Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Die Herren Vorredner haben behauptet, die Zuständigkeit sei nicht gegeben. Nach Art. 73 Ziffer 7 des Grundgesetzes ist die Zuständigkeit des Bundes auch für Rundfunkwesen gegeben, soweit es sich um technische Angelegenheiten handelt.
Ich weiß, daß darüber Streit besteht. Dieser Streit ist in den letzten Sitzungen hier zwar angeklungen, es ist aber keineswegs eine Entscheidung darüber getroffen worden, daß das Rundfunkwesen etwa nicht zum Post- und Fernmeldewesen laut Ziffer 7 des Art. 73 gehört.
- Doch, die Einrichtung eines eigenen Ultrakurzwellensenders ist eine typische Angelegenheit des Post- und Fernmeldewesens. Infolgedessen ist die Zuständigkeit hier gegeben.