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ID0114601500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1951 5805 146. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5806C, 5823D Zur Tagesordnung 5806D, 5816D, 5823B Mellies (SPD) 5806C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5818D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Wahrung der Interessen der aus dem westlichen Ausland ausgewiesenen Deutschen (Nrn. 2227, 1826 der Drucksachen) 5806D Welke (SPD), Berichterstatter . . . 5806D Beschlußfassung 5807A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einheitliche Regelung der Niederlassung und über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen (Nrn. 2239, 1589 der Drucksachen; Umdruck Nr. 198) 5807B Horn (CDU), Berichterstatter . . . 5807B Pohle (SPD) 5807C Zurückverweisung an die Ausschüsse . 5807C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XXI — Haushalt der Bundesschuld — (Nr. 1920 der Drucksachen, Umdruck Nr. 171) in Verbindung mit Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung — (Nr. 1922 der Drucksachen, Umdruck Nr. 187) . . 5807D Wacker (CDU), Berichterstatter . . 5807D Dr. Bertram (Z) 5810D Abstimmungen 5812D Anteilnahme des Bundestags am Grubenunglück auf Zeche Heinrich-Robert in Hamm-Herringen 5812D Zweite Beratung der Ersten und Zweiten Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nrn. 1784, 2092 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1928 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1900 der Drucksachen, Umdruck Nr. 188) 5813A Schoettle (SPD), Berichterstatter . 5813A Dr. Krone (CDU) 5815D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 5815D Abstimmungen 5816B Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nrn. 2061, 2213, 2286 der Drucksachen) 5816C Beschlußfassung 5816C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Arndt (Nr. 2254 der Drucksachen) 5817A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 5817A Ewers (DP) 5817C Beschlußfassung 5817D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2095 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2259 'der Drucksachen) 5818A Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 5818A Beschlußfassung 5818B Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Nr. 511 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Nr. 1152 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1877 [neu] der Drucksachen, Änderungsanträge Umdruck Nrn. 170, 185) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Krone, Dr. Reif u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesaufsichtsamtes für das private Versicherungswesen (Nr. 2199 der Drucksachen) 5818C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5818D Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 5818D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktion der FDP betr. Remontage (Nrn. 2258, 1703 der Drucksachen) 5819A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5819A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5820C Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 5821B, 5823A Schütz (CSU) 5822B Dr. Leuchtgens (DP) 5822C Walter (DP) 5822D Beschlußfassung 5823B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Zuckerverteilung (Nr. 2237 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Zuckerversorgung (Nr. 2240 der Drucksachen) . . 5823C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . 5823C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5824A Frau Keilhack (SPD) 5824B, 5829C Frau Strohbach (KPD) 5826A Dr. Horlacher (CSU) 5826D, 5829B Tobaben (DP) 5827C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5827D Beschlußfassung 5829D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horraeher u. Gen. betr. Europäische Landwirtschaftsunion (Nr. 2232 der Drucksachen) . 