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ID0114601300

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    Deutscher Bundestag — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Juni 1951 5805 146. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5806C, 5823D Zur Tagesordnung 5806D, 5816D, 5823B Mellies (SPD) 5806C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5818D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Wahrung der Interessen der aus dem westlichen Ausland ausgewiesenen Deutschen (Nrn. 2227, 1826 der Drucksachen) 5806D Welke (SPD), Berichterstatter . . . 5806D Beschlußfassung 5807A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einheitliche Regelung der Niederlassung und über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen (Nrn. 2239, 1589 der Drucksachen; Umdruck Nr. 198) 5807B Horn (CDU), Berichterstatter . . . 5807B Pohle (SPD) 5807C Zurückverweisung an die Ausschüsse . 5807C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XXI — Haushalt der Bundesschuld — (Nr. 1920 der Drucksachen, Umdruck Nr. 171) in Verbindung mit Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung — (Nr. 1922 der Drucksachen, Umdruck Nr. 187) . . 5807D Wacker (CDU), Berichterstatter . . 5807D Dr. Bertram (Z) 5810D Abstimmungen 5812D Anteilnahme des Bundestags am Grubenunglück auf Zeche Heinrich-Robert in Hamm-Herringen 5812D Zweite Beratung der Ersten und Zweiten Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nrn. 1784, 2092 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1928 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 1900 der Drucksachen, Umdruck Nr. 188) 5813A Schoettle (SPD), Berichterstatter . 5813A Dr. Krone (CDU) 5815D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 5815D Abstimmungen 5816B Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nrn. 2061, 2213, 2286 der Drucksachen) 5816C Beschlußfassung 5816C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Arndt (Nr. 2254 der Drucksachen) 5817A Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 5817A Ewers (DP) 5817C Beschlußfassung 5817D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2095 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2259 'der Drucksachen) 5818A Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 5818A Beschlußfassung 5818B Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Nr. 511 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Nr. 1152 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1877 [neu] der Drucksachen, Änderungsanträge Umdruck Nrn. 170, 185) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Krone, Dr. Reif u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesaufsichtsamtes für das private Versicherungswesen (Nr. 2199 der Drucksachen) 5818C Mayer (Stuttgart) (FDP) 5818D Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 5818D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über die Interpellation der Fraktion der FDP betr. Remontage (Nrn. 2258, 1703 der Drucksachen) 5819A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5819A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5820C Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 5821B, 5823A Schütz (CSU) 5822B Dr. Leuchtgens (DP) 5822C Walter (DP) 5822D Beschlußfassung 5823B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Zuckerverteilung (Nr. 2237 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Zuckerversorgung (Nr. 2240 der Drucksachen) . . 5823C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . 5823C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5824A Frau Keilhack (SPD) 5824B, 5829C Frau Strohbach (KPD) 5826A Dr. Horlacher (CSU) 5826D, 5829B Tobaben (DP) 5827C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5827D Beschlußfassung 5829D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horraeher u. Gen. betr. Europäische Landwirtschaftsunion (Nr. 2232 der Drucksachen) . 