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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951 5837 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5838A Änderungen der Tagesordnung . . 5838B, 5840D Begrüßung des Abg. Fischer nach seiner Genesung 5838B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Kohlenbergbaues (Nr 2264 der Drucksachen) 5838C Dr. Schöne (SPD), Antragsteller . 5838C Dr. von Brentano (CDU) 5841A Paul (Düsseldorf) (KPD) 5842A Beschlußfassung und Ausschußüberweisung 5843A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 169, 189, 190, 209) 5843B Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 5843B als Abgeordneter . 5849B, 5859A, 5864C Lausen (SPD) 5846D, 5849C, 5851A, 5864D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 5847C, 5848C, 5857A, 5861D, 5862D, 5863D, 5865A Jacobi (SPD) 5848A Pelster (CDU) 5849D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 5850A Dr. Bertram (Z) 5852D, 5859B, 5863A, 5864B Loritz (WAV) 5853C Miessner (FDP) 5854A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 5854B, 5856C Dr. Koch (SPD) . . . 5855B, 5858C, 5862D Mensing (CDU) 5857B Schmücker (CDU) 5861A Dr. Neuburger (CDU) . . . 5862D, 5865B Brandt (SPD) . . . . 5865B Abstimmungen 5850C, 5855A, 5857D, 5859A, 5862C, D, 5864B, 5865A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler (Nr. 2302 der Drucksachen) 5840D, 5865C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 5865C, 5866D Hedler (DRP-Hosp.) 5866B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5867C, 5869D Frommhold (DRP) 5868D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5868D Dr. Mende (FDP) 5869B Dr. von Merkatz (DP) 5869C Beschlußfassung 5870A Zweite Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2250 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nm. 201, 206, 207, 208) ... 5870A Dr. Serres (CDU): als Berichterstatter 5870A als Abgeordneter 5874D Kalbitzer (SPD) 5870D Freudenberg (FDP) 5871D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5872C, 5875B Lange (SPD) 5873A, 5875D Dr. Fink (BP) 5875C Abstimmungen 5870D, 5872D, 5876A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 2291 der Drucksachen) . . . . 5876D Dr. Kleindinst (CDU), Antragsteller 5876D Arnholz (SPD) 5877A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5878A Beschlußfassung 5878B Erste Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen) ... 5878C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5878C Seuffert (SPD) 5878D Scharnberg (CDU) 5879B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5879C Dr. Leuchtgens (DP) 5879D Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2289 der Drucksachen) 5880C Beschlußfassung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr 2270 der Drucksachen) 5880D Wacker (CDU), Berichterstatter . 5880D Beschlußfassung 5881C Nächste Sitzung 5881C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich bei der Begründung des Gesetzes kurz fassen. Der Tatbestand ist folgender. Bisher hat die Allied Bank-Commission bestanden, die nach dem Bankgesetz der Bank deutscher Länder die Weisungen hinsichtlich ihrer gesamten Geld- und Kreditpolitik geben konnte. Diese Allied Bank-Commission soll nunmehr ein Ende nehmen. Voraussetzung dafür ist aber, daß eine Regelung erfolgt, die bestimmt, wer in die bisherigen Funktionen der Allied Bank-Commission eintritt. Diese Bestimmung wird wohl durch ein endgültiges Notenbankgesetz erfolgen müssen. Ich bin der Überzeugung, daß dieses Notenbankgesetz bis zum 31. Dezember 1951 geschaffen werden muß.
    Um die Zwischenzeit nicht zu verlieren, wurde eine vorläufige Regelung getroffen, die Ihnen in der Form dieses Übergangsgesetzes vorliegt. Diese vorläufige Regelung deutet in einem wichtigen Punkt bereits die Richtlinie an, in der das künftige Notenbankgesetz gestaltet sein wird. Sie deutet an, daß die Notenbank in der Frage der Währungspolitik unabhängig sein soll, daß sie aber in der Frage der Rückwirkungen der Währungspolitik auf die allgemeine Wirtschaftspolitik des Bundes zu einem engen Zusammenarbeiten mit der Institution veranlaßt werden soll, die die gesamte Wirtschaftspolitik des Bundes zu vertreten hat; das ist die Bundesregierung, die dem Parlament gegenüber die Verantwortung für die Führung der Wirtschaftspolitik trägt.