5830A Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 5830A Beschlußfassung 5832B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Schröder (Düsseldorf) u. Gen. betr. Beschlagnahme von landwirtschaftlichem Gelände in Hubbelrath (Kreis Düsseldorf-Mettmann) (Nr. 2257 der Drucksachen) 5832B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 5832C, 5836A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 5833C Mehs (CDU) 5834A Dr. Frey (CDU) 5834C Renner (KPD): zur Sache 5835A zur Abstimmung 5836B Mellies (SPD) 5835D Muckermann (CDU) 5836A Beschlußfassung 5836D Nächste Sitzung 5836D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Oskar Wacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    In enger Verbindung mit dem Haushaltsplan XXI steht der Haushaltsplan XXIII. Haushaltsplan XXIII bedeutet einen Schlußstern der bisherigen Beratungen über den Bundeshaushalt 1950. Der Einzelplan XXIII ist sozusagen das Dach über dem Bau des Haushaltsplans. Wir feiern also heute eine Art von Richtfest. Während die verschiedenen — fast zwei Dutzend — Einzelpläne nur die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Fachressorts umfassen und, wie es in der Natur der Sache liegt, durchweg Zuschußetats sind, bringt. der Einzelplan XXIII den Ausgleich des Haushalts; denn in diesem Einzelplan erscheinen die Haupteinnahmequellen des Bundes, die Steuern und Zölle, die Interessenquoten der Länder und anderes mehr, mit denen der Zuschußbedarf der übrigen Etats gedeckt wird. Außerdem umfaßt der Einzelplan XXIII ein Reihe von Ausgaben, die nicht einzelne Fachhaushalte, sondern die Gesamtheit der Bundesverwaltung betreffen.
    Der Zuschußbedarf der Einzeletats im ordentlichen Haushalt, also die Ausgaben dieser Etats nach Abzug der Verwaltungseinnahmen, beträgt rund 12 Milliarden DM, dem als Ausgleich der Überschuß des Einzelplans XXIII in gleicher Höhe von 12 Milliarden DM gegenübersteht. Die Haupteinnahmeposten sind die Besitz- und Verkehrsteuern mit 5 020 000 000 DM, die Zölle und Verbrauchsteuern mit 4 284 000 000 DM, die Abgabe Notopfer Berlin mit -350 000 000 DM, die Einnahmen aus der Münzprägung und dem Reingewinn der Bank deutscher Länder mit 580 000 000 DM, die Interessenquoten der Länder mit 1 143 000 000 DM, die Ablieferungen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost mit 308,5 Millionen DM, ein Zuschuß des außerordentlichen Haushalts mit 310 Millionen DM.
    Meine Damen und Herren! Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, dem Bundesminister der Finanzen mein Kompliment auszusprechen. Der tatsächliche Steuereingang hat seine Schätzungen bei Beginn des Rechnungsjahres bestätigt. Die eingegangenen Steuern haben im ganzen das Soll erreicht, sogar um einen kleinen Betrag überschritten. Wenn Sie lesen, daß der Herr Finanzminister die Tabaksteuer in seiner Vorlage mit 2 100 Millionen DM veranschlagt hat und bis zum 31. März 1951 tatsächlich 2 093 Millionen DM, also nur 7 Millionen DM weniger, eingegangen sind, so werden Sie zugeben, daß das ein Beispiel von hoher Verwaltungskunst ist. Wir hoffen, daß auch der Haushaltsplan 1951 mit dieser hellseherischen Gabe aufgestellt werden wird. Allerdings sind nicht alle veranschlagten Einnahmen in gleicher Genauigkeit eingegangen.
    Ein wunder Punkt sind die Ablieferungen der Bundesbahn, die mit 174,5 Millionen DM im Haushalt veranschlagt, im Rechnungsjahr aber nicht eingegangen sind. Der Haushaltsausschuß hat sich eingehend mit der Frage befaßt, ob bei dieser Sachlage die Ablieferung der Deutschen Bundesbahn im Haushaltsplan veranschlagt werden soll. Ein Vertreter des Ausschusses hat auch die Streichung dieses Einnahmeansatzes beantragt. Wenn sich der Haushaltsausschuß trotz des Nichteingangs der Ablieferung mit großer Mehrheit für das Verbleiben
