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ID0114510900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carl Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Es entspricht den Tatsachen, daß der Ältestenrat heute so vorzugehen beschlossen hat, wie es Kollege Mellies eben auseinandergesetzt hat. Trotzdem besteht für das Haus immerhin noch die Möglichkeit, eine Umstellung vorzunehmen. Herr Kollege Mellies, es ist doch nicht so, daß wir darin eine Verzögerung erblicken können. Es wird eine kurze Zeit —• nicht lange — darüber debattiert werden. Infolgedessen hat meine Fraktion keine Bedenken getragen, der Anregung der FDP-Fraktion zuzustimmen. Wir werden also für die Änderung stimmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Dann lasse ich abstimmen. Wer für die Änderung der bisher festgestellten Tagesordnung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste ist die Mehrheit. Die Tagesordnung ist geändert.
Dann rufe ich auf Punkt 4 der für heute festgesetzten Tagesordnung:


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung
der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 128. Sitzung; zweite Beratung: 142. Sitzung.)

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Povel als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernardus Povel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der letzten Behandlung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr ist, nachdem die Berichterstattung vor sich gegangen war, der Antrag gestellt worden, dieses Gesetz an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen erneut zu überweisen, weil verschiedene Änderungsanträge gestellt worden waren und weil bei vielen Kollegen Bedenken _aufgetaucht waren, ob zu weitgehende steuerliche Vergünstigungen es nicht erforderlich machten, die Dinge noch einmal zu überprüfen. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat dieses Gesetz gestern und heute beraten und im wesentlichen noch folgende Änderungen angebracht.
    Der Ausschuß war fast einmütig der Ansicht, daß es zweckmäßig sein würde, eine Klausel anzubringen, nach der der Gewinn aus dem Ertrag über einen Satz von 50 % hinaus `nicht gemindert werden soll. Wenn also jemand einen Gewinn von beispielsweise 100 000 DM hat, so darf er nicht mehr als 50 000 DM ertragsteuerliche Vergünstigungen aus seinen Exportumsätzen in Anspruch nehmen.
    Eine zweite Änderung ist insofern vorgenommen worden, als der Termin des Inkrafttretens des Gesetzes geändert worden ist. Im Gesetz war vorgesehen, daß der 1. Januar 1951 als Stichtag für das Anlaufen des Gesetzes gelten sollte. Die Fraktionen der Regierungskoalition hatten bereits einen Änderungsantrag vorgelegt, nach dem das Gesetz am 1. Juli dieses Jahres anlaufen soll. Der Ausschuß ist, um die Überbrückung des Monats Juni zu ermöglichen, der Ansicht, daß die ertragsteuerlichen Vergünstigungen ab 1. Juni anfangen müßten, während die Umsatzsteuerrückvergütung, die ja nach den Eingängen erfolgt, ab 1. Juli vor sich gehen soll.
    Nach der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 2286 ist ein weiterer Paragraph, § 7 a, eingefügt worden, nach welchem dieses Gesetz auch für Berlin gelten soll, sobald das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes in Berlin beschließt.
    Ferner ist bestimmt worden, daß Naturerzeugnisse, wie Sämereien, Hopfen, Butter, Schinken usw., soweit es von der Verwaltung als wünschenswert angesehen wird, ebenfalls steuerlich gefördert werden können.
    Die Drucksache, die Sie zur Hand haben, muß noch abgeändert werden. Diese Änderung ist heute morgen beschlossen worden. Sie konnte Ihnen als Drucksache noch nicht allgemein zugeleitet werden. Ich bitte, unter § 4 b nach dem Komma zwischen den Worten „sich" und „vor Anwendung" die Worte „im Wirtschaftsjahr" einzufügen.
    Ferner bitte ich, unter Ziffer 5, die die Änderung der Fassung des § 8 Abs. 1 bringt, den letzten Satz, beginnend mit den Worten „§ 5 gilt für Lieferungen" bis „erfolgt sind" zu streichen und dafür als Abs. 2 einzufügen:
    § 5 gilt für die Entgelte für Lieferungen, die nach dem 30. Juni 1951 und vor dem 1. Januar 1954 vereinnahmt sind. Dies gilt nicht, soweit für die gleichen Lieferungen die Vergütungen nach dem vereinbarten Entgelt (Solleinnahmen) gewährt worden sind oder gewährt werden.
    Absatz 2 wird Absatz 3.
    Ich habe mich kurz fassen können, weil die Berichterstattung über das Gesetz selbst schon vorgenommen worden ist. Namens des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen bitte ich, das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form zu genehmigen.