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ID0114511500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorgelegt wird, ist äußerlich unscheinbar. Er besteht nur aus drei kurzen Paragraphen. In seiner Bedeutung dagegen ist dieses Gesetz vielleicht eines der entscheidendsten Gesetze, die Ihnen vorgelegt wurden. Dieses Gesetz regelt auf einer neuen Grundlage das finanzpolitische Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Wir haben bisher das System der Interessenquoten gehabt. Es wäre mir an sich eine innere Befriedigung gewesen, wenn das System der Interessenquoten hätte beibehalten werden können. Das System der Interessenquoten hätte vielleicht ein Problem lösen können, das unser Grundgesetz aufwirft, nämlich das große Problem, daß der Bund derjenige ist, der insbesondere für soziale Zwecke Milliarden von D-Mark zur Verfügung stellt und diese Milliarden D-Mark von den Ländern verwaltet sieht. Durch das System der Interessenquoten, das seinerzeit im Einverständnis mit den Ministerpräsidenten der Länder erdacht worden ist, ist versucht worden, die Gefahr zu vermeiden, daß die Verwaltung dieser Gelder dadurch, daß sie ein Fremder hat, nicht zweckmäßig und sparsam genug erfolgt. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß der Unterschied in der finanziellen Auswirkung unter den Ländern relativ groß ist und daß die steuerschwachen Länder, die mit besonders hohen sozialen Lasten überbürdet sind — und meistens trifft die soziale Überbürdung mit der Steuerschwäche der Länder zusammen —, dadurch, daß die Interessenquoten notwendigerweise auf der Höhe des Anfalls der Ausgaben in den einzelnen Ländern aufbauen mußten und von der Steuerkraft der Länder getrennt waren, finanziell in Nachteil geraten sind. Nachdem sich nunmehr mit dem Steigen der sozialen Ausgaben die Anforderungen, die der Bund auf diesem Gebiet erheben I muß, auch wieder steigern, verstärken sich die Unterschiede unter den Ländern.
    Infolgedessen war es nicht mehr möglich, das alte System der Interessenquoten beizubehalten. Es mußte nunmehr der Weg beschritten werden, den das Grundgesetz in Art. 106 Abs. 3 vorschreibt. Es mußte also eine unmittelbare Beteiligung des Bundes an dem Steueraufkommen der Länder geschaffen werden. Das ist der Grundgedanke dieses Gesetzes. Dabei ergibt sich, daß der Anteil des Bundes entsprechend Art. 108 des Grundgesetzes — auch darüber liegt Ihnen ein entsprechender Gesetzentwurf vor — eine Beteiligung des Bundes an der Steuerverwaltung der Länder zur notwendigen Folge hat. Es war selbstverständlich klar, daß einmal die Beteiligung des Bundes am Aufkommen von Landessteuern — Einkommensteuer und Körperschaftsteuer — und zweitens die Beteiligung des Bundes an der Verwaltung dieser Steuern große staatspolitische Fragen aufwerfen und damit auch die Gefahr eines Konfliktes zwischen Bund und Ländern herbeiführen kann. Ich glaube, daß es ein günstiges Vorzeichen .für das Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern ist, daß diese beiden Gesetzentwürfe in ihren Grundgedanken die Zustimmung des Bundesrates gefunden haben und daß gerade der schwerwiegende Gesetzentwurf nach Art. 108 des Grundgesetzes bisher sogar die einstimmige Zustimmung des Bundesrates gefunden hat. Ich hoffe, daß auf diesem Wege all das, was in der Öffentlichkeit bisher über das Verhältnis zwischen Bund und Ländern gesprochen ist, einer ruhigeren Betrachtung unterzogen wird und daß die Gefahr, um gewisser Theorien willen in einen Konflikt zwischen Bund und Ländern zu kommen, vermieden werden kann. In meiner Eigenschaft als Bundesfinanzminister kann ich sagen, neben dem Einfluß, den der Bund notwendigerweise auf eine gleichmäßige Gebarung der Steuerverwaltung in allen elf Ländern und darauf haben muß, daß der Kampf gegen die Steuerunehrlichkeit in allen elf Ländern gleichmäßig geführt wird, erhält der Bund nunmehr, da er schon vom Standpunkt der Bundessteuern aus an diesem Kampf beteiligt ist, auch dadurch eine Einflußnahme, daß seine Überwachung in der Form der Betriebsprüfung sich auch auf die Landessteuern erstreckt. Dadurch wird vieles, was heute in der Öffentlichkeit debattiert wird und mit mehr oder weniger Recht oder Unrecht dem Konto der Länder zugeschrieben wird, behoben werden, und diese beiden Gesetzentwürfe werden, wenn sie die gesetzgebenden Körperschaften passiert haben und Gesetz geworden sind, eine gewisse Basis für die gesamte finanzpolitische Entwicklung zwischen Bund und Ländern bilden können.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Es gibt ein altes Gesetz von der Anziehungskraft des größten Lasten- und Steuerträgers. Der Bund ist nunmehr im Verhältnis zu den Ländern in ihrer Gesamtheit der größere Bruder geworden. Der größere Teil der Steuereinnahmen und der größere Teil der Lasten gehen auf den Namen des Bundes. Es wäre eine natürliche Entwicklung, die von den Ländern wohl vorausgesehen und von den Ländern in diesem Sinne wohl auch gefürchtet wird, daß diese Anziehungskraft des größeren Lastenträgers dazu führt, den Ländern das, was sie als ihr natürliches Recht beanspruchen, auch wegzunehmen. Es gilt aber letzten Endes in all diesen Fragen der Satz: Im Notwendigen die Einheit, im Zweifel die Freiheit und in allem — um ein stolzes


