In enger Verbindung mit dem Haushaltsplan XXI steht der Haushaltsplan XXIII. Haushaltsplan XXIII bedeutet einen Schlußstern der bisherigen Beratungen über den Bundeshaushalt 1950. Der Einzelplan XXIII ist sozusagen das Dach über dem Bau des Haushaltsplans. Wir feiern also heute eine Art von Richtfest. Während die verschiedenen — fast zwei Dutzend — Einzelpläne nur die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Fachressorts umfassen und, wie es in der Natur der Sache liegt, durchweg Zuschußetats sind, bringt. der Einzelplan XXIII den Ausgleich des Haushalts; denn in diesem Einzelplan erscheinen die Haupteinnahmequellen des Bundes, die Steuern und Zölle, die Interessenquoten der Länder und anderes mehr, mit denen der Zuschußbedarf der übrigen Etats gedeckt wird. Außerdem umfaßt der Einzelplan XXIII ein Reihe von Ausgaben, die nicht einzelne Fachhaushalte, sondern die Gesamtheit der Bundesverwaltung betreffen.
Der Zuschußbedarf der Einzeletats im ordentlichen Haushalt, also die Ausgaben dieser Etats nach Abzug der Verwaltungseinnahmen, beträgt rund 12 Milliarden DM, dem als Ausgleich der Überschuß des Einzelplans XXIII in gleicher Höhe von 12 Milliarden DM gegenübersteht. Die Haupteinnahmeposten sind die Besitz- und Verkehrsteuern mit 5 020 000 000 DM, die Zölle und Verbrauchsteuern mit 4 284 000 000 DM, die Abgabe Notopfer Berlin mit -350 000 000 DM, die Einnahmen aus der Münzprägung und dem Reingewinn der Bank deutscher Länder mit 580 000 000 DM, die Interessenquoten der Länder mit 1 143 000 000 DM, die Ablieferungen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost mit 308,5 Millionen DM, ein Zuschuß des außerordentlichen Haushalts mit 310 Millionen DM.
Meine Damen und Herren! Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, dem Bundesminister der Finanzen mein Kompliment auszusprechen. Der tatsächliche Steuereingang hat seine Schätzungen bei Beginn des Rechnungsjahres bestätigt. Die eingegangenen Steuern haben im ganzen das Soll erreicht, sogar um einen kleinen Betrag überschritten. Wenn Sie lesen, daß der Herr Finanzminister die Tabaksteuer in seiner Vorlage mit 2 100 Millionen DM veranschlagt hat und bis zum 31. März 1951 tatsächlich 2 093 Millionen DM, also nur 7 Millionen DM weniger, eingegangen sind, so werden Sie zugeben, daß das ein Beispiel von hoher Verwaltungskunst ist. Wir hoffen, daß auch der Haushaltsplan 1951 mit dieser hellseherischen Gabe aufgestellt werden wird. Allerdings sind nicht alle veranschlagten Einnahmen in gleicher Genauigkeit eingegangen.
Ein wunder Punkt sind die Ablieferungen der Bundesbahn, die mit 174,5 Millionen DM im Haushalt veranschlagt, im Rechnungsjahr aber nicht eingegangen sind. Der Haushaltsausschuß hat sich eingehend mit der Frage befaßt, ob bei dieser Sachlage die Ablieferung der Deutschen Bundesbahn im Haushaltsplan veranschlagt werden soll. Ein Vertreter des Ausschusses hat auch die Streichung dieses Einnahmeansatzes beantragt. Wenn sich der Haushaltsausschuß trotz des Nichteingangs der Ablieferung mit großer Mehrheit für das Verbleiben
des Ansatzes im Haushalt entschieden hat, so geschah das aus zwei Gründen. Erstens: Wenn auch bedauerlicherweise der Haushalt 1950 erst jetzt verabschiedet wird, also zu einem Zeitpunkt, in dem die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres im allgemeinen bereits feststehen, so darf doch nicht übersehen werden, daß es sich prinzipiell um einen Voranschlag, nicht um eine Rechnung handelt. Die Dinge müssen also sozusagen retrospektiv aus der Schau des Frühjahrs 1950 betrachtet werden. Zweitens: Nach der augenblicklichen Rechtslage liegt eine rechtliche Verpflichtung der Bundesbahn vor, die ihren Ausdruck im Bundeshaushalt findet. Die Frage, ob die Bundesbahn zahlt oder nicht, ist eine Frage der Rechnung, die getrennt vom Voranschlag zu betrachten ist und hier nicht zur Debatte steht.
