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ID0114501200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Bei der Einbringung der jetzt zur Beratung stehenden Vorlage stellte sich Herr Finanzminister Schäffer drei Aufgaben, die insbesondere in dem Memorandum der Bundesregierung zu der Änderung des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes zum Ausdruck gekommen sind. Diese drei Aufgaben möchte ich dahingehend charakterisieren: erstens alles zu unternehmen, auch im Zusammenhang mit diesem Gesetz, um eine weitere Belastung der Massen durchzuführen; zweitens die im vergangenen Jahre durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes den Besitzenden und den Reichen bereits gemachten Steuergeschenke in Höhe von etwa 800 Millionen DM zu erhalten und drittens die 'Grundlage dafür zu schaffen, wie es in dem Memorandum heißt, daß weitere -Mittel für die Investierung in den Grundindustrien bereitgestellt werden sollten. Ich glaube, man wird feststellen müssen, daß dieser Plan des Herrn Schäffer zweifellos gelungen ist.
    Wenn ich zu dem ersten Punkt zum Ausdruck bringe, daß eine ganz vorsichtige, überschlägige Berechnung der durch dieses Gesetz herbeigeführten neuen Massenbelastungen die Grenze von annähernd 250 Millionen DM erreicht hat, dann ist das nur ein Beweis für die von mir aufgestellte Behauptung und getroffene Feststellung. Auf die einzelnen Punkte werde ich noch zurückkommen.
    Zweitens steht einwandfrei fest — das wurde in dem Memorandum der Regierung zum Ausdruck gebracht —, daß die Regierung in dem vorliegenden Gesetz alles unterläßt, was geeignet wäre, die annähernd 300 neuen Millionäre im Gebiet der Bundesrepublik steuerlich zu erfassen bzw. steuerlich noch schärfer heranzuziehen.
    Ich komme nun zu der dritten Frage. Ich glaube, daß eine Zusammenstellung nach den Gesichtspunkten, die der Herr Finanzminister selber in dem Memorandum niedergelegt hat, ergibt, daß rund 550 Millionen DM auf dem Wege über diese Steuergesetzgebung für die Investierung in den Grundstoffindustrien neu bereitgestellt werden sollen. Ohne auf diesen Fragenkomplex im einzelnen näher einzugehen, möchte ich nur eine Feststellung treffen. Die immer wieder aufgestellte Behauptung, daß es sich hier um Engpässe handle, trifft nicht zu. Wir widersprechen ihr mit aller Entschiedenheit. Es ist Tatsache, daß sowohl im Kohlen- wie auch im Eisenbergbau und in der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie alle Voraussetzungen gegeben sind, um den Bedarf der deutschen Wirtschaft und der deutschen Bevölkerung durch die eigene Kohle- und Stahlerzeugung absolut zu decken. Wenn sogenannte Engpässe eingetreten sind, dann sind sie lediglich durch die Unterstützung und Förderung der Kriegs- und Rüstungsindustrie in den anderen Ländern und auch bei uns selbst entstanden.
    Um auf die Frage zurückzukommen, inwieweit und in welchem Umfange dieses Gesetz eine weitere Belastung der Massen mit sich bringt, möchte ich auf einzelne Punkte eingehen. Zunächst


    (Müller [Frankfurt])

    ) wenden wir uns deshalb gegen dieses Gesetz, weil durch die Begrenzung der Steuerfreiheit für die Wohnungsbauzuschüsse und -darlehen auf 7 000 DM eine Reduzierung und in ihrer Auswirkung eine Minderung der Bauvorhaben eintreten wird. Die zum Teil durch die bisherigen Bestimmungen bewirkte und mit Recht kritisierte Vergeudung und unrichtige Lenkung dieser Gelder wird durch das Gesetz selbst weitgehend eingeschränkt. Dadurch allein wird nach den eigenen Erklärungen der Regierung eine Mehreinnahme von 50 Millionen DM herbeigeführt.
    Durch den Wegfall der Pauschalierung für die freien Berufe will der Herr Finanzminister weitere 20 Millionen DM in seinen Staatssäckel, d. h. in den Etat für die Besatzungskosten vereinnahmen. Wir wenden uns dagegen. Wir sind der Meinung, daß die bisherige Pauschalsumme — dahin zielen auch unsere Anträge — wiederhergestellt werden sollte. Wir möchten bitten, auch diesen unseren Anträgen Rechnung zu tragen.
    In der zweiten Lesung hat die Frage der Bestrafung . der mitarbeitenden Ehefrau eine sehr wesentliche Rolle gespielt. Wenn ich mir die Begründung, wie sie die Gesellschaft für Bürgerrechte in Frankfurt in ihrer Eingabe dargelegt hat, daß durch diesen Beschluß gegen den Art. 3 des Grundgesetzes verstoßen wird, insoweit zu eigen mache, so möchte ich doch mit wenigen Worten auf die Begründung eingehen, die der Herr Abgeordnete Wuermeling hier vorgebracht hat. In seinen Ausführungen kam doch nichts anderes zum Ausdruck, als daß er mit der Zielsetzung, die steuerliche Gleichstellung der mitarbeitenden Ehefrau zu beseitigen, nichts anderes bezweckte, als — wie er sagte — das Doppelverdienertum zu beseitigen. Daraus spricht eine so reaktionäre, absolut teutsche, nationalsozialistischem Gedankengut entsprechende Auffassung