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Wort zu nehmen — die Liebe und — ich will hier sagen — in allem ein brüderliches Zusammenarbeiten. Von diesem Grundsatz gehen die beiden Gesetzentwürfe aus. Eine einheitliche Steuerverwaltung, ein einheitliches Handhaben der Steuergesetze ist eine Notwendigkeit für das gesamte deutsche Volk. Die Frage z. B. der Einrichtung der Behörden, um es nun einmal im kleinen zu sagen, die Frage, ob ein Finanzamt in Sonthofen oder in Immenstadt errichtet wird, ist keine Frage, die das gesamte deutsche Volk berührt. Das ist eine Frage, die ruhig den regionalen Wünschen und den regionalen Verhältnissen überlassen werden kann. Der Kampf gegen die Steuerunehrlichkeit ist eine gemeinsame Frage aller Beteiligten. Wenn es gelungen ist, die Länder zur Zustimmung zu bewegen, daß die Betriebsprüfung, auf die wir künftig entscheidenden Wert legen müssen, in einem 'gemeinsamen Zusammenarbeiten erfolgt, daß der Bund, der seine eigene Betriebsprüfung braucht, diese Betriebsprüfung gleichzeitig in allen diesen Fällen, allerdings möglichst im Zusammenwirken mit den Ländern, auf die Landessteuern und deren Nachprüfung erstrecken kann, so ist dem Notwendigen Rechnung getragen. Wenn wir keine Vereinheitlichung im Personal in den Behörden angestrebt haben, so haben wir hier der regionalen Freiheit ihre Bahn gelassen, weil wir sagen, das ist ein Zweifelsfall. Wenn der Geist, in dem die Gesetze im Bundesrat behandelt worden sind, auch das Vorzeichen für den Geist ist, mit dem diese Gesetze gehandhabt werden, dann wird die Garantie für das brüderliche Zusammenarbeiten, das in allen Fragen, in den notwendigen und in den zweifelhaften, erfolgen muß, gegeben sein. Von diesem Gesichtspunkt aus begrüße ich die Entwicklung, die diese beiden Gesetzentwürfe bisher gefunden haben und die die Abstimmung des Deutschen Bundesrates gekennzeichnet hat.
    Ein schwerer Punkt bleibt noch offen, das ist ein Punkt, der nicht im Prinzipiellen, nicht im Verhältnis zwischen Bund und Ländern, sondern in den rauhen Tatsachen, in der finanziellen Enge liegt, in der sich sowohl der Bund wie die Länder befinden. Ich möchte fast sagen, ich glaube, daß die finanzielle Enge des Haushalts im Bund heute und in absehbarer Zeit vielleicht stärker fühlbar ist als wenigstens in einem Teil der Länder.
    Wir haben uns wohl über den Grundsatz geeinigt, daß der Bund nach Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes einen Teil der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Anspruch nimmt. Wir haben uns wohl über das Prinzip, nach welchem die Inanspruchnahme erfolgt, geeinigt. Über die Höhe des Prozentsatzes konnten wir uns bisher noch nicht einigen.

    (Abg. Mayer [Stuttgart]: Also doch Verhältnis!)