5830A Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 5830A Beschlußfassung 5832B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Schröder (Düsseldorf) u. Gen. betr. Beschlagnahme von landwirtschaftlichem Gelände in Hubbelrath (Kreis Düsseldorf-Mettmann) (Nr. 2257 der Drucksachen) 5832B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 5832C, 5836A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 5833C Mehs (CDU) 5834A Dr. Frey (CDU) 5834C Renner (KPD): zur Sache 5835A zur Abstimmung 5836B Mellies (SPD) 5835D Muckermann (CDU) 5836A Beschlußfassung 5836D Nächste Sitzung 5836D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Oskar Wacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich in die eigentliche Berichterstattung eintrete, habe ich eine Berichtigung bekanntzugeben. In dem Antrag auf Drucksache Nr. 1920 muß es wie folgt heißen:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    die Anlage Einzelplan XXI — Haushalt der Bundesschuld für das Rechnungsjahr 1950 — mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen,


    (Wacker)

    Meine Damen und Herren! Der Einzelplan XXI — Haushalt der Bundesschuld — enthält die Zusammenstellung der Verwaltungseinnahmen und -ausgaben der Schuldenverwaltung, ferner der Ausgaben, die für die Verzinsung der Schuld nach Art. 133 des Grundgesetzes als Bundesschulden zu bezeichnen sind. Nach dem Bericht der Verwaltung haben sich die Aufgaben der Schuldenverwaltung gegenüber dem Haushaltsjahr 1949 wesentlich erweitert, insbesondere durch die Verwaltung der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Deutschen Bundesbahn, der sechsprozentigen Anleihe der Deutschen Bundesbahn vom Jahre 1949 und der Deutschen Bundespost, ferner durch die Mitwirkung bei dem Soforthilfegesetz durch Ausstellung von Bescheinigungen über den Währungsschaden an Schuldbuchforderungen gegen das Reich, die Reichspost und die Reichsbahn. Für dieses Gebiet allein sind nach Angaben der Verwaltung 665 000 Konten zu verwalten. Ferner hat sich die Arbeit durch die Bearbeitung der Reichsvorzugsrenten — mit rund 200 000 Rentenempfängern — wesentlich erweitert. Auch die Ausstellung von Bürgschaftserklärungen für die vom Vereinigten Wirtschaftsgebiet übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen hatte eine weitere Vermehrung der Geschäfte der Schuldenverwaltung zur Folge. Durch diesen Mehranfall von Arbeit war die Bundesverwaltung gezwungen, die Zahl ihrer Bediensteten auf 50 zu erhöhen. Der Personalbestand beträgt zur Zeit 29 Beamte, 17 Angestellte und 4 Arbeiter.
    Der von der Verwaltung vorgeschlagene Organisations- und Stellenplan wurde vom Haushaltsausschuß unverändert angenommen. Was die übrigen Änderungen anlangt, so verweise ich auf den dem Hohen Hause vorliegenden Bericht des Haushaltsausschusses.
    Bei Kap. 2 Tit. 31 wurde der Betrag der Verzinsung der Anleihe des Bundes um 3 121 200 DM erhöht. Der zunächst eingesetzte Betrag war aus dem Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes übernommen worden. Die Änderung wurde notwendig, weil sich durch das Hinzukommen der Länder des französischen Besatzungsgebiets die Schuld bei der Bank deutscher Länder erhöht hat. Ferner wurden inzwischen die Zinssätze von 4 auf 6 % erhöht.
    Der Ansatz in Kap. 2 Tit. 32 mußte um 20 Millionen DM auf 40 Millionen DM erhöht werden, da der Bundesminister der Finanzen durch Gesetz ermächtigt wurde, zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Bundeshauptkasse bis zu 1500 Millionen DM im Wege des Kredits zu beschaffen. In welcher Höhe und in welcher Zeit der Finanzminister von dieser Ermächtigung Gebrauch machen muß, kann im voraus nicht übersehen werden. Die Ausgaben wurden deshalb auf den oben angegebenen Betrag geschätzt. Dafür wurden die 20 Millionen DM aus Kap. 4 gestrichen, so daß sich dadurch die Endsumme des Haushalts nicht geändert hat.
    Die fundierte Schuld des Bundes beträgt zur Zeit erstens aus der Ausgleichsforderung der Bank deutscher Länder auf Grund von § 11 des Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens 5 428 940 000 DM, zweitens durch zinsfreie Schuldverschreibungen, ausgestellt auf Grund des Militärregierungsgesetzes Nr. 67 betreffend Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld, 639 150 000 DM. An schwebender Schuld weist die Übersicht per 31. März 1951 folgende Zahlen auf: 1. Kurzfristige Betriebskredite in Höhe von 202 600 000 DM, 2. Kredite vom Soforthilfeamt in Höhe von 300 000 000 DM, 3. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von Wechseln in Höhe von 457 780 000 DM, 4. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen in Höhe von 196 150 000 DM. Die Gesamtsumme beträgt 1 156 530 000 DM.
