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ID0114801700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1951 5883 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5884A, 5930B, 5944D, 5945D Änderung der Tagesordnung . . . 5884B, 5945C Zur Geschäftsordnung: betr. Landsberger Hinrichtungen: Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . . 5884B betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler: Hedler (DRP) 5884D Erste Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2271 der Drucksachen) 5885A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5885A Ausschußüberweisung 5885B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (Nr. 511 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen (Nr. 1152 'der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1877 [neu] der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 170, 185, 194) in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Abg. Dr. Krone, Dr. Reif u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesaufsichtsamts für das private Versicherungswesen (Nr. 2199 der Drucksachen) 5886B Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . 5886C Dr. Tillmanns (CDU), Antragsteller 5887C Dr. Brönner (CDU) 5888C Brandt (SPD) 5889D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5891C, 5894B, 5896A Dr. Reif (FDP) 5892B Walter (DP) - 5893B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5893D Dr. Preusker (FDP) . . . . 5895A, 5896B Dr. Horlacher (CSU) 5895B Beschlußfassung . . ... . . . 5894A, 5896A, D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Kriedemann, Dannemann, Tobaben, Wartner, Dr. Glasmeyer u. Gen. betr. Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 2304 der Drucksachen) 5896D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5896D Beschlußfassung 5897B Beratung des Berichts des Untersuchungsausschusses (44. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums (Nrn. 2274, 1397 [neu] der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Subventionen an die Industrie (Nr. 1594 der Drucksachen) und der Beratung des Antrags „der Fraktion des Zentrums betr. Zahlungen der Industrie an politische Fonds (Nr. 1595 der Drucksachen) 5897B Zur Sache: Seuffert (SPD), Berichterstatter . . . 5897C Dr. Seelos (BP) 5897D Renner (KPD) 5899C Dr. Reismann_ (Z) 5905B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . . 5910D, 5938D Ewers (DP) 5914C Dr. Arndt (SPD) 5917D Dr. Solleder (CSU) 5924C Loritz (WAV) 5929D Donhauser (Unabhängig) 5934B Goetzendorff (DRP-Hosp.) 5934C Fisch (KPD) 5936C Schoettle (SPD) 5939A Strauß (CSU) 5939C Dr. Horlacher (CSU) 5940D Persönliche Bemerkungen: Freiherr v. Fürstenberg (Unabhängig) 5942A Loritz (WAV) 5942A, C Schmitt (Mainz) (CDU) 5942B Rahn (CSU) 5942C Abstimmung vertagt 5930B, 5942D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Arndt gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 16. April 1951 (Nr. 2261 der Drucksachen) 5942D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 5943A Beschlußfassung 5944A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität von Abgeordneten (Nr. 2076 [neu] der Drucksachen) 5944B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 5944B Ewers (DP) 5944D Schoettle (SPD) 5945C Abstimmung vertagt 5944B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 217) 5945C Beschlußfassung 5945C Nächste Sitzung 5945D Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinrich-Wilhelm Ruhnke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich bei dieser Materie bekanntlich nicht um die Sozialversicherung, sondern um das vielfältige Versicherungswesen außerhalb der Sozialversicherung. Hierzu gehören einerseits die privaten Versicherungsgesellschaften, die hauptsächlich in der Unternehmungsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auftreten. Andererseits sind aber hier die öffentlichrechtlichen Versicherungsanstalten zu nennen, beispielsweise die Landesbrandkassen oder die Provinziallebensversicherungsanstalten.
    Versicherung ist Hilfe, ja sie ist sogar soziale Gemeinschaftshilfe zur Abwehr einer drohenden Gefahr. Bei der gewaltigen Entwicklung dieses Versicherungswesens und der Bedeutung der bestehenden 'Gesellschaften als Kapitalsammelstellen ist es selbstverständliche Pflicht des Bundes, eine gesetzliche Grundlage zur Beaufsichtigung der Versicherungsgesellschaften zu schaffen. Nach der Weimarer, aber auch schon nach der vorhergehenden Bismarckschen Verfassung stand dem Reich die Gesetzgebung nicht nur für die Sozialversicherung, sondern auch für das gesamte übrige Versicherungswesen zu. Hinsichtlich der Sozialversicherung hat sich beim Bund nichts geändert. Dagegen verleiht das Grundgesetz nach Art. 74 Ziffer 11 dem Bund nur die Gesetzgebungskompetenz für privatrechtliche Versicherungen.
    Obwohl das ehemalige Reich schon seit der Errichtung des Reichsaufsichtsamtes im Jahre 1901 die praktische wie auch die verfassungsrechtliche Möglichkeit hatte, die öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten außerhalb der Sozialversicherung dem Reichsaufsichtsamt zu unterstellen, hat es dies zunächst nicht getan. Erst der nationalsozialistische Staat hat im Jahre 1,943 diese öffentlichrechtlichen Versicherungsanstalten unter die Reichsaufsicht gestellt, und zwar mit der Begründung einer vereinfachenden Kriegsmaßnahme.
    Die Frage ist nun, ob eine Regelung entsprechend derjenigen aus dem Jahre 1943 heute im Bundesgebiet zulässig ist. Nach Auffassung der Bundesregierung läßt es die Kompetenz für privatrechtliches Versicherungswesen nicht zu, die öffentlich-rechtlichen Versicherungsinstitute in ein Bundesaufsichtsamt einzubeziehen. Demgegenüber weisen aber vor allem die Privatversicherer darauf hin, daß ein Teil der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten, nämlich die sogenannten Wettbewerbsanstalten, privatrechtliche Versicherungsverträge abschließen und daß daher diese öffentlichen Wettbewerbsanstalten dem Bundesaufsichtsamt unterstellt werden müßten.
    Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich mit dieser Frage eingehend befaßt und ist dann mit Mehrheit zu dem Entschluß gekommen, eine zentralistische Versicherungsaufsicht abzulehnen. Er hat dann beschlossen, der Bundesaufsicht für das


