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ID0114503600

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    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Helene Wessel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie in der zweiten Lesung des Einkommensteuergesetzes wendet sich die Zentrumsfraktion gegen die Zusammenveranlagung der Eheleute, gegen die Zusammenlegung der beiderseitigen Einkünfte zur Haushaltsbesteuerung. Unsere grundsätzliche Haltung zu dieser Haushaltsbesteuerung ist bereits von Herrn Kollegen Dr. Bertram in der zweiten Lesung dargelegt worden. Zu den Begründungen, die Frau Abgeordnete Dr. Weber und Herr Kollege Dr. Wuermeling in der zweiten Lesung für die Haushaltsbesteuerung gegenüber dem Zentrumsantrag gegeben haben, möchte ich insbesondere vom Standpunkt der Familie und auch der verheirateten Frau folgendes sagen.
    Ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob durch die Zusammenveranlagung der Art. 3 des Grundgesetzes, der Grundsatz der Gleichberechtigung der Frau, mißachtet wird, scheint uns im Vorhaben der Regierung alles andere zu liegen als eine Förderung von Ehe und Familie. In Wirklichkeit wird die verheiratete Frau und damit die Familie dafür bestraft, daß die Frau noch mitverdient. Es muß doch auf die zur Zeit ungesunden wirtschaftlichen Verhältnisse vieler Familien hingewiesen werden. Es gibt nur wenige Familien, die nicht durch den Krieg erhebliche Schäden erlitten haben. Man darf doch nicht die verhältnismäßig kleine Zahl von berufstätigen Frauen sehen, die aus innerer Berufung ihren Beruf ausüben, wie z. B. die Ärztinnen oder die Rechtsanwältinnen, sondern muß die große Zahl von Frauen sehen, die aus wirtschaftlichen Gründen darauf angewiesen sind, mitzuverdienen. Wir haben eine solche soziologische und soziale Umschichtung durch den Krieg und die Kriegsfolgen erlebt, daß heute der normale


    (Frau Wessel)

    Zustand der ist, daß die Frau zum mindesten in den ersten Jahren mitverdienen muß, um überhaupt zum Heiraten zu kommen und sich eine Wohnung — und wenn es nur ein oder zwei Zimmer sind — einrichten zu können. Welche Eltern sind heute noch in der Lage, wie es besonders in den Kreisen des Mittelstandes und der gehobenen Berufe möglich war, ihren heiratenden Kindern eine Aussteuer mitzugeben. Was sie ihnen heute mitgeben können, ist eine gute Berufsausbildung. Welcher Arzt ist heute in der Lage zu heiraten, wenn er nicht eine Frau bekommt, die so lange mitverdient, bis er ein ausreichendes Gehalt bezieht? Das kann bei unserem heutigen Ärzteüberschuß eine Reihe von Jahren dauern.
    Ähnlich sieht es auch in anderen Berufen aus. Welcher jüngere Beamte — mag er unterer, mittlerer oder höherer Beamter sein — ist in der Lage, von seinem Gehalt eine Wohnungseinrichtung zu beschaffen, wenn seine Frau nicht mitverdient? In den weitaus meisten Fällen ist es heute so, daß die Frau aus wirtschaftlichen Gründen ihren Beruf weiter ausübt, vielfach auch, um die durch den Krieg verlorengegangene Einrichtung zu ersetzen, weil das normale Einkommen des Mannes nicht ausreicht.
    In der Praxis wird sich die Haushaltsbesteuerung so auswirken, daß man entweder sehr spät heiraten kann, was aus bevölkerungspolitischen Gründen nicht erwünscht ist, oder daß man in freien Verbindungen lebt, was in moralischer Beziehung nicht erwünscht sein kann. Meine Damen und Herren, wer in der Fürsorgearbeit steht, weiß zur Genüge, in wievielen Fällen Frauen deshalb in freien Verbindungen leben, um zum Beispiel nicht auf ihre Rente zu verzichten oder, wenn sie arbeitslos sind, die Unterstützung weiter zu beziehen. In keiner Weise wird die Haushaltsbesteuerung dem Art. 6 des Grundgesetzes Rechnung tragen, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Vielmehr greift sie die Möglichkeit der Eheschließung, überhaupt die wirtschaftliche Existenz vieler Familien an, die heute häufig nur durch die Mitarbeit der Frau gewährleistet ist. In vielen Fällen ist es heute auch so, daß nur durch die berufliche Mitarbeit der Frau das berufliche Weiterkommen der Kinder ermöglicht wird. Das ist in der Arbeiterfamilie wie in der Familie des Mittelstandes wie auch in der Familie des Akademikers der Fall.
    Nicht zuletzt sollte man auch daran denken, daß durch die Haushaltsbesteuerung der Wille, aus eigener Kraft die Nöte der Familie zu überwinden, untergraben wird. Es gibt eine sehr erhebliche Anzahl verheirateter Frauen, die deshalb auch mitarbeiten, um durch ihren Verdienst Angehörige zu unterhalten, die durch die Kriegsschicksale mittellos geworden sind. Wenn Mann und Frau außer der Sorge um ihre eigene Familie sich auch für mittellos gewordene Eltern oder für andere Angehörige verpflichtet fühlen, dann gibt es, damit diese nicht nur von der Wohlfahrtsunterstützung zu leben haben, in den meisten Fällen keine andere Lösung, als daß die Frau mitverdient.
    Meine Damen und Herren, die gemeinsame Veranlagung wäre doch nur dann gerechtfertigt, wenn man sagen könnte, daß die Berufstätigkeit der verheirateten Frau ein Luxus wäre, den sie sich deshalb erlaubt, um sich durch ihren Verdienst zusätzliche Annehmlichkeiten zu verschaffen. Es ist aber doch so, daß die mitarbeitende verheiratete Frau auf vieles verzichten muß und statt dessen neben ihrer Berufsarbeit noch die zusätzliche Arbeit in
    der Familie zu leisten hat. Ich glaube, der weitaus größte Teil der verheirateten mitverdienenden Frauen würde gern auf die außenhäusliche Arbeit verzichten und sich nur der Familie widmen; und wie mancher Mann würde seine Frau auch lieber zu Hause und in der Familie sehen und für den Unterhalt der Familie nicht auch auf das Mitverdienen der Frau angewiesen sein, die abends müde und abgearbeitet nach Hause kommt!
    Aus all diesen Gründen halten meine politischen Freunde und ich besonders im Interesse von Ehe und Familie die vom Herrn Bundesfinanzminister vorgesehene gemeinsame Veranlagung der Eheleute für nicht gerechtfertigt. Wir sind vielmehr der Meinung, man sollte von dieser unsozialen, den Ehe- und Familiengedanken nicht gerade fördernden Haushaltsbesteuerung, einem Überbleibsel aus der nationalsozialistischen Gesetzgebung von 1934, abrücken, statt den Vorschlag zu machen, sie noch einzuführen. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, dem Zentrumsantrag zuzustimmen.

