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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1951 5805 146. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5806C, 5823D Zur Tagesordnung 5806D, 5816D, 5823B Mellies (SPD) 5806C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5818D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Wahrung der Interessen der aus dem westlichen Ausland ausgewiesenen Deutschen (Nrn. 2227, 1826 der Drucksachen) 5806D Welke (SPD), Berichterstatter . . . 5806D Beschlußfassung 5807A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einheitliche Regelung der Niederlassung und über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen (Nrn. 2239, 1589 der Drucksachen; Umdruck Nr. 198) 5807B Horn (CDU), Berichterstatter . . . 5807B Pohle (SPD) 5807C Zurückverweisung an die Ausschüsse . 5807C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XXI — Haushalt der Bundesschuld — (Nr. 1920 der Drucksachen, Umdruck Nr. 171) in Verbindung mit Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung — (Nr. 1922 der Drucksachen, Umdruck Nr. 187) . . 5807D Wacker (CDU), Berichterstatter . . 5807D Dr. Bertram (Z) 5810D Abstimmungen 5812D Anteilnahme des Bundestags am Grubenunglück auf Zeche Heinrich-Robert in Hamm-Herringen 5812D Zweite Beratung der Ersten und Zweiten Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nrn. 1784, 2092 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1928 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1900 der Drucksachen, Umdruck Nr. 188) 5813A Schoettle (SPD), Berichterstatter . 5813A Dr. Krone (CDU) 5815D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 5815D Abstimmungen 5816B Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nrn. 2061, 2213, 2286 der Drucksachen) 5816C Beschlußfassung 5816C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Arndt (Nr. 2254 der Drucksachen) 5817A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 5817A Ewers (DP) 5817C Beschlußfassung 5817D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2095 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2259 'der Drucksachen) 5818A Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 5818A Beschlußfassung 5818B Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Nr. 511 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Nr. 1152 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1877 [neu] der Drucksachen, Änderungsanträge Umdruck Nrn. 170, 185) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Krone, Dr. Reif u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesaufsichtsamtes für das private Versicherungswesen (Nr. 2199 der Drucksachen) 5818C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5818D Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 5818D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktion der FDP betr. Remontage (Nrn. 2258, 1703 der Drucksachen) 5819A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5819A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5820C Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 5821B, 5823A Schütz (CSU) 5822B Dr. Leuchtgens (DP) 5822C Walter (DP) 5822D Beschlußfassung 5823B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Zuckerverteilung (Nr. 2237 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Zuckerversorgung (Nr. 2240 der Drucksachen) . . 5823C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . 5823C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5824A Frau Keilhack (SPD) 5824B, 5829C Frau Strohbach (KPD) 5826A Dr. Horlacher (CSU) 5826D, 5829B Tobaben (DP) 5827C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5827D Beschlußfassung 5829D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horraeher u. Gen. betr. Europäische Landwirtschaftsunion (Nr. 2232 der Drucksachen) . 5830A Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 5830A Beschlußfassung 5832B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Schröder (Düsseldorf) u. Gen. betr. Beschlagnahme von landwirtschaftlichem Gelände in Hubbelrath (Kreis Düsseldorf-Mettmann) (Nr. 2257 der Drucksachen) 5832B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 5832C, 5836A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 5833C Mehs (CDU) 5834A Dr. Frey (CDU) 5834C Renner (KPD): zur Sache 5835A zur Abstimmung 5836B Mellies (SPD) 5835D Muckermann (CDU) 5836A Beschlußfassung 5836D Nächste Sitzung 5836D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister ist ja sonst bei allen Dingen, die ihn angehen, im Hause anwesend. Vielleicht wird es ausnahmsweise heute morgen noch zu früh für ihn sein. Immerhin


    (Dr. Bertram)

    wollen wir diesen Ausnahmefall nicht zum Anlaß nehmen, ihn deswegen zu tadeln.

    (Zurufe.)

    — Im Gegenteil, ich wollte meine Ausführungen damit beginnen, daß ich dem Herrn Bundesfinanzminister mein Anerkenntnis dafür ausspreche, daß er den personlichen Mut hat, sich regelmäßig dem Parlament zu stellen und ebenso regelmäßig seine Vorlagen im Plenum und in den Ausschüssen zu vertreten. Wir sind auch zufrieden damit, daß der Bundesfinanzminister in seinem eigenen Hause Ordnung hält, daß er tatsächlich Chef im Bundesfinanzministerium ist und daß von dem Bundesfinanzministerium in organisatorischer Hinsicht nicht wie von manchen anderen Ministerien irgendwelche Anstände zu berichten sind.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir begrüßen auch, daß der Bundesfinanzminister einen Weg gefunden hat, gerade mit den Länderfinanzministern und mit dem Bundesrat sehr gut zusammenzuarbeiten. Es war vielleicht eine außerordentlich geschickte Maßnahme des Bundeskanzlers, zum Bundesfinanzminister einen extremen Föderalisten zu machen, wie es der Herr Bundesfinanzminister zum mindesten nach den Berichten gewesen sein muß, die wir über seine früheren Äußerungen aus Bayern erhalten haben.