    — Es wäre ein Wunder gewesen, Herr Kollege, wenn wir uns in der ersten Stunde auch über die Höhe des Prozentsatzes schon hätten einigen können.

    (Abg. Dr. von Brentano: Da haben Sie recht!)

    Aber ich muß sagen, es ist ein Fortschritt, daß wir eine Einigung wenigstens auf 80% unserer Forderung erreicht haben; denn der Vorschlag des Bundesrates erfüllt zu 80% die Wünsche, die die Bundesregierung wohl auch in Ihrem Namen an die Länder gestellt hat.
    Wenn die Bundesregierung diese Forderung gestellt hat, so ist sie dabei von einer Überlegung ausgegangen, die auch, sagen wir einmal, auf die Lebensnotwendigkeiten der Länder Rücksicht nimmt. Wir dürfen nicht in einen Streit zwischen Bund
    und Ländern geraten, ich habe das oft betont. Wir müssen hinter beiden das deutsche Volk sehen und müssen daran denken, daß die Länder ihre besonderen Aufgabengebiete gegenüber dem deutschen Volk haben. Ich sage nur, daß das gesamte kulturpolitische Gebiet, die gesamte Erziehung der deutschen Jugend eine Aufgabe ist, die vom Grundgesetz den Ländern übertragen ist und für die den Ländern die Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
    Wir haben auch an die Bestimmung des Art. 109 des Grundgesetzes gedacht, nach der der Bund sowohl wie die einzelnen Länder in die Lage versetzt sein müssen, selbständig, unbeeinflußt von dem anderen ihre Haushalte aufzustellen und durchzuführen. Die Berechnung, die die Bundesregierung angestellt hat, war folgende: Wir hoffen, daß durch die neuen Steuergesetze, von denen das wichtigste eben in diesem Hause in dritter Lesung verabschiedet worden ist, den Ländern so viel mehr Aufkommen zufließt, daß sie sich ohne Gefährdung ihrer bisherigen Aufgaben und mit den Mitteln, die schon bisher diesen Aufgaben zugewendet worden sind, auch weiter diesen Aufgaben widmen können. Die Grenze, die die Bundesregierung bei der Inanspruchnahme der Länder gezogen hat, ist die Grenze gewesen, wo das Mehraufkommen sich auf Grund der Bundesgesetzgebung errechnet, so daß also die bisherige Haushaltsgebarung von den Ländern trotz Inanspruchnahme des Teils der Einkommen- und Körperschaftsteuer weiter ausgeübt werden kann. Deshalb hat Art. 109 des Grundgesetzes in seinem ganzen Sinn und Geist eine besondere Bedeutung.
    Wir müssen die Verhältnisse zwischen Bund und Ländern immer für ein Haushaltsjahr voraus und endgültig regeln.

    (Abg. Dr. Krone: Sehr richtig!)

    Während des Jahres, weil der eine Teil vielleicht mehr ausgibt und sich nunmehr eine Deckung sucht, auf den anderen Teil zurückzugreifen und damit die laufende Haushaltsgebarung des anderen Teiles grundlegend zu stören, würde meiner Überzeugung nach dem Sinn und Zweck des Art. 109 des Grundgesetzes widersprechen.

    (Abg. Dr. Krone: Richtig!)

    Der Bund bestimmt in gemeinsamer Gesetzgebung mit dem Bundesrat, was er für das laufende Jahr von den Ländern in Anspruch nimmt. Aber an diese Grenze, die er in diesem Gesetz sich selbst setzt, ist er für dieses laufende Jahr auch gebunden, weil jede andere Handhabung dem Grundsatz des Art. 109 des Grundgesetzes widersprechen würde. Ich glaube, daß wir das schwere Problem der finanzpolitischen Zusammenarbeit und gleichzeitig Bereinigung zwischen Bund und Ländern lösen werden, wenn die Länder das Vertrauen in die Loyalität des Bundes, aber auch der Bund das Vertrauen in die Loyalität der Länder haben wird. Ich hätte aus diesem Gesichtspunkt gewünscht, daß eine Vereinbarung mit den Ländern hätte erzielt werden können, die auch für die ersten Monate des Jahres, wo das Gesetz nach Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes und Art. 108 des Grundgesetzes noch nicht in Kraft getreten ist, im Vorgriff auf das, was der Gesetzentwurf bereits vorsieht, wenigstens den Teil, für den die Billigung des Bundesrates bereits ausgesprochen worden ist, dem Bund zur Verfügung stellt. Ich gestehe Ihnen offen, daß es hier noch Schwierigkeiten gibt, die aber in der Auswirkung zu Lasten der Länder gehen werden. Denn wenn das Gesetz in Kraft tritt und die Bun-


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    desregierung dann auf Grund dieses Gesetzes und des berechneten Anteils an Einkommen- und Körperschaftsteuer, den der Bund gegenüber den Ländern hat, die Beiträge auch einfordert und Monate vergangen sind, in denen die Beiträge nicht in der bisherigen Höhe geleistet worden sind,

    (Abg. Renner: Warum nicht?)

