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ID0114505600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Harald Koch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden nicht von mir erwarten, daß ich die Beispiele, die uns der Kollege Pelster genannt hat, sofort habe nachrechnen können. Ich habe aber selber ähnliche Beispiele in dem gleichen Moment, in dem sie hier vorgetragen wurden, gebildet und möchte Ihnen aus der Monatslohnsteuertabelle, die mir hier vorliegt, diese Beispiele einmal vor Augen führen. Bei einem Einkommen von 1 000 DM zahlt ein Steuerpflichtiger, der 5 Kinder hat — und damit kommen wir auf die völlig verfehlten Beispiele des Herrn Finanzministers zurück — 142 DM Steuer. Nun lassen Sie mich diese 1 000 DM einmal auf das Ehepaar aufteilen. Wenn ich zweimal 500 DM Einkommen des Mannes und der Frau annehme, dann bezahlen beide zusammen


    (Dr. Koch)

    196 DM Steuer, also 50 DM oder mehr als 30 % mehr. Wenn ich einmal anders aufteile und davon ausgehe, daß der Mann 800 DM und die Frau 200 DM verdient, dann bezahlen sie zusammen immer noch 19'0 DM Steuer, obwohl der Steuersatz bei 200 DM verhältnismäßig klein ist. Ich habe die Beispiele des Kollegen Pelster auf ihre Richtigkeit nicht nachrechnen können. Aber diese Beispiele hier sind in diesem Augenblick richtig berechnet.
    Wir verweisen auf unseren Antrag — wir werden ihn nachher noch begründen —, daß die Freibeträge für die Ehegatten und für die Kinder aus sozialen Gründen und auch im Interesse der Vereinfachung des Steuerrechts wesentlich erhöht werden. Nehmen Sie unseren Antrag an, und Sie werden ganz große Ungerechtigkeiten aus unserem Steuerrecht beseitigen können.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat bedauerlicherweise nur sehr wenig zu dem Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau gesagt. Die Scherze, mit denen er hier über dieses Problem hinweggegangen ist, vermögen wir ihm nicht abzunehmen. Wir verweisen auf das Grundgesetz, das in diesem Punkt eine klare Sprache spricht; und über die Artikel des Grundgesetzes können wir nicht scherzhaft hinweggehen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat von den amerikanischen Gewerkschaften gesprochen. Bedauerlicherweise pflegen die Hinweise auf das Ausland und die Vergleiche mit dem Ausland bei dem Herrn Bundesfinanzminister in der Regel zu verunglücken. Hier im Saale sitzen Vertreterinnen der großen amerikanischen Gewerkschaften AFL und CIO. Sie haben uns in diesem Moment bestätigt, daß die amerikanischen Gewerkschaften gar nicht daran denken, den augenblicklichen Zustand zu beseitigen,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    daß sie für die Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Zustandes sind, wonach der steuerpflichtige Ehepartner das Wahlrecht hat, ob er getrennt oder zusammen veranlagt werden will. Und wenn einer ein Wahlrecht hat, dann wird er sich in jedem Falle das Günstigste auswählen. Zum mindesten stehen die amerikanischen Gewerkschaften auf dem Standpunkt, daß Arbeitseinkommen niemals zusammen veranlagt werden dürfen. Dieser Standpunkt wird, wie ich sagte, heute noch aufrechterhalten, so daß der Hinweis des Herrn Bundesfinanzministers auf das Ausland bedauerlicherweise wieder einmal ins Leere traf.
    Der Herr Bundesfinanzminister fordert uns auf, nicht über Prinzipien zu sprechen. Ich habe das Gefühl, daß es gerade der Herr Bundesfinanzminister ist, der immer wieder auf Prinzipien zurückkommt. Auch er hat heute von der Heiligkeit des Ehestandes gesprochen. Warum bestraft man denn dann diejenigen, die jetzt zweifach verdienen, wenn sie sich in der Ehe zusammentun? In irgendeiner der Kritiken an dem Beschluß des Bundestags aus der zweiten Beratung habe ich gelesen, daß dieser Beschluß des Bundestags eine „fiskalische Aufforderung zur wilden Ehe" gewesen sei.
    Noch ein anderes Wort aus der vergangenen Lesung muß angeprangert, festgenagelt werden, nämlich das Wort, das der Abgeordnete Dr. Wuermeling hier gesprochen hat, wenigstens dem Sinne nach, daß die Regierungsparteien aus arbeitspolitischen Gründen „gar kein Interesse" an dieser Steuererleichterung hätten.
    Meine Damen und Herren! Wollen Sie dadurch, daß Sie die mitverdienende Ehefrau steuerlich bestrafen, den Arbeitsmarkt regeln? Soll das ein Ersatz für die fehlenden Arbeitsbeschaffungsprogramme sein? Soll uns das darüber hinweghelfen, daß wir auf Grund der Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung heute noch mehr als eine Million Arbeitslose haben?

