Bunde geschaffen werden muß. Das ist die Konsequenz, die sich aus dieser Rege-


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    lung ergibt. Deswegen wird auch die Regelung im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine andere sein und eine andere Lösung vorschlagen, um gerade diesen Folgerungen ausweichen zu können. Der Gesetzentwurf nach dem Initiativantrag geht davon aus, daß das Berliner Notopfer, das semerzeit eingeführt worden ist, wegen der besonderen Zerstörungen, die durch Krieg und Kriegsfolgen unmittelbar und mittelbar in Berlin eingetreten sind, aus der Kraft Berlins allein nicht zu leisten war und deshalb das gesamte Bundesgebiet einen Sonderzuschuß leisten sollte. Es ist in dieser Stunde an die Unterscheidung Länderhaushalt und Bundeshaushalt überhaupt noch nicht zu denken gewesen, sondern es war eine Hilfe für die besondere durch den Krieg geschaffene Notlage der Stadt Berlin. Der Gesetzentwurf geht in § 8 davon aus, daß das gesamte Aufkommen des Berliner Notopfers nur dem Landes- und Stadthaushalt Berlins zugute kommen dürfte und daß alles, was auf Grund der Kriegsfolgen — auch auf den Bund übergehende Lasten — in Berlin mehr anfällt und von den Bundessteuern, die aus Berlin fließen, nicht gedeckt ist, allein von den Steuerzahlern des übrigen Bundesgebiets außerhalb Berlins zu decken sei. Das ist der Grundgedanke. Ich kann dem nicht zustimmen, daß das Berliner Notopfer allein für den Landes- und Stadthaushalt Berlins unbedingt bestimmt werden müßte und daß eine andere Regelung überhaupt nicht möglich sei, und ich muß vom Standpunkt des Bundeshaushalts erklären: Irgendeine Möglichkeit für eine Mehrbelastung von 240 Millionen, sei es durch Einsparungen auf irgendeinem Gebiet, sei es durch Neueinnahmen, sehe ich zur Zeit nicht. Wenn Neueinnahmen geschaffen werden müßten, wenn sie auf dem durch den Getzentwurf vorgesehenen Weg geschaffen werden müßten, dann -müßten sie erzielt werden entweder durch Erhöhung des Berliner Notopfers oder durch Erhöhung der Verbrauchsteuerbelastung im gesamten deutschen Bundesgebiet.
    Meine Damen und Herren! Ich weise auf das hin, damit man bei den Beratungen über den Ge-. setzentwurf, die nun im Ausschuß beginnen werden, von vornherein nicht nur an die eine Seite, sondern auch an die andere Seite der Medaille denkt und damit sich jeder, der den Antrag stellt, Berlin zu helfen, gleichzeitig bewußt ist, daß er damit einen Anspruch auf die Opferbereitschaft der Bevölkerung des deutschen Bundesgebiets erhebt. Ich darf darauf hinweisen, daß das deutsche Bundesgebiet in Erkenntnis der Berliner Notlage gerade in den Tagen, seit die Bundesrepublik besteht, sehr viel für die Stadt Berlin geleistet hat; und ich glaube, es wird niemand in diesem Hohen Hause sein, der nicht anerkennen muß, daß der deutsche Steuerzahler für die Stadt Berlin unendlich viel getragen hat.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Und gerade weil ich darauf verweise, würde ich auch bitten, alle Maßnahmen zugunsten der Stadt Berlin in einer Art und Weise durchzuführen, durch die das innere, psychologische, seelische Verhältnis zwischen dem Bundesgebiet und der Stadt Berlin möglichst gestärkt und verbessert und ja nicht getroffen wird.

    (Beifall in der Mitte und bei der DP.)