    (Zuruf rechts.)

    — Ich sage, es war vielleicht sehr geschickt, das zu tun; denn auf diese Art und Weise ist, soweit ich das beurteilen kann, aus einem Saulus ein Paulus geworden. Das ist viel besser, als wenn man von vornherein mit dem Odium belastet als Finanzminister angetreten wäre, man sei ein Zentralist.
    Aber diese erfreulichen Seiten in der Geschäftsführung und der Amtsführung des Bundesfinanzministers können doch nichts daran ändern, daß wir anderen Dingen mit ernsten Bedenken gegenüberstehen und daß wir über andere Dinge unser ernstestes Bedauern zum Ausdruck bringen müssen. Einen Punkt, der schon wiederholt angeschnitten worden ist, möchte ich hier noch einmal berühren. Das ist die Tatsache, daß der Bundesfinanzminister es in keiner seiner Veröffentlichungen in der letzen Zeit unterläßt — sei es in dem bekannten Brief im Organ des Bundes der Steuerzahler, sei es in seinen Radioansprachen —, das Parlament anzugreifen und anzuklagen, indem er behautet, daß wir uns bei der Geschäftsführung hier nicht ordnungsmäßig an den § 48 a der Geschäftsordnung hielten, daß wir allzu bewilligungsfreudig seien und ihm dadurch seine Arbeit leichtfertigerweise erschwerten. Meine Damen und Herren! Wenn die Dinge so wären, dann wäre es wahrscheinlich sehr einfach, zwischen dem Bundestag und dem Bundesfinanzminister eine Übereinstimmung herbeizuführen. In Wirklichkeit liegen die Dinge viel schwieriger. In Wirklichkeit ist die Notwendigkeit der Ausgaben, die wir hier beschlossen haben, vom Bundesfinanzministerium anerkannt worden. Der Bundesfinanzminister hat im Rahmen der Regierungskoalition eine so starke Stellung, daß er sicher, wenn er nicht selbst von der Notwendigkeit der von uns beschlossenen Ausgaben überzeugt gewesen wäre, die Ausgaben als solche schon hätte unterbinden können. Die Notwendigkeit der Ausgaben ist aber wohl unstreitig und einmütig von der Bundesregierung und dem Bundesfinanzminister anerkannt worden. Es ist deshalb ein etwas billiges Argument, zu sagen, wir seien, weil wir die Ausgaben beschließen, bewilligungsfreudig und wir seien diejenigen, die den Bundessteuerzahler unnötig belasteten. Diese Art der Polemik, die sich hier beim Bundesfinanzminister sogar in der Äußerung verdichtet hat, das Parlament sei eine Bewilligungsmaschine, ist meiner Ansicht nach außerordentlich bedauerlich und schädigt das Ansehen unseres Staates. Es sollte nicht möglich sein, daß oberste Staatsorgane, wie Bundesregierung und Bundesparlament, sich in dieser Weise gegenseitig Schwierigkeiten machen, indem der Bundesfinanzminister hier Angriffe startet, deren innere Berechtigung ich nicht anerkennen kann.
    Ein zweiter Punkt, der ebenso wichtig ist, ist die Tatsache, daß wir zwar eine Bundesfinanzverwaltung haben, die in formeller Hinsicht, in der Beherrschung der Steuertechnik usw. in Ordnung ist, daß wir aber die Kompliziertheit des Steuersystems inzwischen so weit getrieben haben, daß weiteste Kreise unserer Steuerzahler nach einer grundsätzlichen Systemänderung rufen und daß es dem Bundesfinanzminister deshalb auch nicht gelungen ist, die Steuermoral auch nur im geringsten zu heben; man kann sich sogar fragen, ob sie nicht in der Amtszeit des -Bundesfinanzministers noch weiter hinabgesunken ist. Diese Tatsache führe ich zum ganz großen Teil auf die immer größer werdende Kompliziertheit unseres Steuersystems zurück. Außerdem hat sich die Schere zwischen der Begünstigung des Kapitaleinkommens und der Begünstigung des Arbeitseinkommens, des Einkommens aus selbständiger und unselbständiger Arbeit ohne Kapitaleinsatz, für Arbeiter, Freiberufler und Handwerker dauernd weiter geöffnet. Das Arbeitseinkommen ist ständig schärfer herangezogen worden.

    (Abg. Kunze: Das ist doch einfach nicht richtig, Herr Kollege Bertram!)