    (Lebhafte Zurufe in der Mitte und rechts: Unerhört! — Große Unruhe. — Händeklatschen bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren! Wenn Sie diese arbietspolitischen Gründe nicht anerkennen wollen, dann sprechen wir einmal von den finanzpolitischen Gründen. Der Herr Bundesfinanzminister kämpft um 40 Millionen in diesem Rechnungsjahr, um 100 Millionen in jedem weiteren Rechnungsjahr. Ich bedaure, daß ich auf die Steuerreform des vergangenen Jahres zurückkommen muß. Damals haben Sie für einen überschaubaren Kreis von Steuerpflichtigen Hunderte von Millionen übrig gehabt,

    (lebhafter Beifall bei der SPD)

    und Sie weigern sich heute, diese Steuersenkung rückgängig zu machen.
    Ich möchte aus meinen Ausführungen zu unserem nächsten Antrag ein Beispiel vorwegnehmen, das in diesen Zusammenhang paßt. Wir haben 118 000 Steuerpflichtige, die ein Einkommen von über 25 000 DM haben. Nach den Berechnungen des wirtschaftswissenschaftlichen Institutes der Gewerkschaften beträgt das Durchschnittseinkommen dieser 118 000 Menschen 48 000 DM.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die Steuersenkungen des Vorjahres, die auch heute noch gelten, machen bei jedem dieser Einkommen 6500 DM aus, d. h. bei 118 000 Steuerpflichtigen 767 Millionen DM, genau ausgerechnet.

    (Hört! Hört! -bei der SPD.)

    Diese Steuersenkungen werden nicht rückgängig gemacht; aber 100 Millionen wollen Sie aus den Ehen herausholen, in denen die Ehefrau häufig aus der Not heraus, aber auch weil man sich nach all den Verlusten des Krieges etwas anschaffen möchte, zur Doppelarbeit gezwungen ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich habe vor mir liegen zwei Abschnitte aus einer Zeitung. Ich bin nicht so vermessen, zu sagen, daß sie uns nahesteht, sie steht Ihnen näher; es ist das Handelsblatt. Der eine Artikel ist überschrieben „Die unsittliche Ehefrau". In ihm wird auf die Äußerungen des Abgeordneten Dr. Wuermeling Bezug genommen. Ich darf zitieren:
    Ist das nicht ein Schlag ins Gesicht der Frau,
    die ein geruhsames häusliches Dasein opfert
    und mitschafft am finanziellen Fundament
    ihrer Familie? ... Die Vermutung liegt nahe,
    daß man im Bonner Plenum alle diese Überlegungen gar nicht erst angestellt hat.
    An anderer Stelle ist von einer „oberflächlichen Betrachtungsweise" die Rede. Wir sollten uns diese Worte dieser Zeitung zu Herzen nehmen.
    Meine Damen und Herren! Der Herr Finanzminister und Frau Abgeordnete Weber verweisen uns auf die Zukunft. Wir und diejenigen, für die wir hier kämpfen, wünschen keinen Wechsel auf die Zukunft.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir wollen eine Entscheidung haben: hier und heute!
    Wir stellen den Antrag, daß wir namentlich abstimmen. Wir möchten diejenigen kennenlernen, die gegen diese Anträge stimmen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)




Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Darf ich vermuten, daß Sie zu Ihrem Antrag Nr. 192 namentliche Abstimmung beantragen?

(Abg. Dr. Koch: Jawohl!)

Herr Bundesminister der Finanzen, wünschen Sie zunächst das Wort zu nehmen? — Bitte!

(Abg. Dr. Schumacher: Der „Delegierte von AFL!")