    des Ansatzes im Haushalt entschieden hat, so geschah das aus zwei Gründen. Erstens: Wenn auch bedauerlicherweise der Haushalt 1950 erst jetzt verabschiedet wird, also zu einem Zeitpunkt, in dem die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres im allgemeinen bereits feststehen, so darf doch nicht übersehen werden, daß es sich prinzipiell um einen Voranschlag, nicht um eine Rechnung handelt. Die Dinge müssen also sozusagen retrospektiv aus der Schau des Frühjahrs 1950 betrachtet werden. Zweitens: Nach der augenblicklichen Rechtslage liegt eine rechtliche Verpflichtung der Bundesbahn vor, die ihren Ausdruck im Bundeshaushalt findet. Die Frage, ob die Bundesbahn zahlt oder nicht, ist eine Frage der Rechnung, die getrennt vom Voranschlag zu betrachten ist und hier nicht zur Debatte steht.
    Die gleiche Erwägung, daß es sich bei dem Haushalt um einen Voranschlag handelt, war für den Haushaltsausschuß auch dafür maßgebend, nicht etwa die Steuerschätzungen entsprechend dem tatsächlichen Ergebnis zu ändern, sondern es bei den vom Finanzministerium vorgeschlagenen Ansätzen zu belassen. Dies war um so eher möglich, als — wie ich schon vorher erwähnte — die tatsächlichen Einnahmen im ganzen nur unerhebliche Abweichungen von den Schätzungen, noch dazu nach oben, aufweisen.
    Die Interessenquoten der Länder sind leider bisher noch nicht in der veranschlagten vollen Höhe eingegangen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit einen Appell an die säumigen Länder richten: Gebt dem Bund, was des Bundes ist! Etwa 11/12 der Bundesausgaben, also etwa 11 Milliarden DM, entfallen auf die Besatzungskosten und die Sozialausgaben, also zwangsläufige und unelastische Ausgaben, die der Bund leisten muß. Der Bund kann diesen außerordentlichen Anforderungen nur gerecht werden, wenn ihm auch die Einnahmen, auf die er einen Anspruch hat, pünktlich zufließen.
    Im Haushaltsausschuß ist eingehend darüber beraten worden, ob der sogenannte Schlagschatz von 500 Millionen DM, der sich aus der Münzprägung ergibt, in den ordentlichen und 'in den außerordentlichen Haushalt gehört. Meine Damen und Herren, Sie wissen, daß diese Mittel zweckgebunden sind und der veranschlagte Reingewinn von 400 Millionen DM, der sich nach Abzug der Münzprägungskosten von 100 Millionen ergibt, für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden ist. Mit Rücksich darauf, daß die korrespondierende Ausgabe des sozialen Wohnungsbaues im ordentlichen Haushalt veranschlagt ist und dort auch bleiben muß, hat es der Haushaltsausschuß bei der Veranschlagung des Schlagschatzes im ordentlichen Haushalt belassen.
    Eine besondere Bemerkung zu dem Zuschuß des außerordentlichen Haushalts an den ordentlichen Haushalt in Höhe von 310 Millionen DM. Dieser Zuschuß dient als Gegenposten zu den Lebensmittelsubventionen, die entgegen früheren Planungen während des ganzen Rechnungsjahres gezahlt werden mußten. Um die Subventionen leisten zu können, ist im Anleihegesetz von 1950 dem Finanzminister die Ermächtigung gegeben worden, einen Kredit von 310 Millionen DM aufzunehmen, der als Zuschuß des außerordentlichen Haushalts im ordentlichen Haushalt erscheint. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Vorgang, der, wie die Regierung bestätigt hat, sich nicht wiederholen soll. Mit Rücksicht darauf, daß dieser Betrag je zur Hälfte bis zum 31. März 1952 und bis zum 31. März 1953 zu tilgen ist und ein Betrag von


