Rede:
ID0114701800

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951 5837 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5838A Änderungen der Tagesordnung . . 5838B, 5840D Begrüßung des Abg. Fischer nach seiner Genesung 5838B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Neuordnung der Eisen- und Stahlindustrie und des Kohlenbergbaues (Nr 2264 der Drucksachen) 5838C Dr. Schöne (SPD), Antragsteller . 5838C Dr. von Brentano (CDU) 5841A Paul (Düsseldorf) (KPD) 5842A Beschlußfassung und Ausschußüberweisung 5843A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 169, 189, 190, 209) 5843B Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 5843B als Abgeordneter . 5849B, 5859A, 5864C Lausen (SPD) 5846D, 5849C, 5851A, 5864D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 5847C, 5848C, 5857A, 5861D, 5862D, 5863D, 5865A Jacobi (SPD) 5848A Pelster (CDU) 5849D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 5850A Dr. Bertram (Z) 5852D, 5859B, 5863A, 5864B Loritz (WAV) 5853C Miessner (FDP) 5854A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 5854B, 5856C Dr. Koch (SPD) . . . 5855B, 5858C, 5862D Mensing (CDU) 5857B Schmücker (CDU) 5861A Dr. Neuburger (CDU) . . . 5862D, 5865B Brandt (SPD) . . . . 5865B Abstimmungen 5850C, 5855A, 5857D, 5859A, 5862C, D, 5864B, 5865A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler (Nr. 2302 der Drucksachen) 5840D, 5865C Gengler (CDU), Berichterstatter . . 5865C, 5866D Hedler (DRP-Hosp.) 5866B Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5867C, 5869D Frommhold (DRP) 5868D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5868D Dr. Mende (FDP) 5869B Dr. von Merkatz (DP) 5869C Beschlußfassung 5870A Zweite Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2250 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nm. 201, 206, 207, 208) ... 5870A Dr. Serres (CDU): als Berichterstatter 5870A als Abgeordneter 5874D Kalbitzer (SPD) 5870D Freudenberg (FDP) 5871D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5872C, 5875B Lange (SPD) 5873A, 5875D Dr. Fink (BP) 5875C Abstimmungen 5870D, 5872D, 5876A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Nr. 2291 der Drucksachen) . . . . 5876D Dr. Kleindinst (CDU), Antragsteller 5876D Arnholz (SPD) 5877A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5878A Beschlußfassung 5878B Erste Beratung des Entwurfs eines Übergangsgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 2276 der Drucksachen) ... 5878C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5878C Seuffert (SPD) 5878D Scharnberg (CDU) 5879B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5879C Dr. Leuchtgens (DP) 5879D Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Hauptveranlagung 1949 (Nr. 2278 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen) 5880B Ausschußüberweisung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite (Nr. 1285 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2289 der Drucksachen) 5880C Beschlußfassung 5880C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung (Nr. 2059 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr 2270 der Drucksachen) 5880D Wacker (CDU), Berichterstatter . 5880D Beschlußfassung 5881C Nächste Sitzung 5881C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich den Herrn Bundesfinanzminister recht verstanden habe, hat er zuletzt gesagt, er habe Veranlassung, davor zu warnen, daß irgend jemand Freude bereitet würde, daß also irgendeine Konzession gemacht werde, die sachlich nicht geboten sei. Ich bin im Hinblick auf den von meinen Freunden vorgelegten Antrag über eine solche Bemerkung äußerst verwundert; denn hier handelt es sich nicht darum, irgend jemandem Freude zu bereit en, sondern darum, Prinzipien wiederherzustellen, die schon früher, nämlich vor 1934, im Umsatzsteuerrecht bestanden haben. Damals wurden gleichartige Tatbestände gleichartig behandelt. Durch die Ausnahmeregelung, die seinerzeit — zuletzt noch im Januar — von diesem Hohen Hause beschlossen worden ist, sind die Krankenhäuser der Gemeinden und der Gemeindeverbände von den Befreiungsvorschriften ausdrücklich ausgenommen. Das ist aus zwei Gründen zu bedauern, und zwar einmal deshalb, weil die Aufgaben, die den gemeindlichen Krankenhäusern zufallen, außerordentlich groß sind und mit den normaliter zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr erfüllt werden können, zum anderen aber auch deshalb, weil die Tätigkeit nicht nur gleichartig, sondern gleich ist. Hier wird ein rechtsstaatliches Prinzip glatt verletzt,