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Abgeordneter Horn hat eine Frage an mich gerichtet, die ich von hier aus beantworten möchte und die mir Gelegenheit gibt, auf einige freundliche Bemerkungen, ,die mir gewidmet worden sind, gleichzeitig einzugehen.
    Ich möchte zunächst bestätigen: von den Beispielen, die der Herr Kollege Pelster in diesem Hause erwähnt hat, sind einzelne mir bekannt und nachgerechnet, und bis auf den Unterschied von wenigen Pfennigen muß ich bestätigen, daß diese Beispiele im Zahlenergebnis richtig sind.
    Zweitens ist mir vorgehalten worden, daß ich Unglück mit meinen Behauptungen über die Einstellung fremder Organisationen hätte. Ich habe aber das Glück, das, was ich behaupte, sehr häufig und auch in diesem Falle insofern beweisen zu können,

    (Zurufe von der SPD: Na, na!)

    als in meinem Hause eine Denkschrift über diese Frage der amerikanischen Trade Unions liegt, die von mir freundlichst der Opposition dieses Hauses zur Verfügung gestellt wird. Daraus möge sich die Opposition dieses Hauses darüber vergewissern, wie die offizielle Einstellung der amerikanischen Gewerkschaften zu dieser Frage ist.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte.)

    Ich freue mich sehr, Ihre Aufmerksamkeit auf mich bezogen zu sehen.
    Es wird immer — auch von- dem Herrn Vorredner der SPD — von der „Strafe" der Ehe gesprochen. Ich bitte, doch einmal die Dinge so zu betrachten, wie sie sind.

    (Zuruf von der SPD: Eine Belohnung ist es nicht! — Heiterkeit. — Zuruf rechts: Das kommt darauf an! — Erneute Heiterkeit.)

    Die Ehe als solche wird im Steuerrecht in die Steuerklasse II eingerechnet. Die Tatsache der Ehe hat von sich aus also eine steuerliche Begünstigung zur Folge. Die wirtschaftliche Tatsache der gemeinsamen Haushaltführung wird unbestritten bei all den Ehen, in denen nicht etwa der eine Teil nicht selbständig, sondern die Ehefrau etwa als Ärztin selbständig arbeitet, nach den wirtschaftlichen, güterrechtlichen, tatsächlichen Verhältnissen als eine Einheit behandelt.
    Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ist seinerzeit im Jahre 1925 und dann im Jahre 1943 eine Ausnahme geschaffen worden, die sich heute in dem § 43 der Steuerdurchführungsverordnung findet. Man meint heute — und das ist auch der Sinn des Antrages auf namentliche Abstimmung —, jetzt muß entschieden werden, sofort muß entschieden werden. Es geht jetzt gar nicht um die Entscheidung!

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist j a von der Regierung gar nicht beabsichtigt,
    den § 43 der Steuerdurchführungsverordnung
    j et z t aufzuheben! Die Regierung hat ausdrücklich erklärt, daß 'der § 43 der Steuerdurchführungsverordnung für dieses Jahr, schon aus rein technischen Gründen, nicht berührt werden wird, also so bleibt, wie er heute ist. Die drohende Gefahr, von der hier gesprochen wird und die mit einer spfortigen Abstimmung abgewehrt werden müsse, ist somit gar nicht gegeben. Was ich gesagt habe, war, daß die Bestimmung des § 43 der Steuer-durchführungsverordnung revisionsbedürftig ist, und zwar gerade unter dem Gesichtspunkt, daß sie eine tatsächliche Benachteiligung und Schlechterbehandlung der kinderreichen Familie gegenüber den getrennt arbeitenden und infolgedessen auch steuerlich getrennt behandelten kinderlosen Ehegatten bedeutet. Das habe ich festgestellt, und dieses Revisionsbedürfnis muß von jedem zugegeben werden.
    Nun bin ich gefragt worden, ob ich bei der Durchführung dieser Revision das Parlament zu beteiligen bereit sei. Selbstverständlich! Ich stelle mir das in der Form vor, daß ich rechtzeitig dem Haushaltsausschuß oder dem Finanzausschuß dieses Hauses, je nach Gelegenheit, von den Grundsätzen, nach denen an eine Revision des § 43 der Steuerdurchführungsverordnung herangegangen werden soll, Kenntnis gebe und damit die Möglichkeit habe, auch die Meinung der politischen Parteien zu hören. Abgesehen davon würde ich diese Meinung aber auch dadurch hören, daß jede Durchführungsverordnung, die sich auf Fragen gerade der Länder bezieht, im Benehmen mit dem Bundesrat erlassen werden muß, infolgedessen sämtliche Länderregierungen in ihren verschiedenen parteipolitischen Einstellungen sogar positiv zu dem Problem Stellung nehmen müssen. Es kann also gar kein Gedanke daran sein, daß man heute eine Gefahr abwehren müsse, weil der böse Bundesfinanzminister Pläne habe, bei denen er die politischen Parteien im Bundestag etwa ausschließen wolle.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schumacher: Die Denkschrift nicht vergessen!)