Rede von
Oskar
Wacker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich in die eigentliche Berichterstattung eintrete, habe ich eine Berichtigung bekanntzugeben. In dem Antrag auf Drucksache Nr. 1920 muß es wie folgt heißen:
Der Bundestag wolle beschließen,
die Anlage Einzelplan XXI — Haushalt der Bundesschuld für das Rechnungsjahr 1950 — mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen,
Meine Damen und Herren! Der Einzelplan XXI — Haushalt der Bundesschuld — enthält die Zusammenstellung der Verwaltungseinnahmen und -ausgaben der Schuldenverwaltung, ferner der Ausgaben, die für die Verzinsung der Schuld nach Art. 133 des Grundgesetzes als Bundesschulden zu bezeichnen sind. Nach dem Bericht der Verwaltung haben sich die Aufgaben der Schuldenverwaltung gegenüber dem Haushaltsjahr 1949 wesentlich erweitert, insbesondere durch die Verwaltung der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Deutschen Bundesbahn, der sechsprozentigen Anleihe der Deutschen Bundesbahn vom Jahre 1949 und der Deutschen Bundespost, ferner durch die Mitwirkung bei dem Soforthilfegesetz durch Ausstellung von Bescheinigungen über den Währungsschaden an Schuldbuchforderungen gegen das Reich, die Reichspost und die Reichsbahn. Für dieses Gebiet allein sind nach Angaben der Verwaltung 665 000 Konten zu verwalten. Ferner hat sich die Arbeit durch die Bearbeitung der Reichsvorzugsrenten — mit rund 200 000 Rentenempfängern — wesentlich erweitert. Auch die Ausstellung von Bürgschaftserklärungen für die vom Vereinigten Wirtschaftsgebiet übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen hatte eine weitere Vermehrung der Geschäfte der Schuldenverwaltung zur Folge. Durch diesen Mehranfall von Arbeit war die Bundesverwaltung gezwungen, die Zahl ihrer Bediensteten auf 50 zu erhöhen. Der Personalbestand beträgt zur Zeit 29 Beamte, 17 Angestellte und 4 Arbeiter.
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Organisations- und Stellenplan wurde vom Haushaltsausschuß unverändert angenommen. Was die übrigen Änderungen anlangt, so verweise ich auf den dem Hohen Hause vorliegenden Bericht des Haushaltsausschusses.
Bei Kap. 2 Tit. 31 wurde der Betrag der Verzinsung der Anleihe des Bundes um 3 121 200 DM erhöht. Der zunächst eingesetzte Betrag war aus dem Haushalt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes übernommen worden. Die Änderung wurde notwendig, weil sich durch das Hinzukommen der Länder des französischen Besatzungsgebiets die Schuld bei der Bank deutscher Länder erhöht hat. Ferner wurden inzwischen die Zinssätze von 4 auf 6 % erhöht.
Der Ansatz in Kap. 2 Tit. 32 mußte um 20 Millionen DM auf 40 Millionen DM erhöht werden, da der Bundesminister der Finanzen durch Gesetz ermächtigt wurde, zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Bundeshauptkasse bis zu 1500 Millionen DM im Wege des Kredits zu beschaffen. In welcher Höhe und in welcher Zeit der Finanzminister von dieser Ermächtigung Gebrauch machen muß, kann im voraus nicht übersehen werden. Die Ausgaben wurden deshalb auf den oben angegebenen Betrag geschätzt. Dafür wurden die 20 Millionen DM aus Kap. 4 gestrichen, so daß sich dadurch die Endsumme des Haushalts nicht geändert hat.
Die fundierte Schuld des Bundes beträgt zur Zeit erstens aus der Ausgleichsforderung der Bank deutscher Länder auf Grund von § 11 des Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens 5 428 940 000 DM, zweitens durch zinsfreie Schuldverschreibungen, ausgestellt auf Grund des Militärregierungsgesetzes Nr. 67 betreffend Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld, 639 150 000 DM. An schwebender Schuld weist die Übersicht per 31. März 1951 folgende Zahlen auf: 1. Kurzfristige Betriebskredite in Höhe von 202 600 000 DM, 2. Kredite vom Soforthilfeamt in Höhe von 300 000 000 DM, 3. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von Wechseln in Höhe von 457 780 000 DM, 4. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen in Höhe von 196 150 000 DM. Die Gesamtsumme beträgt 1 156 530 000 DM.
