Rede von
Dr.
Robert
Tillmanns
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf Drucksache Nr. 2199 sieht vor, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen seinen Sitz in Berlin haben soll. Wir haben in diesem Hohen Hause schon mehrfach über die Errichtung von Bundesbehörden in Berlin verhandelt. Dabei ist von allen Seiten der gemeinsame Wille zum Ausdruck gebracht worden, Bundesbehörden, soweit irgend möglich, nach Berlin zu legen. Das ist notwendig, nicht nur im Blick auf die 'große politische Bedeutung dieser Stadt, zur Stärkung ihrer politischen Position, die für die Wiedervereinigung Deutschlands von entscheidender Bedeutung ist, sondern auch im Blick auf die unumgänglich erforderliche Überwindung der Arbeitslosigkeit in Berlin, von der in erster Linie Verwaltungsangestellte und Behördenbedienstete betroffen sind. Auch die Bundesregierung hat mehrfach ihren Willen bekundet, Bundesbehörden in Berlin zu errichten. Dabei ist in dem Beschluß der Bundesregierung vom Februar dieses Jahres ausdrücklich erklärt worden, daß technische Schwierigkeiten, soweit diese zumutbar sind, in Kauf zu nehmen seien.
Leider haben diese Willenserklärungen des Bundestages und der Bundesregierung bisher nur sehr spärliche konkrete Folgen gehabt. Nun ist es aber notwendig, bei der Errichtung des Aufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen aus diesen wiederholten Willenserklärungen eine wirklich praktische Folgerung zu ziehen. Bei der Beratung über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts und bei dem Beschluß dieses Hohen Hauses, das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu legen, war für einen großen Teil der Abgeordneten Voraussetzung für diese ihre Abstimmung, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nach Berlin kommt. Die Bundesregierung hat ihrerseits den Beschluß gefaßt, das Aufsichtsamt für das Versicherungswesen nach Berlin zu legen, und gelegentlich der Sitzung des Berlin-Ausschusses des Bundestages hat der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen diesen Beschluß in Berlin der Offentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Danach sind, so scheint mir, Bundesregierung und Bundestag der Stadt Berlin im Wort. Ich denke, bei dieser Situation ist keine lange Diskussion erforderlich, sondern es wäre in Anbetracht der großen politischen Bedeutung, auf die ich eingangs hingewiesen habe, gut, wenn wir diesem Beschluß der Bundesregierung möglichst einmütig beitreten würden.
Die gegen diese Lösung vorgebrachten Bedenken sind rein technisch-verwaltungsmäßiger Natur. Es ist einleuchtend, daß jede Verlegung einer obersten
) Bundesbehörde nach Berlin in der heutigen Situation gewisse technische Erschwerungen mit sich bringt. Wenn dieser Gesichtspunkt der technischen Bequemlichkeit der entscheidende und allein ausschlaggebende sein würde, dann wäre in keinem Fall die Verwirklichung unserer gemeinsamen Absicht, Bundesbehörden nach Berlin zu legen, möglich. Ich darf nochmals darauf hinweisen, daß auch die Regierung in ihrem Beschluß erklärt hat, daß technische Schwierigkeiten, soweit zumutbar, in Kauf genommen werden müssen. Der Berlin-Ausschuß des Bundestages hat im vorigen Jahre in eingehenden Beratungen unter Hinzuziehung von Sachverständigen der verschiedenen beteiligten Gruppen die Frage geprüft, ob die Verlegung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen nach Berlin möglich ist. Diese Frage ist seinerzeit im Berlin-Ausschuß nicht endgültig geklärt worden. Aber die Meinungsäußerungen aller Sachverständigen gingen dahin, daß, wenn überwiegende politische Gesichtspunkte für die Errichtung dieses Amtes in Berlin sprechen, dann gewisse technische Unbequemlichkeiten nicht nur in Kauf zu nehmen seien, sondern sehr wohl in Kauf genommen werden könnten. Ich glaube, daß diese Stellungnahme, die seinerzeit erarbeitet worden ist, auch für den 'Beschluß des Bundestages maßgebend sein sollte. Der Personen- und Schriftverkehr nach Berlin ist in jeder Weise reibungslos möglich. Durch die Errichtung dieses Amtes in Berlin entstehen auch keineswegs höhere Kosten; im Gegenteil, die einmaligen Aufwendungen für die Errichtung des Amtes und der notwendigen Dienstgebäude sind in Berlin denkbar gering, weil das alte Reichsaufsichtsamt nur mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand wiederhergestellt werden kann und für den Betrieb der Behörde ausreichend zur Verfügung steht. In anderen Städten des Bundesgebietes würden für die Errichtung der Dienstgebäude sehr, viel höhere einmalige Kosten aufgewandt werden müssen.
Die anderen vorliegenden Anträge, die vorsehen, daß das Bundesaufsichtsamt entweder in Hamburg oder in München errichtet werden und daß dann Außenstellen errichtet werden sollen, darunter auch eine in Berlin, sind gegenüber den Gesichtspunkten, die ich hier zu vertreten die Ehre habe, ein glattes Nein. Denn eine derartige Außenstelle würde weder in politischer noch in anderer Hinsicht den Zweck erfüllen, den wir bei der Entscheidung, vor der wir stehen, primär im Auge haben.
Jedes Nein gegenüber Berlin bedeutet heute aber eine Schwächung der Position Deutschlands und unseres gesamtdeutschen Zieles in der großen weltpolitischen Auseinandersetzung, in der wir stehen.
Daher, meine Damen und Herren, bitte ich um die Ablehnung dieser anderen Anträge und um die Zustimmung zu dem Antrag Drucksache Nr. 2199 bzw. zu dem inhaltlich gleichlautenden Antrag der Fraktion der SPD nach Umdruck Nr. 194.