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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 157. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Juli 1951 6243 157. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6244B, 6260D Ergänzung der Tagesordnung 6244B Anfrage Nr. 196 der Fraktion der SPD betr Steigerung der Dieseltreibstoffpreise (Nrn. 2309, 2420 der Drucksachen) . . . . 6244C Bericht des Bundeskanzlers über die Papierversorgung für Zeitungen (Nr. 2358 der Drucksachen) 6244C Zur Geschäftsordnung (betr. Redezeit und Ablesen von Manuskripten: Hennig (SPD) 6244C Präsident Dr. Ehlers 6244D Mellies (SPD) 6245A Beratung des Antrags der Abg. Strauß u. Gen. betr. Rede des französischen Hochkommissars an der Saar (Nr. 2298 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Saarfrage (Nr. 2347 der Drucksachen) 6245A Strauß (CSU), Antragsteller . . . 6245B Ollenhauer (SPD), Antragsteller 6248D, 6258B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 6251C, 6259D Dr. von Merkatz (DP) 6252D Dr. Seelos (BP) 6253C Rische (KPD) 6254B Kiesinger (CDU) 6255D Dr. Hamacher (Z) 6256C von Thadden (DRP) 6257C Dr. Ott (BHE-DG) 6258B Ausschußüberweisung 6260C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Bertram, Rümmele, Tichi, Clausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Pensionskasse deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Nr. 2334 der Drucksachen) 6260C Ausschußüberweisung 6260D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines KraftfahrtBundesamtes (Nr. 2409 der Drucksachen) 6260D Auschußüberweisung 6260D Erste Beratung des Entwurfs eines Gèsetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen) . . . 6261A Ausschußüberweisung 6261A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen) 6261A Ausschußüberweisung 6261A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenzulagegesetz — RZG —) Nr. 2390 der Drucksachen) 6261A Storch, Bundesminister für Arbeit 6261B, 6264D, 6269C Renner (KPD) 6262B Richter (Frankfurt) (SPD) 6263A Schütz (CSU) 6264D Willenberg (Z) 6265B Arndgen (CDU) 6265C Frau Dr. Probst (CSU) 6265D Dr. Hammer (FDP) 6266A Horn (CDU) 6266C Frau Kalinke (DP) 6267B, 6270B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 6268D Dr. Klein, Senator von Berlin . . . 6270A Dr. Bucerius (CDU) 6271B Mellies (SPD) 6271D Ausschußüberweisung 6272A Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesbahngesetzes und des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) (Nrn. 1341, 1275, 2399 der Drucksachen, Umdrucke Nm. 257, 260) . . . 6272A Jahn (SPD) 6272B Vesper (KPD) 6274A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6275A Rümmele (CDU) 6277A Rademacher (FDP): zur Sache 6279B zur Abstimmung 6282C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6282D Abstimmungen 6280C, 6282D Zweite und Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2391 der Drucksachen) 6283B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . 6283B Lausen (SPD) 6284A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6285C Dr. Seelos (BP) 6286C Beschlußfassung 6286D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Aumer, Freiherr von Aretin, Donhauser, Mayerhofer und Volkholz (Nr. 2419 der Drucksachen) 6287A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6287A Beschlußfassung 6287D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP betr. Neuwahl der Mitglieder des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 2421 der Drucksachen) 628'7D Beschlußfassung 6288A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Günther, Kemper u. Gen. betr. Höchstentfernung im Güternahverkehr (Nrn. 1930, 646 der Drucksachen) 6288-A Beschlußfassung 6288A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Fahrrad-Hilfsmotoren (Nrn. 2333, 817 der Drucksachen) 6288A Beschlußfassung 6288B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Funk u. Gen. betr. Frachttarife für Schottersteine zum Straßenbau (Nrn. 2351, 1872 der Drucksachen) 6288B Cramer .(SPD), Berichterstatter . . 6288B Beschlußfassung 6289C Nächste Sitzungen 6289C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Bayernpartei, der gestern in der zweiten Beratung abgelehnt worden ist, sollte ursprünglich in der heutigen dritten Beratung wiederholt werden. Wir haben uns jedoch inzwischen überzeugt, daß die Fassung, wie sie das Hohe Haus dem § 40 gestern gegeben hat, vom Standpunkt der gewerberechtlichen Integrität vorzuziehen ist. Im Hinblick darauf haben wir unseren Antrag zunächst zurückgestellt und später zurückgezogen. Wir waren aber der Meinung, daß wir die Möglichkeit haben würden, auf die unmögliche sprachliche Fassung, die das Hohe Haus gestern dem Abs. 2 des § 40 gegeben hat, hinweisen und eine redaktionelle Verbesserung beantragen zu können.
    Ich weiß nicht, ob die Mehrheit des Hohen Hauses die rein sprachliche — nicht bloß gesetzessprachliche, sondern allgemein sprachliche — Fassung dieses Abs. 2 im Gedächtnis hat. Ich weiß aber auch nicht, ob mir hier die Möglichkeit gegeben werden wird, ein rein sprachliches Amendement zu stellen, damit der Öffentlichkeit das Schauspiel erspart bleibt, daß ein Gesetz in einer derartigen sprachlichen Fassung veröffentlicht wird.
    Das war der Zweck unserer Bitte, vielleicht doch in eine rein redaktionelle, nicht sachliche Nachprüfung des Abs. 2 des § 40 eintreten zu wollen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, darauf können wir jetzt nicht mehr eingehen. Ich hatte zur Abstimmung über diesen Paragraphen aufgerufen und der Abstimmung die gestellten Anträge zugrunde gelegt. Der Antrag