    — Entschuldigen Sie bitte! Sie werden mir gleich, wenn ich die These aufstelle, Gelegenheit geben, sie zu beweisen. — Das Arbeitseinkommen ist dauernd stärker herangezogen worden, und zwar im Zusammenhang damit, daß die Freibeträge wegen der Preissteigerung eine ständig geringere Bedeutung erhalten, d. h. daß die Steuer ständig tiefer in das Existenzminimum hineingreift. Auf der anderen Seite hat aber durch die Tatsache der Unterbrechung der Bilanzkontinuität im Rahmen des D-Mark-Bilanzgesetzes das Kapital die Möglichkeit gehabt, die abgeschriebenen Maschinen, die ältesten Ladenhüter aufzuwerten und mit neuen Werten in die Bilanz einzusetzen,

    (Abg. Kunze: Im Lastenausgleich muß das bezahlt werden!)

    von diesen Dingen völlig neu abzuschreiben und auf die Art und Weise den steuerlichen Gewinn im Verhältnis zu dem Rohgewinn außerordentlich stark zu beschneiden, während die gleiche Möglichkeit der Beschneidung des steuerlichen Gewinns im Verhältnis zum wirklichen Gewinn den Arbeitseinkommen nicht geblieben ist. Außerdem War durch die Möglichkeiten der §§ 7 a ff. noch die zusätzliche Chance gegeben, daß man diese abgeschriebenen Ladenhüter, die man voll oder übervoll neu bewerten, sogar höher bewerten durfte, als seinerzeit die Anschaffungskosten gewesen sind, dann aber Ersatzbeschaffungen noch einmal .abschreiben konnte.

    (Abg. Kunze: Jetzt muß man 50 % im Lastenausgleich dafür bezahlen!)

    — Die Abführung in den Lastenausgleich können Sie nicht mit 50 % berechnen, weil der Gegenwartswert der Lastenausgleichsbelastung nur zum Vergleich herangezogen werden darf. Der Gegenwarts-


    (Dr. Bertram)

    wert der Lastenausgleichsbelastung beträgt höchstens 40 % der gesamten Lastenausgleichsbelastung.

    (Zuruf rechts: Das meinen Sie!)

    Aber im übrigen, wenn man daran denkt, was die Geldwertbesitzer und die Wertpapierbesitzer verloren haben, kann man doch sagen, daß die Sachwertbesitzer trotz dieser Belastung mit dem Lastenausgleich tatsächlich noch sehr günstig wegkommen. Ich glaube, daß man das Thema Lastenausgleich besser aus der Behandlung der Frage der steuerlichen Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit herauslassen sollte.

    (Abg. Kunze: Davon verstehen Sie nichts!)

    Im übrigen aber konzentriere ich meinen Vortrag auf das Prinzip, daß durch unser gegenwärtiges Steuersystem das Kapitaleinkommen ungebührlich begünstigt wird, weil es die Möglichkeit hat, den steuerlichen Gewinn durch alle möglichen fiktiven Absetzungen ganz erheblich zu kürzen und dadurch einen steuerlichen Gewinn auszuweisen, der von dem wirklichen Reingewinn meilenweit entfernt ist. Da diese Möglichkeit für das Arbeitseinkommen des Mittelstandes nicht besteht, bedeutet es, daß die Schere zwischen dem Arbeitseinkommen und dem Kapitaleinkommen ständig größer geworden ist. Das ist einer der entscheidenden Fehler unseres Steuersystems. Hier ist der Punkt, wo ich mit meinen konstruktiven Vorschlägen ansetzen möchte. Wir haben immer wieder gesagt, wir brauchen eine Steuer, die tatsächlich den privatwirtschaftlichen Vorteil und den öffentlichen Vorteil konform macht und nicht den Unternehmer geradezu verleitet, möglichst aufwändig, möglichst unrationell zu wirtschaften, sondern die ihn dazu zwingt, möglichst rationell im volkswirtschaftlichen Interesse zu wirtschaften.
    Eine solche Steuer haben wir in einer Umsatzsteuer von der Nettoproduktion statt von der Bruttoproduktion. Würden wir die Umsatzsteuer von der Nettoproduktion haben statt unserer Verbrauchsteuern und unserer jetzigen Umsatzsteuer, dann würde jeder Unternehmer gezwungen sein, möglichst rationell zu wirtschaften. Je weniger Ausgaben er macht, je weniger Aufwendungen er macht, je besser er wirtschaftet, desto mehr bleibt ihm dann nämlich von seinem Nettoumsatz, d. h. von der Spanne zwischen Wareneinkauf plus Lohnaufwand einerseits und dem Gesamtumsatz andererseits übrig. Wir brauchen eine volkswirtschaftlich richtig angesetzte Steuer, und diese volkswirtschaftlich richtig angesetzte Steuer ist in der Finanzwissenschaft seit Jahren immer wieder gefordert worden.
    Unser Bundesfinanzminister hat zwar außerordentlich fleißig gearbeitet, hat gute steuertechnische Arbeit geliefert. Er hat aber nicht — das ist der Vorwurf, den wir ihm machen — die große Linie, er hat nicht den Mut zu einer neuen konstruktiven Finanzpolitik. Wir haben gefordert, daß ein Sparkommissar zur Durchführung der Rationalisierung in der öffentlichen Verwaltung, zur Beseitigung der Überschneidung der Verwaltung zwischen Bund und Ländern eingesetzt wird. Alle diese Dinge sind bisher versandet.
    Der dritte Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch aufzeigen möchte, ist die Notwendigkeit der Begünstigung der Sparkapitalbildung. Die Lage auf dem Kapitalmarkt ist Ihnen doch allen bekannt. Wir haben jetzt zwar eine ganze Reihe von Begünstigungen zu Recht gestrichen, aber wir haben keinen Ersatz dafür geboten. Man hat keine
    Möglichkeit geboten, daß der Sparer selbst wieder durch steuerliche Begünstigung — —