    — weil bisher noch kein gesetzlicher Zwang bestand —, dann sind es die Länder, die in kassenmäßige Schwierigkeiten geraten würden.
    Ich hoffe, daß das, was ich Ihnen sage und was, ja weniger an die Adresse des Deutschen Bundestages als an die Adresse der Länder gerichtet ist, von den Ländern auch gehört wird, daß es mir hilft, gewisse Schwierigkeiten, die augenblicklich vielleicht für den Monat Juni aufgetaucht sind, überwinden zu können, und daß ich Ihnen, wenn die Ausschußberatungen beginnen, sagen kann, daß trotz der finanziellen Enge, die vielleicht die großen Gesichtspunkte allzu sehr untergehen und nur an die kleineren Gesichtspunkte des Augenblicks denken läßt, wie über den ganzen Gesetzentwurf so auch über diese Übergangsschwierigkeit eine gute Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Länderregierungen, zwischen Bundesfinanzminister und Länderfinanzministern gefunden worden ist.
    Zusammenfassend möchte ich sagen: Wenn Bund und Länder vor der deutschen Öffentlichkeit den Beweis erbringen, daß sie die finanzpolitischen Schwierigkeiten im Geist der Zusammenarbeit zu lösen verstehen, so werden das Grundgesetz und der Aufbau der deutschen Bundesrepublik sich bewähren. Ich möchte an die Länder und deren Parlamente wie auch an den Bund und sein Parlament den Appell richten, im Geist dieser Zusammenarbeit dazu beizutragen, daß unser notleidendes und durch viele Probleme zerrissenes deutsches Volk nicht durch neue Probleme, durch Prinzipienstreite in einen Konflikt gestürzt wird. Dadurch würden die Schwierigkeiten für das deutsche Volk nur vergrößert werden.

    (Abg. Dr. Krone: Sehr richtig!)

    Dem Sinn dieses Zusammenarbeitens gelten die beiden Gesetzentwürfe, um deren beschleunigte Behandlung ich Sie bitten muß, damit die Übergangsschwierigkeiten auf gesetzlicher Grundlage baldigst behoben werden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Aussprache ist eröffnet. Zunächst muß das Haus die Redezeit festsetzen. Der Ältestenrat hat geglaubt, eine Redezeit von 120 Minuten empfehlen zu sollen.

(Widerspruch. — Zurufe von der Mitte: 40 Minuten! — Abg. Renner: Wieso 40 Minuten?)

— Kann man sich nicht auf einen Mittelweg einigen, auf 60 statt 120 Minuten, wobei den kleinen Fraktionen auf Disposition des Präsidenten hin wesentlich zugegeben werden wird? Ist das Haus damit einverstanden?

(Zustimmung.)

— Gut, also Redezeit 60 Minuten. Die kleinen Fraktionen bekommen mehr als ihren quotalen Anteil an dieser Frist.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Etzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Das Angebot des Herrn Präsidenten, das durchaus den Grundsätzen eines gentleman entspricht, nehme ich gern entgegen.
    Von den föderalistischen Grundgedanken des
    Grundgesetzes aus erschien einmal die Hoffnung berechtigt, daß der Bund von den ihm in Art. 106 Abs. 3 eröffneten Möglichkeiten keinen Gebrauch machen würde, jedenfalls nicht ohne durch die Lage dazu gezwungen zu sein und nicht schon so bald nach 'dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Dieses unschuldsvoll föderalistische Paradies droht uns immer mehr abhanden zu kommen, nicht nur, weil in der kühnen rechten Mitte dieses Hohen Hauses der atavistische Hang zur zentralistischen Erbsünde

    (Heiterkeit)

    in bedenklicher Weise zunimmt,

    (Abg. Mayer [Stuttgart]: Alter Witzbold!) sondern weil sogar im Verfassungshimmel der Bundesregierung selbst Lust und Neigung zu wachsen scheinen, sich an einem solchen Sündensturz zu beteiligen.