    (Lachen und Hu-Rufe rechts)

    — ich glaube, ein anderer Kollege hat hier schon den Nachweis erbracht, warum diese Bestimmung eingeführt worden ist —, daß wir uns — das werden auch die arbeitenden, werktätigen und mitarbeitenden Frauen draußen absolut verstehen — gegen eine solche Auffassung mit aller Entschiedenheit zur Wehr setzen. Wir anerkennen und müssen mit aller Entschiedenheit den Grundsatz verfechten, daß die Frau absolut gleichberechtigt ist, gleichen Anspruch auf Arbeit und Lohn hat und infolgedessen auch gleichbewertet werden muß. Deswegen wenden wir uns gegen diese Bestimmungen und fordern in unseren Anträgen die Wiederherstellung des alten Zustandes.
    Eine weitere Frage ist die der Beseitigung des doppelten Freibetrages. Der Herr Finanzminister hat es j a ausgezeichnet verstanden, solche in der Öffentlichkeit im ersten Augenblick nur geringfügig erscheinenden Änderungen des Gesetzes herbeizuführen, die in ihren Auswirkungen in erster Linie wiederum die arbeitenden Menschen treffen. Wir sind der Meinung, daß die bisherigen Bestimmungen bezüglich der Erhöhung des Freibetrages auf den doppelten Betrag unter allen Umständen wiederhergestellt werden müssen.
    In diesem Zusammenhang eine Bemerkung zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben. Ich möchte hier eine Frage auch an den Herrn Finanzminister einschalten. Sie werden sich erinnern, daß seiner Zeit bei der Sammlung für Herrn Adenauer immerhin eine anständige Summe zusammengekommen
    ist und daß die Regierung damals in einer Anfrage interpelliert wurde, ob diese Spenden zu der Sammlung für Herrn- Adenauer als abzugsfähige Betriebsausgaben absetzbar sind. Die Antwort von Herrn Dr. Lehr läuft in einer absolut bejahenden Richtung. Nun möchte ich dem eine andere Tatsache gegenüberstellen, nämlich die, daß der bayerische Finanzminister, ein Sozialdemokrat, es fertiggebracht hat, anzuordnen, daß Zeitungsannoncen, die für die kommunistische Presse von Geschäftsleuten usw. aufgegeben werden,

    (Zurufe von rechts: Ach!)

    nach den Steuerrichtsätzen für Geschenke besteuert werden sollen.

    (Zurufe in der Mitte und rechts.)

    Ich glaube also — und das charakterisiert die Finanzpolitik, die im bayerischen Finanzministerium durchgeführt wird —,

    (Zuruf in der Mitte: Gott sei Dank!)

    daß hier eine absolut entgegengesetzte Bewertung erfolgt. Auf der einen Seite handelt es sich um die aus den Steuergroschen und aus den geringen Löhnen der Arbeiterschaft Herrn Dr. Adenauer zur Verfügung gestellten Summen, auf der andern Seite um Beträge, die der Geschäftsmann im Interesse seines Geschäfts für Zeitungsannoncen verausgabt.

    (Zurufe in der Mitte und rechts.)