    (Abg. Kunze: Das ist doch nur der Kapitalbesitzer mit anderen Worten!)

    — Das hat mit Kapitalismus nichts zu tun. Die Sparer sind nicht Kapitalisten. Die Großbetriebe haben Sparmöglichkeiten genug. Die Sparer sind immer die Kreise des Mittelstandes gewesen, die für ihre Existenz, für ihre Alterssicherung, für die Ausstattung ihrer Kinder etwas zurücklegen wollten und das jetzt einfach nicht können, weil es für diese Schichten keinerlei Möglichkeiten gibt, steuerlich begünstigte Sparansammlungen zu schaffen. Die Begünstigungen, die die steuerlich begünstigten Ansammlungsverträge bilden, sind so gering, daß sie keinerlei Möglichkeit bieten oder jedenfalls in zwei Jahren nur 270 Millionen DM insgesamt erbracht haben. Es handelt sich darum, daß wir eine Finanzpolitik bekommen, die aus dem hergebrachten Gleis endlich heraustritt, die den Mut hat, neue Wege zu gehen, und die die Bedenken aller Fachleute, die sagen: Wenn wir neue Wege gehen, haben wir auch das Risiko auf uns zu nehmen, endlich beiseite schiebt und mit mutigen Schritten eine Gerechtigkeit in unser Steuersystem hineinbringt.

    (Beifall beim Zentrum.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Falls noch Wortmeldungen vorliegen sollten, möchte ich darauf aufmerksam machen, daß wir den Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung und der Bundesschuld erörtern.

(Abg. Dr. Bertram: Vielen Dank!)

— Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung erstens über den Antrag des Haushaltsausschusses Drucksache Nr. 1920. Der Antrag des Ausschusses muß durch die von dem Herrn Berichterstatter angegebenen Worte in der vorletzten Zeile ergänzt werden, so daß es heißt: „mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen". Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag des Haushaltsausschusses unter Berücksichtigung der Berichtigung auf Umdruck Nr. 171 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
— Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung, Antrag des Haushaltsausschusses auf Drucksache Nr. 1922. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag des Haushaltsausschusses unter Berücksichtigung der Berichtigung auf Umdruck Nr. 187 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen gegen wenige Stimmen angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich bin während der Sitzung davon unterrichtet worden, daß gestern in Hamm durch eine Grubenkatastrophe

(die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen)

14 Bergleute verschüttet worden sind, die als tot betrachtet werden müssen. Ich möchte nicht unterlassen, dem tiefen Mitgefühl auch des Bundestags mit den Angehörigen der von diesem Unglück Betroffenen Ausdruck zu geben, um so mehr, als diese Bergleute bei dem Einsatz dafür umgekommen sind, Hunderten von Arbeitskameraden ihren Arbeits-


(Präsident Dr. Ehlers)

platz zu erhalten und die Möglichkeit der Förderung in diesem Schacht zu sichern. Ich spreche namens des Deutschen Bundestages den Hinterbliebenen unsere wärmste Teilnahme aus und möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß allen 28 schwerverletzten Bergleuten, die im Krankenhaus in Hamm liegen, möglichst bald die Gesundheit wiedergeschenkt wird.

(Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Nachdem wir Punkt 1 der gestrigen Tagesordnung erledigt haben, rufe ich den Punkt 2 der gestrigen Tagesordnung auf:
Zweite Beratung der Ersten und Zweiten Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Rechnungsjahr 1950 (Nrn. 1784, 2092 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses

(10. Ausschuß) (Nr. 1928 der Drucksachen)


(Erste Beratung: 113. und 134. Sitzung)

und zweckmäßigerweise wohl gleichzeitig den Punkt 3:
Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1900 der Drucksachen, Umdruck Nr. 188).

