Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Notwendigkeit einer besonderen Berücksichtigung der Remontagen im Rahmen der gesamten wirtschaftlichen Planung besteht sicher keine Meinungsverschiedenheit. Worum es sich hier aber handelt, ist die Frage, inwieweit das Finanzministerium in der Lage ist — sei es aus dem Haushalt, sei es aus anderen Quellen —, diese Dinge zu fördern.
Ich darf im wesentlichen auf den Bericht des Herrn Abgeordneten Stücklen Bezug nehmen, der den Gang der Verhandlungen und die Stellungnahme der Ministerien in den letzten Monaten bereits ausführlich dargelegt hat. Aus der Beratung des Haushalts 1950, die eben vorgenommen wurde, ergibt sich — ohne ein Wort hinzuzufügen —, daß in diesem- Haushalt Mittel für diesen Zweck nicht bereitgestellt werden konnten. Was den Haushalt für 1951 betrifft, so durfte ich eben schon bei anderer Gelegenheit sagen, daß er in diesem Augenblick in Beratung im Bundeskabinett ist. Mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen.
Es ist wohl klar: Nachdem auch eine Reihe anderer Posten voraussichtlich in den außerordentlichen Haushaltsplan verwiesen werden muß, wird es nicht leicht sein, für den wichtigen Zweck der Stützung der Remontagebetriebe zusätzliche Mittel nicht nur im außerordentlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen, sondern die Einstellung in diesen Haushalt auch zu realisieren; denn das kann nur durch Anleiheaufnahme geschehen.
Außerhalb des Bundeshaushalts könnten Mittel durch STEG-Gelder gewonnen werden. Der Herr Berichterstatter hat schon bemerkt, daß bereits am 5. März ein Antrag dieses Inhalts über den Betrag 20 Millionen DM dem Herrn amerikanischen Hohen Kommissar zugeleitet worden ist. Eine Antwort ist bis zu diesem Augenblick noch nicht erteilt worden. Wir haben das Gefühl, der Herr Hohe Kommissar möchte gern nicht nur über den mit diesem Antrag nachgesuchten Betrag entscheiden, sondern über die gesamte Verwendung der STEG-Gelder in einem Zuge verfügen. Wir werden nochmals nachdrücklich um eine Entscheidung auf diesem Gebiet bitten, über das wohl allgemeine Übereinstimmung bestehen dürfte.
Was die Bürgschaftsübernahme betrifft, so ist zu sagen, daß das Bürgschaftsgesetz zur Zeit noch in Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Hohen Hauses ist. Hier ist noch ein Spielraum von über 140 Millionen DM, der zur Gewährung von
Bürgschaften an zu remontierende Betriebe in geeigneten Fällen verwendet werden könnte. Hier scheint ein ziemlich weiter Rahmen für Bürgschaften möglich zu sein, selbstverständlich unter den Voraussetzungen des § 1 des Gesetzentwurfs.
Die Frage der Einplanung von Remontagevorhaben in die Freigabe von ERP-Gegenwertmitteln ist zunächst Sache des Marshallplan-Ministeriums. Bisher sind derartige Mittel, so scheint es, wohl grundsätzlich nicht eingesetzt worden. Aber da die Frage der Höhe und der Verwendung der Marshallplan-Mittel im Zuge ist, scheint es mir wichtig, daß auch dieser Punkt neu erörtert wird.
Die Lander haben in der Vergangenheit zum Teil eine nicht unbeträchtliche Finanzierungshilfe geleistet, und das Bundeswirtschaftsministerium, dessen Sache das ist, wird nicht verfehlen, bei den Ländern darauf hinzuwirken, nach Möglichkeit Mittel auch im Jahre 1951 zu gewähren.
Was die Möglichkeiten aus dem Soforthilfegesetz betrifft, so ist die Aufbauhilfe nach § 44 dieses Gesetzes eine Indnvidualhilfe, die aber für Flüchtlinge, Sachgeschädigte, politisch Verfolgte usw. bestimmt ist. Nach dem Gesetz sind also Leistungen an Demontagegeschädigte nicht möglich. Das Soforthilfegesetz sieht aber einen zusammengefaßten Einsatz von Mitteln in Form der Gemeinschaftshilfe nach § 46 vor. Ich möchte es nicht für ausgeschlossen halten, daß im Rahmen von wirtschaftlichen Vorhaben, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen, die Flüchtlingen, Sachgeschädigten, politisch Verfolgten usw. zugute kommen, auch Remontagebetriebe berücksichtigt werden; diese müßten sich verpflichten, Arbeitsplätze für Geschädigte im Sinne des Soforthilfegesetzes zur Verfügung zu stellen. Ich möchte bemerken, daß hierüber der Präsident des Hauptamtes für Soforthilfe mit Zustimmung des bei ihm gebildeten Kontrollausschusses entscheidet. Dabei wird es sich wahrscheinlich um ziemlich erhebliche Mittel handeln müssen, wenn sie nutzvolle Wirkung im hier gedachten Sinne ausüben sollen. Ich darf aber auch darauf hinweisen, daß die Bundesregierung dem Präsidenten des Hauptamtes für Soforthilfe zwar allgemeine Richtlinien, aber kein Weisungen erteilen kann. Der Herr Bundesfinanzminister ist aber bereit, dem Präsidenten des Hauptamtes für Soforthilfe zu empfehlen, zu prüfen, ob und inwieweit er Mittel für Zwecke der Remontage zur Verfügung stellen kann.