    Die schwebende Schuld in dem hier angegebenen Betrage teilt sich wie folgt auf: 1. für die Deckung des Fehlbetrages 1949 243,8 Millionen DM, 2. für die Deckung der Minderablieferung der Deutschen Bundesbahn im Rechnungsjahr 1950 174 Millionen DM, 3. für die Kredite Berlin 62 Millionen DM, 4. für die Kassenkredite an verschiedene Länder 79,43 Millionen DM, 5. für Kassenkredite an die Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol 3,5 Millionen DM, 6. für ERP-Einzahlungsrückstände 126 Millionen DM, 7. für Betriebsmittelkredite an die Reichswerke AG für Erzbergbau und Eisenhütten in Salzgitter 5,5 Millionen DM, 8. für Betriebsmittelkredite an die Fahrzeug- und Maschinen-GmbH. in Salzgitter mit 5,4 Millionen DM, 9. Vorgriff auf die Eingänge aus Bundessteuern und Anleiheerlösen sowie noch nicht endgültig verbuchte Beträge in Höhe von 456,90 Millionen DM. Der Gesamtbetrag deckt sich mit der schwebenden Schuld in Höhe 'von 1 156 530 000 DM.
    In der Zeit vom 31. Dezember 1950 bis zum 31. März 1951 hat sich die 'schwebende. Schuld um den Betrag von 220 500 000 DM verringert.
    Bei der allgemeinen Aussprache wurde auf einen früheren Antrag zurückgegriffen, die mit 3 % verzinsliche Ausgleichsforderung der Bank deutscher Länder in eine unverzinsliche Schuld des Bundes umzuwandeln. Es wurde als widersinnig bezeichnet, daß der Bund unter Inanspruchnahme seines Kassenkredits bei der Bank deutscher Länder Zinsen auf die Ausgleichsforderung an die Bank zahle und später bei Verteilung des Reingewinns der Bank einen Teil dieser Zinsen zurückerhalte.
    Es wurde auch die Frage zur Erörterung gestellt, wie die Zinsrückstände der Bundesbahn für die Ausgleichsforderung der Bank deutscher Länder zu behandeln seien. Es wurde vorgeschlagen, diese Rückstände entweder auf den Bundeshaushalt zu übernehmen oder sie dem Kapitel der Ausgleichsforderungen zuzuschlagen. Nach, eingehender Aussprache schloß sich der Haushaltsausschuß dem Vorschlag des Ausschusses für Geld und Kredit an, die Frage der Bereinigung der Zinsrückstände der Bundesbahn im Zusammenhang mit der Beratung des Bundesnotengesetzes zu regeln. Hierbei bestätigte der Haushaltsausschuß seine schon früher vertretene und anläßlich der Verabschiedung des vorläufigen Haushaltsgesetzes für 1951 vom Plenum gebilligte Ansicht, daß für den Teil der Zinsen der Ausgleichsforderung der Bank deutscher Länder, der auf die Bundesbahn und Bundespost entfällt, nicht der Bund, sondern die Bundesbahn und die Bundespost unmittelbar Schuldner der Bank seien. Der Haushaltsausschuß hielt an seinem früher schon vertretenen und vom Plenum bei der Verabschiedung des Anleihegesetzes gebilligten Standpunkt fest, daß als Höhe des Kredits im Sinne von Art. 115 letzter Satz des Grundgesetzes somit als Einnahme aus der Anleihe im außerordentlichen Haushalt nicht der Nennbetrag, sondern der Nettobetrag zu verstehen ist. Die gegenteilige Auffassung, die hier zum Ausdruck kam und die die Haltung der Bundesschuldenverwaltung in dieser Frage als nicht konsequent bezeichnete, fand keine Unterstützung.


    (Wacker)

    Der Haushaltsausschuß hat mich beauftragt, das Hohe Haus zu bitten, den Haushaltsplan XXI —Bundesschuldenverwaltung — nach den Beschlüssen des Ausschusses anzunehmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Darf ich vorschlagen, den anderen Bericht gleich anzuschließen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Wacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    In enger Verbindung mit dem Haushaltsplan XXI steht der Haushaltsplan XXIII. Haushaltsplan XXIII bedeutet einen Schlußstern der bisherigen Beratungen über den Bundeshaushalt 1950. Der Einzelplan XXIII ist sozusagen das Dach über dem Bau des Haushaltsplans. Wir feiern also heute eine Art von Richtfest. Während die verschiedenen — fast zwei Dutzend — Einzelpläne nur die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Fachressorts umfassen und, wie es in der Natur der Sache liegt, durchweg Zuschußetats sind, bringt. der Einzelplan XXIII den Ausgleich des Haushalts; denn in diesem Einzelplan erscheinen die Haupteinnahmequellen des Bundes, die Steuern und Zölle, die Interessenquoten der Länder und anderes mehr, mit denen der Zuschußbedarf der übrigen Etats gedeckt wird. Außerdem umfaßt der Einzelplan XXIII ein Reihe von Ausgaben, die nicht einzelne Fachhaushalte, sondern die Gesamtheit der Bundesverwaltung betreffen.
