Rede:
ID0114705700

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    Vokabeln: 6
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    6. Bundesfinanzminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951 5837 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5838A Änderungen der Tagesordnung . . 5838B, 5840D Begrüßung des Abg. Fischer nach seiner Genesung 5838B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Kohlenbergbaues (Nr 2264 der Drucksachen) 5838C Dr. Schöne (SPD), Antragsteller . 5838C Dr. von Brentano (CDU) 5841A Paul (Düsseldorf) (KPD) 5842A Beschlußfassung und Ausschußüberweisung 5843A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 169, 189, 190, 209) 5843B Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 5843B als Abgeordneter . 5849B, 5859A, 5864C Lausen (SPD) 5846D, 5849C, 5851A, 5864D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 5847C, 5848C, 5857A, 5861D, 5862D, 5863D, 5865A Jacobi (SPD) 5848A Pelster (CDU) 5849D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 5850A Dr. Bertram (Z) 5852D, 5859B, 5863A, 5864B Loritz (WAV) 5853C Miessner (FDP) 5854A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 5854B, 5856C Dr. Koch (SPD) . . . 5855B, 5858C, 5862D Mensing (CDU) 5857B Schmücker (CDU) 5861A Dr. Neuburger (CDU) . . . 5862D, 5865B Brandt (SPD) . . . . 5865B Abstimmungen 5850C, 5855A, 5857D, 5859A, 5862C, D, 5864B, 5865A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler (Nr. 2302 der Drucksachen) 5840D, 5865C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 5865C, 5866D Hedler (DRP-Hosp.) 5866B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5867C, 5869D Frommhold (DRP) 5868D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5868D Dr. Mende (FDP) 5869B Dr. von Merkatz (DP) 5869C Beschlußfassung 5870A Zweite Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2250 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nm. 201, 206, 207, 208) ... 5870A Dr. Serres (CDU): als Berichterstatter 5870A als Abgeordneter 5874D Kalbitzer (SPD) 5870D Freudenberg (FDP) 5871D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5872C, 5875B Lange (SPD) 5873A, 5875D Dr. Fink (BP) 5875C Abstimmungen 5870D, 5872D, 5876A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 2291 der Drucksachen) . . . . 5876D Dr. Kleindinst (CDU), Antragsteller 5876D Arnholz (SPD) 5877A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5878A Beschlußfassung 5878B Erste Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen) ... 5878C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5878C Seuffert (SPD) 5878D Scharnberg (CDU) 5879B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5879C Dr. Leuchtgens (DP) 5879D Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2289 der Drucksachen) 5880C Beschlußfassung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr 2270 der Drucksachen) 5880D Wacker (CDU), Berichterstatter . 5880D Beschlußfassung 5881C Nächste Sitzung 5881C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Bertram hat einen Antrag hier begründet, der sich im wesentlichen mit dem im Umdruck Nr. 210 deckt. In dieser seiner Begründung hat er allerdings zum Teil andere Motive als die angegeben, die uns bewogen haben, unseren Albänderungsantrag zu stellen.
    Schon im vergangenen Jahr haben wir die sogenannte Warenhaussteuer diskutiert; es kann daher im wesentlichen auf die damaligen Ausführungen zurückgegriffen werden. Aber in knappen Sätzen möchte ich doch noch einmal ganz kurz das Wichtigste herausstellen.
    Daß die Umsatzsteuer roh ist, wissen wir. Wir möchten sie zu allen schlechten Prädikaten, die sie hier schon erhalten hat, auch noch als mittelstandsfeindlich bezeichnen. Denn die Behauptung über die Abwälzbarkeit der Umsatzsteuer ist doch eine Theorie, die mit der Praxis nicht in Einklang zu bringen ist.

    (Na! Na! rechts.)

