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ID0115302600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 6075 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Juni 1951 Geschäftliche Mitteilungen 6076A Änderungen der Tagesordnung 6076B Anfrage Nr. 190 der Fraktion der DP. betr finanzielle Lage des Rundfunksenders „Radio Bremen" (Nrn. 2272, 2342 der Drucksachen) 6076B Beratung der Interpellation der Abg. Strauß u. Gen. betr. ERP-Mittel für den Fremdenverkehr (Nr. 1990 der Drucksachen) 6076C Strauß (CSU), Interpellant 6076C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6078D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nrn. 2320, 2089 der Drucksachen) . . . 6076B, 6079C Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 6079C Beschlußfassung 6080B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 (Nr. 2328 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Faßbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nr. 2340 der Drucksachen) 6076B, 6080D Ausschußüberweisung 6080D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2303 der Drucksachen) 6080D, 6090D Beratung abgesetzt 6090D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Bereitstellung von Bauland (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Nr. 2281 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschaffung von Bauland (Baulandbeschaffungsgesetz) (Nr. 2300 der Drucksachen) 6081A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6081A Funk (CDU), Antragsteller 6082C Meyer (Bremen) (SPD) 6083D Wirths (FDP) 6085B Dr. Leuchtgens (DP) . . 6087B Dr. Reismann (Z) 6087D Dr. Brönner (CDU) 6089C Ausschußüberweisung 6090C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen) 6090D Ausschußüberweisung 6090D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente (Nr. 1730 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2299 der Drucksachen) 6091A Hoogen (CDU), Berichterstatter 6091A, 6092D Schuler (CDU) 6091D Dr.-Ing. Decker (BP) 6092D Abstimmungen 6093C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Dr. 2130 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2316 der Drucksachen) 6093D Tenhagen (SPD) : als Berichterstatter 6094A als Abgeordneter . . . 6096B, D, 6098B Dr. Dresbach (CDU) 6097B Strauß (CSU) 6098A Dr. Wellhausen (FDP) (zur Abstimmung) 6098C Abstimmungen 6096A, D, 6098B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Protest gegen Beschlagnahme (Nr. 2235 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Annullierung aller Verpflichtungen der Bundesregierung betr. Remilitarisierung (Nr. 2238 der Drucksachen) . . . 6099A, D Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 6099A Frau Strohbach (KPD), Antragstellerin 6100A Strauß (CSU) 6102C Renner (KPD) 6102D Übergang zur Tagesordnung 6103A Beratung der Übersichten Nr. 30 und Nr. 31 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 204, 225) 6103C Beschlußfassung 6103C Nächste Sitzung 6103C Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schuler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Patentausschuß hat eine Entscheidung nach dem Rechtsstandpunkt getroffen, was ich durchaus anerkenne. Aber ich darf auf die Patentinhaber hinweisen, die durch einen Notstand, hervorgerufen durch Einberufung zum Wehrdienst während des Krieges und durch den Rohstoffmangel nach dem Kriege, ihre Patente nicht haben auswerten können. Der Patentinhaber hat zum Beispiel 1936 das Patent erworben. Dann kam eine Anlaufzeit, dann kam' der Krieg, nach dem Kriege Materialmangel, und jetzt sind schon 15 Jahre verflossen, so daß er nur noch drei Jahre Ausnutzungsfrist hätte. Das ist zu wenig. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeiten für eine Verlängerung der Schutzrechte reichen keineswegs aus. Das würde zu dem Ergebnis führen, daß die freien, angestellten und handwerklichen Erfinder mit ihren alten Patentrechten vollkommen an die Wand gedrückt werden. Die Industrie mag mehr oder weniger ausschließlich daran interessiert sein, daß nur solche Altpatente verlängert werden, die von dem früheren Reichspatentamt nicht mehr veröffentlicht oder bekanntgemacht werden konnten. Dagegen sollen die Altpatente, die während des Krieges nicht ausgewertet werden durften, aus nicht zu rechtfertigenden Gründen einfach unter den Tisch fallen. Dabei haben gerade diese Patente nicht nur mindestens das gleiche Recht, sondern


    (Schuler)