(Vizepräsident Dr. Schafer)

der Bayernpartei war mir als zurückgezogen gemeldet; ich habe ihn infolgedessen nicht zur Abstimmung gestellt. Nachdem die Abstimmung begonnen hat, kann man diesen Antrag nicht erneut zur Abstimmung stellen. Der eine Abänderungsantrag, der legitim gestellt war und bei Beginn der Abstimmung vorlag, ist soeben abgelehnt worden. Wir kommen infolgedessen zur Abstimmung über § 40 in der Fassung der zweiten Lesung. Ich bitte diejenigen, die dem § 40 in dieser Fassung zustimmen, die Hand zu erheben. -- Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der § 40 ist angenommen.
Ich rufe weiter auf: §§ 41, — 42, — 43, — 44, —45, — 46, — 47, — 48, — 49, — 50, — 51, — 52, —53 entfällt, — 54. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen in der Fassung der zweiten Beratung zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 55 auf. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß im Text des § 55 die Angabe fehlt, wann das Gesetz in Kraft tritt. Ich schlage Ihnen als Datum den 1. August 1951 vor. — Es wird nicht widersprochen. Dann darf ich also den § 55 mit der Einfügung „1. August" zur Abstimmung stellen. Ich bitte diejenigen, die diesem Paragraphen zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf und bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Ich bitte nunmehr diejenigen, die dem soeben zur Abstimmung gebrachten Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung im ganzen zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist in dritter Beratung beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den dazu gehörigen Ausschußantrag Drucksache Nr. 2399 Ziffer 2. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Der Ausschußantrag ist angenommen.
Ich rufe nunmehr Punkt 8 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2391 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 145. Sitzung.)