    (Ruhnke)

    Versicherungswesen erstens die privaten Versicherungsunternehmen zu unterstellen, die im Bundesgebiet ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Geschäftsstelle haben oder auf andere Weise das Versicherungsgeschäft betreiben.
    Im Gesetz ist die Möglichkeit vorgesehen worden, daß der Bundesminister für Wirtschaft auf Antrag des Bundesaufsichtsamtes die Aufsicht über private Versicherungsunternehmen geringerer wirtschaftlicher Bedeutung auf die zuständige Landesbehörde überträgt. In diesem Falle ist die Zustimmung der betreffenden Landesregierung erforderlich. Eine Rückübertragung ist auf Antrag des Bundesaufsichtsamtes vorgesehen, wenn die betreffenden Unternehmen eine größere wirtschaftliche Bedeutung erlangen.
    Zweitens hat der Ausschuß beschlossen, das private Bausparwesen — nicht das öffentliche — unter die Versicherungsaufsicht zu stellen. Dasselbe gilt drittens für die öffentlich-rechtlichen Wettbewerbs-Versicherungsunternehmen, die über den Bereich eines Landes hinaus tätig sind. Da sich aber durch die Grenzziehung im Jahre 1945 der Geschäftsbereich öffentlich-rechtlicher Versicherungsanstalten in einigen Fällen nicht mehr mit den Ländergrenzen deckt, ist im Gesetz eine Übergangsregelung für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen worden. Gedacht ist insbesondere an die Verhältnisse in Bayern, aber auch in anderen Ländern der Bundesrepublik.
    Das Gesetz bietet auch die Möglichkeit, daß auf Antrag der zuständigen Landesregierung die Fachaufsicht über diejenigen öffentlich-rechtlichen Wettbewerbs-Versicherungsunternehmen, deren Tätigkeit sich auf ein Land beschränkt, vom Bundesaufsichtsamt übernommen werden kann. Eine entsprechende Rückübertragung ist ebenfalls auf Antrag vorgesehen.
    Ausgeschlossen von der Bundesaufsicht bleiben hiernach die sogenannten Monopolanstalten und die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen, soweit sie nicht privatrechtliche Verträge abschließen. Das Gesetz ermöglicht jedoch auch die Einbeziehung dieser Versicherungsunternehmen, wenn die beteiligten Landesregierungen einen entsprechenden Antrag stellen. Auch hier kann eine Rückübertragung auf Antrag erfolgen.
    Die ministerielle Zuständigkeit für das Versicherungsaufsichtsrecht lag bisher beim Bundesminister der Finanzen. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat infolge seiner grundsätzlichen Einstellung, wonach für das Geld-, Kredit- und Versicherungswesen das Wirtschaftsressort federführend sein soll, in den Gesetzentwurf den Kompetenzübergang auf den Wirtschaftsminister eingearbeitet.
    Das frühere Reichsaufsichtsamt stellte hinsichtlich seines Verfahrens eine Mischung zwischen Verwaltungsbehörde und Verwaltungsgericht dar. Diese Regelung läßt sich mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht vereinbaren. Der für diese Sonderfrage eingesetzte Arbeitsstab des Ausschusses hat daher die Aufhebung der betreffenden Vorschriften des im übrigen als Bundesrecht fortgeltenden Aufsichtsgesetzes vorgeschlagen. Aufgabe der Bundesregierung wird es sein, durch Rechtsverordnung ein geeignetes neues Verfahren zu bestimmen. Demgemäß hat der Ausschuß den § 10 Abs. 2 dahingehend geändert, daß diese im Rahmen des früheren Reichsaufsichtsamtes durchgeführte besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit beseitigt wird. Der