    (Wacker)

    155 Millionen DM im Entwurf des Haushaltsplans für 1951 bereits veranschlagt ist, hat der Haushaltsausschuß dieser Veranschlagung zugestimmt.
    Bei den Ausgaben handelt es sich um solche, die allen Ressorts , gemeinsam sind und zentral vom Finanzministerium verwaltet werden. Sie finden dort die Ausgaben für Versorgung in Höhe von 67,2 Millionen DM, Beihilfen in Notfällen für die Verwaltungsangehörigen mit 5,1 Millionen DM, Darlehen an Bundesangehörige zur Beschaffung von Hausrat in Höhe von 4 Millionen DM, Kosten der Münzprägung mit 100 Millionen DM, Mehrausgaben für Gehälter und Löhne an Beamte, Angestellte und Arbeiter infolge des Wegfalls der 6%igen Gehaltskürzung und Gewährung einer Sonderzulage in Höhe von 13 Millionen DM, Darlehen an die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern in Höhe von 24,5 Millionen DM, zusammen 225,8 Millionen DM.
    Dem steht gegenüber ein globaler Abstrich bei den personellen und sachlichen Verwaltungsausgaben sowie den allgemeinen Haushaltsausgaben mit 275 Millionen DM, so daß Sie im Abschluß des Einzelplans eine Minusausgabe von 47 Millionen DM vorfinden. Der Globalabstrich ist — um den Haushaltsausgleich ernstlich herzustellen — kein fiktiver Posten. Nach den Erklärungen der Regierungsvertreter ist diese Summe tatsächlich bei den Ausgaben wenigstens eingespart worden.
    Ich komme nunmehr zu dem außerordentlichen Haushalt des Einzelplans XXIII. Im außerordentlichen Haushalt sind vorgesehen: Beteiligung des Bundes in Höhe von 27,1 Millionen DM, Zuschuß zur Erhaltung des Vermögens des Reiches 10,7 Millionen DM, Wohnungsfürsorge für die Angehörigen der Zollverwaltung in Höhe von 21,1 Millionen DM, Neu- und Umbau von Dienstgebäuden in Bonn in Höhe von 8,9 Millionen DM, Schaffung von bundeseigenen Wohnungen für deutsche Bedienstete der amerikanischen Vertretung in Höhe von 4,7 Millionen DM und schließlich Zuschuß zur Deckung der Ausgaben des ordentlichen Haushalts in Höhe von 310 Millionen DM. Das ergibt eine Gesamtsumme von 382,5 Millionen DM.
    Unter den Beteiligungen des Bundes finden Sie insbesondere auch die Darlehen an verschiedene Gesellschaften im Notstandsgebiet von Salzgitter, an denen der' Bund maßgeblich beteiligt ist. Mit diesen Mitteln soll insbesondere die Bevölkerung in diesem notleidenden Gebiet durch Erhaltung ihrer Arbeitsplätze vor Arbeitslosigkeit geschützt werden.
    Der Zuschuß zur Erhaltung des ehemaligen Reichsvermögens dient zur Erhaltung der großen Vermögenswerte, die dem Bund vom Reich in der britischen Zone überkommen sind und die hoffentlich in absehbarer Zeit mindestens sich selbst tragen, wenn nicht einen Überschuß abwerfen werden. Es ist zu wünschen, daß die Probleme des ehemaligen Reichsvermögens baldigst auch in der amerikanischen und französischen Zone geklärt werden, so daß der Bund auch hier in die ihm zustehenden Rechte eintreten kann.
    Im außerordentlichen Haushalt des Einzelplans XXIII finden Sie schließlich auch die vielbesprochenen Kosten der Verwaltungslauten in Bonn in Höhe von 8,9 Millionen DM. Der Haushaltsausschuß hat sich mit dieser leidigen Frage besonders eingehend befaßt und sie in zahlreichen Sitzungen in allen Einzelheiten erörtert. Es ist zu wünschen, daß dieses Kapitel damit als abgeschlossen betrachtet werden kann. Zur Steuer der Wahrheit muß hierzu gesagt werden, daß in Bonn mit verhältnismäßig geringen Mitteln in kurzer Zeit das Notwendige geschaffen worden ist, was die zentrale Bundesverwaltung nun einmal an Baulichkeiten braucht, um ihre Arbeiten durchführen zu können. So bleibt auch das, was zum Thema der angeblichen Verschwendung in Bonn in der Öffentlichkeit und in der Presse gesagt und geschrieben wurde, meines Erachtens nichts anderes als eine demagogische Parole. In Wirklichkeit sind `die Verwaltungen auf engstem Raum und durchaus bescheiden untergebracht, wie sich jeder, der in die Ministerien geht, überzeugen kann.
    Nachdem der Einzelplan XXIII nunmehr abgeschlossen vorliegt, ergeben sich die Abschlußzahlen für den gesamten Bundeshaushalt 1950. Der ordentliche Haushalt schließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 12 457 260 600 DM. Der außerordentliche Haushalt schließt ab mit 3 813 365 160 DM, so daß der Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe beträgt 16 270 625 760 DM. Meine Damen und Herren, Sie werden sich wundern, daß diese Abschlußzahlen gegenüber der Regierungsvorlage um etwa 3 Milliarden DM gestiegen sind. Die Regierungsvorlage, die Bundestagsdrucksache Nr. 1500, schloß bekanntlich mit rund 13 Milliarden DM ab. Die Erhöhung der Abschlußsumme ist aber nur eine formale und rührt daher, daß in der Regierungsvorlage die haushaltsmäßigen Auswirkungen der bekannten ERP- oder Gegenwertmittel, also der Marshallplanhilfe, noch nicht berücksichtigt waren. Erst im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die Regierung veranlaßt, die Marshallplanhilfe im außerordentlichen Haushalt zu etatisieren. Daraus ergibt sich in Einnahme und Ausgabe eine Erhöhung von rund 3 Milliarden DM.
    Der Haushaltsausschuß hat den Ihnen vorliegenden Voranschlag mit den aus dem Mündlichen Bericht ersichtlichen Änderungen gebilligt und schlägt Ihnen die Annahme vor.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, da es sich um eine Angelegenheit, die den Bundestag unmittelbar angeht, handelt und ich keine falschen Eindrücke aufkommen lassen möchte, bitte ich Sie doch, auf der Seite 17 unter B 1 d das Wort „Gebäude" in „Gelände" umzuändern. Der Haushaltsausschuß hat von der Stadt Bonn nicht gefordert, daß sie den Erweiterungsbau des Bundestags zur Verfügung stellen sollte, sondern lediglich das erforderliche Gelände. Im übrigen ist insofern inzwischen eine Vereinbarung zustandegekommen.