    Nehmen wir einmal einen Umsatz von 50 000 DM und einen Verdienst von 4000 DM. Ja, meine Damen und Herren, wenn einer 4000 DM verdient und muß jetzt 2000 DM Umsatzsteuer bezahlen, dann ist er doch ganz anders belastet als einer, der, sagen wir einmal, einen Gewinn von 100 000 DM hat und dafür eine noch so hohe Umsatzsteuer zahlen muß. Darüber hinaus kommt ja noch die Warenkalkulation hinzu. Ein Mann mit einem riesengroßen Warenlager kann ganz anders kalkulieren als jener kleine Kaufmann auf dem Lande, der mit jeder Ware, die liegenbleibt, die Umsatzsteuer auch noch persönlich trägt. Ich möchte also sagen, daß für die unteren Einkommensstufen im Einzelhandel die Umsatzsteuer, zum großen Teil zumindest, eine persönliche Last ist.
    Trotzdem müssen wir die Umsatzsteuer hinnehmen, das wissen wir. Aber wir möchten doch bei aller Roheit oder Grobheit dieses Systems doch der Gerechtigkeit möglichst nahekommen. Das kann nur heißen, daß wir vom Erzeuger bis zum Verbraucher eine möglichst gleiche Besteuerung haben. Hierin unterscheide ich mich wohl vom Herrn Kollegen Bertram; denn ich bin der Auffassung, daß trotz aller Statistiken und Veröffentlichungen die Warenhäuser und, sagen wir, die Umsatzmillionäre, einen kürzeren Weg als die Einzelhändler haben. Den Warenhäusern sind durch den größeren Einkauf ganz andere Möglichkeiten gegeben; sie zahlen praktisch weniger Umsatzsteuer als der Einzelhändler, der nur einen kleinen Laden hat. So dürfen wir mit Fug und Recht behaupten, daß der Fortfall dieser sogenannten Warenhaussteuer eine Begünstigung für die Umsatzmillionäre sein würde.
    Meine Damen und Herren, ich sagte vorhin schon, daß wir eine möglichst gleiche Besteuerung vom Erzeuger bis zum Verbraucher 'haben möchten. Deshalb müssen wir auch zu dem § 8 ein paar Worte sagen. Wir sind sehr damit einverstanden, daß eine Phasenbesteuerung oder so etwas Ähnliches kommt; eine Produktionsbesteuerung, wenn sie in vernünftigem Rahmen bleibt. Aber diese Möglichkeiten sind ja noch nicht ausgeschöpft. Solange diese Besteuerungsarten nicht da sind, muß man uns schon zugute halten, daß wir die alten Vorschriften gern in Kraft behalten möchten. Wenn die Möglichkeiten des § 8 ausgeschöpft werden, dann sind wir gern bereit, auf unseren Antrag zu verzichten. Jetzt müssen wir erreichen, daß eine möglichst gerechte Lösung gefunden wird. Die liegt eben darin, daß man die bei den großen Betrieben nicht erfolgte Umsatzbesteuerung dadurch aufholt, daß man die Umsatzsteuer für sie erhöht. Aus diesem Grunde, weil wir ganz genau wissen, daß nicht alle Waren eine Stufe übersprungen haben, sind wir auf eine Erhöhung von nur 3/4 % gekommen. Ebenso wie auch der Herr Kollege Bertram haben wir die sogenannten sozial kalkulierten Lebensmittel aus dem Antrag herausgelassen.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, daß diese Argumente und die Ausführungen des Kollegen Bertram Sie doch veranlassen sollten, bei der bisherigen Art der Regelung zu bleiben. Wenn das Gesagte nicht genügt, dann möchte ich hinzufügen, daß es doch ein recht merkwürdiges Bild gibt, wenn Sie den Großunternehmern eine Steuererleichterung gewähren zu einer Zeit, da wir Geld suchen; jenen Großunternehmern, die Straßen aufkaufen, die immer neue Häuser bauen, während sich draußen auf dem Lande der kleine Unternehmer abmüht, sein Geschäft hochzuhalten. Er kann es nur, weil die ganze Familie mithilft und weil er seine Freizeit noch auf dem Acker verbringt.
    Meine Damen und Herren! Es ist selten, daß der Mittelstand von diesem Hause etwas geschenkt bekommt — „geschenkt" ist vielleicht zuviel gesagt —, aber es ist doch einmal notwendig, daß wir unsere Sorge, unsere Fürsorge für 'diesen Stand hier kundtun. Das können wir am besten, indem wir diesen Antrag annehmen.
    Ein Wort noch zu der Verlautbarung des Einzelhandelsverbandes. Es ist mir bekannt, daß von diesem Verband ein anderer Standpunkt als von uns vertreten wird. Ich kann aber mit Fug und Recht behaupten und auf Grund von Erfahrungen versichern, daß draußen auf dem Lande die Einzelhändler in ihrer Mehrheit anders denken, als der Verband es bekanntgegeben hat.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Ich bitte Sie nochmals, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.