(Erste Beratung: 99. und 100. Sitzung.)

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schoettle. Darf ich ihn bitten, das Wort zu nehmen!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tatsache, daß während der Beratungen des Haushaltsplanes. für das Rechnungsjahr 1950 die Bundesregierung dem Hohen Hause zwei Ergänzungsvorlagen zu diesem Haushaltsplan unterbreiten mußte, zeigt sich der Umstand, daß während der ganzen Periode, in der wir über die Einzelheiten des Haushaltsplanes berieten, sich die Verwaltung ständig verändert bzw. erweitert hat und ihrem endgültigen Aufbau entgegengegangen ist. Die beiden Ergänzungsvorlagen lassen in ihren Einzelheiten die Tendenz dieses Aufbaus erkennen. Ich will nicht darauf eingehen, wie sich das in den Details dieser Ergänzungsvorlagen widerspiegelt, sondern möchte nur in Kürze dem Hohen Hause dartun, in welcher Weise die Vorlagen in die Haushaltspläne eingearbeitet worden sind.
    Wenn Sie die Drucksache Nr. 1928, den Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über die Behandlung der Drucksachen Nrn. 1784 und 2092 zur Hand nehmen, so finden Sie darin die Vorschläge, die der Haushaltsausschuß für die Erledigung dieser Drucksachen zu machen hat. Danach ist die erste Ergänzungsvorlage bereits restlos in die vom Hause beratenen Einzelpläne eingearbeitet worden. Der Haushaltsausschuß schlägt vor, sie für erledigt zu erklären. Die zweite Ergänzungsvorlage, die umfangreicher war als die erste und die sich mit einer Reihe von Einzelplänen beschäftigte, ist vom Haushaltsausschuß so behandelt worden, wie es sich durch den Gang der Beratungen der Einzelpläne im Ausschuß und im Plenum von selber ergab. Infolgedessen schlagen wir Ihnen vor, die zweite Ergänzungsvorlage, Drucksache Nr. 2092, insoweit für erledigt zu erklären, als Änderungen der Einzelpläne IV, VI, VIII, XII, XVI, XXI, XXII und XXIII vorgenommen worden sind.
    Alle diese Abänderungen sind bereits in den vom Hause behandelten Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses mit berücksichtigt worden. Dagegen sind in den Einzelplänen VII, IX, X, XI und XXVI Änderungen erfolgt, die vom Hause nachträglich zu beschließen wären. Der Haushaltsausschuß schlägt Ihnen vor, diese Abänderungen nach der Vorlage anzunehmen.
    Ich darf nun im einzelnen zu den Abänderungen auf Grund der zweiten Ergänzungsvorlage einige Bemerkungen machen. Sie finden die Vorschläge des Haushaltsausschusses auf den Seiten 3 ff. der Anlage zum Mündlichen Bericht. Bei dem Einzelplan VII, Haushalt des Bundesministeriums der Justiz, z. B. ist für das Deutsche Patentamt, das in Kap. 5 dieses Haushalts veranschlagt ist, in Tit. 16 zu der dort vorgesehenen Mehrausgabe von 37 600 DM ein Sperrvermerk über einen Betrag von 14 000 DM angebracht worden. Dieser Sperrvermerk ergibt sich daraus, daß zur Unterbringung der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamtes ein Gebäudeteil des Dienstgebäudes des ehemaligen Reichspatentamtes benutzt wird, bei dem die Mietverhältnisse noch nicht geklärt sind. Der Haushaltsausschuß stellte sich deshalb auf den Standpunkt, daß der Betrag, der für die Miete dieses Gebäudeteils vorgesehen ist, so lange gesperrt bleiben soll, bis die endgültige Auseinandersetzung über die Eigentumsverhältnisse an diesem Gebäude erfolgt ist. Wir sind in ähnlichen Fällen ähnlich verfahren.
    Bei dem Einzelplan IX, Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft, finden Sie bei Kap. 6, bei den Ausgaben aus ERP-Mitteln, eine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz insofern, als ein neuer Tit. 3 eingefügt worden ist, der zur Förderung des deutsch-amerikanischen Handels eine Mehraufwendung von 2,3 Millionen DM vorsieht, die 'aus ERP-Mitteln zur Verfügung gestellt worden sind.
    Bei dem Einzelplan XI, Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit, hat der Haushaltsausschuß die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven auf Grund der Vorschläge der Bundesregierung als Kap. 2 in den Haushalt neu aufgenommen. Die Ausgaben, die Sie auf der rechten Spalte dieser Anlage unter der Bezeichnung „Beschlüsse des 10. Ausschusses" finden, sind im wesentlichen an den bis zu diesem Zeitpunkt bereits feststehenden tatsächlichen Ausgaben dieser Behörde orientiert, wie überhaupt die Beratungen des Haushaltsausschusses in der späteren Phase dadurch gekennzeichnet wurden, daß wir im Gegensatz zu normalen Haushaltsberatungen die Ausgabenansätze weitgehend an den bis zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Ist-Ausgaben für das Haushaltsjahr orientieren konnten, da das Haushaltsjahr vor der abschließenden Beratung des Haushalts im Ausschuß längst abgelaufen war. Das ist an sich ein durchaus anomaler Zustand, der aber aus den Umständen zu erklären ist, unter denen der Bundeshaushalt für das Jahr 1950 aufgestellt worden ist. Also für diese Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven gilt bezüglich der Ausgabenansätze das, was ich über ihre Annäherung oder ihre vollständige Übereinstimmung mit dem Ausgaben-Ist gesagt habe.
    Beim Einzelplan XXVI, Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten, finden Sie eine Minderausgabe unter Tit. 31 für die Kosten der Invalidenversicherungsfürsorge. Auch hier gilt das vorhin Gesagte. Es handelt sich um die Ist-Ausgabe, die eben um einen Betrag von 3 Millionen DM niedriger ist, als ursprünglich veranschlagt war.