Die gleiche Erwägung, daß es sich bei dem Haushalt um einen Voranschlag handelt, war für den Haushaltsausschuß auch dafür maßgebend, nicht etwa die Steuerschätzungen entsprechend dem tatsächlichen Ergebnis zu ändern, sondern es bei den vom Finanzministerium vorgeschlagenen Ansätzen zu belassen. Dies war um so eher möglich, als — wie ich schon vorher erwähnte — die tatsächlichen Einnahmen im ganzen nur unerhebliche Abweichungen von den Schätzungen, noch dazu nach oben, aufweisen.
Die Interessenquoten der Länder sind leider bisher noch nicht in der veranschlagten vollen Höhe eingegangen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit einen Appell an die säumigen Länder richten: Gebt dem Bund, was des Bundes ist! Etwa 11/12 der Bundesausgaben, also etwa 11 Milliarden DM, entfallen auf die Besatzungskosten und die Sozialausgaben, also zwangsläufige und unelastische Ausgaben, die der Bund leisten muß. Der Bund kann diesen außerordentlichen Anforderungen nur gerecht werden, wenn ihm auch die Einnahmen, auf die er einen Anspruch hat, pünktlich zufließen.
Im Haushaltsausschuß ist eingehend darüber beraten worden, ob der sogenannte Schlagschatz von 500 Millionen DM, der sich aus der Münzprägung ergibt, in den ordentlichen und 'in den außerordentlichen Haushalt gehört. Meine Damen und Herren, Sie wissen, daß diese Mittel zweckgebunden sind und der veranschlagte Reingewinn von 400 Millionen DM, der sich nach Abzug der Münzprägungskosten von 100 Millionen ergibt, für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden ist. Mit Rücksich darauf, daß die korrespondierende Ausgabe des sozialen Wohnungsbaues im ordentlichen Haushalt veranschlagt ist und dort auch bleiben muß, hat es der Haushaltsausschuß bei der Veranschlagung des Schlagschatzes im ordentlichen Haushalt belassen.
Eine besondere Bemerkung zu dem Zuschuß des außerordentlichen Haushalts an den ordentlichen Haushalt in Höhe von 310 Millionen DM. Dieser Zuschuß dient als Gegenposten zu den Lebensmittelsubventionen, die entgegen früheren Planungen während des ganzen Rechnungsjahres gezahlt werden mußten. Um die Subventionen leisten zu können, ist im Anleihegesetz von 1950 dem Finanzminister die Ermächtigung gegeben worden, einen Kredit von 310 Millionen DM aufzunehmen, der als Zuschuß des außerordentlichen Haushalts im ordentlichen Haushalt erscheint. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Vorgang, der, wie die Regierung bestätigt hat, sich nicht wiederholen soll. Mit Rücksicht darauf, daß dieser Betrag je zur Hälfte bis zum 31. März 1952 und bis zum 31. März 1953 zu tilgen ist und ein Betrag von
155 Millionen DM im Entwurf des Haushaltsplans für 1951 bereits veranschlagt ist, hat der Haushaltsausschuß dieser Veranschlagung zugestimmt.
Bei den Ausgaben handelt es sich um solche, die allen Ressorts , gemeinsam sind und zentral vom Finanzministerium verwaltet werden. Sie finden dort die Ausgaben für Versorgung in Höhe von 67,2 Millionen DM, Beihilfen in Notfällen für die Verwaltungsangehörigen mit 5,1 Millionen DM, Darlehen an Bundesangehörige zur Beschaffung von Hausrat in Höhe von 4 Millionen DM, Kosten der Münzprägung mit 100 Millionen DM, Mehrausgaben für Gehälter und Löhne an Beamte, Angestellte und Arbeiter infolge des Wegfalls der 6%igen Gehaltskürzung und Gewährung einer Sonderzulage in Höhe von 13 Millionen DM, Darlehen an die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern in Höhe von 24,5 Millionen DM, zusammen 225,8 Millionen DM.
Dem steht gegenüber ein globaler Abstrich bei den personellen und sachlichen Verwaltungsausgaben sowie den allgemeinen Haushaltsausgaben mit 275 Millionen DM, so daß Sie im Abschluß des Einzelplans eine Minusausgabe von 47 Millionen DM vorfinden. Der Globalabstrich ist — um den Haushaltsausgleich ernstlich herzustellen — kein fiktiver Posten. Nach den Erklärungen der Regierungsvertreter ist diese Summe tatsächlich bei den Ausgaben wenigstens eingespart worden.
