Meine Damen und Herren, die Begründung des Antrages ist erfolgt. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ausschußüberweisung ist nicht beantragt. Oder wird eine Überweisung an den Ausschuß für Ernährung; Landwirtschaft und Forsten für erforderlich gehalten? — Herr Abgeordneter Horlacher, ich frage nach der Ausschußüberweisung.
— Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 2232. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Bei zwei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf den nächsten Punkt der Tagesordnung: 10 c:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schröder und Genossen betreffend Beschlagnahme von landwirtschaftlichem Gelände in Hubbelrath (Kreis Düsseldorf-Mettmann) (Nr. 2257 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen auch dafür eine Aussprachezeit von 60 Minuten vor. Ich darf hoffen, daß auch diese Zeit nicht voll ausgenutzt wird.
Zur Begründung hat Herr Abgeordneter Dr. Schröder das Wort.
Dr. Schröder (CDU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit mehreren Wochen machen sich die Besitzer von drei großen Höfen in der Gemeinde Hubbelrath schwere Sorgen um ihre Zukunft, weil ihr wertvollster Boden für ein neu zu errichtendes Barackenlager beschlagnahmt worden ist. Die Hofbesitzer haben in ihrem Bemühen, von dieser Beschlagnahme freigestellt zu werden, die Unterstützung der Amtsvertretung und des Kreistags von Düsseldorf-Mettmann gefunden. Im übrigen wird diese Sache auch auf Grund einer großen Anfrage unserer Freunde am 12. Juni im Landtag von Düsseldorf diskutiert werden.
Wenn ich mit meinen Freunden den Antrag, der Ihnen jetzt vorliegt, gestellt habe, so geschah das nicht etwa aus einer Überschätzung der Dimensionen, um die es sich hier handelt — den es handelt sich um 130 Morgen besten Ackergeländes —, sondern es geschah' deswegen, weil ich glaube, daß dieser Fall Anlaß gibt, einiges Typische zu besprechen und zu beleuchten, was in diesem Zusammenhang gesagt werden muß.
Sie werden sich vielleicht erinnern, meine Damen und Herren, daß wir in der Drucksache Nr. 2252 vom 9. Mai eine Antwort des Herrn Bundesministers der Finanzen auf eine Anfrage der Fraktion der FDP bekommen haben, die sich mit Fragen der Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke befaßte. Der Bundesminister der Finanzen hat uns in dieser seiner Antwort mitgeteilt, in welcher Form das Verfahren gehandhabt werden soll. Es ist darin gesagt worden, auf Bitten des Herrn Bundeskanzlers habe sich der Rat der Alliierten Hohen Kommission damit einverstanden erklärt, daß künftig alle Anforderungen auf Bereitstellung von Grund und Boden an die Bundesregierung zu richten sind und daß sich im Rahmen der Bundesregierung der Beauftragte des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen, Herr Kollege Blank, dann mit den beteiligten Bundes- und Landesressorts in Verbindung setzen soll, um abschließend eine endgültige deutsche Stellungnahme zu überreichen. Ich bin mir völlig klar darüber, daß das beim derzeitigen Stand der Dinge eine höchst undankbare Aufgabe ist, um die ich den Kollegen Blank in keiner Weise beneide. Dennoch, glaube ich, wird es notwendig sein, das hier gekennzeichnete Verfahren unbedingt einzuhalten und es — das mag eine gewisse Anlaufzeit erfordern — wirklich zu praktizieren..
Aus den verschiedensten Stellungnahmen der nachgeordneten Institutionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß dieses Verfahren noch keineswegs so reibungslos läuft, wie es der Fall sein sollte; es ist noch nicht eingespielt. Mir scheint, die Freudigkeit, die Verantwortung für diese oder jene Entscheidung zu übernehmen, ist bei manchen Stellen nicht sehr groß. Eher besteht die Tendenz, die Verantwortung möglichst etwas zu verlagern. Das mag menschlich verständlich sein, ist aber keine Entschuldigung. Wir können uns in all diesen Fragen erst dann für befriedigt erklären, wenn tatsächlich eine verbindliche endgültige deutsche Stellungnahme herbeigeführt wird, die darauf beruht, daß die sich entgegenstehenden Interessen aller Beteiligten abgewogen und schließlich zum bestmöglichen Ausgleich gebracht werden. Ich glaube, meine Damen und Herren, niemand wird im Zweifel dar-
über sein, daß die wachsenden Notwendigkeiten der Verteidigung Westeuropas Opfer sowohl vom einzelnen wie von der Gesamtheit verlangen, in dem Sinne, daß die Opfer, die dem einzelnen zugemutet werden, in möglichst billiger und gerechter Weise von der Gesamtheit mitgetragen werden. Aber jeder Einzelne, dem Opfer auferlegt werden sollen, wird nur dann bereit sein, diese Opfer zu tragen, und wir können ihn nur dann dazu für verpflichtet halten, wenn tatsächlich das Letzte geschehen ist, um die beste, die geringstbeschwerliche Möglichkeit herauszufinden. Nur wenn der Einzelne diese Überzeugung haben kann, dürfen wir von ihm erwarten, daß er sich bereit findet, auch seinen Anteil dazu beizutragen.