    (Widerspruch in der Mitte)

    dessen Einhaltung auch im Steuerrecht schließlich nicht unwichtig ist.
    Von meinem Kollegen Lausen sind auch außerordentlich gewichtige Gründe dafür angeführt worden, hier der Sache wegen eine Änderung herbeizuführen. So hat er auf die hohen Unkosten und auf die unzureichenden Pflegesätze hingewiesen. Ich will weiter auf die Tatsache verweisen, daß bei den gemeindlichen Krankenhäusern, die vorwiegend mit weltlichem Personal arbeiten müssen, ja auch Tariflöhne und Tarifgehälter gezahlt werden müssen, was eine zusätzliche Belastung bedeutet. Bei Würdigung . der Gesamtumstände kann nicht
    bestritten werden, daß die ungleiche Behandlung von Krankenhäusern und ähnlichen Anstalten, die nach der Gemeinnützigkeitsverordnung an sich gleich behandelt werden müßten, dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gleichbehandlung einfach widerspricht, das von diesem Hause bei allen Gesetzen gewahrt werden müßte.
    Ich glaube auch nicht, daß die formellen Einwände, die der Herr Bundesfinanzminister gemacht hat, durchschlagend sind. Wir befinden uns in der zweiten Lesung. Seinen Bedenken, die er gegen die Fassung des Antrags hinsichtlich der Einreihung der Bestimmung in den Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht hat, kann dadurch Rechnung getragen werden, daß man in unserem Antrag hinter dem Wort „wird" das Wort „unmittelbar" einfügt. Der Antrag würde dann lauten:
    In § 1 Ziffer 1 a wird unmittelbar hinter „12 c." folgende Bestimmung eingefügt.
    Ich erhebe diese Anregung auf Einfügung zum Antrag, also in Abänderung des vorliegenden Änderungsantrags meiner Fraktion.
    Ich bitte Sie, im übrigen diese Frage wirklich unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, daß, was dem einen recht ist, dem andern billig sein muß und dementsprechend im Sinne unseres Antrages die Krankenhäuser und Pflegeanstalten jeder Art gleich behandelt werden.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur formalen Seite folgendes: Wenn Sie sagen: „In § 1 Ziffer 1 a wird unmittelbar hinter „12 c." folgende Bestimmung eingefügt", bleibt es genau so unverständlich.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ziffer 12 c. beginnt mit den Worten „die Leistungen der amtlich anerkannten ..." Wenn Sie jetzt unmittelbar vor dem ersten Wort einfügen: „die Umsätze aus der Tätigkeit der Krankenhäuser, Heil- und sonstigen pflegerischen Anstalten öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie ...", ist es völlig unverständlich. Kein Mensch weiß, was damit überhaupt gemeint sein soll.

    (Zuruf von der SPD: Nanu!)

    Wenn Sie es richtig formulieren wollten, müßten Sie so sagen: In § 1 Ziffer 1 a werden als einleitende Worte in die Ziffer 12 c. eingefügt: ... Dann hätte es rein formal einen Sinn.

    (Zuruf von der SPD: Das kann man ja machen!)

    Ich darf sodann feststellen, daß mich der Herr Vorredner in zwei Punkten mißverstanden hat. Erstens: ich habe nicht gesagt, daß man in diesem Hause keine Anträge stellen dürfe, die irgend jemand Freude bereiten; im Gegenteil, wir stellen doch alle Anträge, um uns und unseren Mitbrüdern im deutschen Volk Freude zu bereiten.

    (Lachen und Zurufe bei der SPD.)

    Ich habe folgendes gesagt: man soll in diesem Hause, um einer klein Schicht — jetzt füge ich als in Klammern zu setzen hinzu: von Interessierten — Freude zu bereiten, nicht Anträge stellen, die gegen das Allgemeininteresse sind. Jetzt habe ich mich deutlich ausgedrückt.

    (Zuruf von der SPD.)



    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Ich erachte diesen Antrag als gegen das Allgemeininteresse gerichtet,

    (Zuruf des Abg. Arnholz)

    weil ich der Überzeugung bin, daß wir den Grundsatz wahren müssen, Steuergesetze nicht so zu
    handhaben, daß in die Wettbewerbsverhältnisse eingegriffen wind. Das ist ein Grundsatz, der die Allgemeinheit, der das gesamte deutsche Volk angeht.

    (Zurufe von der SPD.)

    Zweitens: Warum denn überhaupt eine Sonderbestimmung? Wenn die Krankenhäuser und Pflegeanstalten gemeinnützig sind und wenn sich die Gemeinden entschließen, einem Wohlfahrtsverband beizutreten, haben sie ohnehin die Begünstigung nach Ziffer 12 c. Eine Sonderbestimmung ist nicht notwendig und hat nie bestanden. Hier irrt der Herr Vorredner. Auch in dem Umsatzsteuergesetz von vor 1934 hat nie eine Sonderbestimmung für gemeindliche Krankenhäuser und Heilanstalten als solche bestanden.