(Zustimmung.)

Ich eröffne die Aussprache über die beiden Haushaltspläne; sie soll sich im Rahmen der vereinbarten Redezeit von 120 Minuten halten. Wer wünscht, das Wort zu nehmen? — Herr Abgeordneter Dr. Bertram, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister ist ja sonst bei allen Dingen, die ihn angehen, im Hause anwesend. Vielleicht wird es ausnahmsweise heute morgen noch zu früh für ihn sein. Immerhin


    (Dr. Bertram)

    wollen wir diesen Ausnahmefall nicht zum Anlaß nehmen, ihn deswegen zu tadeln.

    (Zurufe.)

    — Im Gegenteil, ich wollte meine Ausführungen damit beginnen, daß ich dem Herrn Bundesfinanzminister mein Anerkenntnis dafür ausspreche, daß er den personlichen Mut hat, sich regelmäßig dem Parlament zu stellen und ebenso regelmäßig seine Vorlagen im Plenum und in den Ausschüssen zu vertreten. Wir sind auch zufrieden damit, daß der Bundesfinanzminister in seinem eigenen Hause Ordnung hält, daß er tatsächlich Chef im Bundesfinanzministerium ist und daß von dem Bundesfinanzministerium in organisatorischer Hinsicht nicht wie von manchen anderen Ministerien irgendwelche Anstände zu berichten sind.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir begrüßen auch, daß der Bundesfinanzminister einen Weg gefunden hat, gerade mit den Länderfinanzministern und mit dem Bundesrat sehr gut zusammenzuarbeiten. Es war vielleicht eine außerordentlich geschickte Maßnahme des Bundeskanzlers, zum Bundesfinanzminister einen extremen Föderalisten zu machen, wie es der Herr Bundesfinanzminister zum mindesten nach den Berichten gewesen sein muß, die wir über seine früheren Äußerungen aus Bayern erhalten haben.