    Der Zuschußbedarf der Einzeletats im ordentlichen Haushalt, also die Ausgaben dieser Etats nach Abzug der Verwaltungseinnahmen, beträgt rund 12 Milliarden DM, dem als Ausgleich der Überschuß des Einzelplans XXIII in gleicher Höhe von 12 Milliarden DM gegenübersteht. Die Haupteinnahmeposten sind die Besitz- und Verkehrsteuern mit 5 020 000 000 DM, die Zölle und Verbrauchsteuern mit 4 284 000 000 DM, die Abgabe Notopfer Berlin mit -350 000 000 DM, die Einnahmen aus der Münzprägung und dem Reingewinn der Bank deutscher Länder mit 580 000 000 DM, die Interessenquoten der Länder mit 1 143 000 000 DM, die Ablieferungen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost mit 308,5 Millionen DM, ein Zuschuß des außerordentlichen Haushalts mit 310 Millionen DM.
    Meine Damen und Herren! Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, dem Bundesminister der Finanzen mein Kompliment auszusprechen. Der tatsächliche Steuereingang hat seine Schätzungen bei Beginn des Rechnungsjahres bestätigt. Die eingegangenen Steuern haben im ganzen das Soll erreicht, sogar um einen kleinen Betrag überschritten. Wenn Sie lesen, daß der Herr Finanzminister die Tabaksteuer in seiner Vorlage mit 2 100 Millionen DM veranschlagt hat und bis zum 31. März 1951 tatsächlich 2 093 Millionen DM, also nur 7 Millionen DM weniger, eingegangen sind, so werden Sie zugeben, daß das ein Beispiel von hoher Verwaltungskunst ist. Wir hoffen, daß auch der Haushaltsplan 1951 mit dieser hellseherischen Gabe aufgestellt werden wird. Allerdings sind nicht alle veranschlagten Einnahmen in gleicher Genauigkeit eingegangen.
    Ein wunder Punkt sind die Ablieferungen der Bundesbahn, die mit 174,5 Millionen DM im Haushalt veranschlagt, im Rechnungsjahr aber nicht eingegangen sind. Der Haushaltsausschuß hat sich eingehend mit der Frage befaßt, ob bei dieser Sachlage die Ablieferung der Deutschen Bundesbahn im Haushaltsplan veranschlagt werden soll. Ein Vertreter des Ausschusses hat auch die Streichung dieses Einnahmeansatzes beantragt. Wenn sich der Haushaltsausschuß trotz des Nichteingangs der Ablieferung mit großer Mehrheit für das Verbleiben
    des Ansatzes im Haushalt entschieden hat, so geschah das aus zwei Gründen. Erstens: Wenn auch bedauerlicherweise der Haushalt 1950 erst jetzt verabschiedet wird, also zu einem Zeitpunkt, in dem die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres im allgemeinen bereits feststehen, so darf doch nicht übersehen werden, daß es sich prinzipiell um einen Voranschlag, nicht um eine Rechnung handelt. Die Dinge müssen also sozusagen retrospektiv aus der Schau des Frühjahrs 1950 betrachtet werden. Zweitens: Nach der augenblicklichen Rechtslage liegt eine rechtliche Verpflichtung der Bundesbahn vor, die ihren Ausdruck im Bundeshaushalt findet. Die Frage, ob die Bundesbahn zahlt oder nicht, ist eine Frage der Rechnung, die getrennt vom Voranschlag zu betrachten ist und hier nicht zur Debatte steht.
    Die gleiche Erwägung, daß es sich bei dem Haushalt um einen Voranschlag handelt, war für den Haushaltsausschuß auch dafür maßgebend, nicht etwa die Steuerschätzungen entsprechend dem tatsächlichen Ergebnis zu ändern, sondern es bei den vom Finanzministerium vorgeschlagenen Ansätzen zu belassen. Dies war um so eher möglich, als — wie ich schon vorher erwähnte — die tatsächlichen Einnahmen im ganzen nur unerhebliche Abweichungen von den Schätzungen, noch dazu nach oben, aufweisen.
