Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich als Berichterstatter nochmals zu den beiden Anträgen Stellung nehme. Zunächst darf ich Herrn Kollegen Decker sagen, daß ich es sehr bedauere, daß er seine Einwendungen im Ausschuß nicht vorgetra-
gen hat, wenngleich er nicht stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist.
— Ja, es hätte aber genügt, Herr Kollege Decker, wenn Sie Ihre Einwendungen im Ausschuß vorgetragen hätten, auch wenn Sie sich an der Beschlußfassung nicht beteiligen konnten.
Die Begründung, die Herr Kollege Schuler seinem Antrag gegeben hat, ist uns nicht neu. Es bestand die Frage, ob man die Patente, die aus wirtschaftlichen Gründen während des Krieges und in der Nachkriegszeit nicht ausgenutzt werden konnten, verlängern sollte oder nicht. Gerade mit dieser Frage, die ja in einschlägigen Fachkreisen seit Jahren bestens bekannt ist und die auch dem Wirtschaftsrat schon zur Beratung und Entscheidung vorgelegen hat, haben wir uns sehr eingehend befaßt und haben sie, wenn auch schweren Herzens, verneint.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen kurz die Gründe vortragen, auf deren Vortrag ich als Berichterstatter zunächst verzichtet hatte, die für den Ausschuß maßgebend waren, so zu entscheiden und auch die Verlängerung der Patente, von denen Herr Kollege Schuler sprach, abzulehnen. Herr Kollege Schuler hat gemeint, man müsse diesem Ansuchen einer Interessentengruppe von Rechts wegen stattgeben. Das ist nicht so. Von Rechts wegen verhält es sich nämlich folgendermaßen. Ein Patent gewährt dem Patentinhaber das Recht, allein sein patentiertes Produkt herzustellen und zu vertreiben; und zweitens übt es eine Sperrwirkung aus. Das ist der Rechtsinhalt eines Patentes. Keineswegs gibt das Patent dem Patentinhaber ein Recht darauf, daß er es nun auch wirtschaftlich verwerten kann. Das ist sein wirtschaftliches Risiko. Soviel zu dieser Frage.
Es wird gesagt, die Nichtverlängerung der Patente hemme den Export. Im Gegenteil, meine Damen und Herren, sie fördert sogar den Export, weil ja dadurch immerhin, was die Erfinder natürlich nicht wollen, gewisse Patente frei werden und, da die Lizenzgebühren entfallen, billiger werden. Es war eben ein allgemein wirtschaftlicher Grund, weshalb wir uns früher und auch heute gegen die Verlängerung ausgesprochen haben.
Des weiteren wird sehr viel mit dem Gesetz Nr. 8 der Alliierten Hohen Kommission operiert. Auch dieser Hinweis ist nur scheinbar richtig. Ich darf diejenigen, die sich dafür besonders interessieren, darauf hinweisen, daß die Ausländer, die durch das Gesetz Nr. 8 scheinbar bevorzugt sind, ja durch die deutsche Gesetzgebung des Dritten Reiches benachteiligt waren und den Standpunkt vertreten: das ist erst unsere Wiedergutmachung. Um das im einzelnen erläutern zu können, müßte ich das vortragen, was ich im Ausschuß bereits als Berichterstatter vorgetragen habe, und ich müßte Ihnen hier die Verordnungen aus den Jahren 1942 und 1943 erläutern. Das würde aber zu weit führen.
Meine Damen und Herren, ein sehr wesentlicher Gesichtspunkt ist folgender. Die Rechtssicherheit ist zweifellos ein sehr hohes Rechtsgut. Wenn der Wirtschaftsrat im Jahre 1948 einstimmig beschlossen hat, die Patente nicht zu verlängern, und wenn im Vertrauen auf dieses Gesetz in der gesamten deutschen Wirtschaft, nicht nur in der deutschen Industrie, sondern überall, wirtschaftliche Maßnahmen getroffen worden sind, dann muß sich darauf das gesamte Volk verlassen können.
Ich halte es nicht für erträglich, wenn wir ein Gesetz beschließen, das im Gegensatz zu dem Gesetz aus dem Jahre 1949 steht. Das würde das Vertrauen des Volkes in die Tätigkeit des Gesetzgebers auf das stärkste erschüttern. Insbesondere aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Anträgen nicht stattzugeben, auch nicht dem Antrage, die Angelegenheit nochmals in den Ausschuß zurückzuverweisen. Denn all die Gründe, die hier vorgebracht werden und noch vorgebracht werden könnten, sind — ich bitte Sie, mir das zu glauben, meine Damen und Herren — im Ausschuß nicht nur in einer Sitzung, sondern in zahlreichen Sitzungen des längeren und breiteren erörtert worden. Ich bitte Sie, versichert zu sein, daß es für den Ausschuß eine sehr billige und bequeme Entscheidung gewesen wäre, generell alle Patente zu verlängern. Aus Verantwortung für die Gesamtwirtschaft haben wir uns zu der gegenteiligen Auffassung bekannt; und wir glauben diese Verantwortung auch tragen zu können.