Rede von
Dr.
Harald
Koch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der vom Finanzausschuß vorgeschlagenen, uns vorliegenden Fassung soll in Zukunft, nachdem Sie eben beschlossen haben, daß die Umsatzsteuer grundsätzlich 4 % betragen soll, diese Steuer für die Lieferung und den Eigenverbrauch von Frischmilch, von Nahrungsfetten, die im einzelnen aufgezählt sind, und von Zucker auf 3 % ermäßigt werden. Meine Fraktion stellt den Antrag, die Steuer für diese Grundnahrungsmittel, die preisgebunden sind, auf 1 1/2 v. H. zu ermäßigen und sie im Steuersatz dem Brot und den Backwaren gleichzusetzen. Schon bei der ersten Beratung dieses Gesetzes hatten wir diesen Antrag für den Fall der Erhöhung der Umsatzsteuer angemeldet. Wir haben uns sehr eingehend auch im Ausschuß besprochen,
welche Grundnahrungsmittel mit einem verbilligten Umsatzsteuersatz erfaßt werden sollen. Wenn wir so etwas hätten, meine Dame und Herren, was man berechtigterweise als Wirtschafts- oder Preispolitik ansprechen könnte, so hätten wir sicherlich diesen engen Kreis der Nahrungsmittel noch erweitert. Wenn wir die Umsatzsteuer für einen weiteren Kreis ermäßigen wollten, müßten wir aber befürchten, daß diese Preissenkung nicht dem zugute kommt, dem sie in allererster Linie zugute kommen soll, nämlich dem Verbraucher. Wir hätten gern gesehen, daß auch Eier, Kartoffeln, Teigwaren und andere Nahrungsmittel mit einem niedrigeren Umsatzsteuersatz erfaßt würden. Wenn wir etwas derartiges beschlössen, müßten wir aber befürchten, daß diese Umsatzsteuersenkung eben nicht dem Verbraucher zugute kommt, sondern im Handel auf dem Wege zum Verbraucher stecken bleibt. Aus diesem Grunde beschränken wir unseren Antrag ganz bewußt auf Frischmilch, Nahrungsfette und Zucker, also auf die Nahrungsmittel, für die der Ausschuß einen 3 %igen Satz vorschlägt.
Wir gehen aber noch einen Schritt weiter als der Ausschuß und bitten darum, nicht den Satz von 3 %, sondern einen Satz von 1 1/2 % anzuwenden, wie wir ihn bisher schon bei den Brotwaren und bei allen anderen Waren aus Getreide kannten. Ich darf Sie daran erinnern, meine Damen und Herren — und Sie haben die Drucksache in der Hand —, daß der Bundesrat vorgeschlagen hatte, nicht etwa nur diese drei Nahrungsmittel, Frischmilch, Nahrungsfette und Zucker, sondern auch Teigwaren, Eier, Kartoffeln, Fische und Fischwaren mit dem niedrigeren Satz von 3 % zu versteuern. Dazu hat interessanterweise der Herr Bundesfinanzminister oder richtiger die Bundesregierung wie folgt Stellung genommen:
Es wird ein neuer Steuersatz eingeführt, nämlich nunmehr der neue Steuersatz von 3 %, der nicht nur für die Steuerpflichtigen Änderungen in der Buchführung erfordert, sondern auch hinsichtlich der Veranlagung des Steuerpflichtigen und vor allen Dingen hinsichtlich der Überprüfung der Richtigkeit der Buchführung Schwierigkeiten und eine erhebliche Mehrbelastung der an sich schon überbelasteten Finanzämter mit sich bringt.
Diese Begründung der Bundesregierung, meine Damen und Herren, möchten wir uns hundertprozentig zu eigen machen und Sie aus diesem Grunde bitten, für diese Grundnahrungsmittel, die der Finanzausschuß ausgewählt hat, nicht den Prozentsatz von 3 %, sondern den Prozentsatz von 1 1/2 % zu wählen, entsprechend unserem Antrage, damit die Bundesfinanzverwaltung oder richtiger jetzt noch die Länderfinanzverwaltungen und vor allen Dingen auch der ganze Handel nicht mit drei Steuersätzen, nämlich 1 1/2 %, 3 % und 4 %, zu rechnen brauchen, sondern daß hier nur der eine geringere Steuersatz neben dem allgemeinen Steuersatz in Betracht kommt.