    (Zuruf rechts.)

    — Ich sage, es war vielleicht sehr geschickt, das zu tun; denn auf diese Art und Weise ist, soweit ich das beurteilen kann, aus einem Saulus ein Paulus geworden. Das ist viel besser, als wenn man von vornherein mit dem Odium belastet als Finanzminister angetreten wäre, man sei ein Zentralist.
    Aber diese erfreulichen Seiten in der Geschäftsführung und der Amtsführung des Bundesfinanzministers können doch nichts daran ändern, daß wir anderen Dingen mit ernsten Bedenken gegenüberstehen und daß wir über andere Dinge unser ernstestes Bedauern zum Ausdruck bringen müssen. Einen Punkt, der schon wiederholt angeschnitten worden ist, möchte ich hier noch einmal berühren. Das ist die Tatsache, daß der Bundesfinanzminister es in keiner seiner Veröffentlichungen in der letzen Zeit unterläßt — sei es in dem bekannten Brief im Organ des Bundes der Steuerzahler, sei es in seinen Radioansprachen —, das Parlament anzugreifen und anzuklagen, indem er behautet, daß wir uns bei der Geschäftsführung hier nicht ordnungsmäßig an den § 48 a der Geschäftsordnung hielten, daß wir allzu bewilligungsfreudig seien und ihm dadurch seine Arbeit leichtfertigerweise erschwerten. Meine Damen und Herren! Wenn die Dinge so wären, dann wäre es wahrscheinlich sehr einfach, zwischen dem Bundestag und dem Bundesfinanzminister eine Übereinstimmung herbeizuführen. In Wirklichkeit liegen die Dinge viel schwieriger. In Wirklichkeit ist die Notwendigkeit der Ausgaben, die wir hier beschlossen haben, vom Bundesfinanzministerium anerkannt worden. Der Bundesfinanzminister hat im Rahmen der Regierungskoalition eine so starke Stellung, daß er sicher, wenn er nicht selbst von der Notwendigkeit der von uns beschlossenen Ausgaben überzeugt gewesen wäre, die Ausgaben als solche schon hätte unterbinden können. Die Notwendigkeit der Ausgaben ist aber wohl unstreitig und einmütig von der Bundesregierung und dem Bundesfinanzminister anerkannt worden. Es ist deshalb ein etwas billiges Argument, zu sagen, wir seien, weil wir die Ausgaben beschließen, bewilligungsfreudig und wir seien diejenigen, die den Bundessteuerzahler unnötig belasteten. Diese Art der Polemik, die sich hier beim Bundesfinanzminister sogar in der Äußerung verdichtet hat, das Parlament sei eine Bewilligungsmaschine, ist meiner Ansicht nach außerordentlich bedauerlich und schädigt das Ansehen unseres Staates. Es sollte nicht möglich sein, daß oberste Staatsorgane, wie Bundesregierung und Bundesparlament, sich in dieser Weise gegenseitig Schwierigkeiten machen, indem der Bundesfinanzminister hier Angriffe startet, deren innere Berechtigung ich nicht anerkennen kann.
    Ein zweiter Punkt, der ebenso wichtig ist, ist die Tatsache, daß wir zwar eine Bundesfinanzverwaltung haben, die in formeller Hinsicht, in der Beherrschung der Steuertechnik usw. in Ordnung ist, daß wir aber die Kompliziertheit des Steuersystems inzwischen so weit getrieben haben, daß weiteste Kreise unserer Steuerzahler nach einer grundsätzlichen Systemänderung rufen und daß es dem Bundesfinanzminister deshalb auch nicht gelungen ist, die Steuermoral auch nur im geringsten zu heben; man kann sich sogar fragen, ob sie nicht in der Amtszeit des -Bundesfinanzministers noch weiter hinabgesunken ist. Diese Tatsache führe ich zum ganz großen Teil auf die immer größer werdende Kompliziertheit unseres Steuersystems zurück. Außerdem hat sich die Schere zwischen der Begünstigung des Kapitaleinkommens und der Begünstigung des Arbeitseinkommens, des Einkommens aus selbständiger und unselbständiger Arbeit ohne Kapitaleinsatz, für Arbeiter, Freiberufler und Handwerker dauernd weiter geöffnet. Das Arbeitseinkommen ist ständig schärfer herangezogen worden.

