Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne im einzelnen auf die Ausführungen meines Vorredners eingehen zu wollen, die das schwierige Problem der Anerkennung als Kriegsgefangener aufwerfen, möchte ich im Namen meiner Fraktion noch folgendes -zu dieser Sache erklären:
Wir stehen auf dein Standpunkt, daß die von den Kriegsgefangenen in der Kriegsgefangenschaft geleistete Arbeit eine Arbeit gewesen ist, die für uns alle, für das ganze deutsche Volk geleistet wurde. Nach dem Völkerrecht wären die Gewahrsamstaaten verpflichtet gewesen, für diese Arbeit die entsprechende Entlohnung zu zahlen. In einzelnen Ländern ist das auch der Fall gewesen, und diese Kriegsgefangenen stellen heute keine Ansprüche an den Bund oder an irgendeine andere Stelle. Leider läßt sich das jedoch für den überwiegenden Teil der Kriegsgefangenen nicht sagen. Es ist heute so, daß der überwiegende Teil der Kriegsgefangenen, insbesondere diejenigen, die sich in Gewahrsamstaaten des Ostens befunden haben, keinerlei Entlohnung für ihre Arbeit bekommen haben. Selbstverständlich waren die Wehrmachtangehörigen, die in Norwegen kapitulierten, Kriegsgefangene im Sinne des Völkerrechts und nichts anderes. Sie waren keineswegs freie Menschen, die durch irgend jemanden gezwungen worden sind, diese Arbeit zu tun, sondern sie standen unter militärischem Befehl und hatten keine Möglichkeit, diesen Arbeiten auszuweichen, ebenso wie die anderen Kriegsgefangenen in den anderen Gewahrsamstaaten auch.
Daß die Kriegsgefangenen nach ihrer Heimkehr die Anerkennung des deutschen Volkes für die Arbeit verdienen, die sie schließlich für dieses Volk geleistet haben, erscheint uns selbstverständlich zu sein, und daß diejenigen, die unter besonders schweren und gefährlichen Umständen diese Arbeit taten, insbesondere auf diese Anerkennung rechnen können, ist klar. Dias gilt vor allen Dingen für die große Masse derjenigen Kriegsgefangenen, die zusätzlich zu der schweren Arbeit noch unter menschenunwürdigen Umständen leben mußten und unter menschenunwürdigen Umständen, die man nur als Sklaverei bezeichnen kann, diese Arbeit auszuführen gezwungen waren.
Daher ist es notwendig, gesetzliche Maßnahmen vorzubereiten, die eine Entschädigung dieser Kriegsgefangenen in irgendeiner Form zum Gegenstand haben. Das kann aber nicht in der Form geschehen, daß man nun gruppenweise diese Kriegsgefangenen herausgreift und mit der allerkleinsten Gruppe, die zudem schon nach den Währungs-
Besetzen abgefunden ist, anfängt und eine Lex specialis, eine Lex Norwegen macht, sondern dieses Problem kann nur im gesamten Rahmen gesehen und im gesamten Rahmen erledigt werden.
Meine Fraktion steht daher auf dem Standpunkt, daß man den Antrag Drucksache Nr. 828 nicht ablehnen sollte, sondern daß man ihn ebenso wie den Bericht des Ausschusses, wie er in der Drucksache Nr. 2313 niedergelegt ist, als Material für die künftige Gesetzgebung an die Bundesregierung überweisen sollte. Ich stelle daher den Antrag, daß der Bundestag beschließen wolle, diese beiden Drucksachen der Bundesregierung als Material zu überweisen.