    (Bravo! bei der CDU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungsvorlage hatte vorgesehen, daß sich der künftige Steuersatz auch beim Großhandel, also bei Warenhäusern und Konsumvereinen, nur auf 4 %
    5862 Deutscher Bundestag — 147, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951

    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    und nicht. darüber hinaus erhöhen solle. In der Regierungsbegründung war schon .dargelegt, warum dies erfolgen muß. Es war dargelegt, daß es erfolgen soll, um eine preisregulierende Wirkung gerade dieser Einrichtungen herbeizuführen und damit die Gefahr. einer Übersteigerung in der Preisbildung zu verhindern, die aus dem Steuersatz erwachsen könnte.

    (Zuruf rechts: Deshalb lehnen wir den Antrag ab!)

    Ich habe in den Ausschußberatungen darauf hingewiesen, die Regierungsvorlage erscheine um so mehr begründet, als ja die Regierung beabsichtige, von der ihr gegebenen Ermächtigung im § 8 des Umsatzsteuergesetzes Gebrauch zu machen, also daß sie daran denkt, daß bei den fabrikmäßig hergestellten Waren in dem Augenblick, in dem diese das Fabriktor verlassen, eine Umsatzsteuer anfällt, auch wenn sie dann im Einzelhandel desselben Eigentümers an den Verbraucher abgesetzt werden. Das ist der Grundgedanke.
    Der Antrag des Zentrums enthält in Ziffer 1 einen Abänderungsantrag zu § 7 Abs. 4 und in Ziffer 2 einen Abänderungsantrag zu § 8. Ich darf bemerken, daß der Abänderungsantrag zu § 8, der in seiner ganzen Formulierung im inneren Zusammenhang steht, ein Programm darstellt, aber in dieser Formulierung unmöglich in ein Gesetz aufgenommen werden könnte, weil ein Gesetz klare, für die Verwaltung vollziehbare Begriffe voraussetzt. Aber es ist hier in dem Abänderungsantrag der sachliche innere Zusammenhang gesehen.
    Nun muß ich sagen: Ich habe mich im Vorjahr seinerzeit gegen die Bestimmung gewandt, daß damals unter den Verhältnissen, wie sie damals lagen, der Satz herabgesetzt werden sollte. Unter den Verhältnissen, wie sie heute bei der Umsatzsteuer liegen, und insbesondere angesichts des Umstandes, daß die Bundesregierung daran denken muß, von dem §3 des Umsatzsteuergesetzes Gebrauch zu machen, und vielleicht daran denken muß, nachdem in der Fachpresse ja schon darüber geschrieben wird, ob sich die steuerliche Begünstigung der Warenrückvergütungen in dem Maße, in dem sie besteht, halten läßt oder revisionsbedürftig ist, muß ich sagen:. Eine Erhöhung des Steuersatzes, die logisch nicht auf 4 3/4, sondern auf 5 % lauten müßte, und die Anwendung der Ermächtigung nach § 8 und eine etwaige Überprüfung der Bestimmungen über die Warenrückvergütungen erscheinen mir zuviel.
    Der Bundesfinanzminister ist erfreut, wenn ihm aus der Mitte dieses Hauses eine Anregung gegeben wird, die eine Steuererhöhung bringt,

    (Zuruf rechts: Kommt selten genug vor!)

    und insofern verstehen Sie es, wenn ich an sich jedem Antrag, der eine neue Steuerquelle eröffnet, gern zustimmen möchte. Ich kann es aber unter diesen Umständen nicht unterlassen, auf die Bedenken hinzuweisen, die darin bestehen, daß von der Ermächtigung des § 8 Gebrauch gemacht werden soll. Wenn dieser Antrag heute angenommen würde, fürchte ich, daß der Regierung Schwierigkeiten erwachsen, wenn sie von der Ermächtigung des § 8 wirklich Gebrauch machen will. Wenn Sie mich fragen, welche Bestimmung ich für wirkungsvoller halte, dann muß ich erklären: Ich halte die
    Anwendung der Ermächtigung des § 8 des Umsatzsteuergesetzes für das wirkungsvollere.

    (Abg. Neuburger: Und ausreichend!)