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ID0114504200

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    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst muß ich eine sachliche Berichtigung vornehmen. Aus den Vorreden hat es so herausgeklungen, als ob die Reden gegen böse Vorschläge einer bösen Bundesregierung gehalten werden müßten. Ich stelle zunächst fest, daß zu diesem Punkt überhaupt keine Vorschläge der Bundesregierung vorliegen.

    (Zuruf von der SPD: Vorsichtig!)

    Ich stelle fest, daß lediglich im Laufe der Debatte davon gesprochen worden ist, ob § 43 der Steuerdurchführungsverordnung beibehalten werden soll, und daß ich erklärt habe, daß nach meiner Überzeugung der § 43 der Steuerdurchführungsverordnung nicht beibehalten werden kann. Er wird für dieses Jahr noch laufen, aber eine Änderung vom Jahre 1952 ab muß erfolgen.
    Nun bitte ich, bei Steuergesetzen nicht sofort in allgemeine Debatten über allgemeine Prinzipien einzutreten, sondern sich zu überlegen, was die Steuergesetze wollen und wieweit sie eine wirkliche Anwendung auf diese Prinzipien darstellen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich bin mit der Rednerin des Zentrums wohl darin einig, daß wir uns in unserem politischen Leben die Aufrechterhaltung von Ehe und Familie als Ziel setzen sollten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das Grundprinzip der Ehe und das, was sie heiligt, ist 'das Kind.

    (Abg. Renner: Und die Kinder lassen Sie verhungern!)

    Wenn wir die Ehe aufrechterhalten wollen, müssen wir überlegen, ob die Steuergesetze, die auf die Eheleute Anwendung finden, die kinderreichen Familien benachteiligen oder nicht.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr gut!)

    Die jetzige Handhabung des § 43 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung führt dazu, daß ein Ehepaar mit 5 Kindern, wo der Mann verdient, weil die Frau ihre mütterlichen Pflichten erfüllt und nicht in Arbeit gehen kann, mehr Steuern zahlt als zwei Doppelverdiener, die kinderlos sind, wenn sie getrennt veranlagt werden.

    (Hört! Hört! und Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Dr. Greve: Das Grundgesetz! — Abg. Dr. Wuermeling: Unhaltbarer Zustand! — Unruhe links.)

    Wenn ich also die Ehe aufrechterhalten will und wenn ich in der Ehe den Zweck sehe, das Kind großzuziehen, und wenn ich an die kinderreiche Familie denke, dann müssen Sie mir zugeben, daß eine solche steuergesetzliche Bestimmung revisionsbedürftig ist.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte.)

    Ich darf weiter daran erinnern, daß der Hinweis auf die Vereinigten Staaten von Amerika weder vom sozialen Standpunkt noch vom Standpunkt der Ehe und Familie glücklich gewählt gewesen ist.

    (Abg: Dr. Wuermeling: Sehr gut!)

    Er ist vom Standpunkt der Ehe und Familie nicht glücklich gewählt, weil Amerika zu diesem System nur gekommen ist, da einzelne Staaten — insbesondere im Süden der Vereinigten Staaten — ein Güterrecht kennen, das unserer Auffassung von der Ehe vollkommen widerspricht, indem nicht wie bei uns in der Ehe nach dem Grundsatz unseres bürgerlichen Güterrechts alles, was die Eheleute an gemeinsamem Vermögen haben, in Verwaltung und Nutznießung als eine Einheit gilt, sondern dort der Grundsatz der reinen Trennung des Vermögens der beiden Eheteile ausgesprochen ist. Um hier die Durchführung in allen Ländern einheitlich


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    zu gestalten, haben sich die Vereinigten Staaten zu diesem System des splitting entschlossen. Und wer läuft dagegen Sturm in den Vereinigten Staaten? Es sind die Gewerkschaften, die Trade Unions, die dagegen Sturm laufen und mit Recht dagegen Sturm laufen, weil sie sehen — es würde sich übrigens auch bei uns so auswirken —, daß den Vorteil des splitting nicht die Wenig-Verdienenden, sondern die Hoch-Verdienenden haben. Denn es wirkt sich um so mehr aus, je höher die Steuerprogression ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wenn ich den Eventualantrag im Umdruck Nr. 199 ansehe, dann scheint mir darin schon eine Erkenntnis über das Zutreffende des eben Gesagten zu liegen, weil ja hier schon davon ausgegangen ist, daß die Trennung nur für die Fälle aufrechterhalten bleiben soll, in denen ein bestimmtes Mindesteinkommen nicht überschritten wird. Darin liegt doch wohl die Erkenntnis, daß bei den höheren Einkommen der Vorteil ungerechtfertigt hoch ist.
    Weiter darf ich noch sagen — weil vom Art. 3 des Grundgesetzes gesprochen worden ist —: Wir haben ja heute schon praktisch den Zustand, daß zwei nur Lohnsteuerpflichtige, die nicht veranlagt werden, wenn sie verheiratet sind und Kinder haben, beide die Kinderermäßigung genießen. Das Grundgesetz Art. 3 geht gewiß von der Gleichberechtigung der Frau aus, es geht aber nicht von der Behauptung aus, daß sowohl Mann wie Frau Kinder kriegen würden.