    (Abg. Kunze: Das ist doch einfach nicht richtig, Herr Kollege Bertram!)

    — Entschuldigen Sie bitte! Sie werden mir gleich, wenn ich die These aufstelle, Gelegenheit geben, sie zu beweisen. — Das Arbeitseinkommen ist dauernd stärker herangezogen worden, und zwar im Zusammenhang damit, daß die Freibeträge wegen der Preissteigerung eine ständig geringere Bedeutung erhalten, d. h. daß die Steuer ständig tiefer in das Existenzminimum hineingreift. Auf der anderen Seite hat aber durch die Tatsache der Unterbrechung der Bilanzkontinuität im Rahmen des D-Mark-Bilanzgesetzes das Kapital die Möglichkeit gehabt, die abgeschriebenen Maschinen, die ältesten Ladenhüter aufzuwerten und mit neuen Werten in die Bilanz einzusetzen,

    (Abg. Kunze: Im Lastenausgleich muß das bezahlt werden!)

    von diesen Dingen völlig neu abzuschreiben und auf die Art und Weise den steuerlichen Gewinn im Verhältnis zu dem Rohgewinn außerordentlich stark zu beschneiden, während die gleiche Möglichkeit der Beschneidung des steuerlichen Gewinns im Verhältnis zum wirklichen Gewinn den Arbeitseinkommen nicht geblieben ist. Außerdem War durch die Möglichkeiten der §§ 7 a ff. noch die zusätzliche Chance gegeben, daß man diese abgeschriebenen Ladenhüter, die man voll oder übervoll neu bewerten, sogar höher bewerten durfte, als seinerzeit die Anschaffungskosten gewesen sind, dann aber Ersatzbeschaffungen noch einmal .abschreiben konnte.

    (Abg. Kunze: Jetzt muß man 50 % im Lastenausgleich dafür bezahlen!)

    — Die Abführung in den Lastenausgleich können Sie nicht mit 50 % berechnen, weil der Gegenwartswert der Lastenausgleichsbelastung nur zum Vergleich herangezogen werden darf. Der Gegenwarts-


    (Dr. Bertram)

    wert der Lastenausgleichsbelastung beträgt höchstens 40 % der gesamten Lastenausgleichsbelastung.

    (Zuruf rechts: Das meinen Sie!)

    Aber im übrigen, wenn man daran denkt, was die Geldwertbesitzer und die Wertpapierbesitzer verloren haben, kann man doch sagen, daß die Sachwertbesitzer trotz dieser Belastung mit dem Lastenausgleich tatsächlich noch sehr günstig wegkommen. Ich glaube, daß man das Thema Lastenausgleich besser aus der Behandlung der Frage der steuerlichen Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit herauslassen sollte.

    (Abg. Kunze: Davon verstehen Sie nichts!)