    (Schoettle)

    Im Außerordentlichen Haushalt entfällt die ursprünglich vorgesehene Minderausgabe von 4 Millionen DM, weil infolge der Beratungen des Haushaltsausschusses dieser Titel nicht mehr notwendig ist.
    Soviel zu den Ergänzungsvorlagen. Im wesentlichen ist also die zweite Ergänzungsvorlage bereits durch frühere Beratungen des Hohen Hauses erledigt worden. Für den Rest der Ergänzungsvorlage schlägt Ihnen der Ausschuß vor, seine Vorschläge anzunehmen, wie sie auf Drucksache Nr. 1928. niedergelegt sind.
    Ich darf nun mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten gleich den zweiten Teil meiner Berichterstattung anschließen, nämlich den Bericht über das Haushaltsgesetz 1950. An die Spitze meines Berichts über das Haushaltsgesetz 1950 möchte ich eine allgemeine Bemerkung stellen. Mit diesem Haushaltsgesetz wird der langwierige Prozeß der Beratungen zum Haushalt für das Rechnungsjahr 1950 in zweiter Lesung abgeschlossen. Unter normalen Umständen wäre der Abschluß der Haushaltsberatungen wahrscheinlich ein sehr dramatisches Ereignis. Wir hinken — das liegt in der Natur der Periode, die wir hinter uns gebracht haben — mit unseren Haushaltsplänen hinter dem Ablauf des Haushaltsjahres beträchtlich her. Der Haushaltsausschuß — und da darf ich alle seine Mitglieder einschließen — hat eine seiner wichtigsten Aufgaben darin gesehen, bei der Beratung des Haushaltsplans 1950 zugleich die Voraussetzungen für eine möglichst baldige Normalisierung unserer Haushaltslage zu schaffen,

    (Sehr gut! in der Mitte)

    nämlich dafür, daß bei den nun folgenden Haushalten die Frist zwischen dem Abschluß der Haushaltsberatungen und dem Beginn des Haushaltsjahres immer mehr verkürzt Wird, bis endlich eine vollkommene Deckung der Beschlüsse dieses Hauses mit den tatsächlichen Notwendigkeiten des Bundeshaushalts herbeigeführt wird. Insofern haben also die Beratungen des Haushaltsplans 1950 mit ihrer Gründlichkeit, mit ihrer bis in die Einzelheiten gehenden Untersuchung der Notwendigkeiten auch des Aufbaues der Verwaltung und der Stellen- und Organisationspläne die Aufgabe gehabt, für den nun folgenden Haushaltsplan 1951 die wesentlichen Grundlagen so zu schaffen, daß das Haus in Bälde diesen Haushaltsplan verabschieden kann und wir die Vorlagen für den Haushalt 1952 im Bundestag möglichst schon so rechtzeitig bekommen, daß für 1952 der Beginn des Haushaltsjahres mit dem Inkrafttreten des Haushalts zusammenfällt.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Das ist, so technisch es klingen mag, angesichts unserer völlig verwirrten Zeitumstände, wenn man an die letzten sechs Jahre denkt, eine große Leistung. Es ist etwas, was tatsächlich den Zustand der Normalität kennzeichnet, dem wir nun langsam zustreben.
    Ich darf in diesem Zusammenhang gleich zu Beginn sagen — und ich halte mich als Vorsitzender, der ich nun zufällig gerade auch Berichterstatter für diese Fragen bin, dazu für verpflichtet —, daß im Haushaltsausschuß in allen diesen Fragen bei mancherlei scharfen Gegensätzen in der Sache stets der Versuch gemacht wurde und auch meistens gelungen ist, die Beratungen in einem Geist der Sachlichkeit, der Erkenntnis einer gemeinsamen staatspolitischen Aufgabe zu führen und dadurch eine Intensität der Arbeit und ein Vertrautwerden der einzelnen Mitglieder des Ausschusses mit der Materie herbeizuführen, das für viele die Voraussetzung für ihre künftige Arbeit auf diesem Gebiet geworden ist; denn eine großer Teil von uns war ja auf dem Gebiet des Haushaltswesens bisher Anfänger.