    Eine andere Frage ist die Frage der Beseitigung der fünfprozentigen Besteuerungsgrenze für Mehrarbeitslohn. Während bisher ein Arbeiter, der in der Woche 52 Stunden, d. h. 4 Überstunden, gemacht hat, bei einem Stundenlohn von 1,20 DM in Steuerklasse I 3,99 DM Steuern zahlen mußte, soll er nach der neuen Vorlage 4,51 DM zahlen. Das Ergebnis für Herrn Schäffer ist, daß er dadurch 50 Millionen DM mehr für seinen Staatssäckel vereinnahmt.

    (Zuruf rechts: Leider nicht!)

    Meine Damen und Herren, wir haben weiter die Frage aufzuwerfen, inwieweit der geltende Steuertarif der tatsächlichen Lage der arbeitenden Bevölkerung überhaupt noch Rechnung trägt. Ich brauche wohl nicht im einzelnen auseinanderzusetzen, daß der Reallohn durch die Preis- und Steuerpolitik so weit abgesunken ist, daß der Arbeiter, der schaffende Mensch damit nicht mehr auskommen kann. Wir sind infolgedessen der Meinung, daß in dem Steuertarif eine wesentliche Änderung für die Einkommen bis 3 600 DM bzw. bis 6 000 DM durchgeführt werden muß.
    In dieser Richtung laufen unsere Anträge. Wir haben außerdem bei den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes zu fordern,

    (Zuruf in der Mitte: Schluß!)

    daß vor allen Dingen die Versorgungs- und Verkehrsbetriebe der kommunalen Unternehmen und der kommunalen Verbände steuerbegünstigt und aus der Körperschaftsteuer herausgenommen werden; denn in der Konsequenz der jetzigen Fassung dieses Gesetzes liegt es, daß die Tarife erhöht werden müssen.

    (Erneute Zurufe: Schluß!)

    Meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung! Sie bezieht sich auf die Frage der Versteuerung der Weihnachtszuwendungen. Wir sind der Meinung, daß die in der Vorlage vorgesehene Grenze von 100 DM nicht ausreicht. Wenn wir auch grundsätzlich den Standpunkt vertreten, daß der Arbeiter und der Angestellte ein ausreichendes


    (Müller [Frankfurt])

    Einkommen haben muß, um nicht auf Gratifikationen angewiesen zu sein, so ist es doch tatsächlich so, daß er darauf angewiesen ist. Deswegen muß nach unserer Meinung eine Erhöhung dieses Betrages auf 300 DM erfolgen.
    Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich bemerken, daß diese Vorlage der Regierung, wie ich schon vorhin gesagt habe, keinen anderen Zweck hat als den, durch neue Massenbelastung, durch neues Abschöpfen gerade aus dem Einkommen der arbeitenden Menschen der Regierung für ihre Politik, für die Politik der Besatzungskosten und der Aufrüstung die Mittel zur Verfügung zu stellen und die Lasten dem Volk aufzubürden, damit es den Krieg vorfinanzieren und letzten Endes mit seinem Blut bezahlen soll.