    Das ist der Grundgedanke dieses Übergangsgesetzes. Ich bitte, es möglichst rasch in Beratung zu nehmen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Für die Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgeschlagen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bund hat noch keine Notenbank. Die einstweilen als Notenbank fungierende Bank deutscher Länder unterstand bisher den Weisungen der alliierten Bankkommission, ein Zustand, der dem Besatzungsstatut nicht mehr entsprechen konnte. Das Gesetz will wenigstens den ersten Schritt — hoffentlich erfolgreichen Schritt — zur Beseitigung dieser Oberhoheit der alliierten Bankkommission tun. Das Weisungsrecht der alliierten Bankkommission ist in der letzten Zeit nicht mehr sehr stark in Erscheinung getreten, was nicht bedeutet, daß es in einigen Fällen, in denen es während seiner Wirksamkeit ausgeübt wurde, nicht recht störend gewesen wäre. Jedenfalls ist es erwünscht, dieses Weisungsrecht nunmehr beseitigt zu sehen.
    An die Stelle des bisherigen Zustandes setzt nun allerdings das Übergangsgesetz eine Regelung, nach der nicht nur überhaupt kein Weisungsrecht seitens des Bundes oder seitens irgendeiner anderen Stelle gegenüber der Bank deutscher Länder


    (Seuffert)

    und ihrem Zentralbankrat vorgesehen ist, sondern auch überhaupt keine Einflußmöglichkeit auf die Führung dieser Bank. Denn wenn die Grundsätze, die in der neuen Fassung des Art. 2 des Militärregierungsgesetzes Nr. 50 jetzt vorgeschlagen werden, auch materiell eine gewisse Richtlinie darstellen mögen, so stellen sie doch einstweilen durchaus eine lex imperfecta oder einen frommen Wunsch dar. Nach unserer Ansicht kann es auf die Dauer nicht bei einem derartigen Verhältnis zwischen Bundesregierung und Notenbank bleiben. Wir glauben nicht, daß gegenüber einer Notenbank, deren Unabhängigkeit betont wird, wie das soeben vom Herrn Bundesfinanzminister geschehen ist, auf jede Einflußmöglichkeit seitens der Bundesregierung als der für die Wirtschaftspolitik vor allen Dingen dem Parlament und dem Volk verantwortlichen Stelle verzichtet werden kann. Es mag sein, daß, nachdem die Lösung dieser Probleme eine lange Weile aufgeschoben worden und dringender geworden ist und nachdem die Ausschaltung der alliierten Bankkommission als erster Effekt erwünscht ist, ein solcher Übergangszustand geschaffen werden muß.
    Ein solcher Zustand, wie ihn dieses Gesetz schaffen wird, erfordert viel Loyalität. In der Vergangenheit hat die „Loyalität" allerdings oft darin bestanden, die tatsächlichen Differenzen, die durch die Auswirkung von Wirtschaftspolitik und Regierungspolitik einerseits und Maßnahmen der Bank deutscher Länder andererseits entstanden, mit aller Höflichkeit und mit mehr oder weniger Geschick zu verdecken und zu verkleistern.
    Wir richten an die Bundesregierung jedenfalls die Aufforderung, diesem Übergangszustand schleunigst ein Ende zu machen und dem Parlament so schnell wie möglich Vorlagen zu unterbreiten, die eine klarere, eindeutige Lösung für das Verhältnis zwischen der Notenbank und der Regierung und — das ist damit notwendig verbunden — eine Klärung der ganzen Fragen des Zentralbankensystems und wahrscheinlich auch der Großbankenorganisation bringen. Nur unter dieser Voraussetzung werden wir nach der Prüfung in den Ausschüssen dem lockeren Zustand, der vorläufig eingeführt wird, unsere Zustimmung geben können.