Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darf ich nach den aufgeregten Worten des Herrn Vorredners in ruhiger Sachlichkeit zu einigen Fragen Stellung nehmen,
die an mich gerichtet worden sind, und gleichzeitig zu den Anträgen, die eingereicht worden sind.
Zunächst wurde eine Frage über das Verhältnis und das Zusammenarbeiten der Sonderabteilung des Bundesministeriums der Finanzen mit der sogenannten Beschaffungsstelle gestellt. Ich möchte dazu feststellen, daß auf Grund einer Vereinbarung mit der britischen Besatzungsmacht die Sonderabteilung Besatzungslastenverwaltung des Bundesministeriums .der Finanzen in Bad Homburg als die federführende deutsche Zentralstelle für das Beschaffungswesen in der britischen Zone bestellt worden ist. Wir hoffen, daß eine ähnliche Regelung für sämtliche Zonen noch erfolgen wird. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft werden die Dinge so gehandhabt, daß die Bedarfsmeldungen der Besatzungsmacht in Duplikaten an die Sonderabteilung in Homburg gehen und ein Duplikat vor allem in den Fällen, in denen es sich bei Großaufträgen um Fragen der Rohstoffbeschaffung und der industriellen Kapazität handelt, an das Bundeswirtschaftsministerium hinübergegeben wird. Beide Bundesministerien sind selbstverständlich bestrebt, in engster Zusammenarbeit eine weitere Vereinfachung der Organisation zu erreichen und damit die Aufträge der Besatzungsmacht möglichst preisgünstig und wirtschaftlich zweckmäßig in der deutschen Wirtschaft unterzubringen.
— Die Herren aus den Abteilungen unterhalten sich in der Presse. Aber ich muß feststellen, daß Presseunterhaltungen nicht immer im Rahmen der Verantwortung der Bundesregierung liegen.
Was nun die Fragen wegen des Deutschen Schnelldienstes betrifft, so möchte ,ich dazu erklären, daß die Bundesregierung weder finanziell noch in anderer Weise irgendeine Verbindung mit diesem Pressedienst „Deutscher Schnelldienst" besitzt.
Sodann hat Herr Kollege Schoettle mir gegenüber die Frage aufgeworfen, ob ich nicht illoyal gehandelt habe insofern, als ich seinerzeit bei der Beratung des Antrags über die gemeinsame oder getrennte Haushaltsbesteuerung nicht rechtzeitig auf die Formulierungsfehler hingewiesen habe. Ich glaube, Herr Kollege Schoettle, der sonst doch seine Worte zu wägen gewohnt ist und im allgemeinen ein fairer Gegner ist, hat mit dem Wort „illoyal" den Sachverhalt doch nicht richtig bezeichnet. Ich nehme ihm das aber nicht übel. Der Herr Kollege Schoettle wird sich erinnern, daß ich mich gegen den Hauptantrag seiner Fraktion sehr lebhaft gewandt habe und daß dieser Antrag auch abgelehnt worden ist. Ich gestehe offen, daß ich damit die Schlacht für geschlagen hielt und irrtümlicherweise der Meinung war, daß auch der Eventualantrag das Schicksal des Hauptantrages erfahren würde. Leider Gottes kam die Sache mit einer Stimme Mehrheit anders. Da ich aber in dem Irrtum befangen war, habe ich das Wort nicht mehr genommen; sonst weise ich — ich habe das in anderen Fällen auch getan — nach Möglichkeit auf falsche Formulierungen hin. Im übrigen werden wir heute noch Gelegenheit haben, eine andere Formulierung bzw. eine richtige Erledigung der Angelegenheit zu finden; ich hoffe, in gemeinsamem Zusammenarbeiten.
Nun darf ich zu den Anträgen selbst Stellung nehmen. Der Antrag Umdruck Nr. 227 scheint mir in Ziffer I offene Türen einzurennen, da nach § 12 der Haushaltsordnung in Zusammenhang mit den betreffenden Bestimmungen der Reichswirtschaftsordnung ja schon vorgesehen ist, daß die Bezüge, die ein Beamter in seiner dienstlichen Eigenschaft aus Aufsichtsrats- und sonstigen Sitzen hat, im Haushaltsplan auszuweisen sind. Wenn das im ersten Jahr der Haushaltsaufstellung noch nicht voll durchgeführt werden konnte — die Beamten sind ja auch in diesem ersten Jahr erst gekommen —, so können Sie sicher sein, daß entsprechend der Haushaltsordnung der neue Haushaltsplan diesen Hinweis enthalten wird.
— Ich bitte, mich daran zu erinnern!
Nach Ziffer II dieses Antrags soll, glaube ich, ebenso insofern etwas nicht Notwendiges geschehen, als meiner Unterrichtung nach eine Aufstellung der Sachverständigengutachten und -kosten im Laufe der Beratungen im Haushaltsausschuß schon gegeben wurde.
— Nur von einigen Ministerien, aber es werden wohl die hauptbeteiligten Ministerien gewesen sein, bei denen angefragt worden ist.
Nun zu dem Antrag Umdruck Nr. 226! Ich bin bereit, mich unbeliebt zu machen mit der Feststellung, daß Ziffer 1, die eine Herabsetzung des Betrages in Tit. 24; also des sogenannten Repräsentationsaufwandes, auf die Hälfte fordert, mir nicht durchführbar erscheint. Ich bin gern bereit, den Damen und Herren des Hauses in allen einzelnen Positionen die Verwendung der Mittel dieses Tit. 24 nachzuweisen. Aber wenn Sie daran denken, welche Ausgaben — um z. B. von meinem Hause zu reden — in dem einen Jahr allein bei der Eröffnung des Bundesfinanzhofes oder bei der Eröffnung der Finanzschule — Sie waren ja zum Teil selbst daran beteiligt - angefallen sind; so wird Ihnen das einen Überblick darüber geben, daß es unmöglich ist, diese hier anfallenden Ausgaben mit der Hälfte des vorgesehenen Betrages zu leisten.
Die Ziffer 2 des Antrages bezieht sich auf die persönlichen Referenten usw. Ich bitte, im Haushaltsplan nachzusehen. Mir ist nicht bekannt, daß gegen diese Regel, wonach persönliche Referenten heim Minister und Staatssekretär vorzusehen sind, — —
— Bundeskanzleramt? Also die Ausweise finden Sie jedenfalls in den Haushaltsvoranschlägen und können Sie dort nachprüfen.
Was nun die Ziffer 3 dieses Antrages bezüglich der Ausgaben aus Tit. 20 der Einzelpläne betrifft, so ist es doch wohl in erster Linie Sache des Bundesrechnungshofes, die Verwendung dieser Mittel nachzuprüfen. Ich möchte doch bitten, die Aufgaben des Bundesrechnungshofes nicht mit den Aufgaben der Legislative zu verwechseln,
und würde daher vorschlagen, es im nächsten Jahr ohne diese Anträge zu versuchen.