Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Abgeordneter Horn hat eine Frage an mich gerichtet, die ich von hier aus beantworten möchte und die mir Gelegenheit gibt, auf einige freundliche Bemerkungen, ,die mir gewidmet worden sind, gleichzeitig einzugehen.
Ich möchte zunächst bestätigen: von den Beispielen, die der Herr Kollege Pelster in diesem Hause erwähnt hat, sind einzelne mir bekannt und nachgerechnet, und bis auf den Unterschied von wenigen Pfennigen muß ich bestätigen, daß diese Beispiele im Zahlenergebnis richtig sind.
Zweitens ist mir vorgehalten worden, daß ich Unglück mit meinen Behauptungen über die Einstellung fremder Organisationen hätte. Ich habe aber das Glück, das, was ich behaupte, sehr häufig und auch in diesem Falle insofern beweisen zu können,
als in meinem Hause eine Denkschrift über diese Frage der amerikanischen Trade Unions liegt, die von mir freundlichst der Opposition dieses Hauses zur Verfügung gestellt wird. Daraus möge sich die Opposition dieses Hauses darüber vergewissern, wie die offizielle Einstellung der amerikanischen Gewerkschaften zu dieser Frage ist.
Ich freue mich sehr, Ihre Aufmerksamkeit auf mich bezogen zu sehen.
Es wird immer — auch von- dem Herrn Vorredner der SPD — von der „Strafe" der Ehe gesprochen. Ich bitte, doch einmal die Dinge so zu betrachten, wie sie sind.
Die Ehe als solche wird im Steuerrecht in die Steuerklasse II eingerechnet. Die Tatsache der Ehe hat von sich aus also eine steuerliche Begünstigung zur Folge. Die wirtschaftliche Tatsache der gemeinsamen Haushaltführung wird unbestritten bei all den Ehen, in denen nicht etwa der eine Teil nicht selbständig, sondern die Ehefrau etwa als Ärztin selbständig arbeitet, nach den wirtschaftlichen, güterrechtlichen, tatsächlichen Verhältnissen als eine Einheit behandelt.
Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist seinerzeit im Jahre 1925 und dann im Jahre 1943 eine Ausnahme geschaffen worden, die sich heute in dem § 43 der Steuerdurchführungsverordnung findet. Man meint heute — und das ist auch der Sinn des Antrages auf namentliche Abstimmung —, jetzt muß entschieden werden, sofort muß entschieden werden. Es geht jetzt gar nicht um die Entscheidung!
Es ist j a von der Regierung gar nicht beabsichtigt,
den § 43 der Steuerdurchführungsverordnung
j et z t aufzuheben! Die Regierung hat ausdrücklich erklärt, daß 'der § 43 der Steuerdurchführungsverordnung für dieses Jahr, schon aus rein technischen Gründen, nicht berührt werden wird, also so bleibt, wie er heute ist. Die drohende Gefahr, von der hier gesprochen wird und die mit einer spfortigen Abstimmung abgewehrt werden müsse, ist somit gar nicht gegeben. Was ich gesagt habe, war, daß die Bestimmung des § 43 der Steuer-durchführungsverordnung revisionsbedürftig ist, und zwar gerade unter dem Gesichtspunkt, daß sie eine tatsächliche Benachteiligung und Schlechterbehandlung der kinderreichen Familie gegenüber den getrennt arbeitenden und infolgedessen auch steuerlich getrennt behandelten kinderlosen Ehegatten bedeutet. Das habe ich festgestellt, und dieses Revisionsbedürfnis muß von jedem zugegeben werden.
Nun bin ich gefragt worden, ob ich bei der Durchführung dieser Revision das Parlament zu beteiligen bereit sei. Selbstverständlich! Ich stelle mir das in der Form vor, daß ich rechtzeitig dem Haushaltsausschuß oder dem Finanzausschuß dieses Hauses, je nach Gelegenheit, von den Grundsätzen, nach denen an eine Revision des § 43 der Steuerdurchführungsverordnung herangegangen werden soll, Kenntnis gebe und damit die Möglichkeit habe, auch die Meinung der politischen Parteien zu hören. Abgesehen davon würde ich diese Meinung aber auch dadurch hören, daß jede Durchführungsverordnung, die sich auf Fragen gerade der Länder bezieht, im Benehmen mit dem Bundesrat erlassen werden muß, infolgedessen sämtliche Länderregierungen in ihren verschiedenen parteipolitischen Einstellungen sogar positiv zu dem Problem Stellung nehmen müssen. Es kann also gar kein Gedanke daran sein, daß man heute eine Gefahr abwehren müsse, weil der böse Bundesfinanzminister Pläne habe, bei denen er die politischen Parteien im Bundestag etwa ausschließen wolle.