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Eickhoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Eickhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen in der Drucksache Nr. 2245 vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 wurde in mehreren Sitzungen vom Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen behandelt und war auch Gegenstand gemeinsamer Beratungen der Finanzausschüsse des Bundesrates und des Bundestages. Es handelt sich um einen kurzen, aber doch sehr inhaltsreichen Gesetzentwurf.
    Der § 1 besagt, daß im Rechnungsjahr 1951 31,3 % des Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer, das den Ländern zufließt, vom Bund in Anspruch genommen werden.
    In § 2 wird bestimmt, daß diese Einnahmen täglich an die Bundeshauptkasse abzuführen sind. Der Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes gibt dem Bund das Recht, einen Teil der Einkommen- und Körperschaftsteuer zur Deckung durch andere Einkünfte nicht gedeckter Ausgaben in Anspruch zu nehmen. Bei der augenblicklichen Finanzlage und bei .dem hohen Finanzbedarf des Bundes sieht sich unser verehrter Herr Bundesfinanzminister nunmehr gezwungen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und ist unter Berücksichtigung des Mehraufkommens, das die Länder auf Grund des Änderungsgesetzes zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz im Rechnungsjahr 1951 aus diesen Steuern haben, auf den Prozentsatz von 31,3 % gekommen. Allein aus dieser krummen Zahl werden Sie ersehen, daß es nicht eine willkürlich gegriffene Zahl ist, sondern daß ihr genaue Berechnungen zugrunde liegen.
    Die Herren Ländervertreter, insbesondere der Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann, haben in den Ausschußberatungen dann aber eingehend dargelegt, daß die Länder einer so hohen prozentualen Abgabe unmöglich zustimmen könnten. Sie machten den Vorschlag, 20 % der Einnahmen, soweit das Aufkommen im Rechnungsjahr 1951 das Vorjahresaufkommen aus diesen Steuern nicht übersteigt, und 40 % des Mehraufkommens gegenüber dem Rechnungsjahr 1950 an den Bund abzuführen. Das würde ungefähr 25 % des Gesamtaufkommens bedeuten, so daß zwischen dem Angebot der Länder und der Forderung des Bundesfinanzministers immerhin eine Differenz von gut 6 % verbliebe. Wenn Sie, meine Damen und Herren, aber bedenken, daß 1 % des Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer immerhin 68 Millionen DM ausmacht, dann sehen Sie, daß es sich hier also um einen Differenzbetrag von zirka 400 Millionen DM handelt. Über diesen Betrag haben wir im Ausschuß sehr lange verhandelt, haben auch mehrere Kompromißvorschläge in Erwägung gezogen. Aber der Finanzausschuß ist dann unter Berücksichtigung dessen, daß den Ländern von dem bisher Bestehenden ja nichts genommen werden soll, sondern daß die künftig abzuführenden Beträge ja nur aus dem Aufkommen durch die Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer genommen werden sollen, zu der Überzeugung gekommen, daß die Forderung des Bundesfinanzministers auf Abführung von 31,3 % berechtigt sei, und hat sich mit sehr großer Mehrheit auch mit den Stimmen vieler Föderalisten — hierfür entschieden. Wenn wir mit einem niedrigeren Prozentsatz einverstanden gewesen wären, dann hätten wir heute hier im Hohen Hause vor der Aufgabe gestanden, diese Minderaufkommen durch neue Steuern irgendwie zu decken. Der Bundesfinanzminister hat dann den Ländern als kleine Gegenleistung, als zusätzliche Einnahmequelle eine geringe Erhöhung der Versicherungssteuer, der Stempelsteuer usw. in Aussicht gestellt.
    In § 2 des Gesetzentwurfs wird festgelegt, daß die anfallenden Beträge von den Finanzämtern täglich an die Bundeshauptkasse abzuführen sind. Die Sachverständigen, die wir dann im Finanzausschuß gehört haben, haben hierzu erklärt, daß diese tägliche Abführung sehr leicht vorzunehmen sei und daß hierfür keine technischen Schwierigkeiten


    (Eickhoff)

    auftreten würden. Der Ausschuß hat sich daher nicht dem Vorschlag des Bundesrates anschließen können, der eine unmittelbare und laufende Bundesbeteiligung an den kassenmäßigen Einnahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer technisch unmöglich machen würde. Der Ausschuß hat sich also für die tägliche Abführung entschieden.
    Die vom Bundesrat vorgeschlagenen §§ 2 a und 2 b — § 2 b behandelt, wie es heute alle Gesetze tun, Berlin — sind vom Ausschuß angenommen worden.
    Meine Damen und Herren, der Ausschuß bittet Sie durch mich, die Vorlage unverändert anzunehmen, und ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß auch der Bundesrat seine Zustimmung nicht verweigern wird.