Rede von
Wolfgang
Hedler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DRP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)
Das wäre nicht das erste Mal.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erlaß eines Haftbefehls bzw. eines Vorführungsbefehls liegen nicht vor, da ich bereit bin, mich in einem rechtmäßigen Verfahren zu stellen. Die trotzdem angestrengten, sehr intensiven Bemühungen interessierter Kreise, mich hinter Schloß und Riegel zu bringen, beweisen einmal mehr die bedenkenlose Bereitschaft, politische Gegensätze unter mißbräuchlicher Anwendung der Strafjustiz auszutragen.
Der Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz ist leider gerade in Fällen der Aufhebung der Immunität wiederholt mißachtet worden. Meine Immunität wurde jeweils in Windeseile aufgehoben. Die Immunität derjenigen, die mir gegenüber ihre politische Überzeugung mit Fäusten und Stiefelspitzen unter Erfüllung des Tatbestandes der schweren Körperverletzung äußerten, blieb unberührt. Ich habe nicht die Absicht, mich meinen Richtern zu. entziehen, sondern bin darüber hinaus selbst daran interessiert, die offenkundig entstellenden Behauptungen meiner politischen Gegner unter Beweis zu stellen.
Bei Durchführung des Verfahrens müssen allerdings Recht und Gesetz respektiert werden. Bisher bin ich aus folgenden Gründen nicht vor Gericht erschienen bzw. habe ich das Gericht verlassen.
Die 4. Strafkammer des Landgerichts in Kiel, vor der ich freigesprochen und an die die Sache rückverwiesen worden war, ist durch den damaligen SPD-Justizminister Dr. Katz vor Ablauf des Geschäftsjahres aufgelöst worden. Diese Auflösung verstößt gegen das Gerichtsverfassungsgesetz und ist daher rechtsunwirksam. Zur Zeit der Aufhebung der 4. Strafkammer war das Verfahren wegen angeblicher Beleidigung des SPD-Abgeordneten von Knoeringen noch bei der Strafkammer in Neumünster anhängig. Durch die Auflösungsanordnung ist also ein bei der 4. Strafkammer anhängiges Verfahren der Kammer durch einen rechtswidrigen Verwaltungsakt entzogen worden. Mein Verteidiger wird sein Mandat niederlegen, wenn nicht vor Durchführung des Prozesses gegen mich die Hintergründe der Aufhebung der 4. Strafkammer geklärt sind. Er erklärte mir heute telefonisch, daß damals unter dem Justizminister Dr. Katz von der Aufhebung der „HedlerKammer" — der man ja Rechtsbeugung vorgeworfen hat — gesprochen worden ist. Es ist ein in der Justiz einmaliger Vorgang, daß eine Strafkammer im laufenden Geschäftsjahr binnen 14 Tagen aufgelöst wird. Im schleswig-holsteinischen Landtag ist die Bildung eines Untersuchungsausschusses über die Gründe der Auflösung der 4. Strafkammer und die eidliche Vernehmung des Generalstaatsanwalts, des Oberlandesgerichtspräsidenten, einiger Regierungsangestellter sowie des ehemaligen Justizministers Katz beantragt worden.
— Ja, meine Schuld ist es nicht! — Zu Beginn des Geschäftsjahres war bezeichnenderweise der Vorsitzende der jetzigen Strafkammer noch nicht benannt. Der inzwischen ernannte Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Kehl, ist gleichzeitig noch Vorsitzender der 9. Zivilkammer, bei der er sich für die Dauer dieses Prozesses lediglich vertreten läßt.
Solange man versucht, mich durch rechtswidrige Verwaltungsmanipulationen meinen gesetzlichen Richtern zu entziehen, ist es um den Rechtsstaat traurig bestellt.