    Ausschuß war der Ansicht, daß diese Frage schon in dem jetzt vorliegenden Gesetz geregelt werden soll und nicht bis zur Neuordnung der VAG, des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, zurückgestellt werden kann.
    Ich bitte namens des Ausschusses das Hohe Haus, dieses wichtige Gesetz in der vorgetragenen Form anzunehmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Zur Begründung des von den Abgeordneten Dr. Krone, Dr. Reif und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesaufsichtsamts für das private Versicherungswesen hat Herr Abgeordneter Dr. Tillmans das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Robert Tillmanns


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf Drucksache Nr. 2199 sieht vor, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen seinen Sitz in Berlin haben soll. Wir haben in diesem Hohen Hause schon mehrfach über die Errichtung von Bundesbehörden in Berlin verhandelt. Dabei ist von allen Seiten der gemeinsame Wille zum Ausdruck gebracht worden, Bundesbehörden, soweit irgend möglich, nach Berlin zu legen. Das ist notwendig, nicht nur im Blick auf die 'große politische Bedeutung dieser Stadt, zur Stärkung ihrer politischen Position, die für die Wiedervereinigung Deutschlands von entscheidender Bedeutung ist, sondern auch im Blick auf die unumgänglich erforderliche Überwindung der Arbeitslosigkeit in Berlin, von der in erster Linie Verwaltungsangestellte und Behördenbedienstete betroffen sind. Auch die Bundesregierung hat mehrfach ihren Willen bekundet, Bundesbehörden in Berlin zu errichten. Dabei ist in dem Beschluß der Bundesregierung vom Februar dieses Jahres ausdrücklich erklärt worden, daß technische Schwierigkeiten, soweit diese zumutbar sind, in Kauf zu nehmen seien.
    Leider haben diese Willenserklärungen des Bundestages und der Bundesregierung bisher nur sehr spärliche konkrete Folgen gehabt. Nun ist es aber notwendig, bei der Errichtung des Aufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen aus diesen wiederholten Willenserklärungen eine wirklich praktische Folgerung zu ziehen. Bei der Beratung über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts und bei dem Beschluß dieses Hohen Hauses, das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu legen, war für einen großen Teil der Abgeordneten Voraussetzung für diese ihre Abstimmung, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nach Berlin kommt. Die Bundesregierung hat ihrerseits den Beschluß gefaßt, das Aufsichtsamt für das Versicherungswesen nach Berlin zu legen, und gelegentlich der Sitzung des Berlin-Ausschusses des Bundestages hat der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen diesen Beschluß in Berlin der Offentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Danach sind, so scheint mir, Bundesregierung und Bundestag der Stadt Berlin im Wort. Ich denke, bei dieser Situation ist keine lange Diskussion erforderlich, sondern es wäre in Anbetracht der großen politischen Bedeutung, auf die ich eingangs hingewiesen habe, gut, wenn wir diesem Beschluß der Bundesregierung möglichst einmütig beitreten würden.
    Die gegen diese Lösung vorgebrachten Bedenken sind rein technisch-verwaltungsmäßiger Natur. Es ist einleuchtend, daß jede Verlegung einer obersten