    (Lachen in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich mache darauf aufmerksam, daß im Plenarsaal ein Schlüsselbund in einem Lederetui gefunden worden ist. Das Etui ist an das Tagungsbüro weitergeleitet worden. Ich bitte die Damen und Herren, die einen Verlust feststellen, sich dessen zu erinnern.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wellhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst mit den Ausführungen des Herrn Vertreters des Bundesrats, des Staatssekretärs Ringelmann, beschäftigen. Von dem Herrn Abgeordneten Koch ist nicht zu Unrecht gesagt worden, es 'wäre besser gewesen, wir hätten mit unseren Beratungen über dieses Gesetz etwas schneller gemacht. Ein wenig wurde ich, als ich die Einsprüche des Bundesrats hörte, daran erinnert; denn die Finanzausschüsse beider Gremien, des Bundestages und des Bundesrates, haben sich große Mühe gegeben, diese Punkte aufzuklären und eine Verständigung herbeizuführen, zu unserm Bedauern in Abwesenheit des heutigen Redners des Bundesrats. Vielleicht wären wir doch zusammengekommen, wenn wir noch etwas länger geredet hätten.
    Was zunächst § 7 a betrifft, so schlägt der Bundesrat vor, auch die Reste, die von der bisher für alle Steuerpflichtigen zulässigen Abschreibungsfreiheit übriggeblieben sind, zu beseitigen und statt dessen den Weg der Subventionen zu gehen. Ja, das ist ein Wort, das langsam einen schlechten Geschmack hervorruft. Auch ich habe einen schlechten Geschmack auf der Zunge, wenn ich mir überlege, daß ein Fliegergeschädigter oder ein politisch Verfolgter nun, statt sich seine Abschreibungen durch eigene Leistungen zu verdienen und dann bei dem Finanzamt zu beantragen, daß ihm ein gewisser Prozentsatz abgesetzt wird, einfach hingeht und mit dieser oder jener Hilfe — über diese Hilfen will ich im Augenblick nicht weiter sprechen; es wäre sehr verlockend, über Hilfen, die besonders in Bayern erfolgt sind, Ausführungen zu machen — anfängt, Subventionen zu erbitten. Das ist ein schlechter Weg; den lehnen wir ab.
    Ich mache darauf aufmerksam, daß wir den bisherigen Umfang des § 7 a ganz außerordentlich eingeschränkt haben. Es ist schwer, Prozentsätze anzugeben. Ich glaube aber, daß die Anwendungsmöglichkeit mindestens um drei Viertel, wenn nicht gar um vier Fünftel seines Anwendungsgebiets verkürzt worden ist.
    Wenn Herr Staatssekretär Ringelmann besonderen Anlaß nimmt, sich über den eingefügten Abs. 3
    zu beklagen, der in der Tat über einige Bestimmungen des Regierungsentwurfs hinausgeht, so darf ich doch seinem Einwand: „wir sollten doch auf den Lastenausgleich warten" eine sehr grundsätzliche Bemerkung gegenüberstellen. Wir wollen eben nicht warten, Herr Staatssekretär, und wir haben schon im Wirtschaftsrat nicht gewartet. Es bleibt ein Verdienst dieser ersten gesetzgebenden Körperschaft der Nachkriegszeit, daß sie diesen § 7 a unter damals ganz anderen Voraussetzungen eingeführt und damit einen Motor in die Wirtschaft gebracht hat, ohne den wir heute in der Wirtschaft nicht da ständen, wo wir stehen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ich darf zu diesem Punkte noch eine weitere Bemerkung machen. In dem Abs. 3 ist auch die Demontage erwähnt. Für die demontierten Betriebe, Herr Staatssekretär, tut der Lastenausgleich überhaupt nichts, sondern die demontierten Betriebe gehören in den berühmten § 325 des Gesetzentwurfes unter „Ferner liefen". Da laufen eine ganze Menge, viel zuviel. Da wollen wir nicht noch mehr hineintun, Herr Staatssekretär, sondern wir wollen heute handeln und heute helfen im Rahmen dessen, was uns möglich ist.
    Ich komme zu § 7 b. Ich glaube, dem Herrn Vertreter des Bundesrats ist leider nicht mitgeteilt worden, daß wir in unserem letzten Beschluß im Finanzausschuß und auch in der Vorlage hier an dieses Haus die Berücksichtigung der freien Wohnungsunternehmen nicht nur sehr eingeschränkt haben, sondern sogar eine Rechtsverordnung vorgesehen haben — wir haben diese Rechtsverordnung als zulässig in das Gesetz aufgenommen —, durch die alle Einschränkungen und alle Bedingungen möglich sind, die vielleicht über die schon vorgeschriebene Prüfung hinaus noch erforderlich sein sollten.
    Ganz besonders hat uns der Einwand des Bundesrates gegen die Erhöhung der 5 % auf 10 % bei der Förderung der wissenschaftlichen Zwecke gewundert. Ich glaubte — und wohl auch Herr Koch, der den Antrag hier begründet hat und den ich dann unterstützt habe —, wir würden damit auch dem Bundesrat eine Freude machen; denn diese Förderung der wissenschaftlichen Zwecke ist ja in erster Linie Sache des Staates, also auch der Länder.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Ich glaube nicht, daß es nach der ziemlich ausführlichen Debatte hierüber bei der zweiten Lesung nötig ist, noch etwas hinzuzufügen.
    Ich komme zum Punkt der Haushaltsbesteuerung. Hier teilen wir die Auffassung des Bundesrats. Aber ich fürchte, es wird beim § 26 hinreichend Gelegenheit sein, diesen Punkt hier noch weiter zu erörtern.
    Nun § 32 b! Ich spreche etwas im Telegrammstil, da wir ohnehin schon betrübt sind, daß sich die dritte Lesung so ausweitet. Der § 32 b wird von vielen Sachverständigen als eine Verbesserung von 32 a angesehen. Er ist ein gewisser Weg zu der Betriebssteuer, auf die wir alle — soviel ich weiß, auch der Bundesrat — hinzielen. Damit kann ich meine Bemerkungen zu den Ausführungen des Vertreters des Bundesrats beenden.
    Einige wenige Worte noch zu den Ausführungen von Herrn Dr. Koch. Wir haben den Haushalt des Finanzministeriums besprochen, wir haben den Haushalt des Wirtschaftsministeriums besprochen, und wir glauben nicht, daß nun jede Gelegenheit


