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    Deutscher Bundestag — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1961 6025 152. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6026A, 6073C Genesung der Abg. Frau Thiele 6026B Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Versorgung mit Hausbrandkohle und Nutzholz (Nr. 2295 der Drucksachen) 6026B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6026B, 6029A Willenberg (Z) 6027A Frau Thiele (KPD) 6027D Dr. Kreyssig (SPD) 6028C Beschlußfassung 6029C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2263 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten-und Pensionsversicherungen (Nr. 2282 der Drucksachen) 6029C Seuffert (SPD) 6029D, 6031D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6030D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6031A Ausschußüberweisung 6032A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr 2260 der Drucksachen) 6032A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Antragsteller 6032B, 6051D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6035B Dr. Laforet (CSU) 6038A Dr. Greve (SPD) 6040A Dr. Fink (BP) 6042B Fisch (KPD) 6044A Farke (DP) 6045D Dr. Dresbach (CDU) 6047A( Dr. Bertram (Z) 6048A von Thadden (DRP) 6049C Dr. Jaeger (CSU) 6050C Ausschußüberweisung 6053A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Industriekreditbank Aktiengesellschaft (Nr. 1854 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2217 der Drucksachen) . . . 6053A Dr. Hoffmann (FDP), Berichterstatter 6053B Beschlußfassung 6054A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nrn. 2296, 2215 der Drucksachen) 6054B Kunze (CDU), Berichterstatter . . 6054B Beschlußfassung 6054A Beratung des Ersten Berichts des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (42. Ausschuß) (Nrn. 2275, 523 der Drucksachen) 6054D Dr. Hasemann (FDP) : als Berichterstatter 6054D als Abgeordneter 6064D Renner (KPD) 6055D Erler (SPD) 6057C Hoogen (CDU) 6061D Ewers (DP) 6067B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6067D Beschlußfassung 6068C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2292 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Tillmanns u. Gen. betr. Flüchtlingsausgleich zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2312 der Drucksachen) 6068C Dr. Tillmanns (CDU), Berichterstatter 6068D Bielig (SPD), Berichterstatter . . . 6069B Brookmann (CDU) 6069C Dr. Reif (FDP) 6070B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6070C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 60'71C Beschlußfassung 6072A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nrn. 2163 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2290 der Drucksachen) 6072B Gibbert (CDU), Berichterstatter . 6072B Beschlußfassung 6072C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2293 der Drucksachen) 6072D Lange (SPD), Berichterstatter . . . 6072D Beschlußfassung 6073A Nächste Sitzung 6073C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft — Drucksache Nr. 1854 — wurde in der 117. Sitzung des Deutschen Bundestags federführend an den Auschuß für Geld und Kredit und weiterhin an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich in mehrfachen Beratungen eingehend mit dem Gesetzentwurf befaßt. Das Ergebnis liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 2217 vor.
    Meine Damen und Herren! Die Aufgaben der Industriekreditbank entsprechen im wesentlichen denen der früheren Deutschen Industriebank in Berlin. Der Zweck war und ist die Versorgung der Mittel- und Kleinindustrie mit mittel- und langfristigen Krediten. Zwischen den beiden Instituten, der ehemaligen Industriebank in Berlin und der heutigen Industriekreditbank, besteht allerdings ein wesentlicher Unterschied. Die. frühere Industriebank erhielt ihr Kapital aus gesetzlich angeordneten Umlagen, während die heutige Industriekreditbank ein Institut ist, das nach allgemeinen aktienrechtlichen Bestimmungen gegründet ist und dessen Kapital durch private Zeichnungen aufgebracht worden ist. Die ehemalige Industriebank Berlin ist inzwischen übrigens nach dem Westen verlagert worden. Der Verlagerungsbescheid sah damals die Übertragung noch vorhandener Mittel auf die neue Bank vor. Die Form ist dabei bisher noch nicht geklärt. Es steht also noch nicht fest, in welcher Form diese Übertragung der Mittel vorgenommen werden soll, ob etwa an eine Kapitalbeteiligung an dem neuen Institut gedacht werden kann. Bisher sind von der Industriekreditbank nach
    den satzungsmäßigen Bestimmungen etwa 300 Millionen DM ausgeliehen worden; davon stammen 275 Millionen DM aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau und 25 Millionen DM aus dem privaten Kapitalmarkt. Alle Einzelkredite liegen unter 100 000 DM.