    nach meiner Auffassung darüber hinaus sogar noch einen weit höheren Anspruch auf eine Verlängerung des Schutzes.
    Es ist doch ganz offenkundig, daß bei der jetzt vorgesehenen Regelung die Inhaber von Patenten, die während des Krieges und in der Nachkriegszeit aus den eben geschilderten Gründen nicht ausgewertet werden konnten, schwere Einbußen erleiden müssen. Das Handwerk und der gewerbliche Mittelstand weisen einen beachtlichen Teil gerade solcher Patentanmelder auf. Für diese Kreise ist eine Verlängerung der Schutzdauer für Altpatente über die vorgesehenen 18 Jahre hinaus um mindestens weitere fünf Jahre, wenn nicht sogar um zehn Jahre angebracht und geboten.
    Ich will Ihnen aus den Schreiben von Handwerksbetrieben, die in großer Zahl vorliegen, nur drei Beispiele bekanntgeben. Die Strickerei Alois Elender in Rosenheim erklärt:
    Die Fabrikation mußte während des Krieges
    eingestellt werden, da Reparaturarbeiten für
    die Wehrmacht ausgeführt werden mußten. Schmiedemeister Wilhelm Wiemer in Rheidt im Siegkreis schreibt:
    Die Jahre 1940 bis 1947 brachten mir in der Anfertigung des Handwendepfluges eine vollkommene Betriebsruhe.
    Die Schlosserei Karl Wallenreiter in Ausgburg teilt mit:
    Das Patent konnte während der Kriegszeit (zum Teil schon seit 1938) wegen der Kriegsbewirtschaftungsmaßnahmen und auch während der Nachkriegszeit bis zur Währungsumstellung nicht verwendet werden.
    Meine Damen und Herren, so sehen die Fälle in der Praxis aus. Sie werden aber durch den Gesetzentwurf bisher überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei muß darauf hingewiesen werden, daß durch eine Verlängerung der Schutzdauer für Altpatente, deren Auswertung durch Kriegs- und Nachkriegsfolgen unmöglich war, niemand geschädigt würde. Auch nach dem ersten Weltkrieg 1914 bis 1918 wurden sämtliche Schutzrechte um fünf Jahre verlängert.
    Wenn im übrigen der Einwand erhoben werden sollte, daß die Nachprüfung der infolge der Kriegsverhältnisse nicht ausgenutzten Patente zu große Schwierigkeiten bereite, so muß ich entgegenhalten, daß dieser Einwand nicht stichhaltig ist. Etwaige Schwierigkeiten im Einzelfalle wiegen jedenfalls in keiner Weise die Tatsache auf, daß es sich um viele Hunderte, wenn nicht sogar Tausende wirtschaftlich wertvoller Patente handelt, deren Auswertung durch Kriegs- und Nachkriegsfolgen vollständig oder in erheblichem Umfang verhindert werden würde, wenn Sie den vorgelegten Gesetzentwurf jetzt annehmen. Auch ist zu berücksichtigen, daß es sich hierbei meistens um die Erfindungen von Handwerkern handelt, die für den Bedarf der Bevölkerung durchaus von großer praktischer Bedeutung sind.
    Schließlich muß darauf hingewiesen werden, daß das Gesetz Nr. 8 der Alliierten Hohen Kommission für ausländische Besitzer deutscher Patente die Verlängerung der Schutzdauer um 10 Jahre bereits vorschreibt. Aus welchem Grunde sollen unsere deutschen Altpatentinhaber schlechter gestellt werden? Nur die Anpassung an das Gesetz Nr. 8 der Alliierten Hohen Kommission kann eine angemessene Lösung bringen. Hierbei müßte allerdings die Einschränkung gemacht werden, daß die
    Verlängerung nur für die Zeit zugestanden wird,
    in der die Patente nicht ausgenutzt werden konnten. Es ist wichtig, daß die gesetzliche Festlegung möglichst der Regelung im gesamten Westeuropa angepaßt wird. Schon im Hinblick auf das zu erwartende gesamteuropäische Patentamt sollte man sich heute bereits darauf einstellen.
    Unser Abänderungsantrag für die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente lautet:
    I. In § 1, Abs. 1 wird als Ziffer 3 angefügt:
    3. Patente, die am 1. 9. 1939 in Kraft waren oder zwischen dem 1. 9. 1939 und dem 1. 10. 1949 angemeldet wurden und aus Gründen des Kriegszustandes nicht in normalem Umfang ausgewertet werden konnten.
    II. § 2, Abs. 1 erhält folgende Fassung:
    In den Fällen des § 1, Abs. 1, Ziffern 1 und 2 hat die Verlängerung die Wirkung, daß der Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis einschließlich 7. Mai 1950 nicht auf die Patentdauer angerechnet wird.
    In § 2 wird als Abs. 1 eingefügt:
    In den Fällen des § 1, Abs. 1, Ziffer 3 beträgt die Dauer der Verlängerung 8 Jahre. In § 2 wird der bisherige Abs. 2 Abs. 3; der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4.
    Ich bitte das Hohe Haus, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe zwar formell nur § 1 aufgerufen; wir können aber auch den § 2 als aufgerufen betrachten.

(Zuruf rechts.)

— Ich weiß es; Sie kommen noch dran. — Ich wollte nur der Form genügen und auch den § 2 ebenfalls zur Besprechung stellen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Decker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Decker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt den eben gestellten Antrag aus folgenden Gründen. Ein Patent stellt ja ebenso wie meinetwegen ein Laden oder ein Immobilienbesitz eine Existenzgrundlage dar. Für die Kriegsschäden an letzteren gibt es den Lastenausgleich. Ein Patent jedoch, das die Existenzgrundlage eines einzelnen gewesen ist, kann nicht zum Lastenausgleich angemeldet werden. Der Schaden, der dem Betreffenden durch die Kriegsauswirkungen angetan worden ist, wird in keiner Weise ersetzt. Aus diesem Grunde sehen wir in dem Entwurf des Gesetzes eine einseitige Benachteiligung derer, die Patente während des Krieges aus kriegsbedingten Gründen nicht ausnutzen konnten.
    Wir stimmen daher dem Antrage zu. Wir werden auch dem Gesetz zustimmen, wenn der Antrag durchgeht. Sollte der Antrag nicht durchgehen, so können wir dem Gesetz wegen einer offensichtlichen Ungerechtigkeit nicht zustimmen.