    Die Interessenquoten der Länder sind leider bisher noch nicht in der veranschlagten vollen Höhe eingegangen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit einen Appell an die säumigen Länder richten: Gebt dem Bund, was des Bundes ist! Etwa 11/12 der Bundesausgaben, also etwa 11 Milliarden DM, entfallen auf die Besatzungskosten und die Sozialausgaben, also zwangsläufige und unelastische Ausgaben, die der Bund leisten muß. Der Bund kann diesen außerordentlichen Anforderungen nur gerecht werden, wenn ihm auch die Einnahmen, auf die er einen Anspruch hat, pünktlich zufließen.
    Im Haushaltsausschuß ist eingehend darüber beraten worden, ob der sogenannte Schlagschatz von 500 Millionen DM, der sich aus der Münzprägung ergibt, in den ordentlichen und 'in den außerordentlichen Haushalt gehört. Meine Damen und Herren, Sie wissen, daß diese Mittel zweckgebunden sind und der veranschlagte Reingewinn von 400 Millionen DM, der sich nach Abzug der Münzprägungskosten von 100 Millionen ergibt, für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden ist. Mit Rücksich darauf, daß die korrespondierende Ausgabe des sozialen Wohnungsbaues im ordentlichen Haushalt veranschlagt ist und dort auch bleiben muß, hat es der Haushaltsausschuß bei der Veranschlagung des Schlagschatzes im ordentlichen Haushalt belassen.
    Eine besondere Bemerkung zu dem Zuschuß des außerordentlichen Haushalts an den ordentlichen Haushalt in Höhe von 310 Millionen DM. Dieser Zuschuß dient als Gegenposten zu den Lebensmittelsubventionen, die entgegen früheren Planungen während des ganzen Rechnungsjahres gezahlt werden mußten. Um die Subventionen leisten zu können, ist im Anleihegesetz von 1950 dem Finanzminister die Ermächtigung gegeben worden, einen Kredit von 310 Millionen DM aufzunehmen, der als Zuschuß des außerordentlichen Haushalts im ordentlichen Haushalt erscheint. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Vorgang, der, wie die Regierung bestätigt hat, sich nicht wiederholen soll. Mit Rücksicht darauf, daß dieser Betrag je zur Hälfte bis zum 31. März 1952 und bis zum 31. März 1953 zu tilgen ist und ein Betrag von


    (Wacker)

    155 Millionen DM im Entwurf des Haushaltsplans für 1951 bereits veranschlagt ist, hat der Haushaltsausschuß dieser Veranschlagung zugestimmt.
    Bei den Ausgaben handelt es sich um solche, die allen Ressorts , gemeinsam sind und zentral vom Finanzministerium verwaltet werden. Sie finden dort die Ausgaben für Versorgung in Höhe von 67,2 Millionen DM, Beihilfen in Notfällen für die Verwaltungsangehörigen mit 5,1 Millionen DM, Darlehen an Bundesangehörige zur Beschaffung von Hausrat in Höhe von 4 Millionen DM, Kosten der Münzprägung mit 100 Millionen DM, Mehrausgaben für Gehälter und Löhne an Beamte, Angestellte und Arbeiter infolge des Wegfalls der 6%igen Gehaltskürzung und Gewährung einer Sonderzulage in Höhe von 13 Millionen DM, Darlehen an die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern in Höhe von 24,5 Millionen DM, zusammen 225,8 Millionen DM.
    Dem steht gegenüber ein globaler Abstrich bei den personellen und sachlichen Verwaltungsausgaben sowie den allgemeinen Haushaltsausgaben mit 275 Millionen DM, so daß Sie im Abschluß des Einzelplans eine Minusausgabe von 47 Millionen DM vorfinden. Der Globalabstrich ist — um den Haushaltsausgleich ernstlich herzustellen — kein fiktiver Posten. Nach den Erklärungen der Regierungsvertreter ist diese Summe tatsächlich bei den Ausgaben wenigstens eingespart worden.