    Meine Damen und Herren! Der Zweck der Regierungsvorlage besteht nun ausschließlich darin, der Industriekreditbank die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, daß eine Sonderdeckungsmasse gebildet werden kann, die, abweichend von den allgemein gültigen Rechtsvorschriften, den Inhabern von Schuldverschreibungen des Instituts im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens bevorrechtigte Befriedigung vor allen übrigen Konkursgläubigern sichert. Diese Regelung erscheint erforderlich, um der Bank die Unterbringung ihrer Anleihen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern und sie damit in die Lage zu versetzen, ihre wichtige volkswirtschaftliche Funktion zu erfüllen.
    Nach § 2 des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschusses wird nun ein Treuhänder und für diesen Treuhänder ein Stellvertreter eingesetzt, der darauf zu achten hat — wie es in dem Gesetzentwurf heißt —, daß die Ausgabe, Verwaltung und Deckung der Schuldverschreibungen den gesetzlichen, satzungsmäßigen oder sonst in verbindlicher Form ergangenen Bestimmungen sowie den Anleihebedingungen entspricht.
    An dieser Stelle muß ich Sie bitten, einen Druckfehler zu berichtigen, der sich in der Drucksache Nr. 2217 eingeschlichen hat. Im § 2 muß das vorletzte Wort lauten: „Anleihebedingungen" und nicht „Anleihebestimmungen".
    In den Beratungen des Ausschusses für Geld und Kredit hat nun die Frage eine gewisse Rolle gespielt, ob neben diesem Treuhänder noch ein Bundeskommissar vorgesehen werden sollte, dessen Funktionen eventuell auch zusammengelegt werden könnten mit denen des Treuhänders für die Sonderdeckungsmasse. Dieser Alternativvorschlag der Zusammenfassung der beiden Funktionen wäre wohl auf jeden Fall nicht glücklich gewesen, weil die Funktionen doch sehr verschiedener Art sind. Während nämlich der Treuhänder für die Sonderdeckungsmasse ja ganz spezielle Aufgaben hat, ,also eigentlich die Interessen der Gläubiger des Instituts zu wahren hat, ist die Funktion eines Bundeskommissars viel weiter gezogen, und es bestände durchaus die Möglichkeit, daß sich eine Pflichtenkollision ergäbe, wenn diese beiden Funktionen bei einer Person zusammengefaßt wären.
    Nach anfänglichem Schwanken hat sich aber in dem Ausschuß doch der Gedanke durchgesetzt, daß ein Bundeskommissar, zur Zeit wenigstens, überflüssig ist. Die Befürworter dieses Vorschlags sind zunächst davon ausgegangen, daß bei der früheren Industriebank in Berlin in der Tat ein Reichskommissar vorhanden war. Aber die Einrichtung eines Reichskommissars bei dieser früheren Industriebank beruhte im wesentlichen darauf, daß die Industriebank ja aus öffentlichen Mitteln ihr Kapital aufbrachte, nämlich auf Grund einer gesetzlich angeordneten Umlage, was bei der Industriekreditbank jetzt nicht der Fall ist. Der Ausschuß ist also nach einigem Schwanken zu dem Ergebnis gekommen, daß es wenigstens zur Zeit nicht erforderlich sein würde, neben dem Treuhänder für die Sonderdeckungsmasse auch noch einen Bundeskommissar einzusetzen; es würde die allgemeine Bankenaufsicht, der das Institut natürlich unterworfen sein wird, vollauf genügen.


    (Dr. Hoffmann)

    Der Ausschuß hat ferner einstImmig den Standpunkt vertreten, daß die Bestellung des Treuhänders für die Sonderdeckungsmasse durch den Bundeswirtschaftsminister vorgenommen und diese Aufgabe nicht der Bankenaufsichtsbehörde übertragen werden soll.
