Rede von
Johannes
Kunze
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns im Ausschuß für den Lastenausgleich am 31. Mai mit dem Antrag Dr. Preiß und Genossen vom 28. April zu befassen gehabt. Durch diesen Antrag haben Dr. Preiß und Genossen eine generelle Stundung der Abgabe für die Landwirtschaft vom 20. Mai bewirken wollen.
Entsprechend dem Wunsche des Hohen Hauses hat sich der Ausschuß für den Lastenausgleich in seiner ersten Sitzung mit diesem Antrag befaßt und ist bei einer Stimmenthaltung und zwei ablehnenden Stimmen zu dem einmütigen Ergebnis gekommen, dem Hause zu empfehlen, den Antrag durch die Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers in der 143. Sitzung, in der der Antrag begründet und beraten wurde, für erledigt zu erklären. Die Argumente des Herrn Bundesfinanzministers waren und sind so überzeugend, daß es unmöglich ist, jetzt einer bestimmten Berufsgruppe oder einer Gebietsgruppe, auch wenn sie noch so sehr leidet, eine generelle Ausnahme zuzugestehen, weil man damit auch diejenigen fördert, die die Ausnahme nicht brauchen.
Der Herr Bundesfinanzminister hat auf zwei Beschlüsse des Hohen Hauses hingewiesen, die ihn ersuchten, auf dem Erlaßwege unter allen Umständen in besonderen Härtefällen, die eingehend geschildert worden sind, die Stundung zu erteilen. Dieses Stundungsverfahren hat sich im großen und ganzen bewährt. Wollten wir jetzt der Landwirtschaft, deren Notlage und Schwierigkeit alle Teile dieses Hauses volles Verständnis entgegenbringen, mit einer generellen Stundung entgegenkommen, dann würden mit mindestens gleichem Recht weite Kreise des Haus- und Grundbesitzes mit dem gleichen Antrag kommen. Dann würden die Betriebe der Heimatvertriebenen, die hier aufgetan worden sind, ebenso mit mindestens dem gleichen Recht kommen. Kurzum: das ganze Gefüge des Soforthilfegesetzes würde ins Wanken geraten.
Der Ausschuß hat daher beschlossen, Ihnen vorzuschlagen, wie ich eingangs sagte, den Antrag für erledigt zu erklären. Er hat entsprechend dem Wunsche, den der Bundesfinanzminister namens der Bundesregierung geäußert hat, gleichzeitig beschlossen, in intensiver Arbeit die Fertigstellung des Lastenausgleichsgesetzes zum erstmöglichen Termin zu bewerkstelligen, damit das Hohe Haus möglichst bald nach den Parlamentsferien in der Lage ist, in zweiter und dritter Lesung über die Annahme dieses Gesetzes zu entscheiden.