Rede von
Dr.
Victor-Emanuel
Preusker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich habe diese Berichterstattung für unseren Fraktions- und Ausschußkollegen Stegner übernommen. In den Beratungen der Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Geld und Kredit und im Haushaltsausschuß — drei Ausschüsse waren an der Beratung des Gesetzentwurfs beteiligt — ist eine gewisse Straffung und Konkretisierung des ursprünglichen Regierungsentwurfs erfolgt. Beispielsweise ist die Übernahme von Bürgschaften durch den Bundesminister der Finanzen — es geht um eine Generalermächtigung bis zur Höhe von 500 Millionen DM — an die Bedingung geknüpft worden, „daß eine Finanzierung dieser Vorhaben in anderer Weise nicht möglich ist und ein allgemeines volkswirtschaftliches Interesse an der Durchführung solcher Maßnahmen besteht." Das schien uns als eine zusätzliche Sicherung auch deswegen notwendig, weil wir nicht wünschten, daß bei ,den derzeitigen Kapitalmarktverhältnissen von dem Instrument der Bürgschaftsübernahme etwa für bundeseigene Interessen übermäßig Gebrauch gemacht werden könnte.
Ferner ist ein neuer § 2 eingefügt worden, der verlangt, daß die nach dem § 1 übernommenen
Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen in dem Nachweis der Bundesschuld aufgeführt werden.
Zum dritten soll nach einer Entschließung, die auf den Wunsch der Ausschüsse zurückgeht und die ich dem Herrn Präsidenten anschließend zur Mitabstimmung bei der dritten Lesung des Gesetzes übergeben darf, der Bundesminister der Finanzen verpflichtet werden, vierteljährlich über die übernommenen Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen in den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und Geld und Kredit zu 'berichten. Das ist vom Bundesminister der Finanzen in den Ausschüssen auch zugesagt worden.
Darüber hinaus war in den Ausschüssen erörtert worden, ob nicht auch noch die Richtlinien, nach denen diese Bürgschaften oder Gewährleistungen durch das Bundesfinanzministerium übernommen werden sollten, vorher den Ausschüssen vorgelegt werden sollten. Wir haben uns in den Ausschüssen schließlich dem Argument nicht verschließen können, daß es sich hier um eine große Zahl von völlig verschieden gelagerten Einzelfällen handelt, bei denen eine Ausarbeitung einheitlicher Richtlinien gar nicht möglich ist, sondern von Fall zu Fall anders verfahren werden muß. Wir werden aber Wert darauf legen, daß bei den vierteljährlichen Berichterstattungen vor den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und für Geld und Kredit die Richtlinien, nach denen die Übernahme
von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen erfolgt, bekanntgegeben und dort auch diskutiert werden.
Ich darf noch hinzufügen, daß die Notwendigkeit, eine solche Ermächtigung an die Bundesregierung zu erteilen, wohl am besten dargetan wird durch einen Hinweis auf die mit diesen Bürgschaften und Sicherheitsleistungen verfolgten Zwecke. Die Bürgschaften oder Gewährleistungen dürfen übernommen werden zur Förderung der deutschen Wirtschaft, zur Minderung der Arbeitslosigkeit, der Notlage der Vertriebenen sowie zur Durchführung anderer Notmaßnahmen. Es sind also ausgesprochen volkswirtschaftlich oder sozialpolitisch vordringliche Unternehmen, und die bis jetzt vorgesehenen Projekte zeigen das auch sehr deutlich. Der Hauptteil der in Aussicht genommenen Bürgschafts- und Sicherheitsleistungen ist der Konsolidierung des Schwerpunktprogramms des vergangenen Jahres in Höhe von 300 Millionen DM vorbehalten.
Ich darf dazu bemerken, daß die in der Begründung aufgemachte Rechnung über den Gesamtbedarf an Bürgschaften nicht ganz korrekt addiert ist. Denn die in Höhe von 70 Millionen vorgesehenen Bürgschaften und die Garantien für die Unterbringung der im Rahmen des Schwerpunktprogramms ausgegebenen Schuldurkunden in Höhe von 240 Millionen DM können nicht zusammengezählt werden, weil sie sich in der Regel überdecken, so daß also der noch freie Betrag, der in der Begründung mit 142 Millionen DM aufgeführt ist, in Wirklichkeit erfreulicherweise noch etwas größer ist.
Daneben ist, ebenfalls zurückgehend auf einen Beschluß ides Bundestages, die Übernahme - von Filmbürgschaften in Höhe von 20 Millionen DM vorgesehen. In diesen Fällen wird der Bundestag mit einem andern Ausschuß jeweils noch kontrollierend eingreifen.
Schließlich ist im Rahmen des vordringlichen Energieprogramms der Bundesregierung eine Anleihebürgschaft für die Inn-Werke AG. in Höhe von 28 Millionen DM vorgesehen. Es kommt hinzu, daß jetzt im Rahmen des Programms zur Ausweitung unserer Engpässe in den Grundstoffindustrien von diesen Bürgschaften Gebrauch gemacht werden muß, zum Beispiel für die AugustThyssen-Hütte. Aus diesem Grunde ist die Materie außerordentlich eilbedürftig. Daher soll das Gesetz heute in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden.
Die Meinung der Ausschüsse geht dahin, daß mit dem Einbau der Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich der Verwendung und mit der von Ihnen noch anzunehmenden Entschließung über die regelmäßige Berichterstattung alle Vorkehrungen getroffen worden sind, damit entsprechend den wichtigen mit diesem Gesetze verfolgten Zwecken bei der Übernahme von Bürgschaften und Sicherheitsleistungen zu Lasten ides Bundes mit all der Sorgfalt, die wir verantworten können, verfahren wird.