    Im übrigen aber konzentriere ich meinen Vortrag auf das Prinzip, daß durch unser gegenwärtiges Steuersystem das Kapitaleinkommen ungebührlich begünstigt wird, weil es die Möglichkeit hat, den steuerlichen Gewinn durch alle möglichen fiktiven Absetzungen ganz erheblich zu kürzen und dadurch einen steuerlichen Gewinn auszuweisen, der von dem wirklichen Reingewinn meilenweit entfernt ist. Da diese Möglichkeit für das Arbeitseinkommen des Mittelstandes nicht besteht, bedeutet es, daß die Schere zwischen dem Arbeitseinkommen und dem Kapitaleinkommen ständig größer geworden ist. Das ist einer der entscheidenden Fehler unseres Steuersystems. Hier ist der Punkt, wo ich mit meinen konstruktiven Vorschlägen ansetzen möchte. Wir haben immer wieder gesagt, wir brauchen eine Steuer, die tatsächlich den privatwirtschaftlichen Vorteil und den öffentlichen Vorteil konform macht und nicht den Unternehmer geradezu verleitet, möglichst aufwändig, möglichst unrationell zu wirtschaften, sondern die ihn dazu zwingt, möglichst rationell im volkswirtschaftlichen Interesse zu wirtschaften.
    Eine solche Steuer haben wir in einer Umsatzsteuer von der Nettoproduktion statt von der Bruttoproduktion. Würden wir die Umsatzsteuer von der Nettoproduktion haben statt unserer Verbrauchsteuern und unserer jetzigen Umsatzsteuer, dann würde jeder Unternehmer gezwungen sein, möglichst rationell zu wirtschaften. Je weniger Ausgaben er macht, je weniger Aufwendungen er macht, je besser er wirtschaftet, desto mehr bleibt ihm dann nämlich von seinem Nettoumsatz, d. h. von der Spanne zwischen Wareneinkauf plus Lohnaufwand einerseits und dem Gesamtumsatz andererseits übrig. Wir brauchen eine volkswirtschaftlich richtig angesetzte Steuer, und diese volkswirtschaftlich richtig angesetzte Steuer ist in der Finanzwissenschaft seit Jahren immer wieder gefordert worden.
    Unser Bundesfinanzminister hat zwar außerordentlich fleißig gearbeitet, hat gute steuertechnische Arbeit geliefert. Er hat aber nicht — das ist der Vorwurf, den wir ihm machen — die große Linie, er hat nicht den Mut zu einer neuen konstruktiven Finanzpolitik. Wir haben gefordert, daß ein Sparkommissar zur Durchführung der Rationalisierung in der öffentlichen Verwaltung, zur Beseitigung der Überschneidung der Verwaltung zwischen Bund und Ländern eingesetzt wird. Alle diese Dinge sind bisher versandet.
    Der dritte Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch aufzeigen möchte, ist die Notwendigkeit der Begünstigung der Sparkapitalbildung. Die Lage auf dem Kapitalmarkt ist Ihnen doch allen bekannt. Wir haben jetzt zwar eine ganze Reihe von Begünstigungen zu Recht gestrichen, aber wir haben keinen Ersatz dafür geboten. Man hat keine
    Möglichkeit geboten, daß der Sparer selbst wieder durch steuerliche Begünstigung — —

    (Abg. Kunze: Das ist doch nur der Kapitalbesitzer mit anderen Worten!)

    — Das hat mit Kapitalismus nichts zu tun. Die Sparer sind nicht Kapitalisten. Die Großbetriebe haben Sparmöglichkeiten genug. Die Sparer sind immer die Kreise des Mittelstandes gewesen, die für ihre Existenz, für ihre Alterssicherung, für die Ausstattung ihrer Kinder etwas zurücklegen wollten und das jetzt einfach nicht können, weil es für diese Schichten keinerlei Möglichkeiten gibt, steuerlich begünstigte Sparansammlungen zu schaffen. Die Begünstigungen, die die steuerlich begünstigten Ansammlungsverträge bilden, sind so gering, daß sie keinerlei Möglichkeit bieten oder jedenfalls in zwei Jahren nur 270 Millionen DM insgesamt erbracht haben. Es handelt sich darum, daß wir eine Finanzpolitik bekommen, die aus dem hergebrachten Gleis endlich heraustritt, die den Mut hat, neue Wege zu gehen, und die die Bedenken aller Fachleute, die sagen: Wenn wir neue Wege gehen, haben wir auch das Risiko auf uns zu nehmen, endlich beiseite schiebt und mit mutigen Schritten eine Gerechtigkeit in unser Steuersystem hineinbringt.

    (Beifall beim Zentrum.)