Die schwebende Schuld in dem hier angegebenen Betrage teilt sich wie folgt auf: 1. für die Deckung des Fehlbetrages 1949 243,8 Millionen DM, 2. für die Deckung der Minderablieferung der Deutschen Bundesbahn im Rechnungsjahr 1950 174 Millionen DM, 3. für die Kredite Berlin 62 Millionen DM, 4. für die Kassenkredite an verschiedene Länder 79,43 Millionen DM, 5. für Kassenkredite an die Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol 3,5 Millionen DM, 6. für ERP-Einzahlungsrückstände 126 Millionen DM, 7. für Betriebsmittelkredite an die Reichswerke AG für Erzbergbau und Eisenhütten in Salzgitter 5,5 Millionen DM, 8. für Betriebsmittelkredite an die Fahrzeug- und Maschinen-GmbH. in Salzgitter mit 5,4 Millionen DM, 9. Vorgriff auf die Eingänge aus Bundessteuern und Anleiheerlösen sowie noch nicht endgültig verbuchte Beträge in Höhe von 456,90 Millionen DM. Der Gesamtbetrag deckt sich mit der schwebenden Schuld in Höhe 'von 1 156 530 000 DM.
In der Zeit vom 31. Dezember 1950 bis zum 31. März 1951 hat sich die 'schwebende. Schuld um den Betrag von 220 500 000 DM verringert.
Bei der allgemeinen Aussprache wurde auf einen früheren Antrag zurückgegriffen, die mit 3 % verzinsliche Ausgleichsforderung der Bank deutscher Länder in eine unverzinsliche Schuld des Bundes umzuwandeln. Es wurde als widersinnig bezeichnet, daß der Bund unter Inanspruchnahme seines Kassenkredits bei der Bank deutscher Länder Zinsen auf die Ausgleichsforderung an die Bank zahle und später bei Verteilung des Reingewinns der Bank einen Teil dieser Zinsen zurückerhalte.
Es wurde auch die Frage zur Erörterung gestellt, wie die Zinsrückstände der Bundesbahn für die Ausgleichsforderung der Bank deutscher Länder zu behandeln seien. Es wurde vorgeschlagen, diese Rückstände entweder auf den Bundeshaushalt zu übernehmen oder sie dem Kapitel der Ausgleichsforderungen zuzuschlagen. Nach, eingehender Aussprache schloß sich der Haushaltsausschuß dem Vorschlag des Ausschusses für Geld und Kredit an, die Frage der Bereinigung der Zinsrückstände der Bundesbahn im Zusammenhang mit der Beratung des Bundesnotengesetzes zu regeln. Hierbei bestätigte der Haushaltsausschuß seine schon früher vertretene und anläßlich der Verabschiedung des vorläufigen Haushaltsgesetzes für 1951 vom Plenum gebilligte Ansicht, daß für den Teil der Zinsen der Ausgleichsforderung der Bank deutscher Länder, der auf die Bundesbahn und Bundespost entfällt, nicht der Bund, sondern die Bundesbahn und die Bundespost unmittelbar Schuldner der Bank seien. Der Haushaltsausschuß hielt an seinem früher schon vertretenen und vom Plenum bei der Verabschiedung des Anleihegesetzes gebilligten Standpunkt fest, daß als Höhe des Kredits im Sinne von Art. 115 letzter Satz des Grundgesetzes somit als Einnahme aus der Anleihe im außerordentlichen Haushalt nicht der Nennbetrag, sondern der Nettobetrag zu verstehen ist. Die gegenteilige Auffassung, die hier zum Ausdruck kam und die die Haltung der Bundesschuldenverwaltung in dieser Frage als nicht konsequent bezeichnete, fand keine Unterstützung.
Der Haushaltsausschuß hat mich beauftragt, das Hohe Haus zu bitten, den Haushaltsplan XXI —Bundesschuldenverwaltung — nach den Beschlüssen des Ausschusses anzunehmen.