    Ich komme nunmehr zu dem außerordentlichen Haushalt des Einzelplans XXIII. Im außerordentlichen Haushalt sind vorgesehen: Beteiligung des Bundes in Höhe von 27,1 Millionen DM, Zuschuß zur Erhaltung des Vermögens des Reiches 10,7 Millionen DM, Wohnungsfürsorge für die Angehörigen der Zollverwaltung in Höhe von 21,1 Millionen DM, Neu- und Umbau von Dienstgebäuden in Bonn in Höhe von 8,9 Millionen DM, Schaffung von bundeseigenen Wohnungen für deutsche Bedienstete der amerikanischen Vertretung in Höhe von 4,7 Millionen DM und schließlich Zuschuß zur Deckung der Ausgaben des ordentlichen Haushalts in Höhe von 310 Millionen DM. Das ergibt eine Gesamtsumme von 382,5 Millionen DM.
    Unter den Beteiligungen des Bundes finden Sie insbesondere auch die Darlehen an verschiedene Gesellschaften im Notstandsgebiet von Salzgitter, an denen der' Bund maßgeblich beteiligt ist. Mit diesen Mitteln soll insbesondere die Bevölkerung in diesem notleidenden Gebiet durch Erhaltung ihrer Arbeitsplätze vor Arbeitslosigkeit geschützt werden.
    Der Zuschuß zur Erhaltung des ehemaligen Reichsvermögens dient zur Erhaltung der großen Vermögenswerte, die dem Bund vom Reich in der britischen Zone überkommen sind und die hoffentlich in absehbarer Zeit mindestens sich selbst tragen, wenn nicht einen Überschuß abwerfen werden. Es ist zu wünschen, daß die Probleme des ehemaligen Reichsvermögens baldigst auch in der amerikanischen und französischen Zone geklärt werden, so daß der Bund auch hier in die ihm zustehenden Rechte eintreten kann.
    Im außerordentlichen Haushalt des Einzelplans XXIII finden Sie schließlich auch die vielbesprochenen Kosten der Verwaltungslauten in Bonn in Höhe von 8,9 Millionen DM. Der Haushaltsausschuß hat sich mit dieser leidigen Frage besonders eingehend befaßt und sie in zahlreichen Sitzungen in allen Einzelheiten erörtert. Es ist zu wünschen, daß dieses Kapitel damit als abgeschlossen betrachtet werden kann. Zur Steuer der Wahrheit muß hierzu gesagt werden, daß in Bonn mit verhältnismäßig geringen Mitteln in kurzer Zeit das Notwendige geschaffen worden ist, was die zentrale Bundesverwaltung nun einmal an Baulichkeiten braucht, um ihre Arbeiten durchführen zu können. So bleibt auch das, was zum Thema der angeblichen Verschwendung in Bonn in der Öffentlichkeit und in der Presse gesagt und geschrieben wurde, meines Erachtens nichts anderes als eine demagogische Parole. In Wirklichkeit sind `die Verwaltungen auf engstem Raum und durchaus bescheiden untergebracht, wie sich jeder, der in die Ministerien geht, überzeugen kann.
    Nachdem der Einzelplan XXIII nunmehr abgeschlossen vorliegt, ergeben sich die Abschlußzahlen für den gesamten Bundeshaushalt 1950. Der ordentliche Haushalt schließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 12 457 260 600 DM. Der außerordentliche Haushalt schließt ab mit 3 813 365 160 DM, so daß der Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe beträgt 16 270 625 760 DM. Meine Damen und Herren, Sie werden sich wundern, daß diese Abschlußzahlen gegenüber der Regierungsvorlage um etwa 3 Milliarden DM gestiegen sind. Die Regierungsvorlage, die Bundestagsdrucksache Nr. 1500, schloß bekanntlich mit rund 13 Milliarden DM ab. Die Erhöhung der Abschlußsumme ist aber nur eine formale und rührt daher, daß in der Regierungsvorlage die haushaltsmäßigen Auswirkungen der bekannten ERP- oder Gegenwertmittel, also der Marshallplanhilfe, noch nicht berücksichtigt waren. Erst im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die Regierung veranlaßt, die Marshallplanhilfe im außerordentlichen Haushalt zu etatisieren. Daraus ergibt sich in Einnahme und Ausgabe eine Erhöhung von rund 3 Milliarden DM.
    Der Haushaltsausschuß hat den Ihnen vorliegenden Voranschlag mit den aus dem Mündlichen Bericht ersichtlichen Änderungen gebilligt und schlägt Ihnen die Annahme vor.