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ID0114706500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951 5837 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5838A Änderungen der Tagesordnung . . 5838B, 5840D Begrüßung des Abg. Fischer nach seiner Genesung 5838B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Kohlenbergbaues (Nr 2264 der Drucksachen) 5838C Dr. Schöne (SPD), Antragsteller . 5838C Dr. von Brentano (CDU) 5841A Paul (Düsseldorf) (KPD) 5842A Beschlußfassung und Ausschußüberweisung 5843A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 169, 189, 190, 209) 5843B Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 5843B als Abgeordneter . 5849B, 5859A, 5864C Lausen (SPD) 5846D, 5849C, 5851A, 5864D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 5847C, 5848C, 5857A, 5861D, 5862D, 5863D, 5865A Jacobi (SPD) 5848A Pelster (CDU) 5849D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 5850A Dr. Bertram (Z) 5852D, 5859B, 5863A, 5864B Loritz (WAV) 5853C Miessner (FDP) 5854A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 5854B, 5856C Dr. Koch (SPD) . . . 5855B, 5858C, 5862D Mensing (CDU) 5857B Schmücker (CDU) 5861A Dr. Neuburger (CDU) . . . 5862D, 5865B Brandt (SPD) . . . . 5865B Abstimmungen 5850C, 5855A, 5857D, 5859A, 5862C, D, 5864B, 5865A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler (Nr. 2302 der Drucksachen) 5840D, 5865C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 5865C, 5866D Hedler (DRP-Hosp.) 5866B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5867C, 5869D Frommhold (DRP) 5868D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5868D Dr. Mende (FDP) 5869B Dr. von Merkatz (DP) 5869C Beschlußfassung 5870A Zweite Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2250 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nm. 201, 206, 207, 208) ... 5870A Dr. Serres (CDU): als Berichterstatter 5870A als Abgeordneter 5874D Kalbitzer (SPD) 5870D Freudenberg (FDP) 5871D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5872C, 5875B Lange (SPD) 5873A, 5875D Dr. Fink (BP) 5875C Abstimmungen 5870D, 5872D, 5876A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 2291 der Drucksachen) . . . . 5876D Dr. Kleindinst (CDU), Antragsteller 5876D Arnholz (SPD) 5877A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5878A Beschlußfassung 5878B Erste Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen) ... 5878C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5878C Seuffert (SPD) 5878D Scharnberg (CDU) 5879B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5879C Dr. Leuchtgens (DP) 5879D Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2289 der Drucksachen) 5880C Beschlußfassung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr 2270 der Drucksachen) 5880D Wacker (CDU), Berichterstatter . 5880D Beschlußfassung 5881C Nächste Sitzung 5881C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Harald Koch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Die Wiederherstellung der Regierungsvorlage würde uns auch nichts helfen. Wir würden damit in des eben von Ihnen beschlossene Gesetz nur einen Fehler hineinarbeiten, weil von einem Abs. 2 Ziffer 2 die Rede ist, den Sie abgelehnt haben.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sie stellen keinen Antrag?

(Abg. Dr. Koch: Nein!)

Am weitesten geht der Antrag des Abgeordneten Neuburger. Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Antrag ist angenommen. Damit ist Ziffer 5 in der eben festgestellten Fassung, d. h. in der Fassung der Regierungsvorlage, beschlossen.
Es liegt sodann ein Antrag des Zentrums vor, eine Ziffer 5 a einzufügen. — Ist das nicht erledigt, Herr Kollege Bertram? Ihr Antrag Ziffer 2 ist doch erledigt?

(Zustimmung in der Mitte.)

— Nach den bisherigen Abstimmungen müßte er erledigt sein. —

(Zuruf von der Mitte.)

— Es ist kein Umdruck, es ist ein handschriftlicher Antrag. Der ist doch nach Ablehnung der Ziffer 1 erledigt?

(Abg. Dr. Bertram: Nein!)

— Nicht? (Abg. Dr. Bertram: Hat nichts damit zu tun!)