    (Dr. Wellhausen)

    ergriffen werden muß, um in einem pêle-mêle Wirtschafts- und Finanzpolitik dieses Bundes anzugreifen. Wir finden auch nicht — und das soll meine einzige Bemerkung dazu sein —, daß wir einen Ausverkauf des Bundeswirtschaftsministeriums erleben in einem Augenblick, in dem die Produktion nach wie vor steigt, in' dem unser Export ganz erheblich steigt, in dem unsere Arbeitslosenziffern, wenn auch in allerletzter Zeit betrüblich wenig, heruntergehen, in dem wir die Devisenbilanz gegenüber dem Stande vom Februar wieder sehr wesentlich verbessert haben. Ich bin nicht angestellt oder beauftragt, hier Herrn Erhard zu verteidigen; das lehne ich auch ab. Aber ich wüßte nicht, wie man in diesem Augenblick von einem Ausverkauf des Wirtschaftsministeriums sprechen könnte.
    Vergessen Sie doch bitte nicht: Es handelt sich hier — und diesen Punkt hat ja auch der Bundesrat immer besonders hervorgehoben - um ein Gesetz zur Vereinfachung und zur Änderung, und zwar nur auf einem Teilgebiet, nämlich: Verringerung der bisherigen Abschreibungsfreiheiten. Es handelt sich nicht um eine Reform der Einkommensteuer im großen. Das haben wir nie behauptet.
    Sie haben nun weiter gesagt, Herr Koch: die Regierung schaut zu. Nun, wenn Sie die Zeitung lesen, dann werden Sie nicht so ganz den Eindruck bekommen, daß die Regierung nur zuschaut. Sie haben ja gesehen, daß sich die Regierungsparteien in den letzten Wochen in einem sehr intensiven Meinungsaustausch mit der Regierung befunden haben. Und wenn das nun nicht unbedingt einen Niederschlag in Gesetzesvorlagen findet, so kann man sich darüber ia vielleicht auch gelegentlich mal freuen; denn diese Gesetzesvorlagen würden ja Steuervorlagen sein.
    Ich will nur noch auf eins eingehen, nämlich auf Ihre Bemerkung: Uns fällt nichts Besseres ein, als die indirekten Steuern zu erhöhen. Es bestehen keine Absichten — ich kann natürlich nur für meine politischen Freunde sprechen, das übrige muß der Herr Finanzminister sagen -, die indirekten Steuern, nein: die Verbrauchsteuern - von denen haben Sie gesprochen — zu erhöhen. Im Gegenteil, wir haben in der letzten Zeit nicht nur die Biersteuer — entschuldigen Sie, ich versuche, mich an Bayern zu akklimatisieren —, wir haben auch die Zuckersteuer und die Zigarrensteuer heruntergesetzt.

    (Abg. Kalbitzer: Die Zölle wollen Sie jetzt erhöhen!)

    Das sollte doch eigentlich hinreichend sein, um Ihnen einen Begriff dafür zu geben, daß wir diese Steuern nicht erhöhen wollen, sondern daß wir sie im Gegenteil zu senken beabsichtigen. Ich erinnere Sie an die Tabaksteuer, über die wir im Finanzausschuß sehr ausführlich gesprochen haben. Aber ich wiederhole: wir halten es nicht für unsere Aufgabe, in diesem Augenblick und in der dritten Lesung dieses auf beschränkte Ziele gerichteten Gesetzes über die Einkommensteuer die Finanz- und Wirtschaftspolitik der Regierung im großen zur Diskussion zu stellen. Wir wenden uns aber gegen Ihre Verallgemeinerungen und, wie ich leider sagen muß, auch Übertreibungen.

    (Beifall bei der FDP.)