Ich glaube, im Falle dieser drei Höfe ist das nicht geschehen. Man kann nicht nachweisen und dartun, daß hier die einzig mögliche, nach Lage der Dinge zwingend vorgeschriebene Lösung gewählt worden ist. Vielmehr ist aus Gründen, die im einzelnen nicht ohne weiteres erkennbar sein mögen, auf Ausweichmöglichkeiten verzichtet und statt dessen die sozusagen nächstgelegene Möglichkeit gewählt worden, die allerdings, wie ich glaube, mit dem größten Nachteil für die Betroffenen verbunden ist. Ich glaube, daß wir bei Fällen dieser Art in sehr sorgfältiger Weise prüfen müßten, welche Objekte denn in allererster Linie herangezogen werden können.
In der Antwort des Bundesfinanzministers auf die schon eben erwähnte Anfrage der FDP ist dann auch hervorgehoben worden, daß man bestrebt sei, möglichst Grundbesitz der öffentlichen Hand zur Verfügung zu stellen. Das wird in der Tat ein richtiger und billigenswerter Gesichtspunkt sein. Auch in dem vorliegenden Fall wäre es sehr wohl möglich, in geringer Entfernung gelegenes bundeseigenes Gelände zur Verfügung zu stellen. Soweit dies möglich und geschehen ist, sollte doch mit Nachdruck darauf bestanden werden, daß dieses Gelände auch tatsächlich genommen wird.
Darüber hinaus sollte man prüfen, ob es nicht richtig ist, in vielen Fällen auf vorhandene militärische Bauten zurückzugreifen, die heute zum Teil anderen Zwecken zugeführt worden sind. Man sollte überprüfen, ob es nicht im Gesamteffekt tatsächlich rentabler ist, solche zweckentfremdeten Gebäude wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen und damit zu vermeiden, daß sozusagen frisches und neues Ackergelände irgendwo genommen werden muß, dessen wir alle sehr dringend für die deutsche Ernährung bedürfen.
Der Antrag, der Ihnen vorgelegt worden ist, bezweckt, eine solche Nachprüfung in diesem Fall sicherzustellen. Ich glaube, daß, wenn diese Nachprüfung erfolgt und wenn der deutsche Standpunkt mit Festigkeit vorgetragen wird, sich die Besatzungsmächte dem nicht verschließen werden und zu einer solchen Ausweichmöglichkeit greifen. Dabei ist allerdings auch eins hervorzuheben. Ich glaube nicht, daß man diejenigen Einrichtungen, die mit der derzeitigen Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängen, etwa überall in idealer Weise wird erstellen können. Man sollte sich doch vielleicht etwas freimachen von der Auffassung, daß ein ganz bestimmtes Schema unter allen Umständen zur Anwendung gelangen müßte. Denn ich glaube, daß es die deutschen Notwendigkeiten doch sehr nahelegen, den besten Gebrauch von den vorhandenen Einrichtungen zu machen, der die geringste Last für die Allgemeinheit bedeutet.
Wenn der Fall Hubbelrath in diesem Sinn neu aufgegriffen wird, dann glaube ich, daß damit der Anfang zu einer vernünftigen Behandlung des Problems gemacht werden kann und dieser Fall geradezu ein Schulbeispiel für die richtige Behandlung solcher Anforderungen werden könnte. Ich glaube, meine Damen und Herren, daß es sich erübrigt, diesen Antrag in einem Ausschuß weiter zu behandeln. Nach seinem ganzen Inhalt scheint er geeignet, sofort verabschiedet zu werden.