    (Beifall beim Zentrum.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Greve.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Heinrich Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion ist der Auffassung, daß sich eine Zusammenveranlagung von Mann und Frau, gleichviel, ob das Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit herrührt, nach Art. 117 des Grundgesetzes überhaupt nur bis zum 31. März 1953 aufrechterhalten läßt, soweit sie zur Zeit geltendes' Recht ist.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Der Mann wird doch auch zusammenveranlagt!)

    Es ist zuzugeben, daß die derzeitige gesetzliche Regelung bis zu einem gewissen Grade die Möglichkeit gibt, an ihr bis zum 31. März 1953 festzuhalten. Wenn aber jetzt eine Änderung dieses derzeitigen gesetzlichen Zustandes vorgenommen werden soll, darf sie in keiner Weise dem Grundgesetz, in diesem Falle den Artikeln 3 und 6 widersprechen. Das, was die Bundesregierung dem Bundestag zur Annahme vorschlägt, ist eine Änderung des gegenwärtigen gesetzlichen Zustandes. Diese muß sich also im Rahmen des Grundgesetzes halten. Das ist die Auffasung meiner Fraktion.
    Ich sagte schon, daß Art. 3 und möglicherweise auch Art. 6 die Vermeidung einer Gesamtveranlagung fordern, gleichviel ob das Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit stammt, und daß jede andere gesetzliche Regelung gegen Art. 3 und Art. 6 des Grundgesetzes verstößt. Unsere Auffassung unterscheidet sich insofern grundsätzlich von derjenigen der Bundesregierung.
    Da die Bundesregierung ihre Gesetzesvorlage in der zweiten Lesung gegen die nach unserer Auffassung eindeutigen Bestimmungen des Grundgesetzes durchgesetzt hat, waren meine politischen Freunde gezwungen, den Versuch zu machen, in dem uns oktroyierten Rahmen herauszuholen, was herauszuholen ist. Nach der Haltung, die von Ihnen in der zweiten Lesung eingenommen wurde, können wir leider nur im beschränkten Maße versuchen, noch etwas herauszuholen. Dies zu tun, ist der Sinn unseres Antrags Umdruck Nr. 192 Ziffer 1. Wenn Sie der von uns vertretenen Auffassung zustimmen sollten, bitten wir Sie, unseren Antrag Umdruck Nr. 192 Ziffer 1 anzunehmen. Wenn sich das Haus dazu nicht verstehen sollte, was ich nicht hoffe, diesen Antrag anzunehmen, dann bitte ich


    (Dr. Greve)

    daß Sie unter allen Umständen unserem Eventualantrag Umdruck Nr. 199 zustimmen.
    Ich betone: wir sind uns dessen bewußt, daß alle diese Bestimmungen, die auf Änderungen des gegenwärtigen gesetzlichen Zustandes hinauslaufen, eine Verletzung des Grundgesetzes bedeuten. Aber Sid haben uns durch Ihr Verhalten dazu gezwungen, so vorzugehen, um im Interesse der Ärmsten und Allerärmsten zu tun, was notwendig ist.

    (Zurufe von der Mitte: Oh, oh!)

    — Ja, wenn Sie die Anträge zu lesen verstehen, meine Herren, werden Sie das wohl begreifen; denn bis zu 600 DM geht nicht das Einkommen der Reichen, sondern der Armen.

    (Erneute Zurufe von der Mitte.) Jedenfalls werden wir, sofern die Frage nicht durch eine höchstrichterliche Entscheidung seitens des Bundesfinanzhofes in unserem Sinne entschieden werden sollte, gezwungen sein, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.


    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)