    (Zustimmung.)

    Das darf man hinzusetzen, weil es gerade in einer Periode, in der die Grundzüge des staatlichen Aufbaues erst erarbeitet werden müssen, gar nicht so einfach ist, diese Dinge einigermaßen ordentlich zu erledigen.
    Was das Haushaltsgesetz, den Schlußstein der Haushaltsberatungen, selbst angeht, so hat der Herr Kollege Wacker vorhin bei seiner Berichterstattung über den Einzelplan XXIII schon das Notwendige zu § 1 gesagt. § 1 gibt lediglich die Endergebnisse der Beratungen des Haushaltsausschusses in Einnahmen und Ausgaben wieder. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
    Bei § 2 werden Sie in der Vorlage des Haushaltsausschusses die fett gedruckten Ziffern 2 und 3 finden,' die sich mit der Stellenbewirtschaftung befassen. Diese Zusätze zur, Regierungsvorlage sind in erster Linie unter dem Gesichtspunkt zu verstehen, daß sie gewissen bei den Haushaltsberatungen zutage getretenen Tendenzen entgegenwirken sollen, durch die Schaffung von Vorratsstellen eine der Kontrolle der parlamentarischen Instanzen entzogene Bewirtschaftung einzelner Stellen möglich zu machen. Der Haushaltsausschuß hat diese Vorkehrungen einstimmig getroffen, und ich glaube, daß auch die Behörden dem Ausschuß dafür dankbar sein sollten, daß er gerade in der Periode des Aufbaues durch gesetzgeberische Maßnahmen ein gewisses Maß von Erziehungsarbeit auch an der Verwaltung leisten wollte., Es ist ja nicht ganz selbstverständlich, daß Verwaltung und Parlament nach den Jahren der völligen Zerstörung einer demokratischen Kontrolle der öffentlichen Verwaltung nun reibungslos zusammenarbeiten. Es ist nicht ganz unverständlich, wenn in einzelnen Teilen der Verwaltung das Bedürfnis, sich der parlamentarischen °Kontrolle zu unterwerfen, nicht gerade überwältigend stark ist. Dem vorzubeugen, hier die Entwicklung in gesunde Bahnen zu lenken, ist Sache der Gesetzgebung und vor allem der Haushaltsgesetzgebung. Die Ziffern 2 und 3 wollen in dieser Richtung wirken. Sie sind nicht als eine ungebührliche Belastung der Verwaltung gedacht, sondern als eine Maßnahme, die für alle Beteiligten sozusagen einen Grenzstein aufrichtet, über den man nicht hinausgehen kann, ohne daß die parlamentarische Kontrolle in Kraft tritt.
    Auch an § 2 a hat der Haushaltsausschuß einige Änderungen vorgenommen. Sie sind in Ziffer 1 im wesentlichen Korrekturen technischer Art. Sie stellen weiterhin eine haushaltsgesetzliche Fixierung von Beschlüssen dar, die der Haushaltsausschuß und das Hohe Haus in Zusammenhang mit der allgemeinen Teuerungswelle zugunsten der Beamten des Bundes vorgenommen haben. Sie sind insofern also lediglich die Wiedergabe Inzwischen erfolgter tatsächlicher Veränderungen. Dasselbe gilt für die §§ 2 b und 2 c.
    Der § 6 a hat ebenfalls gegenüber der Regierungsvorlage eine technische Veränderung erfahren. Diese Veränderung mag bei oberflächlichem Hinsehen wenig bedeuten. Sie hat aber einen sehr gewichtigen sachlichen Grund. Die Bezugnahme auf die Reichshaushaltsordnung, die ja für die Haus-