    (Große Heiterkeit. — Abg. Dr. Greve: Dahin werden Sie gewiß noch kommen, wenn Sie so weitermachen!)

    Diese Änderung des Naturgesetzes bringt auch unser Grundgesetz nicht zustande.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Ich muß also feststellen, daß der Art. 3 des Grundgesetzes mit dieser Handhabung sehr wenig zu tun hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich halte es für notwendig, daß wir den § 43 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung mit seinen verschiedenen Nachteilen — insbesondere für die kinderreiche Familie — einer Revision unterwerfen. Die Bundesregierung würde dabei daran denken, für die in nichtselbständiger Arbeit Stehenden unter einer bestimmten Einkommensgrenze, insbesondere soweit sie nicht veranlagungspflichtig sind, die getrennte Veranlagung beizubehalten, aber über eine gewisse Grenze hinaus besteht keine Veranlassung dazu, und vor allem muß die Benachteiligung der kinderreichen Familien aufgehoben werden.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Damit Sie aber der Bundesregierung die Möglichkeit geben können, diese Einkommensteuer-Durchführungsverordnung § 43 zu ändern; müssen Sie ihr die Freiheit lassen. Deswegen bitte ich, die Abänderungsanträge abzulehnen.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Dr. Greve: In Karlsruhe sehen wir uns wieder, Herr Minister!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete. Farke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann die Haushaltsbesteuerung nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung der Ehe, des Doppelverdienertums oder des im Grundgesetz verankerten Prinzips der Gleichberechtigung
    von Mann und Frau sehen, sie ist einzig und allein
    vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus für alle Familienhaushalte zu beurteilen. In der Mehrzahl aller Familien gibt es nur einen Ehepartner als Verdiener, in der Minderheit deren zwei. Eine Steuerbevorzugung einer Minderzahl von Haushalten wie bisher ist ungerechtfertigt und kann aus Gerechtigkeits- und Billigkeitsgründen nicht gut aufrechterhalten werden. Noch ungerechter wird aber diese getrennte Steuerveranlagung von Ehegatten, wenn man an die Millionen Haushalte denkt, für die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den daraus resultierenden Steuergesetzen die getrennte Steuerveranlagung untersagt ist. Das ist in allen landwirtschaftlichen, gewerblichen und handwerklichen Berufen der Fall.

    (Beifall rechts.)

    In diesen Berufen kann die Frau als verpflichtete Mitarbeiterin kein Gehalt bekommen, der Haushalt durch eine getrennte Steuerveranlagung der Ehegatten einkommensmäßig nicht verbessert werden. Gerade in diesen Berufen hat die Ehefrau durchweg die schwerste Arbeitslast zu tragen, die mit der Arbeit der Frau gar nicht zu vergleichen ist, für die das Recht der getrennten Steuerveranlagung in Anspruch genommen werden soll.

    (Beifall rechts.)

    Wenn ich nur daran erinnere, daß nichtbuchführenden Landwirten dafür, daß ihnen die Ehefrau als Mitarbeiterin angerechnet wird, 600 DM zugeschlagen werden, die vermehrt zu versteuern sind, so muß man doch sagen, daß es ungerechtfertigt ist, wenn man für einen kleineren Kreis sogar eine Bevorzugung haben will.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Aus Gründen der gleichen Rechte aller Ehefrauen und aus Gründen der Gerechtigkeit im besonderen wünschen wir die Haushaltsbesteuerung auch für den Kreis, der bisher eine ungerechtfertigte Bevorzugung genoß. Wenn es so weit kommen kann, daß die Haushaltsbesteuerung für alle praktisch nicht in Frage zu kommen braucht, das heißt, daß wir überall eine getrennte Besteuerung durchführen können — dazu wäre aber eine Änderung des BGB notwendig, die nicht durchführbar ist —, dann wären wir damit einverstanden. Da aber hier nur ein Teil zu dieser Bevorzugung herangezogen werden soll, können wir den Anträgen der SPD-Fraktion und der übrigen Fraktionen nicht zustimmen. Wir wünschen aus Gerechtigkeit und aus allgemeinen Rechtsgründen, daß die Haushaltsbesteuerung für alle gelten soll.

    (Beifall rechts.)