    (Erneute Heiterkeit. — Zuruf rechts: Meine Herren!)

    Daß der Bund glaubt, seine Finanzbedürfnisse nicht auf anderem Wege als dem des Einbruchs in die an sich grundgesetzlich geschützten Steuerreservationen der Länder decken zu können, ist bedauerlich. Ich glaube, hier irrt der Bund. Aber ich möchte diese Fragen im einzelnen; die die Ausgabenseite betreffen und die, weil sie auf außenpolitischem Gebiet liegen, von höchster Delikatesse sind, jetzt nicht weiter berühren. Wenn nun aber schon eine unausweichliche Zwangslage des Bundes angenommen und unterstellt werden will, dann darf sie der Bund nicht dazu mißbrauchen, um auch bei dieser Gelegenheit zentralistische Vorstöße zu unternehmen. Das geschieht jedoch in § 2, der unmittelbar die Finanzämter, die bekanntlich Landesbehörden sind, unter Umgehung der obersten Landesbehörden zur Abführung der Anteile an den Bund verpflichtet oder glaubt verpflichten zu können. Ein solches Verfahren verstieße gegen das Grundgesetz und erweckte den Verdacht, daß hier probiert wird, die Finanzhoheit der Länder auf eine schleichende Manier auszuhöhlen. Es können nur die Länder selbst zu den Abführungen verpflichtet werden.
    Auch das Verfahren, den Bund mit einem Durchschnittssatz an dem Aufkommen zu beteiligen, erscheint nicht angebracht. Der Bundesrat hat einen sehr zweckmäßigen und sachlich begründeten, von der Bundesregierung zunächst allerdings abgelehnten Vorschlag gemacht, den Vorschlag nämlich, die Anteile mit 20% des Aufkommens von 1950 und mit 40% des Mehraufkommens im Jahre 1951 festzusetzen. In kassentechnischer Hinsicht halten wir die tägliche Abführung nicht für annehmbar. Schließlich sind die Länder keine Unternehmer wie etwa der Besitzer eines Karussells oder eines Zirkus, der gewohnt und gehalten ist, jeweils am Abend die Tageskasse zu stürzen.
    Das Gesetz sieht zunächst eine Beschränkung der Geltungsdauer auf das Jahr 1951 vor. Wir hoffen, daß es bei diesem Charakter eines vorübergehenden Gesetzes sein Bewenden hat und daß die Spuren nicht nur hinein-, sondern auch wieder herausführen werden. Der Herr Bundesfinanzminister hat der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß es in einer loyalen und vertrauensvollen Zusammenarbeit des Bundes und der Länder als finanzieller Partner möglich sein wird, dieses Gesetz in einer wirklich fairen Weise durchzuführen, die dem Bund das gibt, was ihm zugehört, und den Ländern alles beläßt, ohne das sie nicht zu leben und zu bestehen


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    vermögen. Aber gerade weil eine solche Atmosphäre des Vertrauens, als deren Garanten wir den Herrn Bundesfinanzminister ansehen möchten, auch uns am Herzen liegt, wünschen wir, daß dieser Gesetzesvorlage auf Drucksache Nr. 2245 alle Giftzähne ausgebrochen werden, die einer solchen löblichen Absicht des Herrn Bundesfinanzministers entgegenstehen könnten. Darum möchten wir auch, daß vor allem das Gesetz, dessen Entwurf als Drucksache Nr. 22 68 vorliegt, in den Ausschußberatungen sehr sorgfältig daraufhin geprüft wird, daß solche Konfliktsmöglichkeiten von vornherein ausgeräumt werden, und wir möchten insbesondere, daß der § 3 Über die Betriebsprüfung eine Fassung erhält, nach der darauf verzichtet wird, den Bund sozusagen zum Generalinspekteur der Einkommen- und der Körperschaftsteuer der Länder zu machen, daß überhaupt Abstand davon genommen wird, Möglichkeiten, die an sich vielleicht in Art. 85 Abs. 4 und in Art. 106 Abs. 4 enthalten sein können, voll auszuschöpfen, gerade im Hinblick auf die, ich wiederhole es, von uns allen aufrichtig gewünschte vertrauensvolle und reibungslose Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern als finanziellen Partnern.

    (Beifall hei der BP.)