    (Schoettle)

    haltsgesetzgebung und für die Haushaltsführung der Bundesrepublik vorläufig gilt, hat in § 6 der Regierungsvorlage den Charakter einer Änderung der Reichshaushaltsordnung. Angesichts des provisorischen Zustandes auf diesem Gebiet ist es jedoch wenig sinnvoll, durch eine einzelne Bestimmung im Haushaltsgesetz für ein Haushaltsjahr eine Einzelbestimmung der Reichshaushaltsordnung zu ändern. Wir sind uns im Haushaltsausschuß alle, auch mit den Herren des Bundesfinanzministeriums, in dem Wunsche einig, daß möglichst bald eine Überarbeitung der für die Haushaltsführung der Bundesrepublik geltenden Haushaltsordnung und der damit zusammenhängenden übrigen gesetzgeberischen Grundlagen im Sinne der heutigen Erfordernisse erfolgt. Wir haben uns deshalb im Haushaltsausschuß darauf beschränkt, lediglich eine Modifizierung der Anwendung des § 30 a der Reichshaushaltsordnung vorzunehmen. Das ist der Sinn dieser Änderung.
    Der § 8 ist in den Ziffern 1 und 2 im wesentlichen unverändert. In der Ziffer 3 sind die Bestimmungen über die Zinsverpflichtungen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn etwas anders definiert als in der Regierungsvorlage. Der Herr Kollege Wacker hat in seiner Berichterstattung über den Haushalt der Bundesschuld bereits auf die hinter diesen Dingen stehenden prinzipiellen Fragen hingewiesen. Ich kann es mir ersparen, hierzu weitere Ausführungen zu machen.
    Der § 10 der Regierungsvorlage entfällt nach den Vorschlägen des Ausschusses. Inzwischen hat der Bundestag selber das Anleihegesetz 1950 verabschiedet, so daß ein Hinweis auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung der Kreditaufnahme durch den Bundesminister der Finanzen im Haushaltsgesetz selber überflüssig geworden ist.
    Ich darf noch auf den Umdruck Nr. 188 zur Drucksache Nr. 1900 aufmerksam machen. In diesem Umdruck sind die Änderungen vorgeschlagen, die im Gesamtplan des Haushalts 1950, der dem Mündlichen Bericht Drucksache Nr. 1900 angehängt ist, auf Grund der zweiten Ergänzungsvorlage notwendig werden. Ich brauche auf die Dinge im einzelnen nicht einzugehen, weil das Haus gestern schon bei Einzelplan IV b die Vorschläge des Haushaltsausschusses akzeptiert hat. Das ist der erste wesentliche Teil der Änderungsvorschläge auf Umdruck Nr. 188. Die übrigen ergeben sich ebenfalls aus den im wesentlichen vom Haus bereits gebilligten Vorschlägen des Haushaltsausschusses.
    Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich diesen 'Bericht mit einer Schlußbemerkung schließen, die sich nicht mit dem Inhalt des Gesetzes selber beschäftigt, sondern mit der Arbeitsleistung, die in diesem Zusammenhang auch von Menschen vollbracht worden ist, die nicht dem Hause angehören. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses brauchen sich selber kein Loblied zu singen; sie wissen, was es bedeutet, in monatelanger Arbeit eine Materie zu behandeln wie die, von der wir in den letzten Wochen hier gesprochen haben. Ich darf in diesem Zusammenhang auch den Angestellten unseres eigenen Hauses, soweit sie mit der technischen Fertigstellung der Haushaltspläne und mit der Verarbeitung der Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses beschäftigt waren, für die Tag- und Nachtarbeit danken, die sie geleistet haben.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Ich darf in diesen Dank auch die Herren der Haushaltsabteilung des Bundesfinanzministeriums einschließen,

    (Bravo-Rufe in der Mitte und rechts)

    die ebenfalls unter Hintansetzung persönlicher, gesundheitlicher und anderer Gesichtspunkte zusammen mit dem Haushaltsausschuß und in ihrem eigenen Ministerium wirklich eifrig an der Fertigstellung dieser umfangreichen Arbeit tätig waren, die ja nicht nur für heute, sondern auch für morgen und übermorgen und für die kommenden Jahre ein Beispiel und eine Grundlage geschaffen hat. Ich darf das sagen, weil ich sogleich — und ich glaube, ich darf da auch im Namen der Mitglieder des Haushaltsausschusses sprechen — hinzufügen muß, daß wir manchmal bei einzelnen Ministerien nicht das nötige Maß von Verständnis gefunden haben, und daß die Beratungen des Haushaltsausschusses nicht immer gefördert worden sind. Dafür gab es natürlich verschiedene Gründe. Einer der Gründe war, daß eben das Bewußtsein für die Bedeutung eines Staatshaushalts im Laufe der letzten, etwas irregulären Jahre abgeschwächt worden ist. Der Haushaltsausschuß mußte daher manches Mal recht viel Geduld aufwenden, um die Verhandlungen wenigstens innerhalb dieser noch einigermaßen vertretbaren Zeit abzuschließen. Im ganzen also, meine Damen und Herren, darf ich wohl feststellen, daß mit dem Abschluß der zweiten Beratung des Haushaltsplans für 1950, dem hoffentlich sehr bald die dritte Beratung und damit die Verabschiedung des Haushaltsplans folgen, ein gutes Stück Arbeit im Interesse einer Konsolidierung der Bundesrepublik geleistet ist.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den Regierungsparteien.)