Ich komme nunmehr zu dem außerordentlichen Haushalt des Einzelplans XXIII. Im außerordentlichen Haushalt sind vorgesehen: Beteiligung des Bundes in Höhe von 27,1 Millionen DM, Zuschuß zur Erhaltung des Vermögens des Reiches 10,7 Millionen DM, Wohnungsfürsorge für die Angehörigen der Zollverwaltung in Höhe von 21,1 Millionen DM, Neu- und Umbau von Dienstgebäuden in Bonn in Höhe von 8,9 Millionen DM, Schaffung von bundeseigenen Wohnungen für deutsche Bedienstete der amerikanischen Vertretung in Höhe von 4,7 Millionen DM und schließlich Zuschuß zur Deckung der Ausgaben des ordentlichen Haushalts in Höhe von 310 Millionen DM. Das ergibt eine Gesamtsumme von 382,5 Millionen DM.
Unter den Beteiligungen des Bundes finden Sie insbesondere auch die Darlehen an verschiedene Gesellschaften im Notstandsgebiet von Salzgitter, an denen der' Bund maßgeblich beteiligt ist. Mit diesen Mitteln soll insbesondere die Bevölkerung in diesem notleidenden Gebiet durch Erhaltung ihrer Arbeitsplätze vor Arbeitslosigkeit geschützt werden.
Der Zuschuß zur Erhaltung des ehemaligen Reichsvermögens dient zur Erhaltung der großen Vermögenswerte, die dem Bund vom Reich in der britischen Zone überkommen sind und die hoffentlich in absehbarer Zeit mindestens sich selbst tragen, wenn nicht einen Überschuß abwerfen werden. Es ist zu wünschen, daß die Probleme des ehemaligen Reichsvermögens baldigst auch in der amerikanischen und französischen Zone geklärt werden, so daß der Bund auch hier in die ihm zustehenden Rechte eintreten kann.
Im außerordentlichen Haushalt des Einzelplans XXIII finden Sie schließlich auch die vielbesprochenen Kosten der Verwaltungslauten in Bonn in Höhe von 8,9 Millionen DM. Der Haushaltsausschuß hat sich mit dieser leidigen Frage besonders eingehend befaßt und sie in zahlreichen Sitzungen in allen Einzelheiten erörtert. Es ist zu wünschen, daß dieses Kapitel damit als abgeschlossen betrachtet werden kann. Zur Steuer der Wahrheit muß hierzu gesagt werden, daß in Bonn mit verhältnismäßig geringen Mitteln in kurzer Zeit das Notwendige geschaffen worden ist, was die zentrale Bundesverwaltung nun einmal an Baulichkeiten braucht, um ihre Arbeiten durchführen zu können. So bleibt auch das, was zum Thema der angeblichen Verschwendung in Bonn in der Öffentlichkeit und in der Presse gesagt und geschrieben wurde, meines Erachtens nichts anderes als eine demagogische Parole. In Wirklichkeit sind `die Verwaltungen auf engstem Raum und durchaus bescheiden untergebracht, wie sich jeder, der in die Ministerien geht, überzeugen kann.
Nachdem der Einzelplan XXIII nunmehr abgeschlossen vorliegt, ergeben sich die Abschlußzahlen für den gesamten Bundeshaushalt 1950. Der ordentliche Haushalt schließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 12 457 260 600 DM. Der außerordentliche Haushalt schließt ab mit 3 813 365 160 DM, so daß der Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe beträgt 16 270 625 760 DM. Meine Damen und Herren, Sie werden sich wundern, daß diese Abschlußzahlen gegenüber der Regierungsvorlage um etwa 3 Milliarden DM gestiegen sind. Die Regierungsvorlage, die Bundestagsdrucksache Nr. 1500, schloß bekanntlich mit rund 13 Milliarden DM ab. Die Erhöhung der Abschlußsumme ist aber nur eine formale und rührt daher, daß in der Regierungsvorlage die haushaltsmäßigen Auswirkungen der bekannten ERP- oder Gegenwertmittel, also der Marshallplanhilfe, noch nicht berücksichtigt waren. Erst im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die Regierung veranlaßt, die Marshallplanhilfe im außerordentlichen Haushalt zu etatisieren. Daraus ergibt sich in Einnahme und Ausgabe eine Erhöhung von rund 3 Milliarden DM.
Der Haushaltsausschuß hat den Ihnen vorliegenden Voranschlag mit den aus dem Mündlichen Bericht ersichtlichen Änderungen gebilligt und schlägt Ihnen die Annahme vor.