— Hat nichts damit zu tun? — Nun dann, bitte, Herr Abgeordneter Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zu Ziffer 8 des Umsatzsteuergesetzes einen Antrag vorgelegt, der in seinem Abs. 1 vorsieht, daß es statt der Worte „Der Bundesfinanzminister kann eine Belastung der mehrstufigen Betriebe herbeiführen" heißen soll: „Der Bundesminister der Finanzen hat Maßnahmen zum Ausgleich der verschiedenen Umsatzsteuerbelastung der einstufigen und der mehrstufigen Unternehmen zu treffen".
    Durch die Abstimmung, die eben hier vorgenommen worden ist, ist die zusätzliche Belastung von mehrstufigen Unternehmen, die in der Form einer einzigen juristischen Person geführt werden, gefallen, was den Sektor des Einzelhandels anbetrifft. § 8 des Umsatzsteuergesetzes hat schon immer — früher dem Reichsfinanzminister bzw. jetzt dem Bundesfinanzminister — die Möglichkeit gegeben, mehrstufige Betriebe mit mehrfacher Umsatzsteuer zu belasten. Von dieser Möglichkeit ist nur bei den Spinnwebern Gebrauch gemacht worden, bei allen übrigen Betrieben dagegen nicht. Wenn beispielsweise ein Stahlwerk eine eigene Drahtzieherei hat und ihren Walzdraht an ihre eigene Drahtzieherei liefert, wenn sodann die Drahtzieherei die Drähte an ein eigenes Drahtverarbeitungswerk eine Drahtflechterei, liefert und es von dort dann an einen eigenen Großhändler weitergeht, so brauchen alle diese Umsätze nicht umsatzsteuerlich belastet zu werden. Vollziehen sich die gleichen Lieferungen aber durch Umsatz an vier selbständige Firmen, dann zahlen diese vier selbständigen Firmen viermal 4 % Umsatzsteuer; d. h. Sie können nicht sagen: 16 %, weil natürlich die Umsatzsteuerbelastung in der ersten Stufe wesentlich geringer ist als 4 % des Endwertes der gesamten Produktionskette. Aber bei einem vierfachen Umsatz ist eine zusätzliche Umsatzsteuervorbelastung der selbständigen Betriebe gegenüber den Konzernen von 11 % bereits gegeben. Diese Umsatzsteuervorbelastung hat nichts mit einer echten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu tun, sondern sie stellt nichts anderes dar als ein Geschenk des Staates an die Konzerne. Dieses Geschenk des Staates soll nach § 8 des Umsatzsteuergesetzes beseitigt werden. Bisher war dies eine Kann-Vorschrift, und die zahlreichen Finanzminister, die wir bisher gehabt haben, haben von dieser Vorschrift keinen Gebrauch gemacht.

    (Zuruf von der Mitte: Wir haben bis jetzt nur einen!)

    — Ich sage doch nicht, daß der Herr Bundesfinanzminister Schäffer bisher keinen Gebrauch davon gemacht hat, sondern ich sage: alle seine Vorgänger im Amt haben von dieser Bestimmung nur Gebrauch gemacht

    (erneute Zurufe)'

    bezüglich der Spinnweber. Daraus kann man schließen, daß sie der Bundesfinanzverwaltung tatsächlich recht wenig sympathisch ist.
    Nun hat der Bundesfinanzminister eben erklärt, er beabsichtige, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten oder entsprechende Verordnungen zu erlassen, aber, wenn ich ihn richtig verstanden habe, nur dann, wenn die Ware das Fabriktor verläßt und über den Handel abgesetzt wird. Das trifft also nicht den Fall, daß mehrere Verarbeitungsbetriebe hintereinandergeschaltet werden, wie ,es beispielsweise bei den Spinnwebern der Fall ist. Der Fall der Spinnweber würde nach der Auskunft, die der Bundesfinanzminister eben gegeben hat, gar nicht getroffen werden. Deshalb haben wir, um diese Frage einmal zu klären, die Formulierung vorgesehen: Der Bundesminister der Finanzen hat entsprechende Maßnahmen zu treffen. Das ist ein gesetzlicher Befehl. Ich bitte Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen.
    Wir haben ferner in den Absätzen 2, 3 und 4 unseres Antrages Einzelheiten dargelegt. In Abs. 2 haben wir vorgeschlagen, daß die einzelnen innerbetrieblichen Produktionsstufen von der Grundstofferzeugung bis zur Fertigwarenindustrie der Umsatzsteuer unterliegen sollen, soweit ein- und mehrstufige Betriebe in Wettbewerb stehen.
    Endlich Abs. 3:
    Unternehmungen, die im eigenen Unternehmen
    erzeugte Waren an Einzelhandeisverkaufsstellen
    oder an nichtgewerbliche Letztverbraucher abgeben, haben die für die Umsätze in Betracht
    kommenden Steuersätze gemäß § 7 Umsatzsteuergesetz zu zahlen. Das Nähere regelt der
    Bundesfinanzminister durch Rechtsverordnung. Wenn wir diesen Antrag annehmen, dann haben wir erreicht, daß durch die Steuer eine wirtschaftliche Gleichbehandlung wirtschaftlich gleicher Vorgänge herbeigeführt wird. Jetzt werden wirtschaftlich gleiche Vorgänge durch die Steuer ungleichartig belastet, und die Konzerne erhalten hier durch die Steuer eine außerordentliche Begünstigung. Die Steuer ist nicht dafür da, die Wettbewerbsbedingungen zu verschieben, sondern sie muß gleiche Startbedingungen für alle am Wirtschaftsleben Teilnehmenden schaffen. Das ist letzten Endes das Ziel unseres Antrages.
    Ich bitte, unserm Antrag zuzustimmen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Konnte man das nicht kürzer sagen?!)

    — Ich weiß nicht, ob. Sie das, wenn ich es kürzer gesagt hätte, verstanden hätten.