Rede von
Dr.
Günther
Serres
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Regierungsparteien bitte ich, den Änderungsantrag der Fraktion der SPD abzulehnen. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß wir uns doch in sehr langwierigen Beratungen — es sind, glaube ich, über sechs Monate gewesen — mit dem Zolltarifgesetz befaßt und in diesen monatelangen Beratungen das Für und Wider so reichlich erwogen haben, daß wir heute in eine allzu detaillierte Diskussion über diese Frage nicht mehr eintreten sollten. Zudem handelt es sich hier um die sogenannten autonomen Zolltarifsätze, also diejenigen Sätze, die praktisch eigentlich überhaupt kaum zur Anwendung kommen, weil tatsächlich nur die Vertragszollsätze angewendet werden.
Die autonomen Zolltarife bilden die Grundlage für die internationalen Zolltarifverhandlungen und für handelsvertragliche Absprachen, sind also gewissermaßen nur Ausgangsposition für die Vertragszölle. Unter diesen Umständen glaube ich nicht, daß dem
Änderungsantrag der SPD die Bedeutung zukommt, die mein Herr Vorredner ihm gegeben hat.
Ich darf ferner darauf aufmerksam machen, daß inzwischen bereits mit einer größeren Anzahl von Ländern Zollverträge abgeschlossen worden sind, Sie wissen, daß die Bundesrepublik erstmalig an den GATT-Verhandlungen in Torquay teilgenommen hat und daß diese Verhandlungen inzwischen zum Abschluß gekommen sind. Die Bundesrepublik war an diesen Verhandlungen erstmalig als gleichberechtigter Partner beteiligt und hat dort mit einer größeren Anzahl von Ländern Vertragszölle vereinbart. Auch aus diesem Grunde werden die autonomen Zollsätze praktisch nur in den verhältnismäßig seltenen Fällen, in denen keine Vertragszollsätze bestehen, zur Anwendung kommen. Bei den Torquay-Zollabkommen, die wir demnächst noch zu ratifizieren haben werden, ist es aber so, daß diese Sätze durchweg unter dem Niveau der autonomen Zollsätze liegen, so daß .damit den Wünschen der SPD in gewisser Hinsicht bereits Rechnung getragen ist.
Im übrigen, meine Damen und Herren, darf ich Sie auf den soeben sehr eingehend besprochenen § 4 des Zolltarifgesetzes hinweisen, der ja der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, in begründeten Fällen im Wege von Rechtsverordnungen Zollermäßigungen vorzunehmen. Wir werden diese Rechtsverordnungen demnächst in Form eines Kataloges vorgelegt bekommen und werden dann darüber zu entscheiden haben, ob wir diesen Rechtsvererdnungen der Bundesregierung zustimmen.
Ich will auf Einzelheiten nicht eingehen, möchte nur kurz noch darauf hinweisen, daß bei den Gewürzzöllen, die ja hier als Finanzzölle angesprochen werden, im wesentlichen die Zollsätze übernommen worden sind, wie sie auch bisher schon in Kraft waren. Außerdem darf ich wohl darauf aufmerksam machen, daß die Belastung für den Letztverbraucher, beispielsweise beim Pfeffer, verhältnismäßig sehr gering ist. Wir glauben, daß hier keine Notwendigkeit besteht, eine Änderung vorzunehmen. Im übrigen sind wir grundsätzlich bereit, dem Finanzminister seine Finanzzölle und damit auch seine entsprechenden Einnahmen zu geben.
Ich wiederhole die eingangs vorgetragene Bitte der Regierungsparteien, den Abänderungsantrag der Fraktion der SPD abzulehnen.