    (Dr. Tillmanns)

    ) Bundesbehörde nach Berlin in der heutigen Situation gewisse technische Erschwerungen mit sich bringt. Wenn dieser Gesichtspunkt der technischen Bequemlichkeit der entscheidende und allein ausschlaggebende sein würde, dann wäre in keinem Fall die Verwirklichung unserer gemeinsamen Absicht, Bundesbehörden nach Berlin zu legen, möglich. Ich darf nochmals darauf hinweisen, daß auch die Regierung in ihrem Beschluß erklärt hat, daß technische Schwierigkeiten, soweit zumutbar, in Kauf genommen werden müssen. Der Berlin-Ausschuß des Bundestages hat im vorigen Jahre in eingehenden Beratungen unter Hinzuziehung von Sachverständigen der verschiedenen beteiligten Gruppen die Frage geprüft, ob die Verlegung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen nach Berlin möglich ist. Diese Frage ist seinerzeit im Berlin-Ausschuß nicht endgültig geklärt worden. Aber die Meinungsäußerungen aller Sachverständigen gingen dahin, daß, wenn überwiegende politische Gesichtspunkte für die Errichtung dieses Amtes in Berlin sprechen, dann gewisse technische Unbequemlichkeiten nicht nur in Kauf zu nehmen seien, sondern sehr wohl in Kauf genommen werden könnten. Ich glaube, daß diese Stellungnahme, die seinerzeit erarbeitet worden ist, auch für den 'Beschluß des Bundestages maßgebend sein sollte. Der Personen- und Schriftverkehr nach Berlin ist in jeder Weise reibungslos möglich. Durch die Errichtung dieses Amtes in Berlin entstehen auch keineswegs höhere Kosten; im Gegenteil, die einmaligen Aufwendungen für die Errichtung des Amtes und der notwendigen Dienstgebäude sind in Berlin denkbar gering, weil das alte Reichsaufsichtsamt nur mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand wiederhergestellt werden kann und für den Betrieb der Behörde ausreichend zur Verfügung steht. In anderen Städten des Bundesgebietes würden für die Errichtung der Dienstgebäude sehr, viel höhere einmalige Kosten aufgewandt werden müssen.
    Die anderen vorliegenden Anträge, die vorsehen, daß das Bundesaufsichtsamt entweder in Hamburg oder in München errichtet werden und daß dann Außenstellen errichtet werden sollen, darunter auch eine in Berlin, sind gegenüber den Gesichtspunkten, die ich hier zu vertreten die Ehre habe, ein glattes Nein. Denn eine derartige Außenstelle würde weder in politischer noch in anderer Hinsicht den Zweck erfüllen, den wir bei der Entscheidung, vor der wir stehen, primär im Auge haben.

    (Sehr wahr! in der Mitte und bei der SPD.)

    Jedes Nein gegenüber Berlin bedeutet heute aber eine Schwächung der Position Deutschlands und unseres gesamtdeutschen Zieles in der großen weltpolitischen Auseinandersetzung, in der wir stehen.
    Daher, meine Damen und Herren, bitte ich um die Ablehnung dieser anderen Anträge und um die Zustimmung zu dem Antrag Drucksache Nr. 2199 bzw. zu dem inhaltlich gleichlautenden Antrag der Fraktion der SPD nach Umdruck Nr. 194.

    (Beifall.)