    Meine Damen und Herren! Die Ihnen von dem Ausschuß vorgeschlagene Fassung ändert gegenüber der Vorlage der Regierung die Systematik des Gesetzes in verschiedenen Punkten. Die Vorschriften über die Sonderdeckungsmasse sind nunmehr in § 1 enthalten. Der materielle Inhalt von § 1 entspricht in Abs. 1 und 2 dem § 2 Abs. 1 und 2 der Regierungsvorlage und in Abs. 3 dem § 1 Abs. 2 der Regierungsvorlage. § 2 bestimmt entgegen der Regierungsvorlage, daß der Treuhänder durch den Bundeswirtschaftsminister bestellt wird. Der weitere Inhalt entspricht der Regierungsvorlage. Ebenso bleibt der § 3 unverändert.
    Mit der Vorlage hat sich auch der Ausschuß für Wirtschaftspolitik befaßt, der ebenfalls den Beschlüssen des Ausschusses für Geld und Kredit seine Zustimmung gegeben hat. Ich habe Sie daher im Namen beider Ausschüsse zu bitten, der Vorlage in der Fassung der Drucksache Nr. 2217 Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe auf § 1. — Keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 2. — Keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 3, Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Ich gehe über zur Einzelberatung, §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist angenommen. Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl und Genossen betreffend Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nrn. 2296, 2215 der Drucksachen).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Kunze als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Kunze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns im Ausschuß für den Lastenausgleich am 31. Mai mit dem Antrag Dr. Preiß und Genossen vom 28. April zu befassen gehabt. Durch diesen Antrag haben Dr. Preiß und Genossen eine generelle Stundung der Abgabe für die Landwirtschaft vom 20. Mai bewirken wollen.
    Entsprechend dem Wunsche des Hohen Hauses hat sich der Ausschuß für den Lastenausgleich in seiner ersten Sitzung mit diesem Antrag befaßt und ist bei einer Stimmenthaltung und zwei ablehnenden Stimmen zu dem einmütigen Ergebnis gekommen, dem Hause zu empfehlen, den Antrag durch die Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers in der 143. Sitzung, in der der Antrag begründet und beraten wurde, für erledigt zu erklären. Die Argumente des Herrn Bundesfinanzministers waren und sind so überzeugend, daß es unmöglich ist, jetzt einer bestimmten Berufsgruppe oder einer Gebietsgruppe, auch wenn sie noch so sehr leidet, eine generelle Ausnahme zuzugestehen, weil man damit auch diejenigen fördert, die die Ausnahme nicht brauchen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat auf zwei Beschlüsse des Hohen Hauses hingewiesen, die ihn ersuchten, auf dem Erlaßwege unter allen Umständen in besonderen Härtefällen, die eingehend geschildert worden sind, die Stundung zu erteilen. Dieses Stundungsverfahren hat sich im großen und ganzen bewährt. Wollten wir jetzt der Landwirtschaft, deren Notlage und Schwierigkeit alle Teile dieses Hauses volles Verständnis entgegenbringen, mit einer generellen Stundung entgegenkommen, dann würden mit mindestens gleichem Recht weite Kreise des Haus- und Grundbesitzes mit dem gleichen Antrag kommen. Dann würden die Betriebe der Heimatvertriebenen, die hier aufgetan worden sind, ebenso mit mindestens dem gleichen Recht kommen. Kurzum: das ganze Gefüge des Soforthilfegesetzes würde ins Wanken geraten.
    Der Ausschuß hat daher beschlossen, Ihnen vorzuschlagen, wie ich eingangs sagte, den Antrag für erledigt zu erklären. Er hat entsprechend dem Wunsche, den der Bundesfinanzminister namens der Bundesregierung geäußert hat, gleichzeitig beschlossen, in intensiver Arbeit die Fertigstellung des Lastenausgleichsgesetzes zum erstmöglichen Termin zu bewerkstelligen, damit das Hohe Haus möglichst bald nach den Parlamentsferien in der Lage ist, in zweiter und dritter Lesung über die Annahme dieses Gesetzes zu entscheiden.

    (Beifall.)